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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lärmmedizinisches Gutachten Flughafen Hamburg

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6 Charakterisierung der Umgebung des
Hamburger Flughafens

6.1 Geographische Lage und Ausdehnung des
Beurteilungsgebietes

Der Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel liegt am nordwestlichen Stadtrand Hamburgs, etwa 9 km
vom Stadtzentrum entfernt. Er besitzt zwei Start- und Landebahnen, von denen die eine
vornehmlich für Starts in Richtung Nordwesten, die andere hauptsächlich für Landungen aus
Richtung Nordosten und Südwesten genutzt wird.

Entsprechend der aus den Jahren 1994 und 1995 vorliegenden Nutzungshäufigkeit der
Start-/Landebahnkonfigurationen (Tab. 6.1) erstreckt sich das Gebiet erhöhter
Fluglärmbelastung entlang zweier Achsen in Nordost- bzw. Nordwest-Richtung.

S33/L23 | S33/L05 | S23/L15 | SO5/L15 | SOS/LOS | SIS/L15S | S23/L23 | S33/L33
37,80% 17,10% 18,16% 4,71% 1,66% 2,82% 13,24% | 4,50%
Anteil in Std. | 4334,8 1958,9 2082,3 190,2 323,4 1518, 1 516,1

        
      

 

S33: Start in Nordwest-Richtung S15: Start in Südost-Richtung

L33: Landung aus Südost-Richtung L15: Landung aus Nordwest-Richtung
S23: Start in Südwest-Richtung S05: Start in Nordost-Richtung

L23: Landung aus Nordost-Richtung LOS: Landung aus Südwest-Richtung

Tab. 6.1 Summe der Start-/Landebahnkonfigurationen aus den Jahren 1994 und 1995

Da die Häufigkeit von Starts in Südost-Richtung und Landungen aus Südost-Richtung nur
gering ist, hat das Gebiet erhöhten Fluglärms südöstlich (SO) vom Flughafen im Vergleich zu
den Gebieten nordwestlich (NW), nordöstlich (NO) und südwestlich (SW) des Flughafens nur
eine geringe Ausdehnung. Dementsprechend sind die drei letztgenannten Gebiete diejenigen, in
denen die größte Lärmbelastung aufgrund des Flugverkehrs herrscht. Die Beurteilung der
fluglärmbedingten Auswirkungen auf die Anwohner wird sich also vornehmlich auf diese
konzentrieren. Die äußere Begrenzung des Untersuchungsgebietes entspricht der Isokontur für

L Aeg(g=3) ” 60 dB(A) aus dem lärmphysikalischen Gutachten Fluglärm, Ausbaustufe 3
Zeitbereich 3.
Folgende Stadtteile Hamburgs liegen in den Gebieten SW und NO:

Bahrenfeld, Eidelstedt, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Groß Flottbek, Hummelsbüttel,
Langenhorn, Lemsahl-Mellingstedt, Lokstedt, Lurup, Niendorf, Osdorf, Poppenbüttel und
Stellingen.

Die Gesamtausdehnung beträgt etwa 20 km, die Breite zwischen 2 und 3 km. In den
betroffenen Gebieten dieser Stadtteile herrscht eine z.T. aufgelockerte Stadtrandbebauung vor.

 

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Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung

Das Gebiet NW betrifft Teile von Hamburg-Niendorf sowie Teile der drei schleswig-
holsteinischen Gemeinden Norderstedt, Hasloh und Quickborn. In letzteren wird ein Großteil
der zu untersuchenden Fläche landwirtschaftlich genutzt, es liegen aber auch ausgedehnte
Wohnbereiche innerhalb des Beurteilungsbereiches. Das Gebiet hat eine Ausdehnung von etwa
12 km und eine Breite von 3 bis 4 km.

Der Bereich SO umfaßt Teile von Hamburg-Alsterdorf und Hamburg-Ohlsdorf und erstreckt
sich lediglich über etwa 4 km? südöstlich des Flughafengeländes. Auch hier herrscht eine
Stadtrandbebauung vor, die den anderen betroffenen Stadtteilen Hamburgs ähnlich ist.

6.2 Statistische Angaben von 1995

Für die betroffenen (Teil-)Bezirke Hamburgs wurden uns von insgesamt 71 statistischen
Einheiten die Anzahl der dort lebenden Personen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgte
eine Aufschlüsselung nach verschiedenen Altersgruppen, den Altersstufen 0-5 Jahre,
5-15 Jahre, 15-45 Jahre, 45-65 Jahre und älter als 65 Jahre.

Für die in Schleswig-Holstein liegenden Gebiete umfassten die demografischen Daten nur
Angaben zur Bevölkerung der jeweils gesamten Gemeinde. Aus diesem Grund konnte der
Anteil der betroffenen Bevölkerung weniger gut ausgewertet werden. Bei der Auswertung
wurde vorausgesetzt, daß in den betroffenen Gebieten die gleiche Altersverteilung wie in der
gesamten Gemeinde vorlag.

Die statistischen Einheiten wurden in einer Karte im Maßstab 1:20000 markiert. Sofern nicht
die gesamte statistische Einheit von Fluglärm betroffen war, wurde anhand der eingezeichneten
Bebauung bestimmt wie groß die Anzahl der betroffenen Einwohner ist. Bei dieser
Auswertung wurden Grün- und Sportflächen, Friedhöfe und Industrigebiete den unbebauten
Flächen zugeordnet. Diese Flächen wurden einem Hamburger Stadtplan von 1996 entnommen
(Maßstab 1:22000).

Zusätzlich wurden besonders schützenswerte Einrichtungen erhoben. Es handelt sich hierbei
um

oe 2] Schulen, die in den Bezirken Bahrenfeld, Groß Flottbeck, Hummelsbüttel, Langenhorn,
Lokstedt, Lurup, Niendorf und Stellingen sowie in Norderstedt und Quickborn liegen,

e 9 Kindergärten bzw. -heime, die in den Bezirken Alsterdorf, Bahrenfeld, Eidelstedt,
Lehmsal-Mellingstedt, Lokstedt, Niendorf und Poppenbüttel liegen,

° 3 Altenheime bzw. -pflegeheime, die in den Bezirken Alsterdorf, Groß Borstel, Lokstedt
und Niendorf liegen, sowie :

e 1 Krankenhaus, das im Bezirk Stellingen liegt.

Insgesamt sind 8 Erholungsgebiete (größere Grünflächen) betroffen, die in den Bezirken
Bahrenfeld, Groß Borstel, Hummelsbüttel, Langenhorn, Niendorf und Stellingen sowie in
Norderstedt liegen.

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Le Ka Obhrile Suol iu oer Lee omef-

Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung
——— 00000000 sapıtel 6: Demoskopische Charakterisierung
6.3 Zuordnung der statistischen Einheiten zu den Stadtbezirken

und ihre Bevölkerungsstruktur

Die Zuordnung der untersuchten statistischen Einheiten zu den Bezirken kann der
nachfolgenden Tabelle bzw. den nachfolgenden Abbildungen (Abb. 6.1, 6.2) entnommen
werden. In den Abbildungen ist die örtliche Lage der statistischen Einheiten verzeichnet. Zur
Orientierung dient die eingezeichnete Isokontur. Sie kennzeichnet das festgelegte
Untersuchungsgebiet.

Statistische Einheiten und Bevölkerungszusammensetzung
Stichtag: 31.12.1995

Quelle: Statistisches Landesamt Hamburg

Anmerkung: für die statistische Einheit 4109 existieren keine Angaben

Bezirke statistische 0-5 5-15 15 -45 45-65 65 Jahre und Summe
Gemeinden Einheit Jahre Jahre Jahre Jahre älter

Alsterdorf
Bahrenfeld

Eidelstedt

      
   

   

        
         

 

            

        

   

    
   
 

Fuhlsbüttel

  

Groß Borstel

Groß Flottbeck 2401
56021

Hummelsbüttel 6601
6602
6604

    

87 206 808 598. 364 2063

162 320 1296 972 421 , 3171
117
384
243

    

  
                   
 

    

 

    

  

926
614

       

   

   

 

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Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung

Bezirke statistische 0-5 5-15 15 - 45 45 - 65 65 Jahre und Summe
Gemeinden Einheit Jahre Jahre Jahre Jahre älter

Langenhorn 795
1149
36

Lehmsal- 6701 332
Mellingstedt 6702 152

Lokstedt 121 423
136 1187

126 1096 387

3 31 15

2606 117 234
Niendorf 4
245
172
141
151
83
145
156
115
107
52
73

3314 6746 28335 21658 9713 69766
3 8 27 27 10 75

Poppenbüttel

 

56041 935 1837 7907 5915 2656 19250

 

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Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung

Bezirke statistische 0-5 5-15 15 - 45 45 - 65 65 Jahre und

- ut Summe
Gemeinden Einheit Jahre Jahre Jahre Jahre älter

Stellingen

 

Tab. 6.2: Zuordnung der statistischen Einheiten zu den Bezirken und Bevölkerungsstruktur in den
statistischen Einheiten

rettete res ee

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Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung

2

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2

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Abb. 6.1: Statistische Einheiten (nördliche Umgebung)

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Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung

6.4 Schallschutzprogramme

Am 30. März 1971 wurde das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm beschlossen, das u.a. den

Flughäfen auferlegte, in der Lärmschutzzone 1 (L Aeq (q=4) > 75 dB(A)) Schallschutzmaß-
nahmen auf Antrag zu erstatten. Der Erstattungsbetrag lag zunächst bei 100 DM/m?
Wohnfläche und wurde im Juli 1977 auf 130 DM/m? Wohnfläche erhöht. Da der
Lärmschutzbereich für den Flughafen Hamburg erst 1976 festgesetzt wurde, der politische
Druck, die Erstattungen zu zahlen, aber schon mit Verabschiedung des Gesetzes 1971
entstanden war, beschloß die Bürgerschaft der FHH 1973 eine Vorfinanzierung der
Erstattungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm.

Nach Festsetzung der Lärmschutzzone 1 für den Flughafen Hamburg im Sommer 1976
übernahm die Flughafen Hamburg GmbH die gesamten Zuschüsse für den Schallschutz in
diesem Bereich,

Aus den Haushaltsresten der Vorfinanzierung und den Rückerstattungen wurde von der
Bürgerschaft ein „Härtefallprogramm“ beschlossen, welches für die Anwohner am Flughafen
gedacht war, die einerseits nicht mehr in der Lärmschutzzone 1 wohnten, andererseits aber bei
einem nach Ansicht des Senats günstigerem Berechnungsmodus des Lärmschutzbereiches
erfaßt worden wären. Für diesen Bereich wurde das erforderliche Bauschalldämmaß von 50 auf
35 dB(A) gesenkt und die Erstattung auf 65 DM/m? Wohnfläche halbiert, um einen möglichst
großen Kreis von Antragstellern zufrieden stellen zu können.

Wegen der nach ihrer Meinung unzureichenden Schallschutzförderung beschloß die
Bürgerschaft am 12. Mai 1978 ein weiteres „8-Mio-DM-Programm“ (auch „l. Programm“
genannt). Es sah vor, in dem Bereich zwischen der Grenze des „Härtefallprogramms“ und der
Isokontur des mittleren Maximalpegels von 95 dB(A) einer startenden Boeing 727-100, des
damals in Hamburg am häufigsten verkehrenden Düsenflugzeuges, auf Antrag 65 DM/m?
Wohnfläche zu zahlen.

Im Hinblick auf die steigende Sensibilisierung der Bevölkerung und das Scheitern des
„Kaltenkirchenprojektes“ sahen sich der Senat und die Bürgerschaft veranlaßt, 1982 ein
weiteres Schallschutzprogramm aufzuerlegen, das „2. Programm“. Es erfaßte den Bereich
zwischen den Isokonturen des mittleren Maximalpegels von 95 und 93 dB(A) einer startenden
Boeing 727. Da die bereitgestellten 20 Mio. DM den Bedarf nicht deckten wurden aus dem
Haushalt der FHH 10 Mio. DM nachbewilligt.

Die Ende der 80er Jahre sprunghaft zunehmende Zahl der Flugbewegungen am Flughafen
Hamburg und die durch die Modernisierungsmaßnahmen des Flughafens entstandene Unruhe
in der Bevölkerung veranlaßten den Senat und die FHG 1989 das sogenannte „3. Programm“
aufzulegen. Die Grenze des Erstattungsgebietes wurde auf den mittleren Maximalpegel von
92 dB(A) einer startenden Boeing 727 bezogen, ergänzt durch die Isokontur des mittleren
Maximalpegel von 90 dB(A) einer startenden Boeing 737. Zur Finanzierung dieses Programms
wurden 18 Mio. DM verteilt auf 4 Jahre (1989 bis 1992) bereitgestellt. Die Antragsfrist lief
1991 ab, die Bauabwicklung wurde weitestgehend 1993 beendet.

Nach übereinstimmenden Erkenntnissen bei der FHG, den für die Schallschutzprogramme
zuständigen Bauprüfabteilungen der Ortsämter und der Umweltbehörde wird eine weitere
räumliche Ausdehnung der Förderung nach außen als nicht mehr bedarfsgerecht angesehen

 

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Hauptteil Kapitel 6: Demoskopische Charakterisierung

(Abnehmende Maximalpegel). Dagegen empfiehlt es sich, die bestehenden Programme - vom
direkten Nahbereich nach außen - qualitativ nachzubessern („4. Programm“).

Insbesondere aufgrund der seinerzeitige Antragsbereitschaft als auch durch versäumte Fristen,
gibt es in der unmittelbaren Flughafennachbarschaft eine Reihe von Wohneinheiten, für die
bisher keine Erstattungen gezahlt wurden. Dieses sind:

© Wohneinheiten, deren Bewohner sich aus Alters- oder finanziellen Gründen damals nicht
gemeldet hatten. Eine Beteiligung war vorgesehen. Inzwischen werden diese Wohneinheiten
teilweise von anderen Bewohnern genutzt, (Erben, Käufer, die zwar Schallschutz
wünschen, wegen der abgeschlossenen Programme jedoch keinen weiteren bezuschußten
Schallschutz beantragen können.

© Wohneinheiten, deren Bausubstanz der Verordnung über bauliche Schallschutzanforderung
nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 5. April 1974 nicht entsprach,
mittlerweile aber in ihren substantiellen Gebäudeteilen (Dächer, Wände) nachgerüstet
wurden.

Das „4. Programmes“ umfaßt ein Erstattungsgebiet, in dem der mittlere Maximalpegel einer
startenden Boeing 727 bei 95 dB(A) und mehr liegt. Hier ist in Zukunft bei schweren Kapitel
3-Maschinen mit Maximalpegel von 85 dB(A) und mehrzu rechnen.

Anspruchsberechtigt sind alle Grundeigentümer, Erbpacht- und Nießbrauchnehmer sowie
Mieter (letztere nur mit Einverständnis des Vermieters), die die zu fördernden Wohneinheiten
vor dem 4. Juni 1976 erworben und bisher noch keinen Antrag auf Schallschutzförderung
gestellt haben. Dieses gilt nicht für Antragsteller, die Wohneinheiten auf städtischem oder
eigenem Grund errichtet haben, die aber baurechtlich nicht genehmigt, sondern nur geduldet
sind (Kleingartengelände).

Das Mindestschalldämmaß ist im „4. Programm“ auf 40 dB(A) festgesetzt. Dies läßt die
Maximalpegel in den nahen Wohneinheiten auf Werte von 55 bis 60 dB(A) zurückgehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 DM/m? Wohnfläche, höchstens jedoch 700 DM/m?
Fensterfläche, wobei diejenigen, die über vorherige Programme Teilleistungen in Höhe von
65 DM/m? Wohnfläche erhalten haben, die Differenz von 25 DM/m? bekommen, sofern
erhöhter Schallschutz in den letzten Jahren nachgerüstet wurde oder dieses noch getan wird.

Ferner sind Lüfterprogramme vorzusehen, um auch den gesunden Wohn- und
Schlafverhältnissen Rechnung zu tragen. Gerade im Hinblick auf die Kinder- und Schlafzimmer
würden die Zuschüsse bei 1000 DM/Wohneinheit bei 2 Lüftern liegen.

Die Kosten für die ergänzenden Schallschutzmaßnahmen belaufen sich seitens der FHG auf
8,82 Mio. DM.

 

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7  Lärmmedizinische Bewertung

7.1 Beschreibung der lärmmedizinischen Bewertung

7.1.1 Grundsätzliches zur Vorgehensweise

Für Fluglärm und Boden-/Fluglärm (vgl. Kap. 7.15) sind jeweils 7 Szenarien einer
lärmmedizinischen Bewertung zu unterziehen:

eo Ausgangssituation (1995)

oe Ausbaustufe | (ca. bis 2001)
eo Ausbaustufe 2 (ca. bis 2004)
e Ausbaustufe 3 (ca. bis 2010)

e sowie die Nullvarianten 1,2, 3 (vgl. Kap. 1)

Der schematische Ablauf der lärmmedizinischen Bewertung ist im Flußdiagramm 1 dargestellt.
Das Flußdiagramm gilt sowohl für den Fluglärm als auch den Boden-/Fluglärm (s. Kap. 7.1.5).

Szenario 1 = Bewertungsbogen
Ausgangssituation Szenario AO
Szenario 2 =
Ausbaustufe 1

Szenario 3 =
Nullvariante 1

   

      
 
    
 

Bewertungsbogen
Szenario A1

Bewertungsbogen
Szenario Ni

Gesamtaussage

   
 

Szenario 4 =
Ausbaustufe 2

 
 

Bewertungsbogen
Szenario A2

Vergleich der
verschiedenen
Szenarien

 
     
   

   
 

 
 
  
 
  

Szenario 5 =
Nullvariante 2

Bewertungsbogen
Szenario N2

  

Szenario 6 =
Ausbaustufe 3

     
 

Bewertungsbogen
Szenario A3

Szenario 7 = Bewertungsbogen
Nullvariante 3 Szenario N3

Abb. 7.1: Flußdiagramm 1 der lärmmedizinischen Bewertung:
Eingangsgrößen und Ergebnisse

 

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