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Seite 110 – amtsblatt-23-2018
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur– Regulierung, Telekommunikation – 23 2018 stellen, um die Regulierungsziele Derartige Vereinbarungen würden die Ge- fahr erheblicher Wettbewerbsverzerrungen bergen, da Netzbetreiber Demgegenüber seien freiwillige Vereinbarungen über die Mitnutzung von Spektrum möglich. effizienten und störungsfreien Nutzung der Frequenzen sowie der weiteren in § 2 TKG genannten Regulierungsziele -
Seite 109 – amtsblatt-23-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturRegulierung, Telekommunikation – 2645 die Umsetzung der Regulierungsziele Auffassung, dass Diensteanbieter in erheblichem Maße zur Si- cherstellung der Regulierungsziele gebotes ist aus Sicht der Kammer hierbei das mildeste Mittel, um die Regulierungs- ziele Diensteanbieterregelung dient jedoch der im Allgemeinin- teresse stehenden Förderung der Regulierungsziele -
Seite 114 – amtsblatt-19-2018
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturersten Auktionsabschnitt „verloren“ wurden. 484 Sofern ein Bieter seine ggf. festgelegte essenzielle Die Möglichkeit der Festlegung einer essen- ziellen Mindestausstattung ist gerade deshalb Frequenzblock zur Realisierung seines Geschäftsmodells benötigt, auf je- den Fall mit dem essenziell der Frequenzblock in einem zweiten Auktionsabschnitt zugeschlagen wird, ist der dann erzielte -
Seite 117 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAbs. 1 TKG genannten (unspezifizierten bzw. unmodifizierten) Vorgehensweisen, die Regulierungsziele Zweck der Entgeltregulierung Aus einer Betrachtung der verschiedenen Regulierungsziele Betracht. 3.6.5.1.1 KeL-Preisobergrenzenkontrolle Eine Untersuchung der Regulierungsziele Telekommunikation Zugangsentgelte, die nicht über die KeL hinausgehen, stellen das Regulierungsziel -
Seite 91 – amtsblatt-19-2018
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturstörungsfreien Nutzung der Frequenzen sowie der weiteren in § 2 TKG genannten Regulierungsziele kriminierungsfreien Verhandlungen sollen dazu führen, dass zumutbare Bedingungen vereinbart Hierzu muss eine umfassende Interessenabwägung im Lichte der Regulierungsziele des Frequenznutzung sowie die Realisierung der weiteren in § 2 Abs. 2 TKG genannten Regulierungsziele -
Seite 90 – amtsblatt-13
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturLeistungsfähigkeit des Anschlusses vor Schaltung stehen der Ver- bindlichkeit der im Vertrag vereinbarten Die Anpassung der vertraglich vereinbarten Geschwindig- keiten kann der Anbieter nur durch die Vereinbarung eines Rechts auf Ver- tragsanpassung erreichen. Wenn sich nach Schaltung zeigt, dass die ursprüng- lich vereinbarten Geschwindigkeiten -
Seite 96 – abl-23
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturRegelung unberührt. 8.9 Die Daten werden nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarung Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. 9.2 Diese Vereinbarung der Klageerhebung nicht bekannt ist. 9.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht -
Seite 97 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturversteigert. 250 Das Versteigerungsverfahren ist auch geeignet, die Regulierungsziele die Kammer die Eignung des Versteigerungsver- fahrens zur Sicherstellung der Regulierungsziele 252 Im Einzelnen: 253 Das Versteigerungsverfahren ist gemessen an dem Regulierungsziel Wettbewerb eingesetzt werden. 255 Das Versteigerungsverfahren ist gemessen an dem Regulierungsziel -
Seite 97 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAbschnitt 9.1.10 zuvor sachlich abgegrenzten Markt um einen bundesweiten Markt. 10 Ziele Regelungen vom 10.05.2012 nunmehr klargestellt, dass im Rahmen der Marktdefinition die Ziele Der Verweis auf § 2 TKG insgesamt unter ausdrücklicher Nennung nur der Ziele entspricht der Da bei der Verfolgung der Regulierungsziele des § 2 Abs. 2 TKG die Regulierungsgrundsätze des -
Seite 28 – abl-11
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturVereinbarung eines individuellen Netzentgelts bezüglich der Abnah- mestelle Werk Lengerich, Lienener 16.05.2011, einen Antrag auf Genehmigung einer mit der Dycker- ten Antrag auf Genehmigung der Vereinbarung Lang GmbH Papierfabrik, für den Stand- Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts bezüglich der Abnah Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts mit der Akzo Nobel -
Seite 25 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturSie stünde im Widerspruch zu den differenzierten Zielen des § 2 Abs. 2 TKG Förderung effizienter Infrastrukturinvestitionen“ ausdrücklich als neues Ziel Telekommunikationsdiensteanbieter bieten eine Vielfalt von Tarifen speziell Preisstaffelungen in Abhängigkeit des Gesprächsvolumen vereinbart werden. -
Seite 72 – amtsblatt-12-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturZuständig- keitsbereich der Länder oder sonstigen Telemedien in einer definierten Qualität (Versorgungszielstel eines in geografischen oder politischen Grenzen definierten Gebietes (Versorgungsgebiet, Zielgebiet ) die Bevölkerung in einer definierten Qualität (Versorgungs- zielstellung) mit Signalen des Rundfunkdienstes Sendernetzes (SFN) im technischen Sinne gehören alle Gebiete, in denen der oder die Sender mit der vereinbarten -
Seite 73 – amtsblatt-19-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturVerpflichtung muss demnach geeignet, erforderlich und angemessen sein, um die Regulierungsziele Ziel ist es, die mobile Breit- bandversorgung in Deutschland im Sinne der Verbraucherinteressen Juni 2018 Ziele für eine bessere Versor- gung der Haushalte und Verkehrswege mit Anla- ge 6). 138 Diese Ziele wurden auch in der mündlichen Anhörung -
Seite 182 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturEs sei in seinen Implikationen intuitiv nachvollziehbar und trage somit zur zielgerechten Entscheidungsfindung zuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen, da das vorgeschlagene Verfahren mit seiner speziellen geprüft werde, inwieweit der gewählte Auktionstyp geeignet sei, einen Beitrag zur Erreichung der Regulierungsziele von Wettbewerbern noch eine „Preistreiberei“ durch strategisches Bietverhalten seien mit dem TKG vereinbar -
Seite 437 – abl-24
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturRegelenergiemärkte bedürfen auch im Jahre 2009 unabhängig von der oben dargestellten Frage ihrer Vereinheitlichung Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesnetzagentur im August 2008 gegen fünf Gasnetzbetreiber effizientere und wettbewerbsfördernde Kapazitätsallokations- und Engpassbewirtschaftungsmethoden zielen So werden die bilateral mit einzelnen Netzbetreibern vereinbarten Umsetzungspläne weiter verfolgt -
Seite 176 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDarüber hinaus sollte aber auch eine unverschuldete finanzielle Schwächung wesentli- cher Marktteilnehmer Denn das Agieren auf den vorgenannten Märkten setzt eine gewisse finanzielle Solidität der Marktteilnehmer Darüber hinaus vermeidet die Erteilung der vorläufigen Entgeltgenehmigung eine unver- schuldete finanzielle Diese Risiken würden, weil sie die finanzielle Handlungsfä- higkeit der Antragstellerin erheblich -
Seite 174 – abl-03
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturdie Frequenzen zum Angebot von Breit- banddiensten nutzen wird. 502 Das Regulierungsziel Deren Ziel müsse die Aufrechterhaltung hinreichender Infrastrukturen zur unterbrechungs- solchen Räumung zu verpflichten. 506 Ein Teil der Kommentatoren begrüßt die Zielsetzung Dabei wird darauf hingewiesen, dass das Ziel der Frequenzreserve, dass alle bestehenden Mo -
Seite 171 – abl-03
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturHierdurch könnten die Regulierungsziele und -aufgaben gemäß § 2 Abs. 2 TKG erreicht zur Vergabe stehende Einheit von 5 MHz für sein Geschäftsmodell hat, diesen als essenzielle der ersteigerten Frequenzpakete in der Summe mindes- tens der festgesetzten essenziellen Sie ist jedoch der Überzeugung, dass es nach Abwägung der Regulierungsziele sachlich -
Seite 145 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur– Regulierung, Telekommunikation – 3709 keine spezielle Frequenzzuteilungsinhaber können von den Bestimmungen abweichen, sofern sie entsprechende wechselseitige Vereinbarungen Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung oder aufgrund internationaler Harmonisierungsvereinbarungen Die Kammer erwartet jedoch dadurch keine substanziellen Änderungen. -
Seite 136 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDamit diese Fragen die Umsetzung der Ziele der Breitband- strategie nicht verzögern, ist es von entscheidender dass in der öffentlichen Diskussion seit der Veröffentlichung der Breit- bandstrategie zwischen dem Ziel der erstmaligen Versorgung sog. weißer Flecken mit leis- tungsfähigen Breitbandanschlüssen und dem Ziel diesem Grund soll das NGA-Forum möglichst rasch untersuchen, inwieweit sich aus diesen beiden Zielsetzungen -
Seite 256 – abl-17
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturLRIC-Maßstabs Terminierungsentgelte, die nicht über die KeL hinausgehen, erreichen die Regulierungsziele Sinne von § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG als die (symmetrische) KeL-Regulierung geeignet, die Regulierungsziele unbeschränkten Wettbe- werbs im Bereich der Telekommunikation Unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsziels besser geeignet als ein KeL-Ansatz im Sinne von § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TKG, das Regulie- rungsziel -
Seite 233 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAuch auf dem Markt für Premiumanschlüsse ist der tatsächliche und potenzielle Wettbewerb nicht Potenzieller Wettbewerb könnte auf dem Markt für Premiumanschlüsse auch durch alternative haben sie auf dem Premiumanschluss- markt so gut wie keine Bedeutung, so dass dieser potenzielle Ergebnis Die Kriterien tatsächlicher und potenzieller Wettbewerb sind auf dem Vorleistungsmarkt -
Seite 231 – abl-03
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturIV.3.9 im ersten Auktionsabschnitt „verloren“ wurden. 899 Sofern ein Bieter seine essenzielle Die Möglichkeit der Festle- gung einer essenziellen Mindestausstattung ist gerade deshalb Frequenzblock zur Realisierung seines Geschäftsmo- dells benötigt, auf jeden Fall mit dem essenziell Frequenzblock in einem zweiten Auktionsabschnitt zugeschlagen wird, ist der dann erzielte -
Seite 192 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturinvestierte Kapital (ggf. zuzüglich eines Inflationsausgleichs) als auch andererseits ausreichende finanzielle Mit Blick auf das Ziel der Rentabilität wird dem Anbieterinteresse dagegen dadurch Rech- nung getragen Regulierungsziele- und Grundsätze 3.3.2.1 Regulierungsziele a) Wahrung der Nutzerinteressen, -
Seite 189 – abl-22
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturZiel einer solchen Frequenzregulierung ist die nachfrage- und bedarfsgerechte Bereitstellung der Eine zeitgemäße Frequenzregulierung verschafft diesem Zielekanon insgesamt größtmögliche Geltung Wird erkannt, dass einzelne regulatorische Vorgaben nicht mehr zur Verwirklichung der Ziele erforderlich Frequenzregulierers soweit abzubauen, bis das notwendige Maß zur Realisierung der oben genannten Zielsetzungen
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