1._HalbJahr_2019
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Berichte des Monitorings der Beschwerdeverfahren sozialer Netzwerke nach § 3 Abs. 5 NetzDG“
Klickt man auf „Etwas anderes“ wird man auf das folgende Fenster weitergeleitet: Abbildung 4 – Schritt nach Auswahl der Meldemöglichkeit "etwas anderes" (Desktop & Browser) Hat man das Feedback erfolgreich abgesendet, kann man nun bei den weiteren Optionen auf „Beitrag melden“ klicken: Ob dieser Button erscheint ist allerdings abhängig von den zuvor ausgewählten Angaben. Abbildung 5 – Beitrag melden Button (Desktop & Browser Hat man den Button „Beitrag melden“ auswählen können, erscheint folgendes Fenster: Abbildung 6 – Schritt nach der Meldung (Desktop & Browser) 6
Um die Meldung an Facebook übermitteln zu können, muss anschließend das Feld „Zur Über- prüfung an Facebook senden“ ausgewählt werden. Jedoch ist auch dieses Feld nicht immer wählbar und abhängig von den zuvor ausgewählten Optionen. Abbildung 7 – abschließender Schritt „zur Überprüfung an Facebook senden“ Smartphone & Browser Als nicht angemeldeter Benutzer lassen sich Posts und Kommentare über den Smartphone- browser per „Melden“-Link nicht melden. Profile lassen sich rein technisch gesehen möglich- erweise melden, der Versuch war bei der Überprüfung des Meldeweges jedoch erfolglos, da der entsprechende Button ausgegraut blieb und sich eine Meldung demnach nicht abschlie- ßen ließ, oder das Meldeformular endlos lud und sich nicht aufbaute. Als angemeldeter Nutzer erfolgt die Meldung per „Melden“-Link eines Profils, eines Beitrags oder eines Kommentars genau wie im Desktopbrowser. Smartphone & App Als nicht angemeldeter Nutzer ist die App nicht verwendbar und somit eine Meldung rechts- widrigen Inhalts nicht möglich. Als angemeldeter Nutzer lässt sich eine Meldung auf dem glei- chen Weg wie im Browser durchführen. Zunächst muss Feedback zu dem rechtswidrigen In- halt gegeben werden, ehe der Inhalt an Facebook gemeldet werden kann. 3.1.2. NetzDG-Meldeformular Das NetzDG-Meldeformular ist speziell für Inhalte, die gemäß dem NetzDG gemeldet werden sollen. Es ist im Hilfebereich von Facebook zu finden und über einen Link im Impressum auf- rufbar. Alle Inhalte auf Facebook können über ihre jeweilige URL gemeldet werden. Steht diese bei der Meldung nicht zur Verfügung, kann man versuchen den entsprechenden Inhalt über Screenshots und eine Beschreibung zu melden. Allerdings kommt es dann gelegentlich zu ei- ner Rückmeldung des Netzwerks, dass die Meldung nicht bearbeitet werden kann, da der ge- meldete Inhalt zur Überprüfung nicht gefunden werden kann. 7
Angemeldeter Nutzer Nicht angemeldeter Nutzer Device Software Post Kommentar Post Kommentar Desktop Browser NetzDG-Meldeformular NetzDG-Meldeformular Smartphone Browser NetzDG-Meldeformular NetzDG-Meldeformular NetzDG-Meldeformular NetzDG-Meldeformular Smartphone App (Link auf der Anmeldeseite öffnet Browser- (öffnet Browser) (URLs der Kommentare per App nicht erreichbar) seite) Tabelle 2: Zusammenfassung NetzDG-Meldeformular (Facebook) Das Formular ist über einen Link im Impressum zu erreichen. Beiträge, Fotos und Videos lassen sich auf diesem Weg melden. Das Formular verlangt viele Angaben zur eigenen Person. Dazu gehören als Pflichtangaben der eigene Name, eine gültige Mailadresse und die eigene Postan- schrift. Die Angabe des Arbeitgebers und einer genauen Berufsbezeichnung bilden optionale zusätzliche Angaben. Weitere Pflichtfelder zur erfolgreichen Durchführung der Meldung sind die Angabe des jeweiligen Links (alternativ Screenshot inkl. Beschreibung des Inhalts) und ge- gen welchen Paragrafen der Inhalt verstößt. In dem Formular wird darauf hingewiesen, dass die Behauptung einer strafrechtswidrigen Tat eine ernste Angelegenheit darstellt und es wird empfohlen, gegebenenfalls einen Rechtsan- walt hinzuzuziehen. Der Beschwerdeführer wird von Facebook über den Eingang der Be- schwerde per Mail informiert. Diese enthält eine eindeutige Beschwerdenummer, ist in der verwendeten Sprache uneinheitlich und entweder auf Deutsch oder Englisch. Gelegentlich wird der Beschwerdeführer per Mail informiert, dass die Meldung zum aktuellen Zeitpunkt noch bearbeitet wird. 8
Abbildung 8 – Bestätigungsmails nach Eingang einer Beschwerde via NetzDG-Formular Desktop & Browser Als nicht angemeldeter Nutzer ist das NetzDG-Meldeformular über den Link zum Impressum, der sich auf der Anmeldeseite von Facebook befindet, zu erreichen. Über das Impressum ge- langt man auf die Facebookseite zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Im NetzDG-Hilfebereich werden zunächst einige Informationen zum NetzDG zusammengefasst und ein Button bereit- gestellt, um eine entsprechende Meldung durchzuführen. Das Meldeformular baut sich in ein- zelnen Schritten durch Anklicken der jeweiligen „Fortfahren-Buttons“ wie nachfolgend darge- stellt auf: 9
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Für angemeldete Nutzer ist der Meldeweg und das Formular identisch. Wenn die Meldung erfolgreich abgeschlossen wurde, erhält man umgehend eine Bestätigung in der Plattform selbst und zusätzlich eine Mail mit einer Zusammenfassung des in dem For- mular eingetragenen Inhalts. Abbildung 10 – Reaktionen auf Meldung via NetzDG-Meldeformular Per Mail wird der Beschwerdeführer anschließend über den aktuellen Bearbeitungsstand so- wie das Ergebnis der Überprüfung informiert. Smartphone & Browser Über den Browser am Smartphone lässt sich das NetzDG-Meldeformular auf zwei Wegen er- reichen: Entweder über den Hilfebereich und den Button „Richtlinien und Meldungen“ und anschlie- ßende Auswahl der Fläche „Netzwerkdurchsetzungsgesetz („NetzDG“)“: Abbildung 11 – Erste Möglichkeit das NetzDG-Formular zu erreichen (Smartphone & Browser) 11
Oder über den bekannten Weg des Impressums und den dortigen Link zum NetzDG-Melde- formular: Abbildung 12 – Zweite Möglichkeit das NetzDG-Formular zu erreichen (Smartphone & Browser) Anschließend baut sich das bereits beschriebene Meldeformular auch hier schrittweise auf. Als angemeldeter Nutzer kann man in der eigenen Startseite oben rechts die drei waagerech- ten Striche anklicken. Dadurch öffnet sich ein Menü, das am Ende die Links zum Hilfecenter und Impressum enthält. Abbildung 13 – Weg zum NetzDG-Formular als angemeldeter Facebook-Nutzer (Smartphone & Browser) Meldeweg und Formular entsprechen anschließend den bereits dargestellten Abläufen. 12
Im Browser wird nach dem Absenden des Formulars folgende Rückmeldung angezeigt: Abbildung 14 – Rückmeldung nach Absenden des Formulars (Smartphone & Browser) Smartphone & App Als angemeldeter Nutzer ist das NetzDG-Meldeformular über das Menü auf der Startseite zu erreichen. Dort gelangt man über das „Hilfe und Support“-Menü in den Hilfebereich. Dort er- reicht man den Menüpunkt „Richtlinien und Meldungen“. Über den „Netzwerkdurchsetzungs- gesetz („NetzDG“)“-Button gelangt man erneut auf die Seite, um eine Meldung durchzufüh- ren. Durch Klicken auf den entsprechenden Button erreicht man das bekannte NetzDG-Mel- deformular, das sich erneut schrittweise aufbaut. 13
Abbildung 15 – Weg zum NetzDG-Formular als angemeldeter Nutzer (Smartphone & App) In der App gibt es keine Möglichkeit die Links von den Kommentaren zu kopieren, obwohl diese für die Meldung per NetzDG-Meldeformular besonders wichtig sind. Die Links zu Beiträ- gen lassen sich über die Teilen-Funktion auch in der App kopieren. Auch als nicht angemeldeter Nutzer kann in der App eine Beschwerde per NetzDG-Meldefor- mular durchgeführt werden. Über einen Link zum Impressum auf der Anmeldeseite der App öffnet sich dieses (allerdings in einem Browser). Anschließend kann die Meldung dort wie die Meldung in einem Browser am Smartphone vollzogen werden. 14
Abbildung 16 – Weg zum NetzDG-Formular als nicht angemeldeter Nutzer (Smartphone & App) Nach erfolgreichem Abschluss der Meldung wird in der App folgende Rückmeldung angezeigt: Abbildung 17 – Rückmeldung nach erfolgreicher Meldung via NetzDG-Formular (Smartphone & App) 15