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Seite 308 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Flüchtling sich in Deutschland nicht auf Ausreisehindernisse oder Abschiebungsverbote in Bezug auf den Verfolgerstaat das EÜÜVF ratifiziert – wie dies insbesondere bei Polen der Fall ist – geht die Verantwortung zu folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen über: 1) Zum Zeitpunkt der Gestattung eines dauernden -
Seite 307 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Flüchtling sich in Deutschland nicht auf Ausreisehindernisse oder Abschiebungsverbote in Bezug auf den Verfolgerstaat das EÜÜVF ratifiziert – wie dies insbesondere bei Polen der Fall ist – geht die Verantwortung zu folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen über: 1) Zum Zeitpunkt der Gestattung eines dauernden -
Seite 309 – 20151203.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Flüchtling sich in Deutschland nicht auf Ausreisehindernisse oder Abschiebungsverbote in Bezug auf den Verfolgerstaat das EÜÜVF ratifiziert – wie dies insbesondere bei Polen der Fall ist – geht die Verantwortung zu folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen über: 1) Zum Zeitpunkt der Gestattung eines dauernden -
Seite 309 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Flüchtling sich in Deutschland nicht auf Ausreisehindernisse oder Abschiebungsverbote in Bezug auf den Verfolgerstaat das EÜÜVF ratifiziert – wie dies insbesondere bei Polen der Fall ist – geht die Verantwortung zu folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen über: 1) Zum Zeitpunkt der Gestattung eines dauernden -
Seite 283 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…deutschen Staatsangehörigen nach vorangegangener Scheidung jeweils im Ausland gilt aufenthaltsrechtlich Folgendes über die Fälle des Aufhebungsausschlusses gemäß § 1315 Abs. 2 Nr. 1 BGB in der Regel nicht mehr erfolgen Folgerichtig verweist auch § 28 Abs. 1 n.F. -
Seite 315 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 zum Zeitpunkt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit alternativ folgende Voraussetzungen mit unterschiedlicher Rechtsfolge zu erfüllen: Entweder ein fünfjähriger gewöhnlicher Die Antragstellung hat zur Folge, dass der Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt gilt (§ 38 Abs -
Seite 316 – 20181127.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 zum Zeitpunkt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit alternativ folgende Voraussetzungen mit unterschiedlicher Rechtsfolge zu erfüllen: Entweder ein fünfjähriger gewöhnlicher Die Antragstellung hat zur Folge, dass der Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt gilt (§ 38 Abs -
Seite 314 – 20181022.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 zum Zeitpunkt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit alternativ folgende Voraussetzungen mit unterschiedlicher Rechtsfolge zu erfüllen: Entweder ein fünfjähriger gewöhnlicher Die Antragstellung hat zur Folge, dass der Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt gilt (§ 38 Abs -
Seite 313 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen Ausfüllhinweisen sollte ein solcher Reiseausweis handschriftlich, unterschrieben und gesiegelt mit folgendem -
Seite 312 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen Ausfüllhinweisen sollte ein solcher Reiseausweis handschriftlich, unterschrieben und gesiegelt mit folgendem -
Seite 312 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Flüchtling sich in Deutschland nicht auf Ausreisehindernisse oder Abschiebungsverbote in Bezug auf den Verfolgerstaat das EÜÜVF ratifiziert – wie dies insbesondere bei Polen der Fall ist – geht die Verantwortung zu folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen über: 1) Zum Zeitpunkt der Gestattung eines dauernden -
Seite 24 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Da der Nachzug des minderjährigen Bruders Y in dieselbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels - -
Seite 24 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Da der Nachzug des minderjährigen Bruders Y in dieselbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels - -
Seite 24 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Da der Nachzug des minderjährigen Bruders Y in dieselbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels - -
Seite 24 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Da der Nachzug des minderjährigen Bruders Y in dieselbe Wohnung erfolgen soll, wird dem Regelsatz hier Beschluss vom 05.03.2008 – OVG 11 S 15.08 - sowie vom 22.08.2007 – OVG 11 S 58.07 – und A.12.0.; zu Rechtsfolgen Erfolgen entsprechende Mitteilungen und kommt eine nachträgliche zeitliche Beschränkung des Titels - -
Seite 140 – 20200106.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…und/oder BAföG-förderungsfähig sind, befinden sich in der Datenbank des Studentenwerkes unter dem folgenden Schülerschaft verpflichten könnte, kann eine Steuerung nur über die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen erfolgen BAföG-förderungsfähig und berufsqualifizierend sind, kann der Datenbank des Studentenwerkes unter dem folgenden -
Seite 365 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Prüfung der Rücknahme einer Ausweisung hat in zwei Schritten zu erfolgen. Aufenthaltsbeendigung, ist auch bei den hier genannten Personengruppen die Ausweisung die zwingende Folge Dabei gilt Folgendes: Der EuGH verlangt in ständiger Rechtsprechung von den Behörden und Gerichten der -
Seite 366 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Prüfung der Rücknahme einer Ausweisung hat in zwei Schritten zu erfolgen. Aufenthaltsbeendigung, ist auch bei den hier genannten Personengruppen die Ausweisung die zwingende Folge Dabei gilt Folgendes: Der EuGH verlangt in ständiger Rechtsprechung von den Behörden und Gerichten der -
Seite 362 – 20171211.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Prüfung der Rücknahme einer Ausweisung hat in zwei Schritten zu erfolgen. Aufenthaltsbeendigung, ist auch bei den hier genannten Personengruppen die Ausweisung die zwingende Folge Dabei gilt Folgendes: Der EuGH verlangt in ständiger Rechtsprechung von den Behörden und Gerichten der -
Seite 355 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Prüfung der Rücknahme einer Ausweisung hat in zwei Schritten zu erfolgen. Aufenthaltsbeendigung, ist auch bei den hier genannten Personengruppen die Ausweisung die zwingende Folge Dabei gilt Folgendes: Der EuGH verlangt in ständiger Rechtsprechung von den Behörden und Gerichten der -
Seite 355 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Prüfung der Rücknahme einer Ausweisung hat in zwei Schritten zu erfolgen. Aufenthaltsbeendigung, ist auch bei den hier genannten Personengruppen die Ausweisung die zwingende Folge Dabei gilt Folgendes: Der EuGH verlangt in ständiger Rechtsprechung von den Behörden und Gerichten der -
Seite 377 – 20180801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Prüfung der Rücknahme einer Ausweisung hat in zwei Schritten zu erfolgen. Aufenthaltsbeendigung, ist auch bei den hier genannten Personengruppen die Ausweisung die zwingende Folge Dabei gilt Folgendes: Der EuGH verlangt in ständiger Rechtsprechung von den Behörden und Gerichten der -
Seite 347 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nach richtiger Auffassung sollte die Beteiligung selbst dann erfolgen, wenn lediglich die Verlängerung Merke: Entgegen dem Wortlaut des § 51 Abs. 8 S. 1, letzter HS sollte die Beteiligung auch dann erfolgen Zeitpunkt Verfahrensverzögerungen vermieden werden, wenn eine Rückführung dann doch in den Heimatstaat erfolgen -
Seite 347 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nach richtiger Auffassung sollte die Beteiligung selbst dann erfolgen, wenn lediglich die Verlängerung Merke: Entgegen dem Wortlaut des § 51 Abs. 8 S. 1, letzter HS sollte die Beteiligung auch dann erfolgen Zeitpunkt Verfahrensverzögerungen vermieden werden, wenn eine Rückführung dann doch in den Heimatstaat erfolgen -
Seite 350 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Nach richtiger Auffassung sollte die Beteiligung selbst dann erfolgen, wenn lediglich die Verlängerung Merke: Entgegen dem Wortlaut des § 51 Abs. 8 S. 1, letzter HS sollte die Beteiligung auch dann erfolgen Zeitpunkt Verfahrensverzögerungen vermieden werden, wenn eine Rückführung dann doch in den Heimatstaat erfolgen
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