Tätigkeit des Vermittlungsausschusses
-6- 05.09.2005 zi-bo Ich rufe Punkt 2 der Fortsetzung der 55. Sitzung auf: Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" Gegenüber der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses hat sich kein neuer Sachverhalt ergeben, so dass Vertagung beantragt wird. Gibt es Widerspruch? - Enthaltungen? Dann ist dieser Tagesordnungspunkt einstimmig vertagt.
-7- 05.09.2005 zi-bo Ich rufe Punkt 1 der 56. Sitzung des Vermittlungsausschusses auf: Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Nach den Informationen, die ich habe, ist der Sachverhalt, was die inhaltliche Behandlung anbetrifft, mit dem identisch, was wir zuvor schon festgestellt haben: Auch hier wird Vertagung beantragt. Erhebt sich Widerspruch? - Enthaltungen? Dann ist Vertagung einstimmig beschlossen.
-8- 05.09.2005 zi-bo Ich rufe Punkt 2 der 56. Sitzung auf: Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien Der Sachverhalt hat sich gegenüber früher nicht verändert. Es wird Vertagung beantragt. Wer ist gegen Vertagung? - Gibt es Enthaltungen? Dann ist Vertagung einstimmig beschlossen.
-9- 05.09.2005 zi-bo Ich rufe Punkt 3 der 56. Sitzung auf: Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG) Es hat offensichtlich bislang keine Verhandlungen darüber gegeben, wie die Meinungsverschiedenheiten, die hier zwischen Bund und Ländern bestehen, geklärt werden könnten oder wie man sich annähern könnte, so dass Vertagung beantragt ist. Ist jemand gegen Vertagung? - Gibt es Enthaltungen? Dann ist Vertagung einstimmig beschlossen.
- 10 - 05.09.2005 zi-bo Ich rufe Punkt 4 der 56. Sitzung auf: Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung Im Gegensatz zu den vorangegangenen Tagesordnungspunkten hat es hier Gespräche gegeben, die zu einem Ergebnis geführt haben. Ich schlage vor, dass das Bundesumweltministerium und für die Länderseite Baden-Württemberg dazu Stellung nehmen. - Bitte sehr, Herr Staatssekretär! StS Rainer Baake (BMU): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Wir ändern mit diesem Gesetz ein Gesetz aus der Zeit Anfang der 90er-Jahre, als illegale Abfallverbringungen die Öffentlichkeit des Öfteren beschäftigt haben. Bund und Länder haben damals gemeinsam beschlossen, einen Solidarfonds einzurichten, um sicherzustellen, dass illegale Abfalltransporte ins Ausland problemlos zurückgeführt werden können. Diese Regelung war an sich vernünftig, sie hatte nur zwei Nachteile: Sie hat sich bei der gerichtlichen Überprüfung als europarechtswidrig erwiesen, und das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz von Anfang an verfassungswidrig gewesen ist. Wir haben daher jetzt die Rückabwicklung durchzuführen. Wir haben die Novelle vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Weg gebracht. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist das Ganze dringlicher geworden. Die Sondierungen haben ergeben, dass wir uns zwischen Bund und Ländern darauf verständigen können, dass die Länder ihre verfassungs- rechtliche Pflicht anerkennen, bei weiteren Fällen - die uns hoffentlich nicht ereilen - eigenverantwortlich über die Rückführung zu entscheiden und diese zu finanzieren. Im Gegenzug übernimmt der Bund mit ungefähr 4,9 Millionen Euro die Abwicklung des bisherigen Fonds. Die Mittel müssen zurückgezahlt werden. Was bisher nicht erstattet wurde, muss den Abfallverursachern ausbezahlt werden. Es fallen Verwaltungskosten an. In der Summe werden es ungefähr 4,9 Millionen Euro sein. Dies sieht der Vorschlag vor, den ich nach Sondierung mit den Ländern den Mitgliedern des Vermittlungsausschusses übermittelt habe.
- 11 - 05.09.2005 zi-bo M Prof. Dr. Wolfgang Reinhart (BW): Herr Vorsitzender! Wir halten den Kompromiss für akzeptabel. Zutreffend ist, dass sowohl der EuGH als auch das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kassiert haben, weshalb die Rückabwicklung nötig ist. Damit haben wir zwei Regelungsfälle: Die aufgelaufenen Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 4,9 Millionen Euro trägt der Bund. Im Übrigen bleibt es bei der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung, wonach das jeweilige Land in Zukunft die Kosten für die Rückführung trägt. Vors. Abg. Joachim Hörster: Vielen Dank. - Den Mitgliedern des Vermittlungs- ausschusses ist die inhaltliche Veränderung durch ein Rundschreiben der Geschäfts- stelle mitgeteilt worden. Ich habe den eigentlichen Beschlusstext ohne Begründung von der Geschäftsstelle des Vermittlungsausschusses gerade verteilen lassen*). Ich frage zunächst, ob es weitere Wortmeldungen zu dem Sachverhalt gibt. M Prof. Dr. Wolfgang Reinhart (BW): Ich habe eine Frage an die Bundes- regierung. Zu Artikel 2 heißt es: "Verbleibt bei der Anstalt bei Beendigung der Abwicklung ein Vermögensüberschuss, so geht dieser Überschuss auf den Bund über." Nach meiner Kenntnis müsste der Text lauten: "Verbleibt bei der Anstalt bei Beendigung der Abwicklung ein Vermögensüberschuss oder eine Verbindlichkeit ...". Sonst könnte man interpretieren, dass der Bund für den Fall des Überschusses zuständig sei, nicht aber für den Fall der Verbindlichkeit. (Abg. Ludwig Stiegler: Die Verbindlichkeiten muss er bei der Abwicklung des Fonds ohnehin bewältigen!) - Vielleicht können wir das klarstellen. Ich möchte nur einen Dissens vermeiden. StS Rainer Baake (BMU): Herr Minister, ich bin über denselben Passus gestolpert. Diesem Satz folgte ein zweiter Satz, in dem stand, dass das Ganze für den Fall eines Defizits reziprok gilt. Wir ändern hier die Gesetzesvorlage des Deutschen Bundestages; der zweite Satz bleibt in dem Beschluss des Bundestages unverändert erhalten. Hier verabreden wir nur die beiden notwendigen Änderungen, die wir an dem *) Anlage
- 12 - 05.09.2005 zi-bo Gesetzesbeschluss des Bundestages vornehmen. Insofern ist dem Petitum inhaltlich voll Rechnung getragen. M Prof. Dr. Wolfgang Reinhart (BW): Herr Staatssekretär, ich danke für den Hinweis. Ich möchte nur, dass es für das Protokoll klargestellt wird, damit nicht hinterher Missverständnisse entstehen. Vors. Abg. Joachim Hörster: Dann können wir über den Einigungsvorschlag abstimmen. Wer dem Gesetz zur Änderung des Abfallverbringungsgesetzes sowie zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung mit der Ihnen vorgelegten und soeben erörterten Änderung zustimmt, den bitte ich um das Hand- zeichen. - Gibt es Neinstimmen? - Keine.- Enthaltungen? - 2 Enthaltungen. Damit ist über den Vermittlungsvorschlag positiv entschieden. Als Berichterstatter werden benannt: Abg. Michael Müller (Düsseldorf) im Bundestag M Prof. Dr. Wolfgang Reinhart (BW) im Bundesrat
- 13 - 05.09.2005 zi-bo Ich rufe Punkt 5 der 56. Sitzung auf: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften Ich bin dahin gehend informiert, dass sich zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat nichts getan hat, was geeignet wäre, das Gesetz heute einer Entscheidung zuzuführen. Deswegen wird Vertagung beantragt. Erhebt sich gegen die Vertagung Widerspruch? - Enthaltungen? Dann ist so beschlossen.
- 14 - 05.09.2005 zi-bo Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6 der 56. Sitzung des Vermittlungsaus- schusses: Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes Hier ist der Sachverhalt im Prinzip der gleiche wie bei dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt, so dass ich Ihnen mitteilen darf, dass ebenfalls Vertagung beantragt ist. Ich darf fragen, wer dem Vertagungsantrag widerspricht. - Niemand. Enthält sich jemand? Dann ist so beschlossen.
- 15 - 05.09.2005 zi-bo Punkt Verschiedenes Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eingangs gesagt, dass dies nach menschlichem Ermessen die letzte Sitzung ist, die wir in dieser Wahlperiode haben. Dieser Vermittlungsausschuss war im Vergleich zu früheren Jahren unglaublich aktiv und vielbeschäftigt. Dennoch kann sich unsere Arbeit, so denke ich, auch im Hinblick auf die Zahl der erzielten Kompromisse durchaus sehen lassen. Zum einen hat die größte Zahl der Vermittlungsverfahren mit einem Kompromiss geendet - das sollte man nicht untergehen lassen -, zum anderen ist bei Einspruchsgesetzen nicht auf Zeit und Verzögerung gespielt worden, wenn Kompromisse nicht möglich waren. Dann haben wir öfter als in früheren Wahlperioden drei Sitzungen des Vermittlungs- ausschusses hintereinander durchgeführt, um das Verfahren zu beschleunigen und dem Bundestag die letzte Entscheidung wieder zu übergeben. Ich möchte mich bei einem Kollegen besonders bedanken: Herr Kollege Wilhelm Schmidt kandidiert bekanntermaßen nicht mehr für den Deutschen Bundestag und scheidet infolgedessen aus. Wir sind beide seit 1987 Mitglied des Bundestages. Sie sind seit Beginn der 14. Wahlperiode Mitglied des Vermittlungsausschusses. Da ich richtig Längerdienende nur in geringer Zahl erkenne, vermute ich, dass Sie derjenige sind, der die meisten Sitzungen des Vermittlungsausschusses hinter sich gebracht hat. Die Geschäftsstelle hat mir aufgeschrieben: 55 Sitzungen. (Abg. Wilhelm Schmidt (Salzgitter): Dass ich das überstanden habe!) Wir haben genau geprüft: In der 14. Wahlperiode waren es 20, in der 15. Wahlperiode waren es 35 Sitzungstermine. Trotz gegensätzlicher politischer Standpunkte bedanke ich mich - ich glaube, das gilt für alle Mitglieder des Vermittlungsausschusses - für die immer konstruktive Art und die gemäßigte Tonlage, wenn wir uns auseinander gesetzt haben. (Lebhafter Beifall) Ich wünsche Ihnen für die nachparlamentarische Zeit keine Langweile, viele Tätigkeiten und persönlich alles Gute.