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Seite 31 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Darlegung hinreichender eigener Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch Nachweis einer gesicherten finanziellen Einkommenssituation der Eltern nebst notariell beglaubigtem Schreiben der Eltern, dass der Aufenthalt finanziell -
Seite 31 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Darlegung hinreichender eigener Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch Nachweis einer gesicherten finanziellen Einkommenssituation der Eltern nebst notariell beglaubigtem Schreiben der Eltern, dass der Aufenthalt finanziell -
Seite 17 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…auszugehen, wenn auch diese Rückstände zumindest im Rahmen der mit der Unterhaltsvorschusskasse vereinbarten So bestehen begründete Zweifel an gesicherten finanziellen Verhältnissen, wenn es einem Betroffenen über -
Seite 33 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin beglaubigtem Schreiben der Eltern, dass der Aufenthalt finanziell Zur Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns wird bei der Berechnung des Lebensunterhalts von der Bezugsgröße -
Seite 221 – 20181127.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…weitere Kriterien, die im Rahmen von gemeinsamen Verfahrensleitlinien auf EU-Ebene mit der Türkei vereinbart Schlussfolgerung rechtfertigen, dass Verbindungen zu kriminellen organisationen oder terroristischen Vereinigungen -
Seite 227 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…aus Sicht des Bundesinnenministeriums als zwar nicht mehr (aufenthaltsrechtlich) gültiges, aber offizielles aus Sicht des Bundesinnenministeriums als zwar nicht mehr (aufenthaltsrechtlich) gültiges, aber offizielles -
Seite 688 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Diese Vereinheitlichung erfolgt mit dem Ziel der erleichterten Integration, etwa dem frühestmöglichen -
Seite 687 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abs. 2 i keine Anwendung auf Personen, "...denen gegenwärtig ein Organ oder eine Organisation der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen Schutz oder Beistand gewährt -
Seite 687 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abs. 2 i keine Anwendung auf Personen, "...denen gegenwärtig ein Organ oder eine Organisation der Vereinten Nationen mit Ausnahme des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen Schutz oder Beistand gewährt -
Seite 155 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…anderen Staat oder einer Schüleraustauschorganisation oder einem Träger der freien Jugendhilfe vereinbart die Aufenthaltserlaubnis nach 16f Abs. 1 auch dann möglich wenn ein Schüleraustausch privat oder kommerziell -
Seite 370 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nummer 9: Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse liegt vor, wenn der Ausländer einen nicht nur vereinzelten Auch ein vereinzelter Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfüllt ein schweres Ausweisungsinteresse, wenn -
Seite 367 – 20171211.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nummer 9: Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse liegt vor, wenn der Ausländer einen nicht nur vereinzelten Auch ein vereinzelter Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfüllt ein schweres Ausweisungsinteresse, wenn -
Seite 363 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nummer 9: Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse liegt vor, wenn der Ausländer einen nicht nur vereinzelten Auch ein vereinzelter Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfüllt ein schweres Ausweisungsinteresse, wenn -
Seite 357 – 20170320.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…den Ausbildungsbetrieben Planungssicherheit verschafft und das aufenthaltsrechtliche Verfahren vereinfacht Übersteigt die vereinbarte Ausbildungsdauer die in der Berufsausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf -
Seite 415 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nebenbestimmung zur Duldung (Erwerbstätigkeit nicht gestattet (§ 60a Abs. 6 Nr. 1 AufenthG)) kommt insoweit indizielle der Nebenbestimmung zur Duldung (Erwerbstätigkeit nicht gestattet (§ 60a Abs. 6 Nr. 2 AufenthG)) indizielle -
Seite 415 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind freiwillig (zur Bonitätsprüfung vgl. Hat ein Verpflichtungsgeber seine finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft gemacht bzw. nicht nachgewiesen -
Seite 414 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nebenbestimmung zur Duldung (Erwerbstätigkeit nicht gestattet (§ 60a Abs. 6 Nr. 1 AufenthG)) kommt insoweit indizielle der Nebenbestimmung zur Duldung (Erwerbstätigkeit nicht gestattet (§ 60a Abs. 6 Nr. 2 AufenthG)) indizielle -
Seite 415 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind freiwillig (zur Bonitätsprüfung vgl. Hat ein Verpflichtungsgeber seine finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft gemacht bzw. nicht nachgewiesen -
Seite 419 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nebenbestimmung zur Duldung (Erwerbstätigkeit nicht gestattet (§ 60a Abs. 6 Nr. 1 AufenthG)) kommt insoweit indizielle der Nebenbestimmung zur Duldung (Erwerbstätigkeit nicht gestattet (§ 60a Abs. 6 Nr. 2 AufenthG)) indizielle -
Seite 419 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nebenbestimmung zur Duldung (Erwerbstätigkeit nicht gestattet (§ 60a Abs. 6 Nr. 1 AufenthG)) kommt insoweit indizielle der Nebenbestimmung zur Duldung (Erwerbstätigkeit nicht gestattet (§ 60a Abs. 6 Nr. 2 AufenthG)) indizielle -
Seite 412 – 20151203.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nebenbestimmung zur Duldung (Erwerbstätigkeit nicht gestattet (§ 60a Abs. 6 Nr. 1 AufenthG)) kommt insoweit indizielle der Nebenbestimmung zur Duldung (Erwerbstätigkeit nicht gestattet (§ 60a Abs. 6 Nr. 2 AufenthG)) indizielle -
Seite 371 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nummer 9: Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse liegt vor, wenn der Ausländer einen nicht nur vereinzelten Auch ein vereinzelter Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfüllt ein schweres Ausweisungsinteresse, wenn -
Seite 383 – 20190311.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nummer 9: Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse liegt vor, wenn der Ausländer einen nicht nur vereinzelten Auch ein vereinzelter Verstoß gegen Rechtsvorschriften erfüllt ein schweres Ausweisungsinteresse, wenn -
Seite 420 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind freiwillig (zur Bonitätsprüfung vgl. Hat ein Verpflichtungsgeber seine finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft gemacht bzw. nicht nachgewiesen -
Seite 330 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Mit dem Ziel einer nachhaltigen Integration in die Gesellschaft und eines qualifizierten Zugangs zum Die genannten Kursträger sind in der Liste des BAMF mit speziellen Kursangeboten genannt.
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