Tätigkeit des Vermittlungsausschusses

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-5-                                        05.05.2004 lu-bo Ich rufe die Fortsetzung der 23. Sitzung des Vermittlungsausschusses auf: Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 22. Juni 1998 zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaft- liche Zwecke verwendeten Wirbeltiere Hierzu hat ebenfalls eine Arbeitsgruppe getagt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass man das Gesetz unter der Bedingung einer Protokollerklärung durch die Bundesregierung bestätigen will. Das ist das, was wir als Vermittlungsvorschlag zu beschließen hätten. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft müsste jetzt die Erklärung zu Protokoll geben, Herr Staatssekretär Müller. StS Alexander Müller (BMVEL): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Das tue ich gern. Wir haben nach ausführlichen Beratungen - federführend war das Wissenschafts- ministerium Baden-Württemberg - folgende Protokollerklärung zu Anhang A erarbeitet: Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird neben den für den Tierschutz zuständigen obersten Landesbehörden künftig auch die für Wissenschaftsfragen zuständigen obersten Landesbehörden rechtzeitig in die Vorbereitungen der Beratungen des Europarates zu Anhang A des Europäischen Übereinkommens zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere einbeziehen. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft wird die Stellungnahmen der für Wissenschaftsfragen zuständigen obersten Landesbehörden bei der Entwicklung seiner Haltung für die Beratungen des Europarates gebührend berücksichtigen. Dies ist Inhalt der Protokollerklärung, die als Ergebnis der Arbeitsgruppe einvernehmlich erarbeitet worden ist. - Vielen Dank. Vors. Abg. Joachim Hörster: Vielen Dank!
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-6-                                         05.05.2004 lu-bo Hat jemand etwas an der Protokollerklärung zu beanstanden? Das muss ich fragen, weil sie Bedingung für einen Vermittlungsvorschlag ist. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Der Vermittlungsvorschlag lautet, das Gesetz zu bestätigen. Erhebt sich Wider- spruch? - Herr de Maizière. StM Dr. Thomas de Maizière (SN): Ich will mich der Stimme enthalten. Aus Gründen, die ich das letzte Mal vorgetragen habe, halte ich nichts davon, dass wir Rechtsverordnungen unverbindliche Anlagen beifügen. Vors. Abg. Joachim Hörster: Das haben wir zur Kenntnis genommen. Ich frage noch einmal: Wer ist gegen den Vermittlungsvorschlag, das Gesetz zu bestätigen? - 1 Enthaltung, ansonsten gibt es nur Ja-Stimmen. Herr Minister Köberle übernimmt die Berichterstattung im Bundesrat. StS Alexander Müller (BMVEL): Herr Vorsitzender! Ich möchte nur darauf verweisen, dass wir im Agrarausschuss des Bundesrates ebenfalls eine Protokoll- erklärung abgegeben haben. Die Bundesländer haben mich darum gebeten darauf hinzuweisen, dass diese Protokollerklärung zusätzlich besteht. - Vielen Dank. Vors. Abg. Joachim Hörster: Dann haben wir alles vollständig und nachprüfbar zu Protokoll gegeben. Ich hoffe, dass sich alle zu gegebener Zeit daran erinnern.
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-7-                                         05.05.2004 lu-bo Wir kommen jetzt zur 24. Sitzung. Hier haben wir die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte verändert. Ich rufe Punkt III. 4 auf: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz - EuHbG) In der Arbeitsgruppe ist es nicht gelungen, eine Einigung herbeizuführen. Frau Bundesjustizministerin, ich bitte Sie, uns mitzuteilen, woran es gelegen hat. BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Herr Vorsitzender, sehr kurz zur Sache: Mit dem Gesetz setzen wir einen Rahmenbeschluss der Europäischen Union um. Mit der Umsetzung des Rahmenbeschlusses sind wir bereits in Verzug. Er hätte bereits innerstaatlich in Kraft gesetzt werden müssen. Das ist einer der Gesichtspunkte, die uns "drücken". Nun zu dem Aspekt, der im Wesentlichen Gegenstand der Sitzung war: Wir haben in der Sache gesagt, dass die Deutschen, die im Ausland, z. B. in Frankreich, eine Straftat begangen haben und auf Grund eines Haftbefehls an Frankreich ausgeliefert werden sollen, ihre Strafe in Deutschland verbüßen können, wenn sie es denn wollen. Dahinter steckt die Idee, dass sie besser in dem Land resozialisiert werden können, aus dem sie kommen. Der Bundestag hatte einstimmig beschlossen, dass dies auch für Ausländer gelten soll, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. In der Sitzung der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses ging es um die Frage, inwieweit man bestimmte Rückausnahmen machen kann. Zunächst einmal ist, soweit ich weiß, einstimmig in die Debatte eingeführt worden, dass es nur um solche Ausländer gehen kann, die rechtmäßig Aufenthalt hier in Deutschland haben. Mit diesem Vorschlag sind wir sehr einverstanden. Sodann hat man sich auch darauf verständigt, dass sie dann keinen Anspruch auf Rückkehr zur Strafvollstreckung in Deutschland haben sollen, wenn besonders schwerwiegende Gründe der Sicherheit des Bundes oder eines Landes gegen die Vollstreckung im Inland sprechen. Zu dieser Regelung gab es einen Vorbehalt von Niedersachsen, der nach meiner Kenntnis nicht aufgelöst ist. Niedersachsen hat gesagt,
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-8-                                         05.05.2004 lu-bo es könne nicht mitmachen; aber es gibt keinen anderen Vorschlag von Seiten der Länder, wie man es stattdessen regeln sollte. Vielleicht haben Sie eine Idee. Vors. Abg. Joachim Hörster: Ich meine, wir sollten das Fenster, das hiermit geöffnet wird, nutzen. Das wäre hilfreich. Abg. Jörg van Essen: Herr Vorsitzender, ich war Mitglied der Arbeitsgruppe. Wir haben uns sehr lange und sehr intensiv mit unterschiedlichen Formulierungs- vorschlägen befasst. Nach den Beratungen war das übereinstimmende Ergebnis, dass wir Formulierungen, dass mit etwas zu rechnen sei, für eine notwendige Prognose nicht als hinreichend ansehen, weil sehr unterschiedliche Prognoseentscheidungen zu treffen sind: hinsichtlich eines möglichen Ermittlungsverfahrens - in dessen Rahmen schon überstellt werden kann -, aber auch hinsichtlich eines möglichen Verwaltungs- verfahrens. Für die weit überwiegende Mehrheit der an der Arbeitsgruppe Beteiligten war das keine ausreichende Grundlage dafür, jemanden im Ausland zu belassen. Wir haben uns in der Zwischenzeit Alternativen überlegt. Bayern hat einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, der leider wiederum die Formulierung "zu rechnen" enthält und damit nach meiner Auffassung keine vernünftige Grundlage darstellt. Ich weiß aber von der Berliner Justizsenatorin Schubert, dass Berlin eine Formulierung in die Diskussion eingebracht hat - sie liegt mir im Augenblick leider nicht vor -, die meiner Ansicht nach vorzugswürdig ist. Es ist vollkommen klar und war auch übereinstimmende Auffassung aller Mitglieder der Arbeitsgruppe, dass es keinen Sinn hat, jemanden zurückzunehmen, wenn bestandskräftig feststeht, dass er unmittelbar danach wieder zurück ins Ausland expediert werden kann. Deshalb sind wir offen für eine Formulierung, bei der es nicht auf eine Prognose ankommt, sondern die eine rechtskräftige, bestandskräftige Grundlage für die Ausweisung eines Ausländers bietet. Wir könnten die Aufnahme einer solchen Formulierung in § 80 Abs. 4 sicherlich mittragen. Wie gesagt, Berlin hat mir gegenüber erklärt, man habe einen entsprechenden Formulierungsvorschlag gemacht. Ich habe ihn aber noch nicht zu Gesicht bekommen. Deswegen kann ich ihn hier nicht vortragen. Vors. Abg. Joachim Hörster: Vielleicht kann man den Formulierungsvorschlag besorgen.
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-9-                                           05.05.2004 lu-bo StM Erwin Huber (BY): Wenn Einigkeit darüber besteht, nicht Ausländer in den deutschen Strafvollzug zu nehmen, mit deren Ausweisung anschließend zu rechnen ist, dann geht es doch nur darum, eine rechtsstaatlich sichere Prognose dafür zu treffen. (BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Eben keine Prognose!) - Es ist eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Ausweisung später vermutlich erfolgt. Das ist eine Prognoseentscheidung. Nur, aus unserer Sicht ist es möglich, dafür eine Formulierung zu finden, weil zu diesem Zeitpunkt das ausländische Urteil bereits vorliegt. (BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Wenn man darauf abstellt, sind wir einverstanden! - Weitere Zurufe) Vors. Abg. Joachim Hörster: Moment! - Ich schlage vor, sich wechselseitig zuzuhören. Dann lässt es sich besser argumentieren. StM Erwin Huber (BY): Danke! Es geht mir nur darum zu fragen: Besteht die Chance, einvernehmlich zu einer Formulierung zu kommen, die eine Rechtsgrundlage für das Ziel, das ich beschrieben habe, schafft? Wir sind der Meinung, dass die Möglichkeit dazu besteht. Wir haben einen Vorschlag unterbreitet, den ich verteilen könnte. Aber es ist vielleicht nicht möglich, solch schwierige Rechtsfragen aus dem Handgelenk heraus zu entscheiden. Wir wären sehr dankbar, wenn wir mit der Bundesregierung, mit der A-Seite in erneute Verhandlungen darüber eintreten könnten, dem Absatz 4 eine Formulierung anzufügen, wonach in den Fällen, in denen eine sichere Prognose oder eine Rechtsgrundlage für eine Ausweisung besteht, der Strafvollzug nicht in Deutschland stattfindet. Vors. Abg. Joachim Hörster: Was ich bisher vernommen habe, ist, dass die Zielrichtung aller Beteiligten eigentlich die gleiche ist. Die Frage ist nur, ob man eine rechtsstaatlich einwandfreie Formulierung findet. StM Dr. Christean Wagner (HE): Um an den Stand vor Ihrer Feststellung, Herr Vorsitzender, anzuknüpfen: Was spricht aus der Sicht der Bundesregierung dagegen, wenn wir die Gleichbehandlung der betreffenden Ausländer wieder herausnehmen, wie es im Entwurf der Bundesregierung ursprünglich vorgesehen war? In Ihrem
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- 10 -                                     05.05.2004 lu-bo Überstellungsgesetz ist das im Übrigen ebenfalls nicht enthalten. Dann ergäbe sich eine sehr interessante Situation. Zweitens. Den Vorschlag Berlins kenne ich nicht. Ich kenne auch das nicht, was Bayern vorhat. Ich will keinen Beitrag zur Verzögerung leisten; aber wenn wir uns in der Sache einigen wollen, ist es aus meiner Sicht vernünftig, wenn wir uns im Lichte der neuen Vorschläge in der Arbeitsgruppe noch einmal zusammensetzten. Dann würde ich meinen Ehrgeiz daransetzen, dass Hessen dabei ist. BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Zunächst zu der Frage von Herrn Justizminister Wagner: Die Änderungen, um die es geht, sind in der Tat in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eingebracht worden. Aber es ist offenbar eine einvernehm- liche Änderung; (StM Dr. Christean Wagner (HE): Die Union hat mitgestimmt!) denn ich sagte schon, dass der heute vorliegende Gesetzestext vom Deutschen Bundes- tag einstimmig verabschiedet worden ist. Deswegen ist meine herzliche Bitte zu versuchen, uns insbesondere hinsichtlich der Umsetzungsfrist heute zu verständigen, damit wir die Umsetzung des Rahmen- beschlusses über den Europäischen Haftbefehl nicht um einen weiteren Monat verschieben müssen. Daran liegt mir. Deutschland ist eines von drei europäischen Ländern, die noch nicht umgesetzt haben. Die anderen beiden Länder stehen kurz davor. Es sieht auf europäischer Ebene schlecht aus, wenn die Deutschen immer in Verzug sind. Ich möchte gern auf den Beitrag von Herrn Huber eingehen: Herr Huber, wenn ich Sie richtig verstanden habe, stellen Sie darauf ab, dass eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt. Nach meiner Kenntnis des Ausländerrechts wird einem Ausländer, der zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und mehr verurteilt wurde, der Aufenthaltstitel in Deutschland entzogen. Wir sind einverstanden mit einer Formulierung, die darauf abstellt, dass eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, auf Grund der wegen der Höhe der zu vollstreckenden Strafe die Ausweisung des Verfolgten aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu erwarten ist. - Soll ich den vollständigen Text vorlesen? Vors. Abg. Joachim Hörster: Wir können ihn vervielfältigen.
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- 11 -                                       05.05.2004 lu-bo BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Ich habe ihn in Vorbereitung auf diese Sitzung nur handschriftlich fixiert. (Abg. Volker Kauder: Wir können es lesen!) - Meine Handschrift ist lesbar. Den ersten Satz, den ich vorhin zitiert habe, dass schwerwiegende Gründe der Sicherheit des Bundes oder eines Landes gegen die Vollstreckung im Inland sprechen, sollten wir beibehalten. Der nächste Satz lautete: In den Fällen des Absatzes 3 - wenn es um Ausländer geht - ist die Zustimmung des Verfolgten zur Auslieferung nach Abs. 2 entbehrlich, wenn wegen der Höhe der zu vollstreckenden Strafe die Ausweisung des Verfolgten aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes zu erwarten ist. Die Formulierung "wegen der Höhe der zu vollstreckenden Strafe" meint eine rechts- kräftige Entscheidung, die dann vorliegt, nicht die von Herrn van Essen kritisierte prognostische Entscheidung hinsichtlich einer zu erwartenden Strafe auf Grund eines Haftbefehls. StM Dr. Thomas de Maizière (SN): Es besteht hoher Eilbedarf. Auf der anderen Seite sind wir in einem sehr sensiblen Bereich. Es wäre gut, wenn wir hier zusammen- kämen. Deswegen ist meine Frage, Herr Vorsitzender: Verschlägt es etwas, wenn wir das Gesetz in drei Wochen wieder aufrufen? Statt sich auf unbestimmte Zeit zu vertagen, könnte man sich sozusagen auf eine Vertagung mit einem Entscheidungs- korridor verständigen; denn wir sind schon sehr dicht beieinander. Die erste Formulierung - "wenn besonders schwerwiegende Gründe der Sicherheit des Bundes oder eines Landes gegen die Vollstreckung im Inland sprechen" - ist nicht Bestandteil des Gesetzesbeschlusses. Darüber müssten wir hier ohnehin beschließen. Dazu gibt es kein Papier; niemandem liegt es auf einer Drucksache vor. Das müssten wir ohnehin erst einmal hinbekommen. Ich meine, Ihr Vorschlag löst die meisten Fälle. Vielleicht sollte man eine Woche darüber nachdenken. Es gibt nur ein Problem: Was ist mit demjenigen, der bereits eine rechtskräftige Ausweisungsverfügung hat (BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Dann fällt er sowieso nicht darunter!) - Moment! - und der wegen einer anderen Straftat eine geringe Strafe zu erwarten hat? Sie sagen, er falle ohnehin nicht darunter, aber ich weiß nicht genau, wieso.
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- 12 -                                    05.05.2004 lu-bo Ich jedenfalls halte es für sinnvoll, auf der Basis der Formulierung von Frau Zypries plus der übrigen Vorschläge - Berlins, Bayerns und Niedersachsens - nach einer Verständigung zu suchen, und zwar abschließend bis zur nächsten Bundestags- und Bundesratssitzung. Ob das innerhalb einer formellen Arbeitsgruppe geschehen sollte oder ob sich vier Leute zusammensetzen sollten, lasse ich offen. Wir sind sehr dicht beieinander. Allerdings kommt es auf die Formulierung an. Wir werden unter anderem von den deutschen Strafrechtslehrern scharf beobachtet. Deshalb kommt es darauf an, dass wir hier sauber formulieren. M Dr. Karl Heinz Gasser (TH): Ich glaube, wir kommen hier heute nicht zu einem Ergebnis. Wenn uns die Formulierungen schriftlich vorlägen, so dass wir sie prüfen können, wäre das vielleicht möglich. Aber das ist wohl nicht machbar. Frau Zypries, Sie haben formuliert: "wenn wegen der Höhe der zu vollstreckenden Strafe die Ausweisung ... zu erwarten ist". Man müsste zumindest prüfen, ob auf eine Bestimmung des Ausländergesetzes oder auf die Rechtsprechung abgestellt wird. (Abg. Dr. Dieter Wiefelspütz: Auf das Ausländerrecht!) - Auf das Ausländerrecht. - Dann muss man genau wissen, was dort steht. Alles das haben wir jetzt nicht zur Verfügung, es sei denn, jemand kann es darlegen. Das ist mir ein bisschen zu ungenau. Dies ist nicht endgültig geprüft. Das würde ich sehr gern prüfen lassen. BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Herr Vorsitzender, ich beuge mich dem Vorschlag der Länderseite. Es scheint mir nichts anderes übrig zu bleiben. Vors. Abg. Joachim Hörster: Das wollte ich gerade sagen. Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 14. Mai und die darauf folgende Sitzung am 11. Juni statt. Unter dem Punkt "Terminvereinbarungen" werden wir uns, wie ich vermute, ohnehin darauf verständigen, dass wir am 26. Mai tagen. Bis dahin könnten die Fragen geklärt sein. Dieser zeitliche Aufschub wäre gerechtfertigt, wenn wir zu einer einvernehm- lichen Lösung kämen. Dann hätte es sich gelohnt. Wenn alle damit einverstanden sind, schlage ich vor, dass wir diesen Punkt vertagen und dass dieselbe Arbeitsgruppe noch einmal zusammenkommt und die Vorschläge, die soeben genannt worden sind - den Vorschlag der Frau Bundesjustiz- ministerin sowie die Vorschläge Berlins und Niedersachsens -, prüft.
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- 13 -                                     05.05.2004 lu-bo (M Dr. Michael Vesper (NW): Ich glaube, NRW war auch vertreten!) - Ja. - Die Länder sollten ihre Vorschläge noch einmal auf den Tisch legen. Ich glaube, es ist so viel Goodwill gezeigt worden, dass man sich eigentlich einigen müsste. Sonst hätte es keinen Sinn, die Sache zu verschieben. Ich habe die Bitte, dass die Vorschläge der Arbeitsgruppe spätestens zum 21. Mai vorliegen, damit alle Mitglieder des Vermittlungsausschusses den gleichen Informationsstand haben. Dann sind wir uns hinsichtlich der Vertagung dieses Punktes einig.
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- 14 -                                      05.05.2004 lu-bo Ich darf vereinbarungsgemäß Punkt III.5 der Tagesordnung aufrufen: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren (Opferrechtsreformgesetz - OpferRRG) Dazu gibt es einen Vermittlungsvorschlag, der detailliert ausgearbeitet worden ist. Frau Bundesjustizministerin, können Sie dazu kurz Stellung nehmen? BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Herr Vorsitzender! Wir alle waren uns darin einig, die Rechte der Verletzten im Strafverfahren zu verbessern. Nur die Mittel waren streitig; doch wir haben uns in zahlreichen Punkten geeinigt. Ich möchte sie nicht im Einzelnen nennen, weil sie Ihnen schriftlich vorliegen. Ich darf gerne die Gelegenheit nutzen, mich bei Herrn Kauder zu bedanken. Er hat die Arbeitsgruppe geleitet und mit großem Sachverstand zu dem Ergebnis beigetragen. Abg. Jörg van Essen: Ich freue mich darüber, dass wir insbesondere in Bezug auf die Stärkung des Adhäsionsverfahrens Fortschritte gegenüber dem Gesetzesbeschluss erzielen konnten. Wir haben den § 4 des Gewaltschutzgesetzes in den Katalog der zur Nebenklage berechtigenden Straftaten aufgenommen. Das war ein wichtiger Punkt, über den sehr rasch Konsens erzielt wurde. Ich denke, dass wir die Stellung der Opfer durch die Lösungen, die wir in den Beratungen gefunden haben, insgesamt gestärkt haben. Dazu haben die Anregungen der Länder in besonderem Maße beigetragen; denn viele Vorschläge der Länder haben die Zustimmung aller gefunden. Ich meine, das sollte in einem Vermittlungsverfahren einmal ausdrücklich angesprochen werden. (BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Dem schließe ich mich gerne an!) Vors. Abg. Joachim Hörster: Vielen Dank! Das lässt ja direkt Optimismus aufkommen.
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