Tätigkeit des Vermittlungsausschusses
-3- IH. Rheinland-Pfalz Es wurde bestellt: als stellvertretendes Mitglied für Staatsrninister a.D. Peter Caesar der Staatsrninister Hans-Artur Bauckhage (kein Wechsel). TV. Saarland Es wurden bestellt als ordentliches Mitglied für Ministerpräsident a.D. Reinhard Klimmt der Ministerpräsident Peter Müller und als stellvertretendes Mitglied für Minister a.D. Dr. Arno Walter der Minister Peter Jacoby (jeweils kein Wechsel). V. Thüringen Es wurden bestellt: als ordentliches Mitglied erneut Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel und als stellvertretendes Mitglied für Minister a.D. Dr. Gerd Schuchardt der Minister Dr. Andreas Birkmann (jeweils kein W echsel). VI. Brandenburg Es wurden bestellt: als ordentliches Mitglied für Minister a.D. Dr. Hans-Otto Bräutigam die Ministerin Dr. Wilma Simon und als stellvertretendes Mitglied für Ministerin Dr. Wilma Simon der Minister Prof. Dr. Kurt Schelter (jeweils kein Wechsel).
VELSachscn Es wurden bestellt: als ordentliches Mitglied erneut Staatsrninister Prof. Dr. Georg Milbradt und als stellvertretendes Mitglied für Staatsrninister a.D. Günter Meyer der Staatsrninister Stanislaw Tillich (jeweils kein Wechsel).
-4- 02.12.1999 Neil Ich rufe zunächst Punkt 4 auf: Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) Der Vermittlungsausschuss wurde durch die Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzlers vom 26. November 1999 angerufen. - Zu Wort hat sich Herr Schmidt gemeldet. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Wir alle kennen das Vorverfahren und die Entwicklung, die zu dem Gesetz geführt hat Es hat zwar einige Unruhe gegeben; dennoch sind wir der Überzeugung, dass das Gesetz eine Grundlage für die Beratungen hier im Vermittlungsausschuss bietet. Es ist von uns damit eine neue Entwicklung in der Krankenversicherung vorgesehen. Wir wollen mit dem Gesetz neue Wege beschreiten, und zwar insbesondere dergestalt dass wir bei der Frage der Beitragssatzsicherheit, bei der Frage neuer Entwicklungen im Krankenhauswesen, bei der Frage der Sicherheit der Kostenentwicklung und an vielen anderen Stellen über den bisherigen Rahmen in der G K V hinausgehen. Dieses Ziel streben wir auch weiterhin an. Wir sind deswegen enttäuscht darüber, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 26. November dem Gesetz nicht die Zustimmung gegeben hat. Wir fragen daher an dieser Steile, welche wichtigen Gründe in diesem Zusammenhang für die Seite der Bundesländer wesentlich sind, und schließen die Frage an, ob Sie gewillt sind, hier heute mit uns über das Gesetz weiter zu verhandeln. Wir schließen in diesem Zusammenhang gleichzeitig die Bitte an, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die sich mit der Materie befasst. Das ist unser Vorschlag zu diesem Zeitpunkt wohl wissend, dass uns eine ganze Reihe von Ankündigungen von der Seite der CDU/CSU-geführten Länder und von der Seite der Opposition im Bundestag wenig Hoffnung lassen, im Vermittlungsausschuss auf der Basis des vom Deutschen Bundestag mit Mehrheit beschlossenen Gesetzes eine Einigungsmöglichkeit zu finden. Denn es gab ja sehr drastische und deutliche Ankündigungen von Ihrer Seite, das Gesetz nicht mittragen zu wollen und nicht mittragen zu können. Darum noch einmal die Bitte, hier zu erklären, ob wir auf dieser Basis in eine Beratung eintreten können oder ob wir in anderer Weise vorgehen sollen. Ich kündige
02.12.1999 Neil gleichzeitig an, dass wir, falls wir die Beratung hier nicht vornehmen können, heute ersatzweise zwei Gesetze vorlegen werden — ein zustimmungsfreies und ein zustimmungspflichtiges -, die zwei Komplexe beinhalten, welche ich anschließend erläutern würde. Aber ich denke, es ist wichtig, dass wir zunächst einmal die Verhandlungsgrundlage miteinander klären. Abg. Hans-Peter Repnik: Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU/CSU, die Union, hat keinen Zweifel daran gelassen, dass es in diesem Bereich einen gesetzlichen Regelungsbedarf gibt, der nicht zuletzt deshalb offenbar wurde, weil die Koalition zu Beginn ihrer Amtszeit eine ganze Reihe von Maßnahmen im Rahmen unserer Gesundheitsstrukturreform rückgängig gemacht hat. Erst dadurch ist Handlungsbedarf im Hinblick auf die Sicherung der Beitragssatzstabilität entstanden. Wir haben von Anfang an signalisiert, dass wir in dieser Frage gesprächsbereit sind. Unsere Gesprächsbereitschaft ist jedoch auf taube Ohren gestoßen. Das Gesetz -jetzt rede ich nicht über die Art seines Zustandekommens, über die technischen Pannen, über das, was wir auch an rechtlichen Mängeln feststellen müssen; wir haben im Deutschen Bundestag einen Streit darüber ausgetragen, den ich dem Vermittlungs- ausschuss ersparen möchte - ist vom Inhalt her und in einer Form präsentiert worden, dass es uns nicht zustimmungsfähig erschien. Wir haben dies auch der Ministerin mitgeteilt. Wir sind deshalb nach sehr sorgfältiger Prüfung zu der Überzeugung gekommen, dass sich das vorgelegte Gesetz im Grunde genommen einem Vermittlungsverfahren entzieht. Denn die Gegensätze sind so groß, dass wir kaum eine Chance sehen, hier zu einem Ergebnis zu kommen. Deshalb unsere ablehnende Haltung im Bundestag; auch sahen sich die unionsregierten Länder im Bundesrat nicht in der Lage, dem Gesetz zuzustimmen. Sie wissen, Herr Präsident, es sind nicht nur unionsregierte Länder, die Probleme mit dem vorgelegten Gesetz haben. Weil dem so ist und die Ansichten so weit auseinander klaffen, sind wir der Meinung, dass es sich auch nicht lohnt, hier eine Arbeitsgruppe einzusetzen. So waren wir auch im Vorfeld verblieben; Kollege Schmidt weiß dies. Deshalb werden wir uns an einem solchen Vorhaben nicht beteiligen. MP Roland Koch (HE): Es ist etwas schwierig, für den gesamten Bundesrat zu sprechen, weil wir in der ungewöhnlichen Situation sind, Herr Schmidt, dass kein einziges Land dem Gesetz zugestimmt hat. Insofern ist das möglicherweise aus unterschiedlichen Motiven geschehen. Deshalb möchte ich zwei Punkte festhalten.
-6- 02.12.1999 Neil Der erste Punkt - ich denke, er verdient festgehalten zu werden, ohne dass er das Vermittlungsergebnis am Ende beeinflussen wird -: Die große Übereinstimmung liegt auch darin begründet dass für alle Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat das Verfahren, das ihnen mit diesem letzten Gesetzgebungsschritt zugemutet worden ist inakzeptabel ist Dies war ein Grund neben der inhaltlichen Ausgestaltung. Ich glaube, darüber braucht man nicht lange zu reden. Der zweite Punkt Nach unserer Überzeugung kann man nicht erwarten, d?^~ es möglich ist die Gesundheitsreform in Deutschland - bei sichtbar unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag und im Bundesrat - an Prinzipien auszurichten, die nicht auf einem Kompromiss zwischen den beiden Verfassungsorganen beruhen. Ein solcher Kompromissversuch ist nicht mit Sinn und Verstand gemacht worden. Es ist bekannt dass eine große Anzahl von Ländern, zu denen das Land Hessen gehört, eine prinzipiell andere Vorstellung von den Ordnungsmechanismen hat die sich etwa hinter dem Begriff des Globalbudgets verbergen. Dieser ist aber unstreitig elementar, um das Gesetzeswerk, das vorliegt zu verstehen und in seiner Logik zusammen- hängend zu begründen. Wenn es darüber Streit gibt macht es keinen Sinn, über Details zu sprechen, wie man das ändern kann. Im Vermittlungsverfahren ohne die Beteiligung der vielen Akteure im Gesundheitswesen neu über das Prinzip zu diskutieren, scheint mir nicht sehr hilfreich zu sein. Die Bundesregierung und die Länder müssen vielmehr gemeinsam einen Weg finden - das ist in den vergangenen Jahren in einer offenen Diskussion durchaus erfolgt -, der das Ziel hat einen Kompromiss zu suchen und nicht in der Erwartung ins Parlament zu gehen, man könne mit dem Kopf durch die Wand gehen. Das ist hier versucht worden. Die Wand ist relativ dick - das will ich sagen - , und das hat dann Folgen für den Kopf. Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen Sinn darin, jetzt zu versuchen, in einer Arbeitsgruppe Randbedingungen, Einzelfragen, die möglicherweise einem Kompromiss zugänglich sind, zu erörtern, wenn die prinzipielle Frage nicht zu beantworten ist. Davon ausgehend glaube ich, wir sollten uns alle eine ganze Menge Zeit sparen. Das kann niemanden überrraschen. Dieses Ergebnis ist seit Monaten vorhersehbar. Sie haben sich entschlossen, diesen Weg konsequent bis zu diesem Punkt zu gehen. Ich denke, wir sollten ihn dann auch bis zum Ende gehen. Sie haben die Option, die Sie genannt haben, und über diese muss man dann sprechen. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Herr Koch und Herr Repnik, das überrascht uns natürlich nicht; Herr Repnik hat es angedeutet und die Vorverfahren ließen das
-7- 02.12.1999 Neil auch ahnen. Dennoch will ich das, was Sie an Vorhaltungen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens und bezüglich der Frage der Abstimmungen gemacht haben, hier zunächst einmal pauschal zurückweisen, und zwar aus Überzeugung, nicht nur formal. Denn wir haben das Gesetz natürlich sehr sorgfältig erarbeitet und geprüft. Wir haben in einem sehr langwierigen Prozess durchaus - sowohl auf der Seite der Länder als auch auf der Seite der übrigen Beteiligten in der G K V - sehr nachdrücklich und sehr ernsthaft den Versuch unternommen, zu einem abgestimmten Gesetzes- verfahren zu gelangen. Dass das am Ende nicht gelungen ist, ist eher einer ideologischen Grundhaltung zuzuschreiben, die auf der Seite des Bundesrates, aber auch bei einer Reihe von Verbänden und Organisationen im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung zu finden ist. Ich denke also, wir lassen das jetzt einmal. Sie haben völlig Recht, wir nehmen uns sonst zu viel Zeit, um die Dinge noch mehr auf die Spitze zu treiben. Ich bin der Letzte, der an dieser Stelle die Atmosphäre verderben will, zumal wir alle die Positionen ausreichend kennen. Ich darf Sie jetzt allerdings bitten entgegenzunehmen, dass wir zwei neue Gesetze einbringen, und zwar ein „Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung", das sich insbesondere mit den Fragen auseinandersetzt, die wir im Bereich der Krankenkassen in Ostdeutschland lösen müssen und wollen - Stichwort ''Risikostrukturausgleich" -, und ein zweites Gesetz, das genauso wie das bisher im Verfahren befindliche heißen und zustimmungsfrei sein soll. Ich bitte Sie, die Unterlagen *) dazu zu verteilen, und ich darf Frau Ministerin Fischer darum bitten, noch einige Erläuterungen zu geben. Ich denke, das ist ein verträglicher Weg. Wir wollen heute natürlich nicht zu einem Ende kommen. Wir wollen Sie nicht überfordern, sondern Ihnen sehr bewusst die Materialien zur Verfügung stellen, um dann in einer weiteren Absprache untereinander zu klären versuchen, wie wir das Verfahren miteinander zu Ende bringen können. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Schönen Dank! Herr Repnik, sollen wir so verfahren, dass zuerst Frau Fischer etwas zu den Inhalten sagt? Abg. Hans-Peter Repnik: Ich möchte nur einen Vorschlag zum Verfahren machen. *) Anlagen 2 und 3
-8- 02.12.1999 Neü (Abg. Dr. Heribert Blens: Ich habe eine Frage zum weiteren Verfahren!) Abg. Dr. Heribert Blens: Ich habe jetzt nur eine Frage zum weiteren Verfahren. Wie ich höre, soll die Unterlage, die j mit einem unechten Vermittlimgsvorschlag identisch wäre - wenn ich das richtig sehe - verteilt werden. Dann haben wir in den nächsten 14 Tagen Gelegenheit, uns diese anzusehen. Kann man davon ausgehen, dass das, was heute verteilt wird, auch <. iugülüg das ist, was in 14 Tagen verabschiedet wird, oder wird es dann noch Anden gen geben? Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Als Vorsitzender darf ich sagen, Herr Blens, Sie kennen ja die "raxis im v mittlungsausschuss. Wenn Sie gute Vorschläge machen, die konsensfähig sind, dann könnten diese noch Aufnahme finden. Abg. Dr, Heribert Blens; Herr Vc sitzender, unterstellen Sie einmal den Fall, wir machen keine Vorschläge. Bliebe e? dann bei dem, was heute vorgelegt wird? Wir müssen uns ja damit beschäftigen. Es hätte wenig Sinn, sich gründlich damit zu beschäftigen, wenn das alles wieder geändert würde, wie wir es bei diesem Gesetz in letzter Zeit wiederholt erlebt haben. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Rnndrv Dann war mein vorheriger Vorschlag, zunächst die Frau Ministerin vortragen zu lassen, doch gar nicht so schlecht. (Abg. Dr. Heribert Blens: Trotzdem, meine Frage war auch nicht so schlecht! - Heiterkeit) Zunächst Herr Repnik! Abg. Hans-Peter Repnik; Herr Vorsitzender! Der Kollege Schmidt hat bereits zweimal darauf aufmerksam gemacht dass die Koalition - oder wer auch immer - beabsichtige, hier heute zwei neue Gesetze einzubringen. Verstehe ich es richtig, dass die Koalition beabsichtigt Änderungen zu dem hier zur Vermittlung anstehenden Gesetz einzubringen? Denn die Einbringung eines Gesetzes in den Vermittlungs- ausschuss entzieht sich den mir bekannten rechtlichen Regelungen. Ich möchte nur klargestellt wissen, wie die Qualität der Gesetzentwürfe, von denen der Kollege Schmidt sprach, bewertet wird.
-9- 02.12.1999 Neil Abg. Rudolf Dreßler: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Es scheint mir erforderlich zu sein, einen Gesichtspunkt, der von Herrn Repnik einleitend in die Debatte eingebracht worden ist, einmal zu hinterfxagen. Herr Repnik, Sie haben soeben fast wörtlich formuliert - so habe ich Sie verstanden -, dass sich das Gesetz wegen der unterschiedlichen Ansichten über seine Inhalte einem Vermittlungs- verfahren entziehe. Nun bin ich schon einige Jahre in diesem Gremium tätig und habe viel erlebt. Ich habe aber noch nicht erlebt, dass eine Seite aus programmatischen, ideologischen oder aus welchen Gründen auch immer erklärt hat, dass sich ein Gesetz dem Versuch eines Vermittlungsbemühens entziehe, weil sie grundsätzlich anderer Auffassung sei. Wenn dies in den vergangenen Jahren geschehen wäre, wäre die Erfolgsquote von Kompromissvorschlägen des Vermittlungsausschusses nicht so hoch gewesen, wie es tatsächlich der Fall war. Denn beim Einstieg in manche Vorhaben waren von vornherein so unterschiedliche Auffassungen vorhanden, dass man unter diesen Gesichtspunkten davon hätte ausgehen dürfen, dass sich nahezu 80 bis 85 % aller Gesetze, die hier gelandet sind, einem Vermittlungsverfahren entziehen würden. Ich will deshalb aus meiner Sicht festhalten - es sei denn, die Juristen belehrten mich eines Besseren - , dass das kein Motiv sein darf, aus dem heraus man in einem Vermittlungsverfahren inhaltlich Position bezieht. Wenn eine Seite im Vermittlungs- ausschuss definitiv erklärt, sie wolle nicht vermitteln, sie wolle nicht verhandeln, dann ist das eine politische Position. Diese habe ich zur Kenntnis zu nehmen. Ich kann aber nicht zur Kenntnis nehmen, dass sich grundsätzlich andere politische Auffassungen einem Vermittlungsverfahren entziehen. Dies, so glaube ich, kann man so nicht stehen lassen. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Nur damit das klar ist: Es kann ja auch gar nicht anders sein. Es bleibt bei dem Gesetz, das wir vorgelegt haben, und wir streben an, im Laufe des Verfahrens zu dem Ergebnis zu kommen, das wir Ihnen jetzt unterbreiten. Wir bringen das deswegen ein. (Abg. Hans-Peter Repnik: Dann sind das Änderungsanträge und keine Gesetzentwürfe!) BM'n Andrea Fischer (BMG): Ich will die Struktur dessen erläutern, was wir vorgelegt haben; hier wurde gesagt, dass es sich dabei um Änderungsanträge handele. Unser Vorschlag gliedert sich in zwei Teile. Der erste Teil - das ist der größere Teil - bezieht sich auf den Regelungsbereich, der auch in dem vom Bundestag
- 10- 02.12.1999 Neil verabschiedeten Gesetz enthalten ist. Da beschlossen wurde, in der Sache nicht lange zu verhandeln, will ich mich sehr kurz fassen. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag, mit unserem Vermittlungsvorschlag erreichen, dass es zu einer besseren Verzahnung des ambulanten mit dem stationären Bereich sowie zu einer Stärkung der hausärztlichen Versorgung kommt und dass die Gesundheitspolitik im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung stärker auf Prävention und Qualitätssicherung ausgerichtet wird. Es geht um verbesserte Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimittelversorgung. Wir streben ferner eine leistungsorientierte Vergütung der Krankenhausbehandlung durch die Einführung eines neuen Preissystems für die Krankenhäuser an. Es geht schließlich um eine Stärkung von Gesundheitsförderung und Selbsthilfe, um die Förderung der Rehabilitation, um die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse psychisch Kranker, um die Verbesserung der Qualität der gesundheitlichen Versorgung durch eine Reihe von Maßnahmen, um die Erweiterung von Patientenrechten und des Patientenschutzes. In dem gesamten Bereich geht es also um eine qualitative Verbesserung der Regelungen im Gesundheitswesen, nach denen Leistungen erbracht werden. Darüber hinaus enthält der Änderungsantrag, der Vorschlag, der Ihnen jetzt vorgelegt wird, Vorschläge zu einer Begrenzung der Ausgaben. Diese Vorschläge unterscheiden sich allerdings deutlich von dem Globalbudget, das in dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz vorgesehen ist. Über einige weitere Maßnahmen hinaus sind dies die Hauptbestandteile des Änderungsantrages. Der zweite Teil schließt relativ weit hinten an. Die letzte Seite des Gesetzes trägt die Nummer 86, und danach kommt ein neues Vorblatt in den Unterlagen, die jetzt verteilt werden. Der Vorschlag lautet, die Bezeichnung "Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung" zu wählen. Hier geht es um die Situation der gesetzlichen Krankenversicherung in Ostdeutschland. Kern des Vorschlags ist es, im Jahre 2001 mit der Aufhebung der Trennung der Rechtskreise zu beginnen - sowohl dadurch, dass die besonderen Vorschriften, die in den neuen Ländern gelten, aufgehoben werden als auch dadurch, dass dort ein Einstieg in einen gemeinsamen Risikostrukturausgleich vorgenommen wird. Die Perspektive soll acht Jahre umfassen. Ein erster Schritt soll 25 % betragen, weitere Schritte in einem Umfang von jeweils 12,5 % sollen folgen. Es ist vorgesehen, im Jahr 2003 eine Überprüfung vorzunehmen, um zu sehen, wie sich die Wirkungen des Einstiegs in den gesamtdeutschen Risiko- Strukturausgleich darstellen. Ich denke, das liegt vor allen Dingen im Interesse der westdeutschen Länder, die die Befürchtung hegen, dass sie dabei eventuell zu stark beansprucht werden könnten. Deswegen ist eine Art Zwischenschritt vorgesehen, in
-11 - 02.12.1999 Neil dessen Rahmen man die Leistungen überprüft. Für das Jahr 2000 soll es bei den im Finanzstärkungsgesetz enthaltenen Regelungen bleiben. Zu dem letzten Punkt will ich sagen, dass ich der Debatte im Bundesrat entnommen habe - das ist auch der Grund dafür, weshalb es zwei voneinander getrennte Vorschläge gibt -, dass in dem Moment, in dem die beiden Bereiche getrennt sind, zumindest auf Seiten der ostdeutschen Länder durchaus eine gewisse Gesprächsbereitschaft besteht. Das begrüßen wir sehr. Nach meinem Kenntnisstand wird die besondere Problematik der gesetzlichen Krankenversicherung in den fünf neuen Ländern dort unabhängig von der Parteizugehörigkeit der agierenden Politiker gesehen. Ich glaube, dass das ein Vorschlag ist, der sozusagen auch aus der Perspektive westlicher Bundesländer vertretbar ist und bei dem sie nicht befürchten müssen, durch die Solidaritätsleistungen für die Krankenversicherung in Ost- deutschland überfordert zu werden. - Danke schön. Abg. Dr. Hermann Kues: Ich bin zwar neu im Vermittlungsausschuss, aber ich glaube, wenn man sich das umfangreiche Paket ansieht - es umfasst gut 200 Seiten -, dann wird deutlich, dass es auch beim besten Willen nicht zu schaffen ist - die Materie ist ohnehin sehr komplex, sehr vielschichtig -, es hier innerhalb einer überschaubaren Zeit zu bewältigen. Das müsste in einem geordneten parlamentarischen Verfahren erfolgen. Das, was wir heute erleben, zeigt deutlich - ich weiß nicht, ob das früher üblich gewesen ist -, dass ein Änderungsantrag dieses Umfangs einfach nicht zu bewältigen ist. Da: zum Verfahren! Man muss sehr offen sagen, dass in der Gesundheitspolitik zwei sehr unter- schiedliche Politikansätze bestehen. Sie gehen von einer schematischen Ausgaben- obergrenze mit all den Folgen aus, die wir jetzt schon auf Grund des "Vorschalt- gesetzes" aus dem vergangenen Jahr erleben. Das erleben wir vor Ort, das erleben die Menschen, weil medizinisch notwendige Leistungen nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht werden. Es gibt Rationierungssituationen, es erfolgt eine drastische Reduzierung der Mittel, die etwa praktischen Ärzten für bestimmte Patienten zur Verfügung stehen, Operationen werden verschoben. Alles das wollen wir im Grunde genommen nicht. Dies ist Auswirkung einer Politik, die von einer schematischen Ausgabenobergrenze geprägt ist. Wir wollen erreichen - das ist der andere Ansatz - , dass medizinischer Fortschritt, dass eine offene Entwicklung möglich ist, was den medizinischen Bedarf im Verlauf eines Jahres angeht Wir brauchen also eine Steuerung des Gesundheitswesens nicht