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  • Seite 43 – abl-16
    Seite 43 – abl-16
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Bundesnetzagentur – Herstellererklärung – multisign Enterprise, Version 4.1 Folgende Dokumente zum File-Interface des Produkts muss integ- ritätsgesichert und authentisch erfolgen Im Rahmen von Variante 1 (Server-Plattform) wird zusätzlich folgender Hinweis auf der Kommandozeile Ein Batch-Betrieb darf ausschließlich für gleichwertige Dokumente erfolgen (z.B.
  • Seite 42 – abl-16
    Seite 42 – abl-16
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 11.03.2016 folgende Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 13.04.2016 folgen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 15.03.2016 folgende Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 13.04.2016 folgen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 06.05.2016 folgende
  • Seite 42 – abl-18
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    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Seite 31 Die Breitband-Zuführungsprodukte 36 unterscheiden sich durch die Übergabetechnologie , die wiederum die Technologie des weiterführenden Netzes bestimmt. Die Umrüstung der Schnittstellen und die 36 Im Folgenden werden Bitstrom-Zugang, Bitstrom-Zugangsprodukte Der Hypothetische Monopolistentest hilft mit folgendem Gedankenexperiment bei der Bestimmung
  • Seite 38 – abl-20
    Seite 38 – abl-20
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Die selektierbaren Antwortmöglichkeiten sind nachfolgend näher erläutert. Die Bestandteile eines Telekommunikationsnetzes sind nach- folgend definitionsgemäß (§ Nachfolgend sind exemplarisch einige Trägermedien bzw. Zugangstechnologien aufgeführt, die unter diesen Kate- gorien berücksichtigt werden sollen
  • Seite 55 – amtsblatt-23-2018
    Seite 55 – amtsblatt-23-2018
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Frequenznutzungsbedingungen bezüglich Synchronisation zu konkretisieren, weist die Kammer auf Folgendes die komplementäre Bodenkomponente zu- künftig im Bereich MSS-2-GHz die gleiche Technologie In Abhängigkeit der eingesetzten Technologie (z. B. mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission 2012/688/EU, weist die Kammer auf Folgendes
  • Seite 51 – abl-06
    Seite 51 – abl-06
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    zwischen bestimmten nicht bzw. nicht mehr zugeteilten IMSIs mit zugeteilten IMSIs dann nicht erfolgen Die Gleichstellung soll nicht erfolgen, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten vorwerfbar bewirkt Fehlplanung seitens des Antragstellers offensichtlich, so wird die Gleichstellung in der Regel nicht erfolgen denn mit „formlos“ war gemeint, dass die Be- antragung der Verlängerung nicht durch ein Formular erfolgen
  • Seite 96 – abl-20
    Seite 96 – abl-20
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –  eine sogenannte Hauptkomponente, im Folgenden Die Sicherheitssiegel sind durch das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie) bestätigt Sofern ein LAN Modul ange- schlossen ist, kann der Anschluss auch über ein Netzwerk erfolgen. Hierzu sind jedoch nachfolgend noch einige Vorbedingungen zu erfüllen.
  • Seite 96 – abl-20
    Seite 96 – abl-20
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Hierzu weist die Kammer auf Folgendes hin: Das Band III des VHF-Bereichs (174 – 230 MHz), das sich durch In der Praxis werden Einzelzuteilungen regelmäßig aber nur in der FDD-Mittenlücke erfolgen können. Außerhalb der Mittenlücke können Einzelzuteilungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erfolgen Diese europaweite Vorgehensweise wird sich günstig auf die Implementierung neuer Gerätetechnologien und
  • Seite 96 – abl-13
    Seite 96 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisen- Mitteilung Nr. 689/2015 bahnen am 09.02.2015 folgende Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 16.04.2015 folgen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 30.01.2015 folgen und Eisenbahnen am 16.04.2015 folgende der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 11.03.2015 folgende
  • Seite 99 – abl-17-2
    Seite 99 – abl-17-2
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    (im Folgenden: Märkte-Empfehlung). Unter Ziffer 2 des Anhangs ist folgender Markt aufgeführt: „Anrufzustellung auf der Vorleistungsebene 14 bis 16 Rahmenrichtlinie2 umsetzenden §§ 9 bis 11 des Te- lekommunikationsgesetzes (im Folgenden Nachfolgend werden  zunächst die hier fraglichen Leistungen zur besseren Verständlichkeit umschrieben
  • Seite 99 – abl-13
    Seite 99 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 23.11.2015 folgende Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 18.11.2015 folgen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 11.12.2015 folgende Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 28.10.2015 folgen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 23.11.2015 folgende
  • Seite 98 – abl-03
    Seite 98 – abl-03
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    der Frequenzen erfolgt auf der Grundlage der Frequenzverordnung und des Frequenzplans technologie der flexibilisierten Bereit- stellung der Frequenzen auch den Anforderungen eines Technologiewechsels hinrei- chend Rechnung getragen werden, in dem die bislang eingesetzten Technologien Frequenzen im Sinne einer effizienten Frequenznutzung sukzessiv für den Einsatz neuer Technologien Demzufolge stehen diese Frequenzbereiche im Umfang von insgesamt etwa 160 MHz ab dem 1.
  • Seite 99 – abl-07
    Seite 99 – abl-07
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Dezember 2007, S. 65 (im Folgenden: Märkte-Empfehlung). Unter Ziffer 4 ist folgender Markt aufgeführt: Vorleistungs- markt für den (physischen) Zugang 14 bis 16 Rahmen- richtlinie2 umsetzenden §§ 9 bis 11 des Telekommunikationsgesetzes (im Folgenden Nachfolgend werden  zunächst die hier fraglichen Leistungen zur besseren Verständlichkeit
  • Seite 100 – abl-13
    Seite 100 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 05.11.2015 folgen und Eisenbahnen am BK4-14/031 13.10.2015 folgende der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 13.11.2015 folgen und Eisenbahnen am 03.09.2015 BK4-14/032 folgende der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 10.05.2016 folgende
  • Seite 28 – abl-16
    Seite 28 – abl-16
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Einrichtung der IT-Komponenten NSUITE Signatur 3 ist ausschließlich auf folgender Infrastruktur und mit folgenden Komponenten gemäß den jeweiligen Herstellerangaben zu installieren und zu betreiben Als Betriebssystem werden folgende Microsoft Betriebssysteme vorausgesetzt: Windows XP, Windows Rechner ausgeführt, muss zum Start der JVM, in der das Applet ausgeführt wird, einer der folgenden
  • Seite 71 – abl-24
    Seite 71 – abl-24
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Stand 27.06.2007 Die Breitband-Zuführungsprodukte37 unterscheiden sich durch die Übergabetechnologie , die wiederum die Technologie des weiterführenden Netzes bestimmt. Eine 37 Im Folgenden werden Breitband-Zuführung und Breitband-Zuführungsprodukte als Synonym Der Hypothetische Monopolistentest hilft mit folgendem Gedankenexperiment bei der Bestimmung
  • Seite 60 – abl-16
    Seite 60 – abl-16
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Die CD beinhaltet folgende Komponenten: Bezeichnung Version Beschreibung setup.bin Online-Handbuch (HTML) 3.2.2 Technische Einsatzumgebung Für die technische Einsatzumgebung sind die folgenden Signaturerstellungseinheiten 3.2.3 Administrative Einsatzumgebung Für die administrative Einsatzumgebung sind die folgenden zu gestalten, dass das Booten des Servers ausschließlich über eine interne Festplatte erfolgen
  • Seite 54 – abl-12
    Seite 54 – abl-12
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Sinne des Bedarfsdeckungsauftrags des § 66 TKG erfor- sche eingetragen, so wird in der Reihenfolge Nach dem 9.7.2005 erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge des Soweit der geltend gemachte Bedarf sich Juli 2005 unter folgender auf maximal 5 Jahre befristet. Antragsverfahren Der Antrag kann mit Formblatt (Anlage 1) oder formlos mit folgenden Daten gestellt werden
  • Seite 263 – abl-24
    Seite 263 – abl-24
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Verfahren folgende Anordnungsentscheidung gemäß § 25 TKG erlassen: 1. neu zu errichtenden Schaltverteiler auf dem Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und nachfolgenden 10 Anschlussbereiche gleichzeitig bezogen auf den jeweiligen An- schlussbereich die folgenden über ein ge- meinsames Hauptkabel angeschlossen sind, - die Reihenfolge
  • Seite 267 – abl-24
    Seite 267 – abl-24
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Verfahren folgende Anordnungsentscheidung gemäß § 25 TKG erlassen: 1. neu zu errichtenden Schaltverteiler auf dem Hauptkabel zwischen Hauptverteiler und nachfolgenden 10 Anschlussbereiche gleichzeitig bezogen auf den jeweiligen An- schlussbereich die folgenden über ein ge- meinsames Hauptkabel angeschlossen sind, - die Reihenfolge
  • Seite 292 – abl-20
    Seite 292 – abl-20
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Verfahren entspricht, konnte eine Verifizierung der Kostenbasis zur Bestimmung der effizienten Kosten erfolgen Durch den erweiterten und flächendeckenden Ein- satz von Gangfolgesortiermaschinen für großformatige Vorbereitung der eigentli- chen Zustellung vorgenommenen Sortierung der zuzustellenden Sendungen auf die Gangfolge Tenor zu 8.) dürfte die RFID-Technologie voraussichtlich kaum Relevanz entwi- ckeln.
  • Seite 146 – abl-08
    Seite 146 – abl-08
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    sollten die Behörden eine angemessene Bezugseinheit wählen, auf deren Grundlage eine Bewertung erfolgen Betreiber abzubilden und sie hat im Lau- fe der Zeit klare und feste Grenzen.190 In der Folge differenzierte Prüfung der Wettbewerbsverhältnisse in geographischen Gebieten bzw. auf Strecken zu erfolgen Überprüfung der räumlichen Marktabgrenzung Im Folgenden werden in diesem Abschnitt die Wettbewerbsbedingungen
  • Seite 255 – abl-07
    Seite 255 – abl-07
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    mit Beschluss vom 31.03.2009 liche Verhandlung vom 12.02.2009 mit Beschluss vom 31.03.2009 folgende Entgeltgenehmigung erlassen: folgende Entgeltgenehmigung erlassen: mit Beschluss vom 31.03.2009 Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, folgende Antragstellerin wird ab dem 01.04.2009 wie folgt geneh- folgende
  • Seite 233 – abl-04
    Seite 233 – abl-04
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 11.04.2013 folgende für Elekt- BK4-12/1159 rizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 18.03.2013 folgende lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 11.04.2013 folgende Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, BK4-12/1160 Post und Eisenbahnen am 26.04.2013 folgende
  • Seite 190 – abl-17-2
    Seite 190 – abl-17-2
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Tatsache, dass der finalen Anrufzustellung durch den ASD-Anbieter in dem Fall einer nachfolgenden Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass in demjenigen Fall, in dem es sich bei dem nachfolgenden Drittnetz um ein Mobiltelefonnetz handelt, die Zustellung des Anrufes in das nachfolgende Teilnehmer des Mobilen Dienstes nicht über ein öffentliches zellulares Mobilfunknetz erfolgen