2-auflage_01112002
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs“
Seite 103 / 0 12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113143 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein (B - 1) 20,00 oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug ange- bracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713002 113144 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein (B - 1) 25,00 oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug ange- bracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713002 113160 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines (B - 1) 5,00 nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkschei- be (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713003 113161 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines (B - 1) 10,00 nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkschei- be (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713003 113162 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines (B - 1) 15,00 nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkschei- be (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713003 113163 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines (B - 1) 20,00 nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkschei- be (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713003 113164 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines (B - 1) 25,00 nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkschei- be (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713003 113180 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht (B - 1) 5,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713004 113181 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht (B - 1) 10,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713004 TBNR Bemerkungen
Seite 104 / 0 12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113182 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht (B - 1) 15,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713004 113183 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht (B - 1) 20,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713004 113184 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht (B - 1) 25,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713004 113200 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht (B - 1) 5,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713005 113201 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht (B - 1) 10,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713005 113202 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht (B - 1) 15,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713005 113203 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht (B - 1) 20,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713005 113204 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht (B - 1) 25,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713005 113220 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (B - 1) 5,00 (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713006 TBNR Bemerkungen
Seite 105 / 0 12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113221 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (B - 1) 10,00 (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713006 113222 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (B - 1) 15,00 (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713006 113223 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (B - 1) 20,00 (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713006 113224 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (B - 1) 25,00 (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713006 113240 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei- (B - 1) 5,00 chen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713007 113241 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei- (B - 1) 10,00 chen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713007 113242 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei- (B - 1) 15,00 chen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713007 113243 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei- (B - 1) 20,00 chen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713007 113244 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei- (B - 1) 25,00 chen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713007 TBNR Bemerkungen
Seite 106 / 0 12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113260 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei- (B - 1) 5,00 chen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713008 113261 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei- (B - 1) 10,00 chen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713008 113262 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei- (B - 1) 15,00 chen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713008 113263 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei- (B - 1) 20,00 chen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713008 113264 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei- (B - 1) 25,00 chen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713008 113280 Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die (B - 1) 5,00 zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713009 113281 Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die (B - 1) 10,00 zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713009 113282 Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die (B - 1) 15,00 zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713009 113283 Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die (B - 1) 20,00 zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713009 113284 Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die (B - 1) 25,00 zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713009 TBNR Bemerkungen
Seite 107 / 0 12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113300 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge- (B - 1) 5,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713010 113301 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge- (B - 1) 10,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713010 113302 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge- (B - 1) 15,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713010 113303 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge- (B - 1) 20,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713010 113304 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge- (B - 1) 25,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713010 113320 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge- (B - 1) 5,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713011 113321 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge- (B - 1) 10,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713011 113322 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge- (B - 1) 15,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713011 113323 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge- (B - 1) 20,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713011 113324 Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge- (B - 1) 25,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713011 TBNR Bemerkungen
Seite 108 / 0 12.1.34 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen - § 14 StVO TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 114100 Sie gefährdeten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer. (B - 1) 10,00 § 14 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 64 BKat 114106 Sie schädigten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer. (B - 1) 25,00 § 14 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 64.1 BKat; § 19 OWiG 114112 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzu- (B - 1) 15,00 sichern. Dadurch kam es zu einer Verkehrsstörung *). § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat; § 19 OWiG 114118 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzu- (B - 1) 25,00 sichern. Es kam zum Unfall. § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65.1 BKat ; § 19 OWiG 114124 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu sichern *). (B - 1) 15,00 § 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat TBNR Bemerkungen 114112 *) Art der Verkehrsstörung angeben bis *) Unterlassene Sicherheitsvorkehrung angeben 114124
Seite 109 / 0 12.1.35 Liegenbleiben von Fahrzeugen - § 15 StVO TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 115000 Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vor- schrifts- (B - 1) 30,00 mäßig ab. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 115006 Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vor- (B - 1) 30,00 schriftsmäßig. § 15, § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 115012 Sie machten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vor- schrifts- (B - 1) 30,00 mäßig kenntlich. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 115600 Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den vor- B–2 40,00 geschriebenen Sicherungsmitteln ab und gefährdeten +) dadurch andere. § 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG 115601 Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den vor- B–2 50,00 geschriebenen Sicherungsmitteln ab. Es kam zum Unfall. § 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG 115606 Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der B–2 40,00 vorgeschriebenen Lichtquelle und gefährdeten +) dadurch andere. § 15, § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG 115607 Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der B–2 50,00 vorgeschriebenen Lichtquelle. Es kam zum Unfall. § 15, § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG TBNR Bemerkungen
Seite 110 / 0 12.1.36 Abschleppen von Fahrzeugen - § 15a StVO TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 115100 Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebe nen (B - 1) 20,00 Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt. § 15a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat 115106 Sie fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen (B - 1) 20,00 Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein. § 15a Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat 115112 Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein. (B - 1) 5,00 § 15a Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 68 BKat 115118 Sie schleppten mit Ihrem Fahrzeug ein Kraftrad ab. (B - 1) 10,00 § 15a Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 69 BKat TBNR Bemerkungen
Seite 111 / 0 12.1.37 Warnzeichen - § 16 StVO TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 116000 Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen. (B – 1) 5,00 § 16 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 116006 Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen. (B – 1) 5,00 § 16 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 116100 Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch andere. (B – 1) 10,00 § 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat; § 19 OWiG 116106 Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen und belästigten dadurch andere. (B – 1) 10,00 § 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat; § 19 OWiG 116112 Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht das (B – 1) 10,00 Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Stra- ßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116118 Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das (B – 1) 10,00 Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Stra- ßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116124 Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht das (B – 1) 10,00 Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbe- hörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116130 Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das (B – 1) 10,00 Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbe- hörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116136 Sie schalteten missbräuchlich das Warnblinklicht ein. (B – 1) 5,00 § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 72 BKat 116142 Sie gaben Schallzeichen ab, die aus einer Folge verschieden hoher Töne (B – 1) 10,00 bestanden. § 16 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat TBNR Bemerkungen
Seite 112 / 0 12.1.38 Beleuchtung - § 17 Abs. 1, 2 StVO TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 117100 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benut- (B – 1) 10,00 zen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117101 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benut- (B – 1) 15,00 zen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117102 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benut- (B – 1) 35,00 zen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117106 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. ver- (B – 1) 10,00 schmutzt. § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117107 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. ver- (B – 1) 15,00 schmutzt. Sie gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117108 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. ver- (B – 1) 35,00 schmutzt. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117112 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. (B – 1) 10,00 § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117113 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen und (B – 1) 15,00 gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117114 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. Es kam (B – 1) 35,00 zum Unfall. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117118 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringem (B – 1) 10,00 Abstand vor Ihnen fuhr. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117119 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringem (B – 1) 15,00 Abstand vor Ihnen fuhr und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117120 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringem (B – 1) 35,00 Abstand vor Ihnen fuhr. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117124 Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorge- (B – 1) 10,00 schriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat TBNR Bemerkungen