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  • Seite 279 – 20181022
    Seite 279 – 20181022
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Deren Votum ist regelmäßig zu folgen. Leitlinien für die Ermessensausübung Für die Ermessenausübung gelten folgende Leitlinien: 1. Dabei sind folgende persönliche Belange des Ausländers zu seinen Gunsten zu berücksichtigen: Aufenthaltsdauer Kindererziehungszeiten/weitere besondere soziale Einbindung); familiäre Bindungen und Folgen der Versagung
  • Seite 281 – 20181127
    Seite 281 – 20181127
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Deren Votum ist regelmäßig zu folgen. Leitlinien für die Ermessensausübung Für die Ermessenausübung gelten folgende Leitlinien: 1. Dabei sind folgende persönliche Belange des Ausländers zu seinen Gunsten zu berücksichtigen: Aufenthaltsdauer Kindererziehungszeiten/weitere besondere soziale Einbindung); familiäre Bindungen und Folgen der Versagung
  • Seite 281 – 20180430
    Seite 281 – 20180430
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Deren Votum ist regelmäßig zu folgen. Leitlinien für die Ermessensausübung Für die Ermessenausübung gelten folgende Leitlinien: 1. Dabei sind folgende persönliche Belange des Ausländers zu seinen Gunsten zu berücksichtigen: Aufenthaltsdauer Kindererziehungszeiten/weitere besondere soziale Einbindung); familiäre Bindungen und Folgen der Versagung
  • Seite 282 – 20190708
    Seite 282 – 20190708
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Deren Votum ist regelmäßig zu folgen. Leitlinien für die Ermessensausübung Für die Ermessenausübung gelten folgende Leitlinien: 1. Dabei sind folgende persönliche Belange des Ausländers zu seinen Gunsten zu berücksichtigen: Aufenthaltsdauer Kindererziehungszeiten/weitere besondere soziale Einbindung); familiäre Bindungen und Folgen der Versagung
  • Seite 280 – 20190816
    Seite 280 – 20190816
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Deren Votum ist regelmäßig zu folgen. Leitlinien für die Ermessensausübung Für die Ermessenausübung gelten folgende Leitlinien: 1. Dabei sind folgende persönliche Belange des Ausländers zu seinen Gunsten zu berücksichtigen: Aufenthaltsdauer Kindererziehungszeiten/weitere besondere soziale Einbindung); familiäre Bindungen und Folgen der Versagung
  • Seite 691 – 20210614
    Seite 691 – 20210614
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: ein Studium an einer ausländischen Hochschule, das zu einem Beschäftigungsmöglichkeiten inländischer Arbeitsuchender ergeben, sie zu angemessenen Beschäftigungsbedingungen erfolgen Saisonabhängige Beschäftigung Mit der Vorschrift werden der Saisonarbeitnehmerrichtlinie folgend die
  • Seite 691 – 20210927
    Seite 691 – 20210927
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bei beabsichtigter Au-Pair-Beschäftigung oder einem gewünschten Wechsel der Gastfamilie ist Folgendes Der in der Zustimmung der Bundesagentur enthaltene Hinweis, unter welcher Anschrift die Tätigkeit erfolgen nach der dieser mit Beendigung der Tätigkeit als Au-Pair in einer bestimmten Familie erlischt, gilt folgendes
  • Seite 15 – 20210421
    Seite 15 – 20210421
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der Haushaltsgemeinschaft leben, gilt vor diesem Hintergrund folgendes Dies hat zur Folge, dass die für die Sicherung des Lebensunterhaltes maßgebliche Frage, ob diese Unterhaltsberechtigten .2.3.1.1.) gilt hinsichtlich der außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen daher folgendes
  • Seite 15 – 20210927
    Seite 15 – 20210927
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der Haushaltsgemeinschaft leben, gilt vor diesem Hintergrund folgendes Dies hat zur Folge, dass die für die Sicherung des Lebensunterhaltes maßgebliche Frage, ob diese Unterhaltsberechtigten .2.3.1.1.) gilt hinsichtlich der außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen daher folgendes
  • Seite 15 – 20201218
    Seite 15 – 20201218
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der Haushaltsgemeinschaft leben, gilt vor diesem Hintergrund folgendes Dies hat zur Folge, dass die für die Sicherung des Lebensunterhaltes maßgebliche Frage, ob diese Unterhaltsberechtigten .2.3.1.1.) gilt hinsichtlich der außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen daher folgendes
  • Seite 15 – 20210614
    Seite 15 – 20210614
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der Haushaltsgemeinschaft leben, gilt vor diesem Hintergrund folgendes Dies hat zur Folge, dass die für die Sicherung des Lebensunterhaltes maßgebliche Frage, ob diese Unterhaltsberechtigten .2.3.1.1.) gilt hinsichtlich der außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen daher folgendes
  • Seite 15 – 20210521
    Seite 15 – 20210521
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der Haushaltsgemeinschaft leben, gilt vor diesem Hintergrund folgendes Dies hat zur Folge, dass die für die Sicherung des Lebensunterhaltes maßgebliche Frage, ob diese Unterhaltsberechtigten .2.3.1.1.) gilt hinsichtlich der außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen daher folgendes
  • Seite 15 – 20191129
    Seite 15 – 20191129
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der Haushaltsgemeinschaft leben, gilt vor diesem Hintergrund folgendes Dies hat zur Folge, dass die für die Sicherung des Lebensunterhaltes maßgebliche Frage, ob diese Unterhaltsberechtigten .2.3.1.1.) gilt hinsichtlich der außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen daher folgendes
  • Seite 15 – 20160105
    Seite 15 – 20160105
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der Haushaltsgemeinschaft leben, gilt vor diesem Hintergrund folgendes Dies hat zur Folge, dass die für die Sicherung des Lebensunterhaltes maßgebliche Frage, ob diese Unterhaltsberechtigten .2.3.1.1.) gilt hinsichtlich der außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen daher folgendes
  • Seite 23 – 20160105
    Seite 23 – 20160105
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders in die selbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -
  • Seite 23 – 20160222
    Seite 23 – 20160222
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders in die selbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -
  • Seite 23 – 20160317
    Seite 23 – 20160317
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders in die selbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -
  • Seite 24 – 20160912
    Seite 24 – 20160912
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders in die selbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -
  • Seite 24 – 20200106
    Seite 24 – 20200106
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders Y in dieselbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -
  • Seite 24 – 20160805
    Seite 24 – 20160805
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders in die selbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -
  • Seite 24 – 20210614
    Seite 24 – 20210614
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders Y in dieselbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -
  • Seite 24 – 20210927
    Seite 24 – 20210927
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders Y in dieselbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -
  • Seite 24 – 20210521
    Seite 24 – 20210521
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders Y in dieselbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -
  • Seite 24 – 20201218
    Seite 24 – 20201218
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders Y in dieselbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -
  • Seite 24 – 20210421
    Seite 24 – 20210421
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Da der Nachzug des minderjährigen Bruders Y in dieselbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels -