Tätigkeit des Vermittlungsausschusses

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- 12-                                   02.12.1999 Neil von oben, sondern wir brauchen eine Steuerung über die einzelnen Akteure im Gesundheitswesen. Wir müssen daher die richtigen Anreize setzen. Das sind zwei unterschiedliche Philosophien, und das schlägt sich auch im Gesetzeswerk nieder. Dies ist der eigentliche Grund dafür, weshalb wir nicht zustimmen können. Ich will deutlich sagen: Es besteht kein Grund zur Eile; denn Sie haben gestern oder vorgestern selbst erklärt, auf Grund Ihrer Beschlüsse zur Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherungspflicht, die wir für problematisch halten, sei die Finanzsituation der Kassen - ich habe sie zu Beginn des Jahres anders eingeschätzt - durchaus solide. Die Kassen stehen also derzeit nicht unter einem großen Druck, so dass wir keine Eile haben. Wir haben vorgeschlagen, uns außerhalb des Vermittlungsverfahrens über Eckpunkte zu verständigen - ich habe soeben die unterschiedlichen Ansätze genannt - und dann zu einem gemeinsamen Vorgehen sowie zu einer parlamentarischen Beratung zu kommen. Dafür brauchen Sie Zeit, und das setzt die grundsätzliche Bereitschaft voraus, dies auch so anzugehen. Aber das kann, so glaube ich, nicht im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens geschehen. Ich will noch etwas zu dem zweiten Teil dessen sagen, was Sie vorgeschlagen haben, Stichwort "Risikostrukturausgleich''. Hier sind wir ausdrücklich gesprächs- bereit, weil wir dort ebenfalls Notwendigkeiten sehen. Ich bitte aber auch zu bedenken, ob Sie sich dabei nicht etwas mehr Zeit lassen können; denn wenn ich es richtig sehe, sollen die Mittel erstmals am 1. Januar 2001 fließen. (BM'n Andrea Fischer (BMG): Es muss aber vorbereitet werden!) - Ja, es muss vorbereitet werden; das ist klar. Aber man sollte doch etwas mehr Zeit haben. Denn es hat keinen Zweck, das nur mit den Nehmerländem zu besprechen; man müßte es auch mit den Geberländern besprechen. Dazu sind wir ausdrücklich bereit, weil auch wir die Notwendigkeit dazu sehen. Ich glaube, dass hier eine Einigung möglich ist. Aber das wird wahrscheinlich nicht innerhalb von 14 Tagen möglich sein. Ich bitte Sie zu bedenken - dazu haben wir jetzt zu wenig Zeit -, ob wir uns das für das nächste Frühjahr vornehmen sollten. Wir können meinetwegen im Januar damit beginnen. Ich glaube, dass der zweite Teil konsensfähig ist. - Vielen Dank. Abg. Rudolf Dreßler: Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Wir sind im Augenblick dabei, zwei Tatbestände aufzuarbeiten. Der erste Tatbestand wurde von Herrn Kues mit dem Satz umschrieben, die Änderungsanträge seien nicht zu bewältigen. Ich möchte mir den Hinweis erlauben, dass der Änderungsantrag, zustimmungsfrei gestaltet, nichts beinhaltet, was dem Deutschen Bundestag nicht in
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-13-                                      02.12.1999 Neü wochenlanger und monatelanger Beratung vorgelegen hat. Insoweit sind die Sach- verhalte, die in diesem Änderungsantrag zusammengefasst sind, im parlamentarischen Verfahren so behandelt worden, wie es bei jedem Gesetz unterstellt werden darf. Es gibt nichts Neues, was diejenigen, die jetzt darüber zu befinden haben, überraschen könute. Alles ist bereits in dem Gesetz enthalten, das an den Vermittlungsausschuss überwiesen worden ist. Eine ganz andere Frage betrifft den zweiten - zustimmungspflichtigen - Änderungsantrag, der sich auf die Vermögensdefizite der Krankenkassen in den neuen Ländern bezieht. Dieser Vorgang ist hier deshalb separat vorgelegt worden, weil er der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Zustimmung des Bundesrates hat mit der Gesundheitsstrukturreform in der Sache zunächst einmal nichts zu tun. Ob nun die Meinung vorherrschend ist, man hätte beides im Deutschen Bundestag separat, getrennt in zwei Gesetzesvorlagen, behandeln müssen oder nicht, kann bezogen auf den hier in Rede stehenden Sachverhalt keine Bedeutung haben. Wenn es sich um einen zustimmungspflichtigen Teil handelte, so war dieser im Deutschen Bundestag bereits in einem Gesetzesbeschluss enthalten, der ebenfalls in toto zustimmungs- pflichtig war. An der Zustimmungspflichtigkeit jetzt hat sich insoweit nichts geändert. Auch das ist bekannt. Wenn sich nun bezüglich der Inhalte Modifikationen gegenüber jenen Regelungen, über die bisher diskutiert worden ist, ergeben haben, dann ist das - Herr Kues, um es präzise zu formulieren - ein Kompromissangebot der Koalitionsfraktionen auf der Basis der von CDU/CSU und F.D.P. bisher veröffentlichten Positionen an jene Seite im Vermittlungsausschuss, die in Richtung auf ihre Bundesratsstimmen gewonnen werden muss. Das heißt: Das, was wir vom Inhalt her präventiv bereits berücksichtigt haben, entspricht den bisher veröffentlichten politischen Vorstellungen der CDU/CSU. Sich in die eigenen Vorstellungen einzuarbeiten kann ja wohl nicht das Problem der CDU/CSU sein. Wenn die CDU/ CSU jetzt erklärt sie sehe dies ab heute anders, ist das ein neuer Sachverhalt den wir würdigen müssen. Davon bin ich aber bisher nicht ausgegangen. Zusammengefasst Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, ergibt sich nun folgendes Bild: Der Änderungsantrag betreffend den zustimmungsfreien Teil entspricht inhaltlich der Beratungsgrundlage des Deutschen Bundestages seit Sommer dieses Jahres. Der zweite - zustimmungspflichtige - Teil entspricht von der inhalt- lichen Position her dem, was die CDU/CSU in der veröffentlichten Meinung in den letzten Wochen von sich gegeben hat. Insoweit glaube ich, ist die Frist von 14 Tagen zur Bewertung dieses Vorgangs absolut ausreichend. Die Position, man könne die Änderungsanträge innerhalb dieser Zeit nicht bewältigen, halte ich deshalb, um es höflich zu sagen, für überprüfungsfähig.
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- 14-                                  02.12.1999 Neil Abg. Kerstin Müller (Köln): Ich kann nahtlos daran anschließen. Ich halte das nicht nur für überprüfungsfähig, Herr Kues, sondern ich finde Ihre Aussage auch widersprüchlich. Auf der einen Seite sagen Sie, das sei nicht zu bewältigen, nicht zu überschauen, obwohl es - wie der Kollege Dreßler es dargestellt hat - im Wesentlichen dem entspricht, worüber wir in vielen Beratungen im Bundestag breit diskutiert haben. Auf der anderen Seite wird sehr klar gesagt, es bestehe im Hinblick auf die Situation in den neuen Ländern und der Ostkassen dringender Handlungs- bedarf. Sie signalisieren ja auch Gesprächsbereitschaft, was klar im Widerspruch zu den Aussagen des Kollegen Koch steht, man sehe hier keine Grundlage zur Diskussion. Insofern kann ich angesichts Ihrer Aussagen nicht nachvollziehen, dass Sie hier sagen: Wir verhandeln noch nicht einmal, wir sind nicht bereit uns an einer Arbeitsgruppe zu beteiligen, um uns mit den notwendigen Maßnahmen, die wir im Gesundheitsbereich brauchen, auseinander zu setzen. Das, was Sie hier dargelegt haben, spricht meines Erachtens dafür, dass man sich jetzt zügig an das vorgelegte Gesetz heranmacht, dass der Vermittlungsausschuss seinen Verfassungsauftrag wahrnimmt und über den Gegenstand, zu dem er angerufen worden ist, auch berät. Anschließend an das, was der Kollege Dreßler gesagt hat, möchte ich betonen: In den fünf Jahren, in denen ich nun Mitglied des Vermittlungsausschusses bin, ist es noch nicht vorgekommen, dass über ein Anrufungsbegehren noch nicht einmal diskutiert geschweige denn eine entsprechende Arbeitsgruppe dazu eingerichtet worden ist, in der man sich den Notwendigkeiten stellt und in der man vor allen Dingen - ich wiederhole - dem Verfassungsauftrag gerecht wird, hier für einen gesellschaftlichen Bereich eine Regelung zu finden. Ich fasse zusammen: Ich finde, Ihre Aussagen laufen klar darauf hinaus, eine Arbeitsgruppe einzurichten und uns zügig an die Arbeit zu machen, statt auf Verschleppung zu setzen. S Peter Radunski (BE): Zunächst eine kurze Bemerkung zu Ihren Ausführungen, Frau Müller! Ich habe den Eindruck - ich gehöre dem Vermittlungsausschuss seit neun Jahren an - , dass hier eigentlich schon alles vorgekommen ist. Nur, von Zeit zu Zeit sagen wir in Sitzungen, dieses oder jenes sei noch nie geschehen. (Heiterkeit) Ich finde, Flexibilität ist eine der großen Stärken dieses Ausschusses. So sollten wir es auch künftig halten.
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- 15-                                  02.12.1999 Neil Melden muss ich mich zu dem Thema "Risikostrukturausgleich", weil es - Frau Ministerin, Sie wissen es - eine Reihe besonderer Interessenlagen Berlins in diesem Zusammenhang gibt. Ich habe das nicht so schnell lesen können, gehe aber einmal davon aus, dass diese beiden Interessenlagen hier noch nicht behandelt werden. Sie wissen, dass Berlin krankenversicherungsrechtlich als Rechtsgebiet West gilt und wir gerade mit der Berliner A O K und der B K K enorme Schwierigkeiten haben, die sich vom Finanzvolumen her in einem Rahmen weit über 300 Millionen D M bewegen. Diese Kassen müssen wohl doch irgendwann einmal einer Entschuldung zugeführt werden. Ein Problem haben wir auch bei den Krankenhausinvestitionen. Bei der Komplementärfinanzierung ging es darum, dass wir kreditfinanziert haben, was bisher gesetzlich nicht möglich war und was man wohl gern möglich machen würde. Ich weise auf diese beiden Punkte hin, um auch auf den Zeitfaktor aufmerksam zu machen. Wegen der Sonderlage Berlins wäre es uns schon lieb, wenn wir ein bisschen Zeit gewönnen, um diesen Antrag prüfen und im Rahmen dieser Gesetzgebung dann auch etwas ausführlicher über dieses Thema sprechen zu können. M'n Dr. Wilma Simon (BB): Herr Vorsitzender! Ich möchte mich gern dem anschließen, was Herr Radunski gesagt hat. Die Zeit eilt, was den Risikostruktur- ausgleich anbetrifft. Ich denke, bei den Einlassungen, die auch von der B-Seite zu hören waren, zeigt sich doch sehr deutlich, dass, zumindest was dieses Thema anbetrifft, alle gemeinsam den Handlungsbedarf erkannt haben und dass hier kein Zeitverlust riskiert werden darf. Die spezifische Berliner Situation ist fast noch dramatischer als diejenige in Brandenburg, wobei die Situation in Brandenburg insbesondere deswegen so dramatisch ist weil 20 % der Brandenburger in Berlin ins Krankenhaus gehen, da es zu teuer ist. (Zurufe) -Ja, das ist das Problem. Von daher möchte ich jetzt nur dafür werben, dass wir uns zumindest in diesem Punkt sehr rasch auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe verständigen, damit wir das Thema noch in diesem Jahr vom Tisch bekommen. Abg. Rudolf Dreßler: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Mir als einfachem Abgeordneten des Deutschen Bundestages (Zurufe)
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- 16-                                   02.12.1999 Neil sind die Zahlen, die Herrn Radunski zu seinen Äußerungen veranlasst haben, seit ungefähr vier Jahren geläufig. Wenn ich als einfacher Abgeordneter des Deutschen Bundestages das Zahlenmaterial, das Herr Radunski gerade als besonders dramatisch umschrieben hat, also kenne und wir nach relativ kurzer Zeit versuchen, das Problem - als Folgewirkung des 9. November 1989 - gesamtdeutsch zu lösen, dann wird das Land Berlin im Rahmen seiner Autonomie innerhalb dieses Regelkreises den gleichen Partizipationseffekt haben wie jedes andere Land und jede andere Kasse auch. Da Herr Radunski die Dramatik wegen der Regelkreisbestimmung West, die bekanntlich vor vielen Jahren und nicht innerhalb der letzten zwölf Monate vorgenommen wurde, für Berlin als besonders groß ausweist, ist der Hinweis von Frau Simon, diese Frage unverzüglich in Arbeitsgruppen zu untersuchen, zu überprüfen, zu bewerten und möglicherweise auch zu beantworten, besonders sinnvoll. Die Dramatik in Berlin - das wissen Sie besser als ich - lässt insoweit einen weiteren Zeitverzug noch weniger zu als in Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen- Anhalt und in Thüringen. Aus diesem Grund wird die unverzügliche Behandlung des Themas auch unter diesem Gesichtspunkt, wenn Sie so wollen, geradezu provoziert. Eine weitere Vertagung des Themas unter dem Gesichtspunkt der besonderen Situation Berlins - von den übrigen vier genannten Ländern einmal abgesehen - ist schlicht unverantwortlich. Insoweit stimme ich also mit Ihnen überein. StM Prof. Dr. Georg Milbradt (SN): Da die Protokolle, so habe ich gelernt, ja erst in 50 Jahren veröffentlicht werden, (Heiterkeit) kann man vielleicht auf das eine oder andere verzichten. Ich möchte an sich nur Folgendes vorschlagen: Wir sind uns darüber einig, dass wir heute nicht in der Sache beraten. Jeder kann lesen und sich seine Meinung bilden, und in 14 Tagen sehen wir uns wieder; dann können wir die Debatte fortsetzen. Damit könnten wir sie heute beenden. Ich will mir das Gesetz auf jeden Fall ansehen. Da es auch einen gewissen Effekt für uns hat, werden wir unsere Meinungsbildung dazu dann abgeschlossen haben. Aber heute, so meine ich, lohnt eine weitere Diskussion nicht. Ich bitte deshalb darum, jetzt schnell zum nächsten Tagesordnungspunkt überzugehen. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Ich will - auch im Interesse des Geburtstages von Herrn Höppner - zu einer Verkürzung kommen, dachte dann aber,
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-17 -                                  02.12.1999 Neil die Höflichkeit gebiete es, doch erst einmal allen im Vermittlungsausschuss, der sich neu konstituiert hat, die Chance zum "Warmlaufen" zu geben. Wir alle wissen, worauf das hinausläuft, nämlich auf das eigentliche Rennen. Aber es haben sich noch zwei Kollegen gemeldet, so dass ich jetzt fragen möchte: Erhalten Sie Ihre Wortmeldung aufrecht? - Herr Dr. Birkmann, Sie haben das Wort! M Dr. Andreas Birkmann (TH): Auch ich möchte die Diskussion natürlich nicht verlängern und mich im Prinzip in dem Sinne äußern, wie Herr Prof. Milbradt es gerade getan hat. Ich will nur auf eines hinweisen, Herr Dreßler: Die Eilbedürftigkeit ist gegeben. Nur beim schnellen Schauen wundert mich, dass es 2001 losgehen soll. Frau Kollegin Simon, heute Nachmittag habe ich einen Entwurf Brandenburgs auf den Tisch bekommen, in dem 2000 vorgesehen war. Wenn das der Fall wäre, wäre die Eilbedürftigkeit sicherlich noch eher begründet. (M'n Dr. Wilma Simon (BB): Das können wir noch ändern! Deshalb beraten wir ja!) Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Das alles kann aufgeklärt werden. Ich sehe, es geht in Gelassenheit weiter. - Herr Dr. Höppner. MP Dr. Reinhard Höppner (ST): Die Frage der Eilbedürftigkeit ist betont worden; allerdings hängt das nicht nur davon ab, wann die Zahlungen erfolgen. Bekannter- maßen haben wir es mit erheblichen Schulden zu tun, die derzeit bestehen. Die Frage, wie wir im Jahr 2000 mit diesen Schulden umgehen sollen, welche Übergangs- lösungen man dabei "stricken" kann, hängt wesentlich davon ab, wie es ab 2001 weitergehen soll, und zwar im Hinblick auf die spätere Absicherung. Dann kann man nämlich auch Zwischenfinanzierungen organisieren. Dafür braucht man aber eine Sicherheit; sonst steht man zu Beginn des Jahres 2000 vor einer ziemlich schwierigen Entscheidungssituation in den Ländern. Ich nenne als Stichwort die Frage, ob die Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen notwendig ist oder ob sich eine Lösung abzeichnet, die eine Erhöhung entbehrlich macht. Das muss man relativ bald wissen. Deswegen ist meine Frage eigentlich nur, ob wir uns heute nicht wenigstens darauf verständigen können - dass darüber in absehbarer Zeit geredet werden muss, ist klar -, zu dem zweiten Teil heute eine Arbeitsgruppe einzusetzen.
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-18-                                    02.12.1999 Neil Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Schönen Dank! Ich glaube, wie können jetzt zu den Verfahrensfragen kommen. Zuvor noch Herr Blens! Abg. Dr. Heribert Blens: Ja, direkt zu dieser Frage! Ich habe mir das einmal angesehen; es sind ungefähr vier Druckseiten Gesetzestext. Ich meine, für vier Druck- seiten eines Gesetzes braucht man keine Arbeitsgruppe. Wir verfügen in den Gruppen über sachkundige Personen, wir haben die Gesundheitsminister in den Landes- regierungen usw. Es gibt ja auch Kontakte über die Grenzen der A - und der B-Seite hinweg. Man kann das jetzt in aller Ruhe prüfen. Ich denke, die Prüfung kann auf diese Weise bis zum 14. oder 15. Dezember, wenn wir uns wieder treffen, so weit vorangetrieben werden, dass wir dann ein Konzept haben, welches wir hier einvernehmlich verabschieden. Dazu brauchen wir nicht so etwas Aufwändiges wie eine Arbeitsgruppe. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Schönen Dank! Ich sehe es so, dass sich Herr Radunski zur Teilnahme an der Arbeitsgruppe gemeldet hatte, aber Herr Dr. Blens dieses Angebot jetzt zurückgezogen hat. (Abg. Dr. Heribert Blens: Nein!) - Also, ich stelle aus der Diskussion fest, dass der Wunsch einer Seite auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe auf der anderen Seite nicht auf Gegenliebe stößt. (Abg. Dr. Heribert Blens: So ist es!) Damit besteht zum Risikostrukturausgleich ebenso wie zu dem anderen, jetzt in veränderter Fassung vorliegenden - nicht zustimmungspflichtigen - Teil des Gesetzes der Wunsch auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe auf der B-Seite nicht. Somit können wir, so glaube ich, die Beratungen zu diesem Punkt für heute abschließen und werden die Gesetzentwürfe im weiteren Vermittlungsverfahren bis zum 15. Dezember zu behandeln haben. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Ich möchte für unsere Seite allerdings erklären, dass wir eine Behandlung erst am 15. oder am 14. Dezember, also gegen Schluss des Vermittlungsverfahrens, für riskant halten und deswegen vorsorglich eine Sitzung anmelden, die am 9. Dezember stattfinden könnte. Das sollten wir am Schluss der heutigen Sitzung besprechen; aber ich will das hier schon einmal anmelden, damit sich nichts Falsches festsetzt.
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-19-                                  02.12.1999 Neil (Zuiuf) - Zu diesem Komplex! Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Gut, wir haben noch viele Punkte auf der Tagesordnung und sollten am Ende der Sitzung den Fortgang dei gesamten Verfahren miteinander regeln. Damit haben \-'ir die Beratung zu diesem Punkt abgeschlossen. Ich danke der Ministerin und den ]\titarbeitern.
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-20-                                    02.12.1999 Neil Jetzt stellt sich die Frage, ob wir die Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 verfahrensmäßig im Zusammenhang behandeln sollten. - Ich rufe die Punkte 1. 2 und 3_ der Tagesordnung auf: 1. Gesetz zur Änderung des Wohngcldgesetzes und anderer Gesetze in Verbindung mit 2. Gesetz zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999) und 3. Gesetz zur Familienförderung Nach den Vorgesprächen besteht die Absicnt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um diesen Komplex zu behandeln, so dass wir direkt in die Verfahrensfragen einsteigen sollten. - Herr Schmidt. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Das ist ein Ergebnis der Vorgespräche, die für solche Runden immer sehr hilfreich sind, wie ich mir habe sagen lassen; denn ich bin neu im Geschäft. Ich habe das sehr gern aufgegriffen. Es ist ein unglaublich umfangreicher Komplex, der tatsächlich nicht in zwei, drei oder vier Plenarsitzungen dieses Gremiums abgewickelt werden kann. Es gibt dabei eine ganze Reihe von Quei Verbindungen zwischen allen drei Gesetzeskomplexen, die man beachten muss. Deswegen schlagen wir vor, nur eine Arbeitsgruppe einzurichten. Es war vorübergehend einmal die Rede davon, zwei Arbeitsgruppen einzusetzen. Ich denke, es macht Sinn, eine Arbeitsgruppe vorzusehen. Ob diese Arbeitsgruppe dann zusätzlich Unterarbeitsgruppen oder kleine Gesprächskreise einrichtet, soll ihrer Autonomie überlassen bleiben. Wir haben das Gefühl gehabt, dass die Arbeitsgruppe nicht zu groß sein sollte, damit die Arbeitsfähigkeit gegeben ist. Wenn ich das mit Herrn Blens und der Seite der CDU/CSU und der F.D.P. verabredete Verfahren richtig wiedergebe, gehen wir davon aus, dass jede Seite sieben Plätze in der Arbeitsgruppe besetzt. Vielleicht verständigen wir uns zunächst so weit, und dann würde ich, wenn es gewünscht wird, auch die Teilnehmer auf unserer Seite benennen.
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-21 -                                   02.12.1999 Neil Abg. Dr. Heribert Blens: Wie Herr Schmidt schon sagte, haben wir die gute alte Usance beibehalten, vorher schon einmal über das eine oder andere zu reden, was erfahrungsgemäß nützlich ist. Wir sind mit einer Arbeitsgruppe mit sieben Mitgliedern einverstanden und werden die Teilnehmer ebenfalls gleich benennen. Ich muss sagen - Herr Schmidt hat das schon angedeutet -, ich war an sich der Meinung, es wäre sehr sinnvoll, zwei Arbeitsgruppen einzurichten, und zwar eine Arbeitsgruppe zu den steuerrechtlichen Fragen, zum Thema "Steuerbereinigung", wozu möglicherweise das eine oder andere noch hinzukommt, und eine Arbeitsgruppe zu den beiden übrigen Gesetzen, bei denen es nicht nur, aber im Wesentlichen um die Frage geht, wer was bezahlt, der Bund oder die Länder. Das ist etwas anderes als das Steuerrecht. Aber ich akzeptiere, dass eine Seite lieber eine Arbeitsgruppe haben will. Ich hielte es trotzdem für sinnvoll, wenn man vielleicht den einen oder anderen aus der Arbeitsgruppe "ausklinkte" und sagte, ihr befasst euch einmal mit den steuerrecht- lichen Fragen und kehrt dann wieder zurück. Denn die Zeit ist kurz bemessen. Auch wenn wir am 9. Dezember eine Sitzung anberaumten, glaube ich nicht, dass das Pensum bis dahin zu erledigen wäre; aber selbst wenn es bis zum 14. oder 15. erledigt werden muss, ist die Zeit immer noch sehr kurz bemessen. Es steht praktisch nur eine gute Woche zur Verfügung, hinzu kommt noch der Parteitag. Wir sind also darüt einverstanden. Ich schlage nun jene sieben Personen vor, die von unserer Seite benannt werden. Das sind vom Bundestag Herr Merz, Frau Hasselfeldt und Herr Thiele sowie vom Bundesrat die Herren Minister Milbradt, Huber, Stratthaus und Perschau. Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Danke! - Nun folgt die Benennung der Teilnehmer auf der A-Seite durch Herrn Schmidt. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Für den Deutschen Bundestag schlage ich vor: Frau Kerstin Müller, Herrn Poß und mich; für die Seite der Bundesländer schlage ich vor: Herrn Runde - zugleich als Vorsitzenden des Gremiums -, Herrn Schleußer als Sprecher unserer Seite in diesem Gremium, Herrn Minister Gerhards (Sachsen-Anhalt) und Herrn Minister Möller (Schleswig-Holstein). Vors. Erster Bürgermeister Ortwin Runde: Gut, das sind die Vorschläge zur Arbeitsgruppe. - Es besteht in der Tat ein nicht unerheblicher Zeitdruck. 14 Tage gehen schnell ins Land. Deswegen schlage ich vor, dass wir die konstituierende
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