Tätigkeit des Vermittlungsausschusses
- 25 - 05.05.2004 lu-bo Wir haben zur Kenntnis genommen, dass es der B-Seite besonders wichtig ist, wenn wir diese Verknüpfung vornehmen, dass derjenige, der eine BImSch- Genehmigung hat, gleichzeitig die Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen besitzt. Die Integration ins BImSch-Recht soll nicht dazu führen, dass bei Verstößen gegen die Emissionshandelsrichtlinie als Ultima Ratio auch der Sanktions- mechanismus über das BImSch-Recht - Stilllegung der Anlage - wirkt. Wir haben uns einen großen Schritt auf die B-Seite zubewegt, indem wir es in dem Kompromiss- vorschlag ausgeschlossen haben, dass die Stilllegungsmöglichkeit, die die Vollzugs- behörden der Länder haben, greift, wenn es um Verstöße gegen das Treibhaus- gasgesetz geht. Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, hat mit diesem Gesetzgebungs- verfahren eigentlich nichts zu tun, sondern mit dem sich anschließenden Gesetz- gebungsverfahren zu dem Thema "Nationaler Allokationsplan". Hierbei geht es um die Frage, wie die Reserve bemessen ist, die kostenlose Zertifikate für neue Marktteil- nehmer beinhalten soll. Es wird darüber diskutiert, was geschieht, wenn die Reserve nicht ausreicht. Die A-Seite ist bereit, hier eine Erklärung zu Protokoll zu geben und eine entsprechende materielle Regelung im Gesetz zu dem Nationalen Allokationsplan zu treffen. Das ist unser Angebot. Wie Ihnen bekannt ist, handelt es sich um ein Einspruchs- gesetz. Wir sind gleichwohl sehr ernsthaft daran interessiert, hier möglichst zu einem einvernehmlichen Ergebnis zu kommen. Über den Weg, den ich gerade skizziert habe, wird das Gesetz zwar zustimmungsbedürftig, aber wir haben nur auf diese Weise die Möglichkeit, der deutschen Wirtschaft 2 1/2 Tausend Genehmigungsverfahren zu ersparen. Ich glaube, das sollte der Anstrengung beider Seiten wert sein. - Schönen Dank. Vors. Abg. Joachim Hörster: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Baake! Sie haben uns eine Fülle von interessanten Vorschlägen auf den Tisch gelegt. Ich glaube nicht, dass wir heute abschließend darüber befinden können. Ich persönlich sehe mich dazu nicht in der Lage; ich weiß nicht, wie andere das sehen. Das Bemühen, aufeinander zuzugehen, ist spürbar. Abg. Volker Kauder: Wir sehen das auch so, Herr Vorsitzender. Wir bekommen heute zum ersten Mal das Paket in die Hand. Man muss es sich natürlich sehr genau anschauen und es überprüfen. Deswegen wäre es mir am liebsten, wenn wir diesen Punkt vertagen könnten und ihn in der nächsten Sitzung erneut aufriefen. Das Paket ist
- 26 - 05.05.2004 lu-bo zu umfangreich, als dass wir es einfach durchwinken könnten. Deshalb ist mein Wunsch, diesen Punkt zu vertagen und das Thema in der nächsten Sitzung zu besprechen mit dem Ziel, zu einer Einigung zu kommen, nicht um Zeit herauszuholen. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Herr Baake hat, wie ich finde zu Recht, darauf hingewiesen, dass das nicht ganz neu ist. Dies ist vor zwei Tagen auf der B-Seite gelandet. (Zuruf) - Herr Gillo war informiert. (StM Dr. Thomas de Maizière (SN): 0.02 Uhr heute per Mail von Herrn Baake! Das sind keine zwei Tage! Es sind gerade mal 17 Stunden!) - Wie dem auch sei. Ich will das nicht auf die Spitze treiben. Aber ich meine, dass wir das Gesetz bei gutem Willen heute behandeln könnten, unabhängig davon, ob ein oder zwei Tage oder nur 17 Stunden Zeit waren. Lassen wir es mal dabei! Wir haben Sorgen, was die Zeitabläufe anbetrifft. Denn die Sache wird von einer Sitzung des Bundesrates auf die nächste verschoben. Das ist für uns nicht ganz einfach. Ich nehme allerdings die Erklärung von Herrn Kauder sehr ernst. Ich finde, das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Unsere Seite muss das kurz erörtern, um zu klären, ob wir mitmachen können und wollen. Deswegen bitte ich darum, die Sitzung für die Dauer von zehn Minuten zu unterbrechen. Mehr Zeit brauchen wir nicht. Vors. Abg. Joachim Hörster: Herr Kollege Schmidt, da wir manchmal Vorrats- beschlüsse fassen, um Zeit zu sparen, könnte der Eindruck entstehen, dass wir, als wir über die Einsetzung der Arbeitsgruppe beraten haben, bereits über die Sache geredet hätten. Wir reden heute zum ersten Mal in der Sache. Wir haben im Vorgriff auf das, was kommt, nur eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Deswegen, finde ich, haben wir im Vermittlungsausschuss noch keine Zeit verloren. StS Rainer Baake (BMU): Herr Vorsitzender, da wir uns gleich intern beraten, wäre es für mich sehr hilfreich zu wissen, ob das, was ich vorgetragen habe, vom Inhalt her auf Ihre Zustimmung stößt. Meine zweite Frage ist, ob es möglicherweise weitere Punkte gibt, die Ihrer Meinung nach am 26. Mai erörtert werden müssten.
- 27 - 05.05.2004 lu-bo Das will ich von der Sache her kurz begründen: Es liegt ein Sonderfall vor. Die Emissionshandelsrichtlinie ist am letzten Novembertag des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist endete am 31. Dezember 2003. Es ist nicht der Normalfall, dass man nur vier Wochen Zeit für die Umsetzung einer Richtlinie hat. Die Richtlinie beinhaltet eine ganze Reihe von Fristen, die einzuhalten sind, damit der Emissionshandel am 1. Januar 2005 starten kann. Unter anderem sind von den 2 1/2 Tausend Unternehmen in Deutschland Anträge auf quantitative Zuteilung zu stellen. In diesem Zusammenhang ist eine ganze Reihe von Angaben zu ermitteln. Wir wollen nicht in die Situation kommen, dass schon wenige Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes die Unterlagen bei der Emissionshandelsbehörde sein müssen. Das ist unser zeitliches Problem. Ich sage das, damit Sie verstehen, warum wir an dieser Stelle drängen. Es ist für mich wichtig zu wissen, ob wir noch über Grundsatzfragen diskutieren müssen oder ob es letztlich darum geht, dass Sie prüfen wollen, ob das, was von mir inhaltlich vorgetragen worden ist, nach Ihrer Auffassung korrekt in Gesetzesform gegossen worden ist. Vors. Abg. Joachim Hörster: Herr Staatssekretär, Sie haben meinen Worten und den Worten von Herrn Kauder entnommen, dass wir das, was Sie vorgetragen haben, als Bewegung in Richtung auf Einigungsfähigkeit einschätzen. Aber es ist jetzt vom Verfahren her ein bisschen schwierig - das könnte sich bei anderen Vorgängen wiederholen - zu verlangen, dass jemand erklärt: Außerdem fällt mir nichts mehr ein. - Das ist im Grunde genommen der Kern dessen, was Sie von der B-Seite erwarten. Ich glaube, diese Frage kann heute nicht abschließend beantwortet werden. Aber ich stelle anheim: Wenn jemand es anders bewertet als ich, dann bin ich absolut kompromiss- fähig. Abg. Volker Kauder: Bevor wir uns das Kompromissangebot, wie Sie es überschreiben, nicht genau angeschaut haben, kann ich keine Erklärung dazu abgeben. Ich will nur sagen, dass ich mit Ihrer Erklärung zur so genannten Wachstumsklausel noch nicht ganz zufrieden bin. Vielleicht könnten Sie sie noch etwas konkretisieren. Wir sind der Meinung, dass die Wachstumsklausel jetzt vereinbart werden muss. Sie haben in Aussicht gestellt, dass Sie sie auf andere Art und Weise regeln wollen. Wie soll sie konkret aussehen?
- 28 - 05.05.2004 zi-bo StS Rainer Baake (BMU): Mit dem Treibhausgasgesetz schaffen wir quasi einen rechtlichen Rahmen. Wir sagen darin, dass in einem zweiten Gesetzgebungsakt - über den Nationalen Allokationsplan - die quantitativen Zuteilungsfragen geregelt werden. Dazu gehört die Frage: Wie werden Neuinvestitionen kostenlos mit Zertifikaten ausgestattet? Die Protokollerklärung ist eine gemeinsame Absichtserklärung, in dem zweiten Gesetzgebungsverfahren zu einer Regelung zu kommen, wie sie auch von der B-Seite gefordert worden ist. Ich erachte diese Forderung als nachvollziehbar und vernünftig. In dem zweiten Gesetz haben wir für die bestehenden Anlagen in Deutschland eine so genannte Übertragungsregelung geschaffen. Wer eine Altanlage stilllegt und durch eine moderne neuere Anlage ersetzt, erhält nicht nur für die neue Anlage kostenlose Zertifikate, sondern die Zertifikate der Altanlage dürfen für einen Zeitraum von vier Jahren ungekürzt auf die neue Anlage übertragen werden. Das hat zunächst den Vorteil, dass wir einen starken Anreiz geben, in moderne Technik zu investieren. Der Modernisierungsanreiz hilft uns, das marktwirtschaftliche Instrumentarium des Emissionshandels auch wirken zu lassen. Zweitens sorgen wir dafür, dass diejenigen, die bestehende Anlagen haben, ausreichend Zertifikate erhalten und die Effizienzdividende bei den Unternehmen bleibt. Nicht lösen können wir mit dieser Regelung das Problem, wenn neue Markt- teilnehmer keine Altanlage stilllegen. Dafür brauchen wir eine Regelung. Wir sind dazu nicht verpflichtet, wollen das aber politisch erreichen. Wir wollen auch diese mit kostenlosen Zertifikaten ausstatten; denn es könnte die Situation entstehen, dass ein amerikanisches Unternehmen überlegt, in Deutschland oder in Frankreich eine Anlage zu bauen. Müsste es in Deutschland Zertifikate kaufen, während es sie in Frankreich umsonst erhielte, ginge es nach Frankreich. Wir wollen, dass auch solche Investitionen kostenlos mit Zertifikaten ausgestattet werden. Dafür ist die Reserve vorhanden. Nun wird darüber diskutiert, ob die insgesamt 9 Millionen Tonnen Reserve auskömmlich seien. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dies der Fall ist, weil in der ersten Handelsperiode 2005, 2006, 2007 über diese Regelung mehr nicht in Anspruch genommen werde. Es ist aber denkbar, dass unsere Prognose nicht eintritt. Dem Umweltminister ist es wichtig, dass dies nicht dazu führt, dass etwas obendrauf gegeben wird, wodurch das Klimaschutzziel aufgeweicht würde. Auf der anderen Seite denken wir darüber nach, diesbezüglich im Austausch zwischen der ersten und zweiten Periode zu einer Regelung zu kommen. Die Ressorts sitzen im Moment zusammen, um dem Deutschen Bundestag einen Vorschlag zu unterbreiten, der regelt, was in der Protokollnotiz zum Ausdruck gebracht wird, nämlich wie die Reserve für neue Markt-
- 29 - 05.05.2004 zi-bo teilnehmer ausgestaltet werden kann, so dass ausreichend Berechtigungen für eine kostenlose Zuteilung zur Verfügung stehen. Die Emissionsziele sollen dabei unberührt bleiben. Bis wir die Formulierung der konkreten Regelung vorstellen können, brauchen wir noch einige Tage. In Bezug auf die Zielrichtung sind wir uns aber einig. Das bringen wir durch die Zusicherung in der Protokollerklärung auch zum Ausdruck. Würden Sie das ins Gesetz schreiben, wäre das nichts anderes, als wenn gesagt würde, der Gesetzgeber wolle etwas in einem anderen Gesetz regeln. Das hat keine Bindungswirkung; der Gesetzgeber ist frei. Insofern müsste die Zusicherung in der Protokollerklärung hier im Vermittlungsausschuss ausreichen. Das hat zumindest meinen Gesprächspartner überzeugt. Über das zweite Gesetz wird in wenigen Wochen ohnehin zu entscheiden sein. StM Dr. Thomas de Maizière (SN): Ich will für den Freistaat Sachsen gerne bestätigen, dass dies ein Fortschritt ist. Ich bestätige auch die entsprechenden Kontakte. Weil das Thema aber sehr umstritten ist, kommt es auf die Formulierungen an. Deswegen empfehle auch ich eine qualifizierte Vertagung. Was Herr Baake in Bezug auf die Wachstumsklausel vorgetragen hat - Sie bräuchten noch ein paar Tage, um zu definieren, was "ausreichend" ist -, ist das beste Argument für eine Vertagung. Wir sollten die Zeit auch dafür nutzen, die Frage zu beantworten, woher die Reserve kommt. Wer stellt sie zur Verfügung, wenn nichts obendrauf gegeben wird? Geht das zu Lasten der Privathaushalte, der Industrie oder nach der Rasenmäher- methode zu Lasten aller? Das müsste man besprechen. Alles in allem lohnt es, das Gesetz zu vertagen, Herr Schmidt, so dass man noch zu einer Einigung kommt. M Dr. Karl Heinz Gasser (TH): Herr Staatssekretär Baake, ich habe eine Zusatz- frage zu dem NAP-Gesetz: Was ist mit den Investitionen in Energie- und Industrie- anlagen, die in den neuen Bundesländern seit 1992 oder 1994 getätigt worden sind? Es besteht die Forderung, dass die Vorleistung anerkannt wird. Können Sie dazu etwas sagen? StS Rainer Baake (BMU): Dies ist dem Umweltminister ein wichtiges Anliegen gewesen. Es geht um folgende Fragestellung:
- 30 - 05.05.2004 zi-bo Wir teilen nach einer Basisperiode Zertifikate zu, multipliziert mit einem Erfüllungsfaktor. "Erfüllungsfaktor" heißt nichts anderes, als dass zwischen der Basisperiode und der ersten Handelsperiode eine bestimmte Minderungsleistung zu erbringen hat, wer am Emissionshandel teilnimmt. Im konkreten Fall geht es um 2,45 % Minderungsverpflichtung über einen Zeitraum von fünf Jahren. Einige Unternehmen haben in den 90er-Jahren bereits erhebliche CO2- Minderungen erbracht, andere haben nichts getan. Wir bezeichnen das als "Early- action-Problem". Wir haben im Nationalen Allokationsplan und dem entsprechenden Gesetz eine Regelung getroffen, wonach von weitergehenden Minderungs- verpflichtungen ausgenommen wird, wer in den 90er-Jahren - das beginnt ab 1994 - erhebliche Minderungsleistungen erbracht hat. Wir hatten dabei insbesondere die großen Investitionen in den neuen Bundesländern im Kopf. Die Regelung, dass die Leistungen ab 1994 anerkannt werden, ist im Dialog mit der ostdeutschen Wirtschaft entstanden. Sie gilt bundesweit; insofern gibt es keine Sonderbehandlung der neuen Länder. Die Auswirkung wird aber vor allen Dingen die großen Modernisierungs- investitionen im Osten treffen. Sie sind von Minderungsverpflichtungen über einen Zeitraum von zwölf Jahren ausgenommen. Abg. Ulrike Mehl: Ich möchte darauf hinweisen, dass wir im Begriff sind, über ein Gesetz zu sprechen, das im Bundestag noch nicht beschlossen worden ist. Das Gesetz zum Nationalen Allokationsplan hängt mit dem Treibhausgasgesetz zusammen, zur Vermittlung steht aber das TEHG an. In der Arbeitsgruppe wurde natürlich die Verknüpfung hergestellt. Ich hielte es aber für problematisch, hier über ein Gesetz zu diskutieren, das noch nicht beschlossen ist. Das sind zwei getrennte Vorgänge, die als solche zu behandeln sind. Vors. Abg. Joachim Hörster: Der Vermittlungsausschuss kann sich im Rahmen seiner Geschäftsordnung auch mit noch nicht verabschiedeten Gesetzen befassen, soweit sie im Geschäftsgang sind, oder wenn uns die Bundesregierung mitteilt, sie beabsichtige, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Das kann unter Umständen die Voraussetzung für einen Kompromiss oder eine Einigung in einem anderen Sachzusammenhang sein. Infolgedessen gibt es solche Verknüpfungen. (Abg. Ulrike Mehl: Dann sollte man sie allerdings auch kennen!) Wir werden natürlich keine Beschlüsse zu Materien fassen, mit denen wir im Gesetzgebungsverfahren noch nicht befasst worden sind. Das ergibt sich aus der Anrufungsmethodik.
- 31 - 05.05.2004 zi-bo StM Erwin Huber (BY): Auch ich möchte feststellen, dass ich den so genannten Kompromissvorschlag erst heute Vormittag erhalten habe und dass es in der Kürze der Zeit nicht möglich war, ihn durch die Fachbehörden prüfen zu lassen. Deshalb könnten wir nur auf Grund von weiteren Beratungen zu einer Verständigung kommen. Da dies ein sehr wichtiger Tagesordnungspunkt ist, möchte ich Herrn Staats- sekretär Baake fragen, ob er sich vorstellen könnte, dass man die Genehmigung nach BImSchG als Fiktion für die Genehmigung nach dem TEHG nimmt. Das ist in Bezug auf Doppelgenehmigungen und den Abbau von Bürokratie sehr bedeutsam. (Zuruf) - Das ist nicht so einfach. Wenn ich § 4 Nrn. 6, 7 und 8 nehme, würden Sie hier draufsatteln. - Könnten Sie sich eine solche Fiktion generell vorstellen? StS Rainer Baake (BMU): Nicht nur vorstellen! Wir haben den Entwurf genau so ausgestaltet. Um der geschichtlichen Wahrheit willen möchte ich schon sagen, dass dies Intention der Bundesregierung war, als wir den Entwurf im Dezember vorgelegt haben. Wir wollen der Wirtschaft diese Genehmigungsverfahren ersparen. Durch die Emissionshandelsrichtlinie sind wir verpflichtet, Genehmigungen zu regeln; wir halten sie eigentlich für überflüssig. Es kommt auf die Zuteilung an. Über das Ob müssen wir formal entscheiden. Das ist auch Inhalt des Kompromissvorschlages. Wenn der Bundestag notgedrungen bei seinem Beschluss bleibt, weil mit dem Bundesrat über unsere BImSch-Verordnungen keine Einigung möglich war - wir hatten das über die emissionsschutzrechtlichen Verordnungen vor -, ist die Konsequenz bedauerlicherweise, dass die Genehmigungsanträge auch hinsichtlich des Ob bei der Emissionshandelsstelle zu stellen sind. Dann müssten 2 1/2 Tausend Unternehmen Anträge stellen, und die Emissionshandelsstelle müsste ebenso oft entscheiden. Wenn sich Bundestag und Bundesrat einigen, können wir das in dem Sinne bereinigen, dass wir von der Fiktion ausgehen: Wer die BImSchG- Genehmigung hat, hat damit die Treibhausgasgenehmigung. Das ist Inhalt des Kompromissvorschlages, der zur Diskussion steht. M Dr. Karl Heinz Gasser (TH): Eine Ergänzung! - Frau Kollegin, es ging mir nicht darum, die Gesetze zu verknüpfen. Aber die Antwort von Herrn Staatssekretär Baake hat sicherlich die Auswirkung, dass die in Thüringen Zuständigen den Kompromissvorschlag vielleicht schneller - - (Abg. Ortwin Runde: Ihm noch aufgeschlossener gegenüberstehen!)
- 32 - 05.05.2004 zi-bo - Genau. Vors. Abg. Joachim Hörster: Wenn ich die Sachlage richtig beurteile, kommen wir heute zu keinem abschließenden Ergebnis, selbst wenn wir vom Nichtzustande- kommen eines Kompromisses ausgingen, weil jede Seite auf ihrer Position beharrte. Es wäre sinnvoll, wenn sich Herr Kauder und Herr Schmidt dazu verständigen könnten, wie die Arbeitsgruppe aussehen soll, die sich mit den Vorschlägen befasst, (Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Von uns aus bleibt sie, wie sie ist!) damit wir bis zur nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses hoffentlich einen tragfähigen Kompromissvorschlag haben. Das könnte uns unter Umständen auch später mitgeteilt werden. Abg. Volker Kauder: Kollege Schmidt hat eingeworfen, die Arbeitsgruppe könne dieselbe bleiben. Ich habe Kollegen Schmidt heute Nachmittag schon gesagt: Wir haben das kleine Problem, dass auf unserer Seite angesichts der komplexen Materie kein Mitglied des Vermittlungsausschusses in der Arbeitsgruppe vertreten ist. Auf dem Weg, den wir jetzt miteinander beschreiten, könnte es sich als hilfreich erweisen, wenn die Arbeitsgruppe durch je einen Vertreter ergänzt würde. Wir hätten dann die Möglichkeit der besseren Beratung. Wir wollen das Gesetz beim nächsten Mal ja durchziehen. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Das heißt: Erweiterung der Arbeitsgruppe um einen Platz auf jeder Seite? (Abg. Volker Kauder: Ja!) - Dazu muss ich Rücksprache halten. Lassen Sie uns für fünf Minuten unterbrechen! Dann wissen wir, wie wir weiter vorgehen. Das geht zügig. (Abg. Volker Kauder: Okay!) Vors. Abg. Joachim Hörster: Dann unterbrechen wir für zehn Minuten.
- 33 - 05.05.2004 zi-bo (Unterbrechung von 18.58 bis 19.05 Uhr) Ich rufe die unterbrochene Sitzung wieder auf. - Herr Kollege Schmidt hat das Wort. Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns auf der Grundlage unserer Besprechungen darauf verständigt, dieses Thema heute nicht weiter zu behandeln, sondern es zu vertagen. Ich erkläre das mit der dringenden Bitte, das Verfahren in der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses aber zu beenden - mit Einigung oder drei Ablehnungen. Ich weise damit auf die Dringlichkeit der zeitlichen Abläufe hin, die wir ausreichend begründet haben, wie ich meine. Wir bitten auch darum, dass die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit noch einmal aufnimmt, erweitert um je ein Mitglied aus den Ländern sowie der Bundestagsseite, so dass aus der 4 x 3- eine 4 x 4-Gruppe wird, in der Hoffnung, dass die Kompetenz des Gremiums zunimmt und wir bis zum 26. Mai zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen, was sich angedeutet hat, ohne noch einmal lange diskutieren zu müssen. Ich denke, das ist ein guter Weg. Abg. Volker Kauder: Wir sind mit dem Vorschlag des Kollegen Schmidt ein- verstanden. Um Ihre Sorge zu nehmen: Wir sind auch damit einverstanden, was zum Ver- fahren gesagt wurde. Vors. Abg. Joachim Hörster: Ich darf festhalten, dass das, was zwischen den beiden Parlamentarischen Geschäftsführern hinsichtlich der Besetzung der Arbeits- gruppe ausgemacht wird, von uns als gebilligt gilt; wir setzen ja sonst die Arbeits- gruppe per Namen ein. (Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Die Teilnehmer werden sofort nach- gemeldet! - Abg. Volker Kauder: Wir können benennen!) StM Dr. Thomas de Maizière (SN): Ich möchte Sie bitten, ähnlich wie bei einem vorherigen Tagesordnungspunkt qua Vorsitzender eine Frist für den Eingang des Papiers der Arbeitsgruppe festzulegen.
- 34 - 05.05.2004 zi-bo Vors. Abg. Joachim Hörster: Ich habe vorhin den 21. Mai als späteste Frist genannt. Wenn heute schon benannt werden kann, sollten wir das tun. - Herr Schmidt, können auch Sie benennen? (Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Nein!) Herr Schmidt kann noch nicht benennen. Dann verfahren wir wie soeben besprochen. Wir vertagen diesen Punkt und halten fest, dass wir übereingekommen sind, das Vermittlungsverfahren zu diesem Thema in der nächsten Sitzung auf jeden Fall abzuschließen, entweder mit einem Kompromiss oder mit dem Scheitern.