Microsoft Word - Deckblatt BT-KAT-OWI Stand 01.03.2007.doc
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Alle Versionen und Unterlagen des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs“
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO Seite 102/ 1 TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113142 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen ( B - 1) 15,00 Parkschein - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713002 113143 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen ( B - 1) 20,00 Parkschein - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713002 113144 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen ( B - 1) 25,00 Parkschein - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713002 113150 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein ( B - 1) 5,00 von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713012 113151 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein ( B - 1) 10,00 von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713012 113152 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein ( B - 1) 15,00 von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713012 113153 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein ( B - 1) 20,00 von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713012 113154 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein ( B - 1) 25,00 von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713012 TBNR Bemerkungen
Nicht bedruckt Seite 102/ 2
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO Seite 103/ 0 TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113160 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Be- ( B - 1) 5,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwen- dung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713003 113161 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Be- ( B - 1) 10,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwen- dung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713003 113162 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Be- ( B - 1) 15,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwen- dung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713003 113163 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Be- ( B - 1) 20,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwen- dung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713003 113164 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Be- ( B - 1) 25,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwen- dung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713003 113180 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich ( B - 1) 5,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **). § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713004 113181 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich ( B - 1) 10,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713004 TBNR Bemerkungen 113160 *) Zutreffendes angeben bis 113181 113180; 113181 **) Zutreffendes angeben
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO Seite 104/ 0 TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113182 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich ( B - 1) 15,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713004 113183 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich ( B - 1) 20,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713004 113184 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich ( B - 1) 25,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713004 113200 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich ( B - 1) 5,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713005 113201 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich ( B - 1) 10,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713005 113202 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich ( B - 1) 15,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713005 113203 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich ( B - 1) 20,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713005 113204 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich ( B - 1) 25,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713005 113220 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für ( B - 1) 5,00 eine Zone (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713006 TBNR Bemerkungen 113182 *) Zutreffendes angeben bis 113204 113182; 113183 **) Zutreffendes angeben 113184
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO Seite 105/ 0 TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113221 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für ( B - 1) 10,00 eine Zone (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713006 113222 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für ( B - 1) 15,00 eine Zone (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713006 113223 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für ( B - 1) 20,00 eine Zone (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713006 113224 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für ( B - 1) 25,00 eine Zone (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713006 113240 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1) 5,00 (Zeichen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *). § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713007 113241 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1) 10,00 (Zeichen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713007 113242 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1) 15,00 (Zeichen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713007 113243 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1) 20,00 (Zeichen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713007 113244 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1) 25,00 (Zeichen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713007 TBNR Bemerkungen 113240 - 113244 *) Zutreffendes angeben
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO Seite 106/ 0 TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113260 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1) 5,00 (Zeichen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713008 113261 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1) 10,00 (Zeichen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713008 113262 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1) 15,00 (Zeichen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713008 113263 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1) 20,00 (Zeichen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713008 113264 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1) 25,00 (Zeichen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713008 113280 Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen, ( B - 1) 5,00 die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713009 113281 Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen, ( B - 1) 10,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713009 113282 Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen, ( B - 1) 15,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713009 113283 Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen, ( B - 1) 20,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713009 113284 Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen, ( B - 1) 25,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713009 TBNR Bemerkungen 113280 *) Zutreffendes angeben bis 113284
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO Seite 107/ 0 TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 113300 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen ( B - 1) 5,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713010 113301 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen ( B - 1) 10,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713010 113302 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen ( B - 1) 15,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713010 113303 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen ( B - 1) 20,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713010 113304 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen ( B - 1) 25,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713010 113320 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen ( B - 1) 5,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713011 113321 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen ( B - 1) 10,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713011 113322 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen ( B - 1) 15,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713011 113323 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen ( B - 1) 20,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713011 113324 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen ( B - 1) 25,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713011 TBNR Bemerkungen 113300 - 113324 *) Zutreffendes angeben
Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen - § 14 StVO Seite 108/ 0 TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 114100 Sie gefährdeten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteil- ( B - 1) 10,00 nehmer. § 14 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 64 BKat 114106 Sie schädigten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteil- ( B - 1) 25,00 nehmer. § 14 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 64.1 BKat; § 19 OWiG 114112 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend ( B - 1) 15,00 abzusichern. Dadurch kam es zu einer Verkehrsstörung *). § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat; § 19 OWiG 114118 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend ( B - 1) 25,00 abzusichern. Es kam zum Unfall. § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65.1 BKat; § 19 OWiG 114124 Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu ( B - 1) 15,00 sichern *). § 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat TBNR Bemerkungen 114112 *) Art der Verkehrsstörung angeben 114124 *) Unterlassene Sicherheitsvorkehrung angeben
Liegenbleiben von Fahrzeugen - § 15 StVO Seite 109/ 0 TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 115000 Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vor- ( B - 1) 30,00 schriftsmäßig ab. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 115006 Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht ( B - 1) 30,00 vorschriftsmäßig. § 15, § 17 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat; § 19 OWiG 115012 Sie machten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vor- ( B - 1) 30,00 schriftsmäßig kenntlich. § 15, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 115600 Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit B- 2 40,00 den vorgeschriebenen Sicherungsmitteln ab und gefährdeten +) dadurch andere. § 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG 115601 Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit B- 2 50,00 den vorgeschriebenen Sicherungsmitteln ab. Es kam zum Unfall. § 15, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG 115606 Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht B- 2 40,00 mit der vorgeschriebenen Lichtquelle und gefährdeten +) dadurch andere. § 15, § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 19 OWiG 115607 Sie beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht B- 2 50,00 mit der vorgeschriebenen Lichtquelle. Es kam zum Unfall. § 15, § 17 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 66 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG TBNR Bemerkungen
Abschleppen von Fahrzeugen - § 15a StVO Seite 110/ 0 TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV 115100 Sie verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebe- ( B - 1) 20,00 nen Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt. § 15a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat 115106 Sie fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegenge- ( B - 1) 20,00 bliebenen Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein. § 15a Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 67 BKat 115112 Sie schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein. ( B - 1) 5,00 § 15a Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 68 BKat 115118 Sie schleppten mit Ihrem Fahrzeug ein Kraftrad ab. ( B - 1) 10,00 § 15a Abs. 4, § 49 StVO; § 24 StVG; 69 BKat TBNR Bemerkungen