Tatbestände

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs

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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                            Seite 102 / 1 TBNR     Tatbestandstext                                                             FaP-Pkt  Euro        FV 113142   Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein/,  (B - 1) 15,00 ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713002 TBNR     Bemerkungen 113142  *) Zutreffendes angeben
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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                                 Seite 103 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                                  FaP-Pkt  Euro        FV 113143   Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein/,       (B - 1) 20,00 ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713002 113144   Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein/,       (B - 1) 25,00 ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713002 113160   Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht  (B - 1)  5,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713003 113161   Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht  (B - 1) 10,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713003 113162   Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht  (B - 1) 15,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713003 113163   Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht  (B - 1) 20,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713003 113164   Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht  (B - 1) 25,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwendung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713003 113180   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht        (B - 1)  5,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **). § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713004 113181   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht        (B - 1) 10,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713004 TBNR     Bemerkungen 113143  *)   Zutreffendes angeben bis 113181 113180  **)  Zutreffendes angeben 113181
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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                             Seite 104 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                              FaP-Pkt  Euro        FV 113182   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht    (B - 1) 15,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug ange- bracht zu haben **) - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713004 113183   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht    (B - 1) 20,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug ange- bracht zu haben **) - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713004 113184   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht    (B - 1) 25,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug ange- bracht zu haben **) - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713004 113200   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht    (B - 1)  5,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713005 113201   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht    (B - 1) 10,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713005 113202   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht    (B - 1) 15,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713005 113203   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht    (B - 1) 20,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713005 113204   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich eines nicht    (B - 1) 25,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713005 113220   Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  (B - 1)  5,00 (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713006 TBNR     Bemerkungen 113182  *)    Zutreffendes angeben bis 113204 113182  **)   Zutreffendes angeben 113183 113184
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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                             Seite 105 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                              FaP-Pkt  Euro        FV 113221   Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  (B - 1) 10,00 (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713006 113222   Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  (B - 1) 15,00 (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713006 113223   Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  (B - 1) 20,00 (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713006 113224   Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  (B - 1) 25,00 (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713006 113240   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-  (B - 1)  5,00 chen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713007 113241   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-  (B - 1) 10,00 chen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im/am **) Fahrzeug ange- bracht zu haben *) - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713007 113242   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-  (B - 1) 15,00 chen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im/am **) Fahrzeug ange- bracht zu haben *) - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713007 113243   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-  (B - 1) 20,00 chen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im/am **) Fahrzeug ange- bracht zu haben *) - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713007 113244   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-  (B - 1) 25,00 chen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im/am **) Fahrzeug ange- bracht zu haben *) - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713007 TBNR     Bemerkungen 113240  *)   Zutreffendes angeben bis   **)  Zutreffendes angeben 113244
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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                               Seite 106 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                                FaP-Pkt  Euro        FV 113260   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-    (B - 1)  5,00 chen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713008 113261   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-    (B - 1) 10,00 chen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713008 113262   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-    (B - 1) 15,00 chen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713008 113263   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-    (B - 1) 20,00 chen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713008 113264   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-    (B - 1) 25,00 chen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713008 113280   Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen, die zulässige      (B - 1)  5,00 Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713009 113281   Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen, die zulässige      (B - 1) 10,00 Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713009 113282   Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen, die zulässige      (B - 1) 15,00 Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713009 113283   Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen, die zulässige      (B - 1) 20,00 Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713009 113284   Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen, die zulässige      (B - 1) 25,00 Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713009 TBNR     Bemerkungen 113280  *) Zutreffendes angeben bis 113284
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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                                 Seite 107 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                                  FaP-Pkt  Euro        FV 113300   Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschrie-     (B - 1)  5,00 bene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im/am ***) Fahrzeug angebracht zu haben **). § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713010 113301   Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschrie-     (B - 1) 10,00 bene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im/am ***) Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713010 113302   Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschrie-     (B - 1) 15,00 bene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im/am ***) Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713010 113303   Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschrie-     (B - 1) 20,00 bene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im/am ***) Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713010 113304   Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschrie-     (B - 1) 25,00 bene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im/am ***) Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713010 113320   Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschrie-     (B - 1)  5,00 bene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713011 113321   Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschrie-     (B - 1) 10,00 bene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minu- ten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713011 113322   Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschrie-     (B - 1) 15,00 bene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713011 113323   Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschrie-     (B - 1) 20,00 bene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713011 113324   Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschrie-     (B - 1) 25,00 bene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713011 TBNR     Bemerkungen 113300  *)   Zutreffendes angeben bis 113324 113300  **) Zutreffendes angeben bis   ***) Zutreffendes angeben 113304
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12.1.34 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen - § 14 StVO                                 Seite 108 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                         FaP-Pkt  Euro        FV 114100   Sie gefährdeten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer.  (B - 1) 10,00 § 14 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 64 BKat 114106   Sie schädigten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer.   (B - 1) 25,00 § 14 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 64.1 BKat; § 19 OWiG 114112   Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend   (B - 1) 15,00 abzusichern. Dadurch kam es zu einer Verkehrsstörung *). § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat; § 19 OWiG 114118   Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend   (B - 1) 25,00 abzusichern. Es kam zum Unfall. § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65.1 BKat ; § 19 OWiG 114124   Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu    (B - 1) 15,00 sichern *). § 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat TBNR     Bemerkungen 114112  *)   Art der Verkehrsstörung angeben 114124  *)   Unterlassene Sicherheitsvorkehrung angeben
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12.1.35 Liegenbleiben von Fahrzeugen - § 15 StVO                                                     Seite 109 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                              FaP-Pkt  Euro        FV 115000   Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vorschrifts-  (B - 1) 30,00 mäßig ab. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 115006   Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vor-       (B - 1) 30,00 schriftsmäßig. § 15, § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 115012   Sie machten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vorschrifts-    (B - 1) 30,00 mäßig kenntlich. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 115600   Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den vor-   B–2    40,00 geschriebenen Sicherungsmitteln ab und gefährdeten +) dadurch andere. § 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG 115601   Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den vor-   B–2    50,00 geschriebenen Sicherungsmitteln ab. Es kam zum Unfall. § 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG 115606   Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der     B–2    40,00 vorgeschriebenen Lichtquelle und gefährdeten +) dadurch andere. § 15, § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG 115607   Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der     B–2    50,00 vorgeschriebenen Lichtquelle. Es kam zum Unfall. § 15, § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG TBNR     Bemerkungen
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12.1.36 Abschleppen von Fahrzeugen - § 15a StVO                                                    Seite 110 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                            FaP-Pkt  Euro        FV 115100   Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen     (B - 1) 20,00 Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt. § 15a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat 115106   Sie fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen  (B - 1) 20,00 Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein. § 15a Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat 115112   Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein.               (B - 1)  5,00 § 15a Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 68 BKat 115118   Sie schleppten mit Ihrem Fahrzeug ein Kraftrad ab.                          (B - 1) 10,00 § 15a Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 69 BKat TBNR     Bemerkungen
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