WD 1 - 084/08 Zu ausgewählten Aspekten der Entwicklung und der Bekämpfung des Antisemitismus
Geschichte, Zeitgeschichte, Politik
Zu ausgewählten Aspekten der Entwicklung und der Bekämpfung des Antisemitismus - Ausarbeitung - © 2008 Deutscher Bundestag WD 1 - 3000 - 084/08
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Zu ausgewählten Aspekten der Entwicklung und der Bekämpfung des Antisemitismus Ausarbeitung WD 1 - 3000 - 084/08 Abschluss der Arbeit: 2. Juni 2008 Fachbereich WD 1: Geschichte, Zeitgeschichte und Politik Telefon: Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Die Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste sind dazu bestimmt, Mitglieder des Deutschen Bundestages bei der Wahrnehmung des Mandats zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W.
- Zusammenfassung - Die Ausarbeitung wurde auf der Grundlage einer Fragenliste erstellt, so dass die Aus- wahl der behandelten Aspekte sich daher erklärt. Sie kann keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit erheben, versucht aber, die neuesten Quellen zu den jeweiligen Themenbe- reichen zu berücksichtigen. Sie kommt letztlich zu dem Ergebnis, dass –unabhängig davon, ob man die Summe der Bemühungen als ausreichend oder defizitär ansieht- der Kampf gegen den Antisemitis- mus als staatliche wie gesellschaftliche Notwendigkeit anerkannt und geführt wird. Die Vielfalt der gesellschaftlichen Bemühungen wird zwar bei der Recherche erkennbar, lässt sich aber im Rahmen einer kurzen Ausarbeitung, die in sehr beschränkter Zeit er- folgen muss, nicht umfassend darstellen.
Inhalt 1. Zur aktuellen Entwicklung des Antisemitismus in Deutschland 4 2. Zur Rolle des Bundes und der Länder bei der Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus 5 2.1. Zur Behandlung von Holocaust und Antisemitismus im Unterricht 5 2.2. Programme der Bundesregierung und der EU 6 3. Zum Umgang der Sicherheitsbehörden mit dem Antisemitismus im Hinblick auf die Kriterien und Methoden der Erfassung von antisemitischen Straftaten 11 4. Zum Stellenwert der Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus in der Ausbildung von Angehörigen der Polizei und Verwaltung 12 5. Zur Kooperation der jüdischen Gemeinden und zivilgesellschaftlicher Akteure 13 6. Literatur 14
-4- 1. Zur aktuellen Entwicklung des Antisemitismus in Deutschland Der Antisemitismus ist ein Phänomen, welches sich in sehr unterschiedlichen Varianten und Argumentationsmustern äußern kann. Grundsätzlich gehört der Antisemitismus insbesondere zum Kernbestand des „klassischen“ Rechtsextremismus. Antisemitische 1 Einstellungen sind aber keineswegs auf manifest rechtsextreme Gruppierungen be- grenzt, sondern lasen sich auch in anderen Gesellschaftsgruppen nachweisen. In der Wissenschaft wird unterschieden zwischen dem religiösen Antisemitismus, dem sozia- len Antisemitismus, dem politischen Antisemitismus, dem rassistischen Antisemitis- 2 mus, dem sekundären Antisemitismus und dem antizionistischen Antisemitismus. Der Anteil von Personen mit ausgeprägten antisemitischen Einstellungen liegt in Deutsch- land nach verschiedenen sozialwissenschaftlichen Studien dauerhaft bei bis zu 20 Pro- 3 4 zent. Weitere 30 Prozent weisen zumindest einige solcher Klischees latent auf. Der Umfrage der Anti-Defamation League (ADL) vom Frühjahr 2004 zufolge, haben 36 5 Prozent der Deutschen antisemitische Einstellungen. Der Rechtsextremismus stellt in Deutschland kein einheitliches Gefüge dar, sondern tritt mit unterschiedlichen Ausprägungen nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente und unterschiedlichen, sich daraus herleitenden Zielsetzungen auf. 6 Allerdings sind unter den Rechtsextremen die Nicht-Antisemiten marginal. Deshalb ist 7 der organisierte Rechtsextremismus prinzipiell zugleich organisierter Antisemitismus. Der Antisemitismus ist und bleibt eines der zentralen ideologischen Bindeglieder zwi- schen den diversen Strömungen des Rechtsextremismus. Verbreitet wird er überwie- gend in Form von Andeutungen, sozusagen indirekt. Offen antisemitische Äußerungen oder Aktionen hingegen finden sich, wohl aus der Angst vor Strafverfolgungs- und In- dizierungsmaßnahmen, dagegen seltener. Möglicher Weise spielt bei einem solch klan- destinen Antisemitismus auch eine Rolle, dass verdeckt antisemitische Äußerungen bisweilen wirksamer sein könnten als offen antisemitische, die dann argumentativ ver- treten werden müssten. Oft jedenfalls wird mittels einer indirekten Propaganda ver- sucht, die Gesamtheit „der Juden“ zu diffamieren und ihnen pauschal negative Attribute zuzuschreiben. Dabei setzen Rechtsextremisten auf ein antisemitisches Einstellungspo- tenzial in der Bevölkerung und versuchen auf diesem Wege, ihren Einfluss zu erweitern. 1 Bergmann, Werner (2001), S. 51. 2 Vertiefung bei Pfahl-Traughber, Armin (2007), S.4-11 und Zick, Andreas; Küpper Beate (2007), S.12-19. 3 Vergleiche Verfassungsschutzbericht 2007, Vorabfassung, S.100. 4 Gessler, Philipp (2004), S.18. 5 Gessler, Philipp (2004), S.18. 6 Erb, Rainer (2007), S.20. 7 Erb, Rainer (2007), S.20.
-5- 8 Antisemitismus ist auch unter muslimischen Einwanderern vorhanden. Laut einer Stu- die sind muslimische Zuwanderer eine der Haupttätergruppen von antisemitischen 9 Straftaten. Allerdings wird die Mehrzahl der antisemitischen Vorfälle von Angehörigen 10 der deutschen Mehrheitsgesellschaft initiiert. Cirka 30.000 der etwa 3,3 Millionen Muslime in Deutschland sind Mitglieder von islamistischen und oft auch judenfeindli- 11 chen Gruppen. Ebenso viele Mitglieder haben rechtsextremistische Gruppen, die sich überwiegend aus Nicht-Muslimen rekrutieren. Muslimischer Antisemitismus ist größ- tenteils politisch (Nahost-Konflikt) und religiös motiviert. Auch Teile des linksextremen politischen Spektrums zeigen antisemitische Einstellun- 12 gen. Diese äußern sich in den bekannten antisemitischen Einstellungen und bedienen sich der üblichen Argumente. „Die Juden“ werden mit dem Kapitalismus gleichgesetzt. Ihnen wird Geld und Reichtum und daraus resultierend universeller Einfluss zuge- schrieben. Diese Zuschreibung geht einher mit der Verbreitung von verschiedensten Theorien einer „jüdischen Weltverschwörung“, die sich zwar nicht explizit auf die „Pro- tokolle der Weisen von Zion“ beziehen, aber durchaus nach deren Muster konstruiert sind. Ein wesentlicher Teil der antisemitischen Einstellungen und Äußerungen baut je- doch auf der Parteinahme für die Palästinenser im Nahost-Konflikt auf und kritisiert nicht etwa einzelne konkrete Entscheidungen und Strategien israelischer Politik, son- dern nutzt tatsächliche oder angebliche Vorfälle in Israel oder Palästina, um Kritik an „jüdischem Verhalten“ anzuschließen. Des Weiteren sind es vor allem Anti- Amerikanismus und vorgeblich globalisierungskritische Elemente, die linksextremen Gruppierungen Anlass zu antisemitischen Äußerungen bieten. Der Unterschied zu den Rechtsextremen ist, dass innerhalb des linksextremen Spektrums dieser Antisemitismus nicht durchweg unkritisch hingenommen wird. Vielmehr gibt es einen offenen Streit um solche antisemitischen Tendenzen linksradikaler oder linksextremer Gruppen und Per- sonen. 2. Zur Rolle des Bundes und der Länder bei der Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus 2.1. Zur Behandlung von Holocaust und Antisemitismus im Unterricht Der Themenbereich Nationalsozialismus und Holocaust kommt in den Lehrplänen des Faches Geschichte oder – je nach Länderregelung – in gesellschaftswissenschaftlichen 8 Siehe Zick, Andreas; Küpper Beate (2007), S.13 und Gessler, Philipp (2004), S.50-76, insbesondere ab S.57. 9 Siehe Zick, Andreas; Küpper Beate (2007), S.13. 10 Vergleiche Philipp Gessler (2004), S.63. 11 Vergleiche Philipp Gessler (2004), S.63. 12 Vergleiche Philipp Gessler (2004), S.81-103.
-6- 13 Fächern mit einem Schwerpunkt in Geschichte aller Bundesländer vor. Diese Themen sind dort in den Jahrgangstufen neun oder zehn, teilweise auch acht verpflichtender Un- terrichtsgegenstand. Damit soll gewährleistet sein, dass kein Schüler die Schule verlässt, ohne etwas über diesen Abschnitt der deutschen Geschichte zu erfahren. Die Holo- causterziehung wird damit als ein wichtiger Bestandteil der schulischen Ausbildung und Erziehung bestätigt. Im Sekundarbereich II sind der Nationalsozialismus und Holocaust ebenfalls verpflich- tender Unterrichtsgegenstand. In diesem Zusammenhang soll der Themenbereich vertie- fend behandelt werden. Die Lehrpläne zeigen, dass auch auf Aktivitäten, die außerhalb des regulären Unterrichts abgehalten werden, großen Wert gelegt wird. Dazu gehören beispielsweise der Besuch von authentischen Orten, insbesondere Gedenkstätten, sowie der Kontakt mit Zeitzeugen. Der hohe Stellenwert des Themenbereichs Nationalsozia- lismus und Holocaust spiegelt sich auch in den Angeboten zur Lehrerfortbildung wider. Hier wird ein breites Spektrum angeboten. Häufig finden sie in enger Kooperation mit Gedenkstätten bis hin zu Fortbildungsveranstaltungen in Yad Vashem statt. 2.2. Programme der Bundesregierung und der EU Bereits in den Jahren 2001 bis 2006 hat die Bundesregierung mit ihrem Aktionspro- gramm „Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremden- feindlichkeit und Antisemitismus“ diesbezügliches zivilgesellschaftliches Engagement 14 in über 4.500 Maßnahmen mit rund 193 Mio. Euro unterstützt und gefördert. Dabei machte die wissenschaftliche Begleitung des Programms deutlich, dass die Programm- ziele vor Ort zwar erreicht wurden und welche Projekttypen und Maßnahmearten dort besonders erfolgreich waren, sie zeigte aber auch, dass unverändert Handlungsbedarf besteht und die Aufgabe der Stärkung der Zivilgesellschaft auch nach 2006 von maß- geblicher Bedeutung ist. Deshalb hat die Bundesregierung im Januar 2007 das auf Dauer angelegte und mit jähr- lich 19 Mio. Euro ausgestattete Programm „Vielfalt tut gut“ („Jugend für Vielfalt, Tole- ranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemi- tismus – VIELFALT TUT GUT“) gestartet, das auf den bisher gesammelten Erfahrun- gen aufbaut. Schwerpunkte des Programms sind die Anregung und Förderung der Ent- wicklung integrierter lokaler Strategien in Form von lokalen Aktionsplänen sowie die Förderung und Entwicklung beispielhafter Modellprojekte zur Bekämpfung von Ras- 13 Vergleiche den Bericht des Sekretariats der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland „Unterricht über Nationalsozialismus und Holocaust“, (2005), S.4. 14 Vergleiche den Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und da- rauf bezogene Intoleranz, Stand Oktober 2007, herausgegeben von der Bunderregierung, S.12-18.
-7- sismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Das Programm ist vorrangig im prä- ventiv-pädagogischen Bereich angesiedelt, soll der Bewusstseinsbildung dienen und zielt auf langfristige Wirksamkeit. Das Programm „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ wird jährlich mit 5 Mio. Euro ausgestattet. Seine Aufgabe liegt in der Gewährleistung von Hilfe für Kommunen und Kreise, die sich einer akuten Krisen- situation mit rechtsextremistischem, rassistischem, fremdenfeindlichem und oder anti- semitischem Hintergrund ausgesetzt sehen. Es ist daher weniger präventiv, sondern re- aktiv konzipiert und versteht sich als Ergänzung zum Programm „Vielfalt tut gut“. Da- bei sollen mobile Beratungsteams und Einrichtungen der Opferberatung, die bisher vor allem in den neuen Bundesländern wichtige und erfolgreiche Arbeit geleistet haben, Teil der landesweiten Beratungsnetzwerke sein. Beide Programme werden in Federfüh- rung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführt. In der EU-Förderphase 2007-2013 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Durchführung eines Programms "XENOS - Integration und Vielfalt". Hier sollen innovative Modellvorhaben im Kampf gegen Diskriminierung und für Integration und Vielfalt in Verbindung mit dem Arbeitsmarkt entwickelt, erprobt und verbreitet werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Verknüpfung von beruflicher Qualifizierung mit der Vermittlung demokratischer Grundwerte und sozialer und interkultureller Kompetenzen sowie auf der Beseitigung von Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Ge- sellschaft. Primäre Zielgruppe des Programms sind Jugendliche und junge Erwachsene an der Schnittstelle von (Berufs-)-Schule, Ausbildung und Arbeitswelt, die Schwierig- keiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt haben und einem latenten Gefährdungspotential fremdenfeindlicher, rechtsextremer oder diskriminierender Beeinflussung ausgesetzt sind. Auch auf junge Menschen mit Migrationshintergrund, die Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft haben, wird ein besonderes Au- genmerk gelegt. Einbezogen werden deshalb alle gesellschaftlichen Lernorte wie z.B. Betriebe, Schulen und Verwaltungen, Städte und Gemeinden, Agglomerationen und der ländliche Raum. In Ergänzung dazu sollen verstärkt transnationale Kooperationen er- möglicht werden. In einem internationalen und europaweiten Kontext des gegenseitigen Informationsaustauschs, des Miteinander- und Voneinander-Lernens und des gemein- samen Handelns soll einerseits interkulturelles Verständnis geweckt sowie Toleranz gefördert und andererseits präventiv Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpft werden. Ein weiteres Projekt ist das „Forum gegen Rassismus“, das im Jahr 1998 aus dem „Na- tionalen Aktionskomitee“ zur Durchführung des „Europäischen Jahres gegen Rassis-
-8- mus“ (1997) hervorgegangen ist. Nach der auf Seiten der Zivilgesellschaft wie auf Sei- ten der Bundesregierung als positiv bewerteten Zusammenarbeit im „Nationalen Akti- onskomitee“ beschlossen alle Beteiligten, dessen Struktur beizubehalten und in das „Fo- rum gegen Rassismus“ zu überführen. Das Forum versteht sich als Plattform für den Erfahrungsaustausch und den Dialog der Vertreter von Nichtregierungsorganisationen und staatlicher Stellen über alle die Bekämpfung des Rassismus und der Fremdenfeind- lichkeit betreffenden Fragen und tagt etwa 2 – 3 Mal pro Jahr. Es ist grundsätzlich kein Gremium, das Beschlüsse fasst oder an die Öffentlichkeit tritt. Auch werden im „Forum gegen Rassismus“ keine Mehrheitsentscheidungen getroffen; die Konstruktion des FgR bedingt das Konsensprinzip. Das „Forum gegen Rassismus“ ist mittlerweile zu einem maßgeblichen Ort gegenseiti- gen Austausches und Information geworden, an dem beispielsweise die Auffassung von Nichtregierungsorganisationen zu bestimmten Vorhaben der Bundesregierung deutlich vor Beschlussfassung bekannt gemacht und mit Vertretern der Bundesregierung disku- tiert wird – und auf diese Weise auch Eingang in den Diskussions- und Entscheidungs- prozess auf Ressortebene findet. Im „Forum gegen Rassismus“ arbeiten heute ca. 85 Vertreter von bundesweit oder überregional tätigen Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und Vereinigungen sowie Vertreter von staatlichen Stellen auf Bundes- und Landesebene zusammen. Die Geschäftsführung obliegt einer Arbeitsgruppe, die paritä- tisch mit jeweils vier Vertretern der Zivilgesellschaft und vier Vertretern staatlicher Stellen besetzt ist. Den Vorsitz nimmt das Bundesministerium des Innern wahr. Das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ wurde am 23. Mai 2000 gemeinsam durch den Bundesminister des Innern und die Bundesmi- nisterin der Justiz ins Leben gerufen. Die Gründung des Bündnisses für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt am Tag des Grundgesetzes unterstreicht die Verpflichtung des Bündnisses gegenüber Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Seitdem verleiht das Bündnis zu diesem Tag jährlich seine Auszeichnung „Botschafter der Toleranz“ an Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich in ganz besonderer Weise in der Auseinandersetzung mit dem Extremismus Verdienste erworben haben. Meistens handelt es sich dabei um Initiativen, die von jun- gen Leuten ausgegangen sind. Darüber hinaus werden zu den Tagen rund um den 23. Mai jährlich rund 400 engagierte Jugendliche nach Berlin eingeladen, um an Work- shops teilzunehmen, miteinander zu diskutieren, gute wie weniger gute Erfahrungen auszutauschen. Übergeordnetes Ziel des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ ist die Bündelung gesellschaftlicher Kräfte, die sich gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Gewalt wenden. Dabei ist es unerheblich, welcher politischen Provenienz sich die Störer selbst zugehörig fühlen. Zurzeit haben sich ca. 1300 Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen unter dem
-9- Dach des Bündnisses zusammengeschlossen. Gelenkt werden die Aktivitäten des Bünd- nisses durch einen Beirat, dem Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft angehören. Über die Auszeichnung „Botschafter der Toleranz“, den Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ sowie den gemeinsam mit der Dresdner Bank und dem Zweiten Deutschen Fernsehen einmal jährlich ausgelobten Viktor-Klemperer-Preis ge- lingt es dem Bündnis, regelmäßig Anreize für ein zivilgesellschaftliches Engagement vor allem für Jugendliche zu setzen. Darüber hinaus wird das Bündnis auch vor Ort ak- tiv, wo sich Kommunen oder einzelne Gruppen aktuell und hautnah mit den verschiede- nen Erscheinungsformen von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus auseinandersetzen. Im Rahmen der föderativ verfassten Aufgabenordnung in der Bundesrepublik Deutsch- land obliegt die Förderung von Initiativen auf lokaler oder auf Landesebene, den Regeln der Subsidiarität entsprechend, hauptsächlich den Ländern und Kommunen. Auch die Bundesländer und Kommunen unterstützen daher zivilgesellschaftliche Akteure bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus struk- turell wie finanziell in qualitativ wie quantitativ umfangreichem Maße. Die Bundesre- gierung ist dabei bemüht, die einzelnen Aktivitäten auf der Ebene des Bundes aufeinan- der abzustimmen und im Hinblick auf die Wechselwirkung mit der Arbeit der Länder und Kommunen zu einem sinnvollen Informationsaustausch zu kommen. Die Bundesregierung ist sich nach eigener Darstellung bei der Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus ihrer besonderen Verantwortung für dessen Bekämpfung in all seinen Erscheinungsformen bewusst. Ebenso gehört das Eintreten für das Existenzrechts 15 Israels zu den nicht verhandelbaren tragenden Pfeilern deutscher Politik. Die Bundes- regierung sieht die Bekämpfung von Antisemitismus in Deutschland als eine der grund- legendsten und vornehmsten Aufgaben des Staates an. Gleichzeitig wird aber auch be- tont, dass dieser Kampf aus der Mitte der Gesellschaft heraus geführt werden müsse. Ebenso betont die Bundesregierung, dass sie in diesem Zusammenhang um die Verant- wortung wisse, die Deutschland, als Nachfolgestaat des „Dritten Reiches“, hinsichtlich der Erinnerung und des Gedenkens des durch die Nationalsozialisten verübten Holo- causts und der Verantwortung dafür obliegt, dass sich ein solches Verbrechen nicht wiederholt. Daher unterstützt und fördert die Bundesregierung unter anderem die internationalen Forschungsvorhaben und pädagogischen Initiativen der International Task Force for Holocaust Rememberance (ITF). Ebenso nimmt Deutschland aktiv an den Arbeiten der 15 Vergleiche den Arbeitsentwurf des Nationalen Aktionsplans der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und da- rauf bezogene Intoleranz, Stand Oktober 2007, herausgegeben von der Bunderregierung, S.49.