Microsoft Word - Bundeseinheitlicher_Tatbestandskatalog_01022009_1.doc

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Halten und Parken - § 12 Abs. 5, 6 StVO                                           Seite 101/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                               FaP-Pkt  Euro       FV 112446 Sie missachteten den Vorrang eines anderen Fahrzeugführers beim ( B - 1)  10,00 Einfahren in eine freie Parklücke. § 12 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 61 BKat 112456 Sie hielten/parkten *) nicht Platz sparend.                     ( B - 1)  10,00 § 12 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 62 BKat TBNR                Bemerkungen 112456              *) Zutreffendes angeben
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                   Seite 102/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                               FaP-Pkt  Euro       FV 113100 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr.                       ( B - 1)    5,00 § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713000 113101 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr                        ( B - 1)  10,00 - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713000 113102 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr                        ( B - 1)  15,00 - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713000 113103 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr                        ( B - 1)  20,00 - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713000 113104 Sie parkten an einer abgelaufenen Parkuhr                        ( B - 1)  25,00 - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713000 113120 Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige/im Bereich      ( B - 1)    5,00 eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene *) Parkzeit. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713001 113121 Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige/im Bereich      ( B - 1)  10,00 eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene *) Parkzeit - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713001 113122 Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige/im Bereich      ( B - 1)  15,00 eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene *) Parkzeit - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713001 113123 Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige/im Bereich      ( B - 1)  20,00 eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene *) Parkzeit - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713001 113124 Sie überschritten an einer Parkuhr die zulässige/im Bereich      ( B - 1)  25,00 eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene *) Parkzeit - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713001 113140 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen   ( B - 1)    5,00 Parkschein. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713002 113141 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen   ( B - 1)  10,00 Parkschein - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713002 TBNR                  Bemerkungen 113120 - 113124       *) Zutreffendes angeben
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                        Seite 102/ 1 TBNR    Tatbestandstext                                                     FaP-Pkt  Euro       FV 113142 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen        ( B - 1)  15,00 Parkschein - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713002 113143 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen        ( B - 1)  20,00 Parkschein - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713002 113144 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen        ( B - 1)  25,00 Parkschein - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713002 113150 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein ( B - 1)    5,00 von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713012 113151 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein ( B - 1)  10,00 von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713012 113152 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein ( B - 1)  15,00 von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713012 113153 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein ( B - 1)  20,00 von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713012 113154 Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten, ohne den Parkschein ( B - 1)  25,00 von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713012 TBNR                 Bemerkungen
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Nicht bedruckt Seite 102/ 2
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                          Seite 103/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                      FaP-Pkt  Euro       FV 113160 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Be-        ( B - 1)    5,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwen- dung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713003 113161 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Be-        ( B - 1)  10,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwen- dung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713003 113162 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Be-        ( B - 1)  15,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwen- dung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713003 113163 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Be-        ( B - 1)  20,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwen- dung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713003 113164 Sie überschritten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Be-        ( B - 1)  25,00 reich eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *) bei Verwen- dung einer Parkscheibe (Bild 291) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713003 113180 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich          ( B - 1)    5,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **). § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713004 113181 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich          ( B - 1)  10,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713004 TBNR                  Bemerkungen 113160 - 113181       *) Zutreffendes angeben 113180; 113181        **) Zutreffendes angeben
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                         Seite 104/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                     FaP-Pkt  Euro       FV 113182 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich         ( B - 1)  15,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713004 113183 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich         ( B - 1)  20,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713004 113184 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich         ( B - 1)  25,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne eine Park- scheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben **) - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713004 113200 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich         ( B - 1)    5,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713005 113201 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich         ( B - 1)  10,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713005 113202 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich         ( B - 1)  15,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713005 113203 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich         ( B - 1)  20,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713005 113204 Sie parkten an einer nicht funktionsfähigen Parkuhr/im Bereich         ( B - 1)  25,00 eines nicht funktionsfähigen Parkscheinautomaten *), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713005 113220 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für     ( B - 1)    5,00 eine Zone (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713006 TBNR                  Bemerkungen 113182 - 113204       *) Zutreffendes angeben 113182; 113183        **) Zutreffendes angeben 113184
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                         Seite 105/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                     FaP-Pkt  Euro       FV 113221 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für     ( B - 1)  10,00 eine Zone (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713006 113222 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für     ( B - 1)  15,00 eine Zone (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713006 113223 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für     ( B - 1)  20,00 eine Zone (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713006 113224 Sie überschritten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für     ( B - 1)  25,00 eine Zone (Zeichen 290, 292) die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713006 113240 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1)    5,00 (Zeichen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *). § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713007 113241 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1)  10,00 (Zeichen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713007 113242 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1)  15,00 (Zeichen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713007 113243 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1)  20,00 (Zeichen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713007 113244 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1)  25,00 (Zeichen 290, 292), ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) verwendet zu haben/von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben *) - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713007 TBNR                  Bemerkungen 113240 - 113244       *) Zutreffendes angeben
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                         Seite 106/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                     FaP-Pkt  Euro       FV 113260 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1)    5,00 (Zeichen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713008 113261 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1)  10,00 (Zeichen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713008 113262 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1)  15,00 (Zeichen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713008 113263 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1)  20,00 (Zeichen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713008 113264 Sie parkten im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone ( B - 1)  25,00 (Zeichen 290, 292), ohne die Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713008 113280 Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen,           ( B - 1)    5,00 die zulässige Höchstparkdauer. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713009 113281 Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen,           ( B - 1)  10,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713009 113282 Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen,           ( B - 1)  15,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713009 113283 Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen,           ( B - 1)  20,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713009 113284 Sie überschritten bei Zeichen 314/315 *), mit Zusatzzeichen,           ( B - 1)  25,00 die zulässige Höchstparkdauer - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713009 TBNR                  Bemerkungen 113280 - 113284       *) Zutreffendes angeben
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Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - § 13 Abs. 1, 2 StVO                         Seite 107/ 0 TBNR     Tatbestandstext                                                     FaP-Pkt  Euro       FV 113300 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen       ( B - 1)    5,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713010 113301 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen       ( B - 1)  10,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713010 113302 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen       ( B - 1)  15,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713010 113303 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen       ( B - 1)  20,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713010 113304 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen       ( B - 1)  25,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713010 113320 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen       ( B - 1)    5,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat Tab.: 713011 113321 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen       ( B - 1)  10,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 30 Minuten. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.2 BKat Tab.: 713011 113322 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen       ( B - 1)  15,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 1 Stunde. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.3 BKat Tab.: 713011 113323 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen       ( B - 1)  20,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 2 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.4 BKat Tab.: 713011 113324 Sie parkten bei Zeichen 314/315 *), ohne die durch Zusatzzeichen       ( B - 1)  25,00 vorgeschriebene Parkscheibe (Bild 291) richtig eingestellt zu haben - länger als 3 Stunden. § 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.5 BKat Tab.: 713011 TBNR                  Bemerkungen 113300 - 113324       *) Zutreffendes angeben
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Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen - § 14 StVO                                  Seite 108/ 0 TBNR    Tatbestandstext                                                      FaP-Pkt  Euro       FV 114100 Sie gefährdeten +) beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteil-      ( B - 1)  10,00 nehmer. § 14 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 64 BKat 114106 Sie schädigten beim Ein- bzw. Aussteigen andere Verkehrsteil-          ( B - 1)  25,00 nehmer. § 14 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 64.1 BKat; § 19 OWiG 114000 Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu  ( B - 1)  15,00 sichern *). § 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat 114112 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend ( B - 1)  15,00 abzusichern. Dadurch kam es zu einer Verkehrsstörung *). § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65 BKat; § 19 OWiG 114118 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend ( B - 1)  25,00 abzusichern. Es kam zum Unfall. § 14 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 65.1 BKat; § 19 OWiG TBNR                Bemerkungen 114112              *) Art der Verkehrsstörung angeben 114000              *) Unterlassene Sicherheitsvorkehrung angeben
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