Tatbestände

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs

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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                                Seite 103 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                                 FaP-Pkt  Euro        FV 113143   Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein        (B - 1) 20,00 oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug ange- bracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713002 113144   Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein        (B - 1) 25,00 oder ohne den Parkschein von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug ange- bracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713002 113160   Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines  (B - 1)  5,00 nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkschei- be (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713003 113161   Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines  (B - 1) 10,00 nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkschei- be (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713003 113162   Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines  (B - 1) 15,00 nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkschei- be (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713003 113163   Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines  (B - 1) 20,00 nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkschei- be (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713003 113164   Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines  (B - 1) 25,00 nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten bei Verwendung einer Parkschei- be (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713003 113180   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht  (B - 1)  5,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713004 113181   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht  (B - 1) 10,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713004 TBNR     Bemerkungen
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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                                Seite 104 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                                 FaP-Pkt  Euro        FV 113182   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht  (B - 1) 15,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713004 113183   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht  (B - 1) 20,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713004 113184   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht  (B - 1) 25,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne eine Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713004 113200   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht  (B - 1)  5,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713005 113201   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht  (B - 1) 10,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713005 113202   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht  (B - 1) 15,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713005 113203   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht  (B - 1) 20,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713005 113204   Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr oder im Bereich eines nicht  (B - 1) 25,00 funktionsfähigen Parkscheinautomaten, ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713005 113220   Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone     (B - 1)  5,00 (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713006 TBNR     Bemerkungen
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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                             Seite 105 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                              FaP-Pkt  Euro        FV 113221   Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  (B - 1) 10,00 (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713006 113222   Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  (B - 1) 15,00 (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713006 113223   Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  (B - 1) 20,00 (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713006 113224   Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone  (B - 1) 25,00 (Zeichen 290/292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713006 113240   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-  (B - 1)  5,00 chen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713007 113241   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-  (B - 1) 10,00 chen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713007 113242   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-  (B - 1) 15,00 chen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713007 113243   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-  (B - 1) 20,00 chen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713007 113244   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-  (B - 1) 25,00 chen 290/292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder sie von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713007 TBNR     Bemerkungen
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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                              Seite 106 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                               FaP-Pkt  Euro        FV 113260   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-   (B - 1)  5,00 chen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713008 113261   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-   (B - 1) 10,00 chen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713008 113262   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-   (B - 1) 15,00 chen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713008 113263   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-   (B - 1) 20,00 chen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713008 113264   Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zei-   (B - 1) 25,00 chen 290/292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713008 113280   Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die     (B - 1)  5,00 zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713009 113281   Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die     (B - 1) 10,00 zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713009 113282   Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die     (B - 1) 15,00 zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713009 113283   Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die     (B - 1) 20,00 zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713009 113284   Sie überschritten bei Zeichen 314 oder 315, jeweils mit Zusatzzeichen, die     (B - 1) 25,00 zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713009 TBNR     Bemerkungen
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12.1.33 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                               Seite 107 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                                FaP-Pkt  Euro        FV 113300   Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge-       (B - 1)  5,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713010 113301   Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge-       (B - 1) 10,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713010 113302   Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge-       (B - 1) 15,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713010 113303   Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge-       (B - 1) 20,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713010 113304   Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge-       (B - 1) 25,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet oder diese von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713010 113320   Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge-       (B - 1)  5,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713011 113321   Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge-       (B - 1) 10,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713011 113322   Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge-       (B - 1) 15,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713011 113323   Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge-       (B - 1) 20,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713011 113324   Sie parkten bei Zeichen 314 oder 315, ohne die durch Zusatzzeichen vorge-       (B - 1) 25,00 schriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713011 TBNR     Bemerkungen
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12.1.34 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen - § 14 StVO                                 Seite 108 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                         FaP-Pkt  Euro        FV 114100   Sie gefährdeten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer.  (B - 1) 10,00 § 14 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 64 BKat 114106   Sie schädigten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteilnehmer.   (B - 1) 25,00 § 14 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 64.1 BKat; § 19 OWiG 114112   Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend   (B - 1) 15,00 abzusichern. Dadurch kam es zu einer Verkehrsstörung *). § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat; § 19 OWiG 114118   Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend   (B - 1) 25,00 abzusichern. Es kam zum Unfall. § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65.1 BKat ; § 19 OWiG 114124   Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu    (B - 1) 15,00 sichern *). § 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat TBNR     Bemerkungen 114112  *)   Art der Verkehrsstörung angeben 114124  *)   Unterlassene Sicherheitsvorkehrung angeben
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12.1.35 Liegenbleiben von Fahrzeugen - § 15 StVO                                                     Seite 109 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                              FaP-Pkt  Euro        FV 115000   Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vorschrifts-  (B - 1) 30,00 mäßig ab. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 115006   Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vor-       (B - 1) 30,00 schriftsmäßig. § 15, § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 115012   Sie machten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vorschrifts-    (B - 1) 30,00 mäßig kenntlich. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 115600   Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den vor-   B–2    40,00 geschriebenen Sicherungsmitteln ab und gefährdeten +) dadurch andere. § 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG 115601   Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den vor-   B–2    50,00 geschriebenen Sicherungsmitteln ab. Es kam zum Unfall. § 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG 115606   Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der     B–2    40,00 vorgeschriebenen Lichtquelle und gefährdeten +) dadurch andere. § 15, § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG 115607   Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der     B–2    50,00 vorgeschriebenen Lichtquelle. Es kam zum Unfall. § 15, § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG TBNR     Bemerkungen
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12.1.36 Abschleppen von Fahrzeugen - § 15a StVO                                                    Seite 110 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                            FaP-Pkt  Euro        FV 115100   Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen     (B - 1) 20,00 Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt. § 15a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat 115106   Sie fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen  (B - 1) 20,00 Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein. § 15a Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat 115112   Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein.               (B - 1)  5,00 § 15a Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 68 BKat 115118   Sie schleppten mit Ihrem Fahrzeug ein Kraftrad ab.                          (B - 1) 10,00 § 15a Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 69 BKat TBNR     Bemerkungen
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12.1.37 Warnzeichen - § 16 StVO                                                                          Seite 111 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                                   FaP-Pkt Euro        FV 116000   Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen.                                           (B – 1)  5,00 § 16 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 116006   Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen.                                           (B – 1)  5,00 § 16 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 116100   Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch andere.            (B – 1) 10,00 § 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat; § 19 OWiG 116106   Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen und belästigten dadurch andere.            (B – 1) 10,00 § 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat; § 19 OWiG 116112   Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht das           (B – 1) 10,00 Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Stra- ßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116118   Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das            (B – 1) 10,00 Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Stra- ßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116124   Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht das           (B – 1) 10,00 Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbe- hörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116130   Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das            (B – 1) 10,00 Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbe- hörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 71 BKat 116136   Sie schalteten missbräuchlich das Warnblinklicht ein.                             (B – 1)  5,00 § 16 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 72 BKat 116142   Sie gaben Schallzeichen ab, die aus einer Folge verschieden hoher Töne            (B – 1) 10,00 bestanden. § 16 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat TBNR     Bemerkungen
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12.1.38 Beleuchtung - § 17 Abs. 1, 2 StVO                                                           Seite 112 / 0 TBNR     Tatbestandstext                                                              FaP-Pkt Euro        FV 117100   Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benut- (B – 1) 10,00 zen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117101   Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benut- (B – 1) 15,00 zen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117102   Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benut- (B – 1) 35,00 zen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117106   Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. ver-      (B – 1) 10,00 schmutzt. § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117107   Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. ver-      (B – 1) 15,00 schmutzt. Sie gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117108   Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. ver-      (B – 1) 35,00 schmutzt. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117112   Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen.          (B – 1) 10,00 § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117113   Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen und       (B – 1) 15,00 gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117114   Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. Es kam   (B – 1) 35,00 zum Unfall. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117118   Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringem (B – 1) 10,00 Abstand vor Ihnen fuhr. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat 117119   Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringem (B – 1) 15,00 Abstand vor Ihnen fuhr und gefährdeten +) dadurch andere. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.1 BKat; § 19 OWiG 117120   Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringem (B – 1) 35,00 Abstand vor Ihnen fuhr. Es kam zum Unfall. § 17 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73.2 BKat; § 19 OWiG 117124   Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorge-   (B – 1) 10,00 schriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. § 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat TBNR     Bemerkungen
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