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Seite 520 – 20161228.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beteiligung der ABH, außer in den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind (vgl. auch nachfolgend 18c AufenthG sind daher ungeprüft an die Auslandsvertretungen unter Verweis auf § 31 AufenthV mit folgender ist bei der Erklärung unserer Zustimmung zur Erteilung des Visums gem. § 31 Abs. 1 AufenthV bei folgenden -
Seite 519 – 20170601.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beteiligung der ABH, außer in den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind (vgl. auch nachfolgend 18c AufenthG sind daher ungeprüft an die Auslandsvertretungen unter Verweis auf § 31 AufenthV mit folgender ist bei der Erklärung unserer Zustimmung zur Erteilung des Visums gem. § 31 Abs. 1 AufenthV bei folgenden -
Seite 519 – 20161205.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beteiligung der ABH, außer in den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind (vgl. auch nachfolgend 18c AufenthG sind daher ungeprüft an die Auslandsvertretungen unter Verweis auf § 31 AufenthV mit folgender ist bei der Erklärung unserer Zustimmung zur Erteilung des Visums gem. § 31 Abs. 1 AufenthV bei folgenden -
Seite 517 – 20170320.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beteiligung der ABH, außer in den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind (vgl. auch nachfolgend 18c AufenthG sind daher ungeprüft an die Auslandsvertretungen unter Verweis auf § 31 AufenthV mit folgender ist bei der Erklärung unserer Zustimmung zur Erteilung des Visums gem. § 31 Abs. 1 AufenthV bei folgenden -
Seite 517 – 20161107.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beteiligung der ABH, außer in den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind (vgl. auch nachfolgend 18c AufenthG sind daher ungeprüft an die Auslandsvertretungen unter Verweis auf § 31 AufenthV mit folgender ist bei der Erklärung unserer Zustimmung zur Erteilung des Visums gem. § 31 Abs. 1 AufenthV bei folgenden -
Seite 514 – 20191129.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zur Frage, ob zusätzlich eine Mitteilung an die Leistungsbehörden gemäß § 90 AufenthG erfolgen muss, Zur Frage, ob zusätzlich eine Mitteilung an die Leistungsbehörden gemäß § 90 AufenthG erfolgen muss, anderslautende übereinstimmende Angaben der Eheleute in einem Scheidungsverfahren – bekannt, so gilt Folgendes -
Seite 512 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zur Frage, ob zusätzlich eine Mitteilung an die Leistungsbehörden gemäß § 90 AufenthG erfolgen muss, Zur Frage, ob zusätzlich eine Mitteilung an die Leistungsbehörden gemäß § 90 AufenthG erfolgen muss, anderslautende übereinstimmende Angaben der Eheleute in einem Scheidungsverfahren – bekannt, so gilt Folgendes -
Seite 425 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen Zur örtlichen Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen gilt Folgendes Allein der Umstand, dass der Ausländer in ein bestimmtes Bundesland zuziehen will, reicht demzufolge III c Bl 22) folgendes erleichterte Verfahren im Zusammenhang mit der Zustimmung nach § 72 Abs. 4 S. -
Seite 425 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen Zur örtlichen Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen gilt Folgendes Allein der Umstand, dass der Ausländer in ein bestimmtes Bundesland zuziehen will, reicht demzufolge III c Bl 22) folgendes erleichterte Verfahren im Zusammenhang mit der Zustimmung nach § 72 Abs. 4 S. -
Seite 430 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen Zur örtlichen Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen gilt Folgendes Allein der Umstand, dass der Ausländer in ein bestimmtes Bundesland zuziehen will, reicht demzufolge III c Bl 22) folgendes erleichterte Verfahren im Zusammenhang mit der Zustimmung nach § 72 Abs. 4 S. -
Seite 572 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…den Übertrag von Titeln für alle türkischen Staatsangehörigen gelten nach Abs. 2 der Vorschrift folgende -
Seite 567 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…den Übertrag von Titeln für alle türkischen Staatsangehörigen gelten nach Abs. 2 der Vorschrift folgende -
Seite 567 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…den Übertrag von Titeln für alle türkischen Staatsangehörigen gelten nach Abs. 2 der Vorschrift folgende -
Seite 61 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…AusReg2Info:Bearbeitungshinweise und Anleitungen) hinterlegt.Eine Abfrage der VIS muss immer dann erfolgen Daneben kann die Speicherung von Warndaten einer Person oder Organisation auch freiwillig erfolgen, wenn -
Seite 56 – 20150303.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Mit Umsetzung des Richtlinienumsetzungsgesetzes wurde § 84 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG mit der Folge gestrichen Auf das VIS kann insbesondere zu folgenden Zwecken zugegriffen werden: Prüfung und Entscheidung von Visumanträgen -
Seite 56 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Mit Umsetzung des Richtlinienumsetzungsgesetzes wurde § 84 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG mit der Folge gestrichen Auf das VIS kann insbesondere zu folgenden Zwecken zugegriffen werden: Prüfung und Entscheidung von Visumanträgen -
Seite 56 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Mit Umsetzung des Richtlinienumsetzungsgesetzes wurde § 84 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG mit der Folge gestrichen Auf das VIS kann insbesondere zu folgenden Zwecken zugegriffen werden: Prüfung und Entscheidung von Visumanträgen -
Seite 57 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…(s. hierzu nachfolgend 6.s.2.). Beim Ausfüllen des Etiketts ist folgendes zu beachten: In dem Feld "Dauer des Aufenthalts ...Tage" ist -
Seite 73 – 20150303.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Sozialversicherungsabkommen Die Bundesrepublik Deutschland hat mit folgenden Ländern bzw. Anrechnungszeit von der Deutsche Rentenversicherung bestätigen zu lassen, da die Prüfung hier nicht erfolgen -
Seite 126 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abschluss löst erneut die Rechtsfolge des Absatzes 5 aus, d.h. die Frist von 18 Monaten gilt in vollem Dabei ist die Fachrichtung des Studiums bzw. die Branche, in der die Tätigkeit erfolgen soll, unerheblich -
Seite 127 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abschluss löst erneut die Rechtsfolge des Absatzes 5 aus, d.h. die Frist von 18 Monaten gilt in vollem Dabei ist die Fachrichtung des Studiums bzw. die Branche, in der die Tätigkeit erfolgen soll, unerheblich -
Seite 127 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abschluss löst erneut die Rechtsfolge des Absatzes 5 aus, d.h. die Frist von 18 Monaten gilt in vollem Dabei ist die Fachrichtung des Studiums bzw. die Branche, in der die Tätigkeit erfolgen soll, unerheblich -
Seite 128 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abschluss löst erneut die Rechtsfolge des Absatzes 5 aus, d.h. die Frist von 18 Monaten gilt in vollem Dabei ist die Fachrichtung des Studiums bzw. die Branche, in der die Tätigkeit erfolgen soll, unerheblich -
Seite 133 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…sollte die Beteiligung der BA auch ohne Vorliegen einer Berufsaus-übungserlaubnis oder deren Zusage erfolgen Beschäftigung von der Ausländerbehörde versagt werden, wenn die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erfolgen -
Seite 133 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abs. 2 in der Regel – außer im Falle eines gesetzlichen Anspruchs – kein Zweckwechsel erfolgen sollte Dies gilt insbesondere, wenn die Einreise zum Zweck des Schulbesuchs erfolgen soll oder wenn nicht die
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