Investititionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013" in der Stadt Ludwigshafen am Rhein
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. W ahlperiode Drucksache 16/ 424 10. 10. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) und Antwort des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ in der Stadt Ludwigshafen am Rhein Die Kleine Anfrage 292 vom 19. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen verständigt, insgesamt 750 000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige in einer Kin- dertagesstätte oder Tagespflege bis 2013 zu schaffen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Betreuungsplätze wurden seit 2008 in der Stadt Ludwigshafen am Rhein geschaffen (bitte detaillierte Angabe nach An- zahl und Einrichtung)? 2. Wie hoch waren die Gesamtinvestitionen bei den Einrichtungen (bitte getrennte Auflistung nach Einrichtungen)? 3. Wie hoch war gemessen an den Gesamtinvestitionen der Anteil (bitte detaillierte Angaben nach Einrichtungen und Zuschuss- höhe) a) des Bundes, b) des Landes Rheinland-Pfalz, c) der Stadt Ludwigshafen am Rhein? 4. Welche weiteren Anträge zu Betreuungsplätzen sind derzeit darüber hinaus mit welchem Förderansatz bewilligt bzw. beantragt (bitte getrennte Auflistung nach Einrichtungen)? 5. Bis zu welchem Zeitpunkt geht die Landesregierung davon aus, dass die aktuell in der Verteilung befindlichen Bundesmittel er- schöpft sein werden? 6. Wir das Land danach zur Finanzierung anstehender Vorhaben beitragen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 6: Die Zahl der Plätze, der Gesamtinvestitionen und der Fördersummen für unter Dreijährige in der Stadt Ludwigshafen am Rhein sind in der anliegenden Tabelle aufgelistet. Die Tabelle enthält auch die Maßnahmen, die darüber hinaus beantragt, aber noch nicht abschließend entschieden sind. Weitere Maßnahmen sind der Landesregierung gegenwärtig nicht bekannt. Die Bedarfsplanung obliegt nach § 9 Kindertagesstättengesetz den Kommunen. Da es keine Bedarfsplanung auf Landesebene gibt, ist nicht möglich eine Aussage darüber zu treffen, wann die in der Verteilung befindlichen Bundesmittel erschöpft sind. Zum Anteil des Landes ist Folgendes festzuhalten: Das Land hat mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die Kosten des U3-Ausbaus, die durch das Kinderförderungsgesetz des Bundes als Investitionsmittel bereitgestellt werden, sowie die Art und Höhe der Förderung einver- nehmlich bestimmt wurden. Im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ hat der Bund eine Förde- rung der Kindertagesbetreuung bis maximal 2013 beschlossen. In diesem Rahmen wurden für Rheinland-Pfalz 103 Mio. € für einen Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. November 2011
Drucksache 16/ 424 Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode festen Zeitraum bereitgestellt. Die Förderung durch den Bund soll 2013 enden. Danach wird es keine Bundesmittel mehr für Inves- titionen in den Kindertagesstätten- oder Krippenausbau geben. Auch wird es – nach aktuellem Stand – keine zusätzlichen Mittel des Bundes geben, falls der Betreuungsausbau schneller und intensiver erfolgen sollte als geplant. Steigt die Nachfrage nach Betreu- ungsplätzen stärker als vom Bund erwartet, dann müssten die Kommunen ohne Bundeshilfe finanzieren. Das Land hat sich aber verpflichtet, die bislang im Haushaltsplan jährlich veranschlagten 2,25 Mio. € auch weiterhin zur Verfügung zu stellen. Damit stellt das Land Mittel zur Verfügung, mit denen die vereinbarte Förderung auch dann fortgesetzt werden kann, wenn das Bundespro- gramm vor 2013 ausgeschöpft ist. Die rheinland-pfälzische Förderrichtlinie unterscheidet sich daher von den Richtlinien anderer Bundesländer, die in der Regel auf das Aufbrauchen der Bundesmittel abstellen. Aus diesem Grund fließen gegenwärtig keine Landes- mittel in die Förderung ein. In Vertretung: Margit Gottstein Staatssekretärin Anlage Anzahl der Höhe der Anteil Anteil Anteil Name der Einrichtung neuen U-3-Plätze Gesamtinvestitionen des Bundes des Landes der Stadt seit 2008 in Euro in Euro in Euro in Euro 1 Fördergemeinschaft Spiel- und Lernstube 20 2 488 000,00 135 000,00 0,00 2 353 000,00 „Emmi-Knauber“ 2 Protestantischer Kindergarten 12 198 384,35 48 000,00 0,00 128 761,22 3 Kita Blücherstraße 12 52 000,00 46 800,00 0,00 5 200,00 4 Spiel- und Lernstube Ebernburg 6 98 000,00 24 000,00 0,00 74 000,00 5 Kita Madenburgstraße 24 1 465 300,00 151 000,00 0,00 254 390,00 6 Kita LuKids Krippe Süd 10 180 000,00 95 000,00 0,00 0,00 7 Kindergarten St. Michael 12 188 866,10 48 000,00 0,00 140 866,10 8 Kindergarten St. Ludwig 12 775 000,00 48 000,00 0,00 703 750,00 9 Kindergarten St. Sebastian I 34 1 300 000,00 191 000,00 0,00 1 007 400,00 10 Kindergarten St. Gallus II 10 102 176,38 40 000,00 0,00 60 865,60 11 Kindergarten Maria Himmelfahrt 12 86 500,00 48 000,00 0,00 36 600,00 12 Kita Nord 12 555 560,00 48 000,00 0,00 507 560,00 13 Kita Süd 24 80 000,00 72 000,00 0,00 8 000,00 14 Kinderhaus am Ebertpark 6 14 000,00 12 600,00 0,00 1 400,00 15 Kita Wolfsgrube 6 11 000,00 9 900,00 0,00 1 100,00 16 Kita Ruchheim 6 6 000,00 5 400,00 0,00 600,00 17 Protestantischer Kindergarten 6 300 735,65 24 000,00 0,00 182 149,02 18 Kindergarten Kibitop 6 97 650,00 24 000,00 0,00 40 150,00 19 Protest. Kindergarten „Sonnenland“ 6 417 500,00 24 000,00 0,00 389 925,00 20 Kindertagesstätte Brückweg 6 18 809,64 16 928,68 0,00 1 880,96 21 Kindergarten Arche Noah 12 624 900,00 48 000,00 0,00 513 000,00 22 Kita Marienstraße 24 1 090 000,00 206 000,00 0,00 884 000,00 23 Kita Mitte 42 1 310 000,00 278 000,00 0,00 1 032 000,00 24 Kita Lummerland 36 1 590 000,00 309 000,00 0,00 1 281 000,00 25 Kita Tabaluga 12 42 940,00 38 646,00 0,00 4 294,00 26 Kita Langgewann 30 640 000,00 120 000,00 0,00 520 000,00 27 Kindergarten Arche Noah 12 830 000,00 48 000,00 0,00 782 000,00 28 Kita Kecke Spatzen 10 73 122,00 65 809,80 0,00 7 312,20 2
Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode Drucksache 16/ 424 Anzahl der Höhe der Anteil Anteil Anteil Name der Einrichtung neuen U-3-Plätze Gesamtinvestitionen des Bundes des Landes der Stadt seit 2008 in Euro in Euro in Euro in Euro 29 Kindergarten St. Gallus I 6 9 790,54 8 811,48 0,00 979,06 30 Kita Ernst-Reuter-Siedlung 20 846 000,00 190 000,00 0,00 656 000,00 31 Ökumenische Kindertagesstätte 12 31 200,00 28 080,00 0,00 3 120,00 32 Kita Ruchheim 16 47 385,30 42 646,77 0,00 4 738,53 33 Kita Sankt Joseph 12 91 083,00 48 000,00 0,00 39 906,75 34 Kindergarten Herz-Jesu 12 930 000,00 48 000,00 0,00 802 850,00 35 Kita Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum 6 166 918,62 24 000,00 0,00 125 144,19 36 Kita Nord 42 2 130 000,00 388 000,00 0,00 1 742 000,00 37 Kita Kanalstraße 24 2 289 860,50 316 000,00 0,00 1 973 860,50 38 Albert-Schweitzer-Kita 18 143 000,00 72 000,00 0,00 71 000,00 39 Kita Heinigstraße 12 noch nicht bekannt noch nicht bekannt 40 Kindergarten St. Hedwig 6 6 097,77 5 487,99 0,00 0,00 41 Kindergarten St. Sebastian II 6 noch nicht bekannt noch nicht bekannt 42 Kindergarten St. Michael 6 5 986,15 5 387,54 0,00 0,00 43 Kindergarten Christ König 6 6 003,55 5 403,20 0,00 0,00 44 Kita Karl-Krämer 24 noch nicht bekannt noch nicht bekannt 45 Kita Heinigstraße 6 noch nicht bekannt noch nicht bekannt 46 Betriebs-Kita Städt. Klinikum 6 6 245,26 5 620,73 0,00 624,53 47 Kindergarten St. Michael 6 noch nicht bekannt noch nicht bekannt 48 Kita Maudach 6 3 006,35 2 705,72 0,00 300,63 49 Kita Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum 6 noch nicht bekannt noch nicht bekannt 50 Kita Pfingstweide 6 3 492,67 3 143,40 0,00 349,27 51 Kindergarten St. Martin I 6 6 139,79 5 525,81 0,00 0,00 52 Kindergarten St. Bonifaz 6 6 414,46 5 773,01 0,00 0,00 53 Kindergarten St. Hedwig 6 noch nicht bekannt noch nicht bekannt 54 Kindergarten Louise-Scheppler 6 17 072,68 6 000,00 0,00 0,00 55 Kita Edigheim 6 noch nicht bekannt noch nicht bekannt 56 Kindergarten Pauluskirche 6 noch nicht bekannt noch nicht bekannt 57 Förderkindergarten Sonnenblume 11 12 378,51 11 000,00 0,00 0,00 3