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Seite 357 – 20200106.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Anhaltspunkte, die lediglich belegen, dass der Ausländer sich dort aufgehalten hat, genügen für die erkennungsdienstliche Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m . § 19 Abs 2 AsylG , § 49 Abs. 8) Ausländer, die bei einer Dienststelle der Berliner Polizei um internationalen Schutz nachsuchen, werden von dort erkennungsdienstlich behandelt. einer unerlaubten Einreise durch die Berliner Polizei aufgegriffen werden, durch die Polizei erkennungsdienstlich -
Seite 331 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Anhaltspunkte, die lediglich belegen, dass der Ausländer sich dort aufgehalten hat, genügen für die erkennungsdienstliche Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m . § 19 Abs 2 AsylG , § 49 Abs. 8) Ausländer, die bei einer Dienststelle der Berliner Polizei um internationalen Schutz nachsuchen, werden von dort erkennungsdienstlich behandelt. einer unerlaubten Einreise durch die Berliner Polizei aufgegriffen werden, durch die Polizei erkennungsdienstlich -
Seite 338 – 20171211.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Anhaltspunkte, die lediglich belegen, dass der Ausländer sich dort aufgehalten hat, genügen für die erkennungsdienstliche Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m . § 19 Abs 2 AsylG , § 49 Abs. 8) Ausländer, die bei einer Dienststelle der Berliner Polizei um internationalen Schutz nachsuchen, werden von dort erkennungsdienstlich behandelt. einer unerlaubten Einreise durch die Berliner Polizei aufgegriffen werden, durch die Polizei erkennungsdienstlich -
Seite 334 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Anhaltspunkte, die lediglich belegen, dass der Ausländer sich dort aufgehalten hat, genügen für die erkennungsdienstliche Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m . § 19 Abs 2 AsylG , § 49 Abs. 8) Ausländer, die bei einer Dienststelle der Berliner Polizei um internationalen Schutz nachsuchen, werden von dort erkennungsdienstlich behandelt. einer unerlaubten Einreise durch die Berliner Polizei aufgegriffen werden, durch die Polizei erkennungsdienstlich -
Seite 382 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Anhaltspunkte, die lediglich belegen, dass der Ausländer sich dort aufgehalten hat, genügen für die erkennungsdienstliche Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m . § 19 Abs 2 AsylG , § 49 Abs. 8) Ausländer, die bei einer Dienststelle der Berliner Polizei um internationalen Schutz nachsuchen, werden von dort erkennungsdienstlich behandelt. einer unerlaubten Einreise durch die Berliner Polizei aufgegriffen werden, durch die Polizei erkennungsdienstlich -
Seite 350 – 20181127.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Anhaltspunkte, die lediglich belegen, dass der Ausländer sich dort aufgehalten hat, genügen für die erkennungsdienstliche Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m . § 19 Abs 2 AsylG , § 49 Abs. 8) Ausländer, die bei einer Dienststelle der Berliner Polizei um internationalen Schutz nachsuchen, werden von dort erkennungsdienstlich behandelt. einer unerlaubten Einreise durch die Berliner Polizei aufgegriffen werden, durch die Polizei erkennungsdienstlich -
Seite 349 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Anhaltspunkte, die lediglich belegen, dass der Ausländer sich dort aufgehalten hat, genügen für die erkennungsdienstliche Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m . § 19 Abs 2 AsylG , § 49 Abs. 8) Ausländer, die bei einer Dienststelle der Berliner Polizei um internationalen Schutz nachsuchen, werden von dort erkennungsdienstlich behandelt. einer unerlaubten Einreise durch die Berliner Polizei aufgegriffen werden, durch die Polizei erkennungsdienstlich -
Seite 353 – 20180801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Anhaltspunkte, die lediglich belegen, dass der Ausländer sich dort aufgehalten hat, genügen für die erkennungsdienstliche Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m . § 19 Abs 2 AsylG , § 49 Abs. 8) Ausländer, die bei einer Dienststelle der Berliner Polizei um internationalen Schutz nachsuchen, werden von dort erkennungsdienstlich behandelt. einer unerlaubten Einreise durch die Berliner Polizei aufgegriffen werden, durch die Polizei erkennungsdienstlich -
Seite 353 – 20190311.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Anhaltspunkte, die lediglich belegen, dass der Ausländer sich dort aufgehalten hat, genügen für die erkennungsdienstliche Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m . § 19 Abs 2 AsylG , § 49 Abs. 8) Ausländer, die bei einer Dienststelle der Berliner Polizei um internationalen Schutz nachsuchen, werden von dort erkennungsdienstlich behandelt. einer unerlaubten Einreise durch die Berliner Polizei aufgegriffen werden, durch die Polizei erkennungsdienstlich -
Seite 485 – 20190311.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 456 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 561 – 20161107.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, unter die Nichtbeschäftigungsfiktion, wenn sie eine Dienstleistung Positivstaater sind und in Deutschland bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eine Dienstleistung -
Seite 564 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, unter die Nichtbeschäftigungsfiktion, wenn sie eine Dienstleistung Positivstaater sind und in Deutschland bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eine Dienstleistung -
Seite 562 – 20160805.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, unter die Nichtbeschäftigungsfiktion, wenn sie eine Dienstleistung Positivstaater sind und in Deutschland bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eine Dienstleistung -
Seite 456 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 540 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 511 – 20200106.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 461 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 465 – 20171211.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 469 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 469 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 480 – 20181022.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 482 – 20181127.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 482 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 482 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche
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