Tätigkeit des Vermittlungsausschusses

/ 85
PDF herunterladen
- 15 -                                    05.05.2004 lu-bo StM Dr. Thomas de Maizière (SN): Frau Zypries, ich möchte die Frage stellen, ob es möglich ist, über den isolierten Rechtsbehelf gegen den Beschluss, von einer Entscheidung im Adhäsionsverfahren vor dem Ermittlungsverfahren abzusehen, noch einmal nachzudenken. Unsere Praktiker sagen, das sei blanker Unsinn; denn es führe zu Verfahrensverzögerungen und helfe im Adhäsionsverfahren nicht. Das betrifft Artikel 1 Nr. 18 (§ 406a StPO). BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Ich muss gestehen: Ich würde mich jetzt gern auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe stützen und nicht wieder von vorn anfangen. Vors. Abg. Joachim Hörster: Die Position ist klar und eindeutig. Gibt es noch Wortmeldungen zu diesem Vermittlungsvorschlag? - Das ist nicht der Fall. Die Arbeitsgruppe bzw. das Bundesjustizministerium, wie ich vermute, hat uns eine hervorragende Vorlage ausgearbeitet, so wie wir es von unseren Bundestags- ausschüssen kennen. Sie wurde jedem von Ihnen unter dem 30. April 2004 zugesandt. Auf der linken Seite finden Sie den Gesetzesbeschluss des Bundestages, auf der rechten Seite sind die Formulierungen der Arbeitsgruppe aufgeführt. Das ist der Vorschlag, der uns zur Annahme empfohlen wird. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, möchte ich über diesen Vorschlag in Gänze abstimmen lassen. Wer diesem Vermittlungsvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Es gibt, soweit ich es übersehen kann, keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Damit ist auch dieser Vermittlungsvorschlag angenommen. Wir brauchen zwei Berichterstatter. Wer will Berichterstatter im Bundesrat sein? - Herr de Maizière. Im Bundestag? - Herr van Essen. Die beiden Berichterstatter sind benannt. (BM'n Brigitte Zypries (BMJ): Herr Vorsitzender, ich bedanke mich für das Vorziehen der Punkte!) - Ich glaube, es war insgesamt hilfreich, das zu tun.
21

- 16 -                                 05.05.2004 lu-bo Wir kehren, wie vorhin besprochen, zur ausgedruckten Reihenfolge der Tages- ordnung zurück. Ich rufe Punkt III.1 auf: Gesetz zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemein- schaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung Ihnen liegt ein Vermittlungsvorschlag vor, der von der Arbeitsgruppe vorgelegt worden ist. Zu einem Anrufungsgrund wird eine konkrete Veränderung vorgeschlagen; zu den übrigen Anrufungsgründen werden Protokollerklärungen abgegeben. Bei Anrufungsgrund 1 soll die Problematik durch eine Protokollnotiz gelöst werden, die Herr Staatssekretär Müller hier abgeben wird. Zu Anrufungsgrund 2 wird eine Änderung des Gesetzestextes vorgeschlagen: In Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 soll das Wort "Einvernehmen" durch das Wort "Benehmen" ersetzt werden. Zu Anrufungsgrund 3 will das Land Sachsen-Anhalt eine Protokollerklärung abgeben. Auf Anrufungsgrund 4 wird auf Wunsch der B-Seite verzichtet. Zu Anrufungsgrund 5 gibt es wiederum eine Protokollnotiz. Anrufungsgrund 6 entfällt nach diesem Vermittlungsvorschlag. Herr Müller, vielleicht können Sie freundlicherweise etwas zu diesem Kompromiss sagen. StS Alexander Müller (BMVEL): Herr Vorsitzender! In Anrufungsgrund 1 wird eine gesetzliche Regelung begehrt, wonach der Bund alle eingehenden Anträge auf Zulassung gentechnisch veränderter Organismen 16-mal kopiert und an die Bundes- länder schickt, unabhängig von der Frage, ob diese Anträge in Brüssel genehmigt, zurückgewiesen oder geändert werden. Wir haben uns bereit erklärt, das zu tun. Wir haben in der Diskussion mit den Ländern jedoch festgestellt, dass die zuständigen Landesbehörden nur Interesse an bestimmten Informationen haben, die für die Durch- führung der Überwachung erforderlich sind. Deswegen haben wir gemeinsam folgende Protokollnotiz verabredet, die ich gern vortragen möchte:
22

- 17 -                                     05.05.2004 lu-bo Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit übermittelt den zuständigen obersten Landesbehörden - so frühzeitig wie möglich - alle Informationen, die für die Erledigung der Aufgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten- Verordnung erforderlich sind; im Falle von Anträgen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 gestellt wurden, auch Informationen oben bezeichneter Art aus Anträgen, die abgelehnt oder vom Antragsteller zurückgezogen wurden. Datenschutz- rechtliche Belange sind dabei zu berücksichtigen. Dies führt dazu, dass den Ländern die für die Überwachung notwendigen Informationen so frühzeitig wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Wie Sie schon gesagt haben, sind wir gemäß Anrufungsgrund 2 bereit, das Wort "Einvernehmen" durch das Wort "Benehmen" zu ersetzen. Zu Anrufungsgrund 3: Hier bleibt es bei dem Vorschlag im Gesetz der Bundes- regierung. Anrufungsgrund 4 wurde von der B-Seite zurückgezogen. Zu Anrufungsgrund 5 haben wir eine Protokollnotiz gefertigt. Hintergrund ist: Die Länder wollten, dass der Bund eine Rechtsverordnung erlässt, in der bestimmte Methoden zur Überwachung gentechnisch veränderter Organismen bundesweit einheitlich festgeschrieben werden. Auf Grund der Diskussion in der Kommission zur Reform des Föderalismus haben die B-Länder gesagt: Eine solch koordinierende Funktion des Bundes wollen wir nicht mehr. - Da man sie aber doch braucht, haben wir uns auf eine Protokollerklärung verständigt, die lautet: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit koordiniert in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Länder die Entwicklung von 1. Verfahren für die amtlichen Untersuchungen einschließlich der Probenahme und Analysemethoden, 2. Mindestanforderungen an die Beschaffenheit und Ausstattung der Einrichtungen, die amtliche Untersuchungen durchführen, und 3. Vorrichtungen für die amtliche Entnahme von Proben in Herstellerbetrieben und an Behältnissen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemein- schaft auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung erforderlich ist.
23

- 18 -                                      05.05.2004 lu-bo Das heißt: Wir leisten technische Koordinierungshilfe. Die Länder haben deswegen den Wunsch nach einer eigenständigen Rechtsverordnung, die dies regelt, zurückgezogen. Alle Länder haben gesagt, dass sie dieser einheitlichen Regelung folgen werden, damit wir einen einheitlichen Vollzug in Deutschland haben. Herr Vorsitzender, da Anrufungsgrund 6 nicht im sachlichen Zusammenhang mit dem Gentechnik-Durchführungsgesetz steht, haben wir das Begehren an anderer Stelle, im Gesetz zur Änderung des Futtermittelgesetzes, bereits in den Bundesrat eingebracht. Der Wunsch der Länder wird dadurch in einem anderen Zusammenhang erfüllt. Das ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe. - Vielen Dank. Vors. Abg. Joachim Hörster: Dann gibt es eine Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt. M Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué (ST): Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren! Sachsen-Anhalt ist der Auffassung, dass auf Grund der übergreifenden Zuständig- keiten aus sachlichen Gründen das Umweltbundesamt weiterhin die Umweltverträg- lichkeitsprüfung im Rahmen des Inverkehrbringens von neuartigen Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen, sicher- stellen muss. Die Begründung dafür finden Sie in der Protokollerklärung. Für die Beibehaltung der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes sprechen aus unserer Sicht unter anderem die Notwendigkeit einer medien- und schutzgutübergreifenden Betrachtungsweise sowie die Koordinationsanforderungen der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen nach der EG-Freisetzungsrichtlinie mit anderen europarechtlich geregelten Zulassungsverfahren. Alles Weitere findet sich in der Protokollerklärung*). Ich glaube, ich brauche das nicht weiter auszuführen. Vors. Abg. Joachim Hörster: Vielen Dank! Wir nehmen die beiden Protokollerklärungen der Bundesregierung zur Kenntnis. Mehr bleibt dem Vermittlungsausschuss nicht zu tun. *) Anlage 1
24

- 19 -                                   05.05.2004 lu-bo Wir haben auch die Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt zur Kenntnis genommen. Damit sie über den Vermittlungsausschuss hinaus Wirkung entfaltet, müssen Sie sie auch im Bundesrat abgeben. Ansonsten wird eine Änderung des Gesetzestextes vorgeschlagen, nämlich in Artikel 1 § 3 Abs. 2 Satz 1 das Wort "Einvernehmen" durch das Wort "Benehmen" zu ersetzen. Diese Änderung des Gesetzes ist der Vermittlungsvorschlag. Alles Übrige haben wir nur zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem Vermittlungsvorschlag mit dieser Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist augenscheinlich einstimmig. - Ich bedanke mich. Als Berichterstatter werden benannt: Minister Rudolf Köberle (Baden-Württemberg) für den Bundesrat Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter) für den Bundestag
25

- 20 -                                      05.05.2004 lu-bo Ich rufe Tagesordnungspunkt III.2 auf: Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) Dazu ist keine Arbeitsgruppe eingesetzt worden; infolgedessen gibt es auch keinen Vermittlungsvorschlag. Da wir, so wie ich die Sache einschätze, keinen Kompromiss in Aussicht haben, stehen wir vor der Frage, wie wir mit dem Gesetz umgehen sollen. Ich schlage vor, die erste Beratung über das Gesetz zu beenden, vermutlich ohne Vermittlungsergebnis, und im Anschluss an diese Sitzung unter Fristverzicht eine zweite und eine dritte Sitzung einzuberufen. Dann wäre das Vermittlungsverfahren zu dem Gesetz abgeschlossen. Ich glaube, das ist arbeitsökonomisch vernünftig; denn man kommt hier wohl nicht zu einer Einigung. Ist jemand anderer Meinung? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Bestätigung des Gesetzesbeschlusses abstimmen, was Herr Schmidt eigentlich beantragen müsste. Wer den Gesetzesbeschluss bestätigen will, den bitte ich um das Handzeichen. (Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Herr Wiefelspütz ist gerade draußen!) - Ich will kein Zufallsergebnis, nur weil ein Mitglied gerade auf der Toilette ist. Ich enthalte mich, wenn es darauf ankommt. Wer dafür ist, den Gesetzesbeschluss zu bestätigen, den bitte ich um das Handzeichen. - 14 Stimmen. Wer ist dagegen, den Gesetzesbeschluss zu bestätigen? - 14 Stimmen. - 1 Enthaltung. Der erste Einigungsversuch ist hiermit gescheitert. Die weiteren Beratungen finden, wie soeben besprochen, im Anschluss an diese Sitzung statt. (StM Dr. Thomas de Maizière (SN): Der Vorsitzende bekommt einen Fairnessorden!) - Wenn Sie etwas länger im Geschäft sind, versuchen Sie, mit der Zeit ökonomisch umzugehen.
26

- 21 -                                       05.05.2004 lu-bo Ich rufe Tagesordnungspunkt III.3 auf: Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005) Hierzu hat eine Arbeitsgruppe getagt. Sie hat einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der Ihnen zugegangen ist. Ich will darauf aufmerksam machen, dass Ihnen daneben eine Änderung vom 4. Mai vorliegt, die in Kleinigkeiten Formulierungs- änderungen gegenüber dem enthält, was vorher konsentiert war. Herr Staatssekretär Körper will etwas zu dem Einigungsvorschlag sagen. PStS Fritz Rudolf Körper (BMI): Viele wollen oft zählen; auf der anderen Seite wird darauf hingewiesen, dass das aufwändig und arbeitsintensiv sei. Ich meine, dass wir unter einer bestimmten Fragestellung einen guten Kompromiss gefunden haben. In diesem Zusammenhang habe ich eine Bitte: In dem Gesetz steht, dass die Zahlen monatlich zu erheben und zu liefern sind. Ursprünglich war vorgesehen: spätestens zum zehnten Tag eines Monats. Dazu ist uns der Hinweis gegeben worden, dass man davon Abstand nehmen wolle, dies ins Gesetz hineinzuschreiben. Aber gleichzeitig ist der Wille bekundet worden, gegebenenfalls doch einen Zeitpunkt um den 10. einzuhalten, um die Dinge entsprechend in Gang zu setzen. Das wollte ich nur gesagt haben. Vors. Abg. Joachim Hörster: Danke sehr! Wünscht noch jemand das Wort zu dem Vermittlungsvorschlag? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Vermittlungsvorschlag abstimmen. Wer dem Vermitt- lungsvorschlag der Arbeitsgruppe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig. Es gibt eine Protokollnotiz zu § 11 . Herr Körper, könnten Sie sie erläutern? *) *) Anlage 2
27

- 22 -                                05.05.2004 lu-bo PStS Fritz Rudolf Körper (BMI): Herr Vorsitzender, exakt das habe ich soeben angesprochen. Es geht um den Übermittlungsmodus. Er wird in der Protokollerklärung aufgegriffen. Wir haben ihn nicht in das Gesetz übernommen. Deswegen habe ich es erläutert. Vors. Abg. Joachim Hörster: Die Protokollnotiz haben wir zur Kenntnis genommen. Als Berichterstatter werden benannt: StM Dr. Thomas de Maizière (SN) für den Bundesrat Abg. Dr. Dieter Wiefelspütz für den Bundestag Damit ist das Verfahren zu dem Gesetz abgeschlossen.
28

- 23 -                                       05.05.2004 lu-bo Tagesordnungspunkt III.6: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft Dazu hat eine Arbeitsgruppe getagt. Sie ist nicht zu einer Einigung gekommen, so dass wir jetzt ausloten müssen, ob die Möglichkeit besteht, über das hinaus, was die Arbeitsgruppe bisher verhandelt hat, den Versuch einer Einigung zu unternehmen, oder ob wir jeglichen Einigungsversuch als wenig sinnvoll beenden. Mein Gefühl sagt mir, es wäre ganz gut, es noch einmal mit einer Einigung zu versuchen, vielleicht in etwas anderer Besetzung. Herr Staatssekretär, vielleicht sollten Sie zunächst etwas über den Ablauf des Verfahrens sagen. StS Rainer Baake (BMU): Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will das gerne tun. Die Arbeitsgruppe, die letzte Woche getagt hat, um zu einer einvernehmlichen Regelung zur Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie zu kommen, die in der Tat unter großem Zeitdruck steht, hat leider kein Ergebnis gefunden. Der Hauptstreitpunkt war die Kompetenzfrage, d. h. die Frage, welche Behörden - eine Bundesbehörde oder 16 Landesbehörden - die Emissionshandelszertifikate auf der Grundlage des vom Parlament zu verabschiedenden Allokationsplanes zuteilen. Wir sind mit unseren Argumenten, dass es sinnvoll ist, dies zentral von einer Stelle aus zu tun, in der letzten Woche leider nicht durchgedrungen. Das war, wie gesagt, der Hauptdissenspunkt. Es gab Punkte, in denen wir uns näher gekommen sind, aber auch kleinere Dissenspunkte, die ich jetzt nicht erwähnen will; denn wir wollen nach vorne blicken. Ich glaube, ich verrate nicht zu viel, wenn ich sage, dass ich nach der Sitzung von dem Wirtschaftsminister eines B-Landes angerufen worden bin. Natürlich wollen wir alle eine Lösung auch im Interesse der deutschen Wirtschaft finden. Wir haben über eine mögliche Kompromisslinie diskutiert, die wir auf der A-Seite besprochen haben. Ich
29

- 24 -                                          05.05.2004 lu-bo hoffe, dass Ihnen ein Vorschlag*) übermittelt worden ist; ich habe eine ausreichende Zahl von Kopien mitgebracht. Ich glaube, er ist der Mühe wert, noch einmal den Versuch zu unternehmen, zu einer Lösung zu kommen. Ich will sehr kurz darlegen, worum es in diesem Vorschlag geht. Zunächst einmal sind wir über die Emissionshandelsrichtlinie verpflichtet, Genehmigungen auszusprechen, d. h. darüber zu entscheiden, ob der Betreiber einer Anlage berechtigt ist, CO2 zu emittieren. Es bedarf dann einer weiteren Entscheidung, der Zuteilungs- entscheidung, bei der es um die quantitative Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten geht. Die Bundesregierung hat versucht, einen sehr einfachen, wirtschaftsfreundlichen und unbürokratischen Weg für die Genehmigung zu wählen. Wir haben gesagt: Alle diejenigen Anlagen in Deutschland, die unter die Richtlinie fallen, haben eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Wir tun der deutschen Wirtschaft einen Riesengefallen, wenn wir im Gesetz schlicht und einfach feststellen, dass derjenige, der eine BImSch-Genehmigung hat, damit gleichzeitig die Genehmigung nach der Emissionshandelsrichtlinie hat. Das erspart der Wirtschaft 2 1/2 Tausend Anträge und der zuständigen Behörde 2 1/2 Tausend Verwaltungs- verfahren. Es erspart möglicherweise auch den Gerichten Arbeit, falls es zu Streitfällen kommt. Wir haben das so umgesetzt, dass auf der Grundlage des BImSch- Rechts keine Anträge gestellt zu werden brauchen. Wer eine BImSch-Genehmigung hat, hat damit gleichzeitig die Genehmigung zur Emission von CO2. Zweiter Punkt. Die Länder sollen bei neuen Anlagen für die Genehmigungen zuständig sein. Da sie kompetente Immissionsschutzbehörden haben und viel näher an der Anlage dran sind, sollen sie zusätzlich die Überwachungstätigkeiten übernehmen, die jetzt nach der Emissionshandelsrichtlinie erforderlich sind. Es bedarf auf der Grundlage des Allokationsplanes, des Zuteilungsplanes, der demnächst vom Parlament verabschiedet werden wird, dann einer Zuteilungs- entscheidung, die vernünftigerweise nur zentral getroffen werden kann. Wir schlagen vor, dass das Umweltbundesamt mit dieser Aufgabe betraut wird, d. h. dass dort die deutsche Emissionshandelsstelle eingerichtet wird, die auf der Grundlage der gesetz- lich fixierten Zuteilungsregeln den 2 1/2 Tausend Unternehmen in Deutschland die CO2-Zertifikate zuteilt. Sie ist so etwas wie die Grundbuchstelle; d. h. dort wird Buch darüber geführt, wie viele Zertifikate ein Unternehmen hält. Sie ist keine Handelsstelle - wir wollen es der freien Wirtschaft überlassen, den Börsenhandel zu organisieren -, sondern sie ist eine Stelle, die Zertifikate austeilt und zentral das Register führt. *) Anlage 3
30

Zur nächsten Seite