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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Kommunikation zu Fragen zu Kohlegutachten“
Seiteövons Die Gutachten haben der Bundesregierung unter anderem geholfen, die rechtliche und wirtschaftliche Verhandlungsposition der Betreiber besser zu verstehen und zu beurteilen. Diese Informationen hat die Bundesregierung bei der Festlegung des Ab- schaltfahrplans für Kohlekraftwerke berücksichtigt. Die benötigten Restkohlemengen sind eine Resultante dieses Abschaltfahrplans. Mit freundlichen Grüßen kr Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.
, IIIB6 Von: , ZR Gesendet: Dienstag, 28. April 2020 16:00 An: , IC1 Cc: BUERO-IIIB6; BUERO-ZR Betreff: AW: IFG Antrag Kohlegutachten ZR-15306/032#019 Lieber , vielen Dank – ich habe unten eine kleine Änderung vorgenommen. Es handelt sich eher um einen UIG-Antrag. Die Eingangsbestätigung kannst du an Herrn so schicken (mich/Büro-ZR gerne auch in bcc). Viele Grüße , ZR Tel: Von: , IIIB6 Gesendet: Dienstag, 28. April 2020 15:46 An: , ZR Cc: BUERO-IIIB6 Betreff: WG: IFG Antrag Kohlegutachten Eingangsbestätigung so ok? Sehr geehrter Herr , ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 26. April im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIIB6 - Sonderfragen konventionelle Stromerzeugung zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat IIIB6 Von: , Dr., ZR Gesendet: Dienstag, 28. April 2020 11:05 An: BUERO-III Cc: BUERO-IIIB6; , IIIB6; BUERO-ZR; ., ST-F Betreff: WG: IFG Antrag Kohlegutachten ZR-15306/032#019 1
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ich stehe Ihnen bei ZR als Ansprechpartner für die Bearbeitung des untenstehenden IFG/UIG-Antrags zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsfrist einen Monat beträgt und für das IFG/UIG -Verfahren eine gesonderte Akte zu führen ist. Für eine etwaige Kostenberechnung ist eine Übersicht über die für die Bearbeitung aufgewendeten Stunden zu führen. Bitte stimmen Sie die Korrespondenz mit dem Antragssteller mit mir bzw. ZR vorher ab. Weitere Hinweise zum Verfahren, zu Rechtsgrundlagen sowie Muster von der Eingangsbestätigung bis zum Bescheid finden Sie im Intranet/Zentrale Dienste/Informationsfreiheit unter nachstehendem Link http://intranet.bmwi.ivbb.bund.de/DE/Zentrale_Dienste/Informationsfreiheit/informationsfreiheit_node.html Bei weiteren Fragen und insbesondere zur Abstimmung des weiteren Vorgehens können wir gerne auch telefonieren. Viele Grüße , ZR Tel Von: BUERO-ST-F Gesendet: Montag, 27. April 2020 09:57 An: BUERO-III Cc: BUERO-ZR; ., ST-F Betreff: WG: IFG Antrag Kohlegutachten Von: Gesendet: Sonntag, 26. April 2020 09:57 An: BUERO-ST-F Cc: Betreff: IFG Antrag Kohlegutachten Sehr geehrter Herr Feicht, hiermit beantrage ich nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Zugang zu folgenden Unterlagen/Informationen: Alle Zwischen- und Endberichte der Gutachten, die in der Antwort zu meiner schriftlichen Frage (Nr. 121 im April) aufgelistet sind (siehe Anhang) Zwecks Aufwandsreduzierung erkläre ich mich im Voraus vorbehaltlich einverstanden mit der pauschalen Schwärzung personenbezogener Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. 2
Die beantragten Informationen möchte ich vorzugsweise digital erhalten, hilfsweise in Form von Kopien. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen, 3
, IIIB6 Von: ., ZR Gesendet: Donnerstag, 7. Mai 2020 15:15 An: ., IC1 Cc: BUERO-ZR Betreff: AW: 200428 Bescheid Gutachten.docx Anlagen: 200428 Bescheid Gutachten_ZR.docx Bitte z.d.A. ZR-15306/032#019 Lieber vielen Dank. Anbei meine Anmerkungen. Lass uns dazu noch einmal telefonieren. Viele Grüße ZR Tel: -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: ., IIIB6 Gesendet: Dienstag, 28. April 2020 16:26 An: L ., ZR Betreff: 200428 Bescheid Gutachten.docx Lieber , ist das so ok? Viele Grüße , IIIB6 Tel: bitte unter anrufen 1
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie • 11019 Berlin TEL.-ZENTRALE +49 30 18615 0 FAX +49 30 18615 7010 INTERNET www.bmwi.de BEARBEITET VON TEL +49 30 18615 0 FAX +49 30 18615 7010 E-MAIL Buero-IIIB6@bmwi.bund.de AZ 32200/007#004 DATUM Berlin, 28. April 2020 BETREFF Zugang zu Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz / Informationsfreiheitsgesetz (UIG / IFG) HIER Bescheid nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) BEZUG Ihr Antrag vom 26. April 2020 Sehr geehrter Herr , mit Antrag vom 26. April 2020 beantragten Sie Zugang zu allen Zwischen- und Endberichten der Gutachten, die die Bundesregierung der Antwort auf Ihre schriftlichen Frage (Nr. 121 im April) aufgelistet hat. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Begründung: Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen (§ 3 Abs. 3 Nr. 3 UIG). Daher wird Ihr Antrag – wenngleich Sie diesen auch auf das Informationsfreiheitsgesetz stützen – allein nach dem in seinem Anwendungsbereich vorrangigen UIG beschieden. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht wegen § 2 Abs. 1, Nr. 1 Buchst. a UIG nicht. Danach gehören oberste Bundesbehörden, soweit und solange sie im Rahmen der Gesetzgebung tätig werden, nicht zu den informationspflichtigen Stellen im Sinne des UIG. Das Gesetzgebungsverfahren zu dem Kohleausstiegsgesetz, das unter anderem Entschädigungszahlungen an Energiekonzerne für die vorzeitige Abschaltung von Braunkohlekraftwerken regelt und die Gegenstand Ihres Antrages sind, ist noch nicht abgeschlossen. Die von Ihnen begehrten Informationen stehen insofern in direktem HAUSANSCHRIFT Scharnhorststraße 34 - 37 10115 Berlin VERKEHRSANBINDUNG U6 Naturkundemuseum S-Bahn Berlin Hauptbahnhof Tram Invalidenpark Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmwi.de/Datenschutzerklärung entnehmen.
Seite 2 von 2 Zusammenhang zu den Tätigkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens. Ihr Antrag vom 26. April 2020 war daher abzulehnen. Auch nach dem IFG wäre der Antrag gemäß § 3 Nr. 3 Buchst. b IFG sowie § 4 IFG abzulehnen gewesen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 12 UIG i.V.m. § 3 Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [Name Bearbeiter]
, IIIB6 Von: , IIIB6 Gesendet: Donnerstag, 16. Juli 2020 11:51 An: ., ZR Cc: BUERO-IIIB6 Betreff: Widerspruch , Anlagen: 20200618_Widerspruch_ .pdf; AW: Widerspruch IFG Ablehnung Lieber anbei, wie besprochen, der Widerspruch von Herrn Viele Grüße IIIB6 Tel: 1
Berlin, 17. Juni 2020 Ihr Zeichen: AZ 32200/007#004 ir Bundestagfraktion Bündnis 90/Die Grünen Widerspruch 16.06.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihrer Ablehnungsbescheid vom 19. Mai 2020 lege ich hiermit Widerspruch ein und begründe wie folgt: Sie begründen Ihre Ablehnung mit & 2 Abs. 1 Nr. 1a) UIG, Bei den angefragte Informationen stünden im „direkten Zusammenhang” mit dem Gesetzgebungsverfahren zum dem Kohleausstiegsgesetz, weiches noch nicht abgeschlossen sei. Die Bundesregierung sei da- her keine Informationspflichtige Stelle. Der Begriff der „Gesetzgebung ist sachlich und zeitlich eng auszule- gen“ (BeckOK InfoMedienk/Karg UIG $ 2 Rn. 28). „Geschützt wird allein die spezifische Aufgabe der Gesetzgebung“ (ebenda, Rn.29). Die Bundesregierung ist befugt, Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen, Art. 76 GG. Mit Zuleitung des Gesetzentwurfes an den Bundestag nach Art. 76 Abs. 3 GG obliegt die Entscheidung über die Initiative dem Bundestag und gef. Bundesrat. Für die Bundesregie- rung ist ihre spezfische Aufgabe daher mit Einbringen der Initiative, spätestens mit Zuleitung an den Bundestag beendet, Angesichts ‚0: EEE DE :ı. Pe:aT BEBE-NNL-81
22 NALISSLNGSSHO sn ah me da he r für da s Ko hl ea us st ie gs ge se tz ni ch t des Wortlauts des UIG „s oweit“ gi lt di e Be re ic hs au zu Flac he la s To rg au (c -2 04 /0 9( Fl ac hg la s To rg au mehr. Aus de r En ts ch ei du ng de s Eu GH do rt di e Fr ag e, di e Fr ag e in Re de st an d, ob di e Be - ni ch ts an de re s, da GmbH/Deutschland)} ergibt sich hl uss de s Ge se tz ge bu ng sv er fa hr en s ni ch t me hr gilt. reichsausnahme jedenfal ls na ch Ab sc gä ng li ch ma ch un g de r In fo rm at io ne n. Ich bitte daher um unverzügliche Zu Mit freundlichen Grüßen cu’s nn BE -.. FLAT debe-NAL-8T