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Seite 133 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abs. 2 in der Regel – außer im Falle eines gesetzlichen Anspruchs – kein Zweckwechsel erfolgen sollte Dies gilt insbesondere, wenn die Einreise zum Zweck des Schulbesuchs erfolgen soll oder wenn nicht die -
Seite 133 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abs. 2 in der Regel – außer im Falle eines gesetzlichen Anspruchs – kein Zweckwechsel erfolgen sollte Dies gilt insbesondere, wenn die Einreise zum Zweck des Schulbesuchs erfolgen soll oder wenn nicht die -
Seite 135 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abs. 2 in der Regel – außer im Falle eines gesetzlichen Anspruchs – kein Zweckwechsel erfolgen sollte Dies gilt insbesondere, wenn die Einreise zum Zweck des Schulbesuchs erfolgen soll oder wenn nicht die -
Seite 136 – 20181127.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abs. 2 in der Regel – außer im Falle eines gesetzlichen Anspruchs – kein Zweckwechsel erfolgen sollte Dies gilt insbesondere, wenn die Einreise zum Zweck des Schulbesuchs erfolgen soll oder wenn nicht die -
Seite 136 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abs. 2 in der Regel – außer im Falle eines gesetzlichen Anspruchs – kein Zweckwechsel erfolgen sollte Dies gilt insbesondere, wenn die Einreise zum Zweck des Schulbesuchs erfolgen soll oder wenn nicht die -
Seite 136 – 20181022.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abs. 2 in der Regel – außer im Falle eines gesetzlichen Anspruchs – kein Zweckwechsel erfolgen sollte Dies gilt insbesondere, wenn die Einreise zum Zweck des Schulbesuchs erfolgen soll oder wenn nicht die -
Seite 136 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abs. 2 in der Regel – außer im Falle eines gesetzlichen Anspruchs – kein Zweckwechsel erfolgen sollte Dies gilt insbesondere, wenn die Einreise zum Zweck des Schulbesuchs erfolgen soll oder wenn nicht die -
Seite 130 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…sollte die Beteiligung der BA auch ohne Vorliegen einer Berufsaus-übungserlaubnis oder deren Zusage erfolgen Beschäftigung von der Ausländerbehörde versagt werden, wenn die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erfolgen -
Seite 128 – 20191129.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abschluss löst erneut die Rechtsfolge des Absatzes 5 aus, d.h. die Frist von 18 Monaten gilt in vollem Dabei ist die Fachrichtung des Studiums bzw. die Branche, in der die Tätigkeit erfolgen soll, unerheblich -
Seite 129 – 20180801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abschluss löst erneut die Rechtsfolge des Absatzes 5 aus, d.h. die Frist von 18 Monaten gilt in vollem Dabei ist die Fachrichtung des Studiums bzw. die Branche, in der die Tätigkeit erfolgen soll, unerheblich -
Seite 128 – 20190311.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abschluss löst erneut die Rechtsfolge des Absatzes 5 aus, d.h. die Frist von 18 Monaten gilt in vollem Dabei ist die Fachrichtung des Studiums bzw. die Branche, in der die Tätigkeit erfolgen soll, unerheblich -
Seite 128 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abschluss löst erneut die Rechtsfolge des Absatzes 5 aus, d.h. die Frist von 18 Monaten gilt in vollem Dabei ist die Fachrichtung des Studiums bzw. die Branche, in der die Tätigkeit erfolgen soll, unerheblich -
Seite 125 – 20150303.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…sollte die Beteiligung der BA auch ohne Vorliegen einer Berufsaus-übungserlaubnis oder deren Zusage erfolgen Beschäftigung von der Ausländerbehörde versagt werden, wenn die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erfolgen -
Seite 126 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…sollte die Beteiligung der BA auch ohne Vorliegen einer Berufsaus-übungserlaubnis oder deren Zusage erfolgen Beschäftigung von der Ausländerbehörde versagt werden, wenn die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erfolgen -
Seite 131 – 20200106.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Abschluss löst erneut die Rechtsfolge des Absatzes 5 aus, d.h. die Frist von 18 Monaten gilt in vollem Dabei ist die Fachrichtung des Studiums bzw. die Branche, in der die Tätigkeit erfolgen soll, unerheblich -
Seite 131 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…sollte die Beteiligung der BA auch ohne Vorliegen einer Berufsaus-übungserlaubnis oder deren Zusage erfolgen Beschäftigung von der Ausländerbehörde versagt werden, wenn die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erfolgen -
Seite 131 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…sollte die Beteiligung der BA auch ohne Vorliegen einer Berufsaus-übungserlaubnis oder deren Zusage erfolgen Beschäftigung von der Ausländerbehörde versagt werden, wenn die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erfolgen -
Seite 131 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…sollte die Beteiligung der BA auch ohne Vorliegen einer Berufsaus-übungserlaubnis oder deren Zusage erfolgen Beschäftigung von der Ausländerbehörde versagt werden, wenn die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber erfolgen -
Seite 55 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Mit Umsetzung des Richtlinienumsetzungsgesetzes wurde § 84 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG mit der Folge gestrichen Auf das VIS kann insbesondere zu folgenden Zwecken zugegriffen werden: Prüfung und Entscheidung von Visumanträgen -
Seite 55 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Mit Umsetzung des Richtlinienumsetzungsgesetzes wurde § 84 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG mit der Folge gestrichen Auf das VIS kann insbesondere zu folgenden Zwecken zugegriffen werden: Prüfung und Entscheidung von Visumanträgen -
Seite 103 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Eine Versagung sollte dabei grundsätzlich nur ausnahmsweise erfolgen, etwa in den Fällen, in denen eine Darüber hinaus sollte eine Versagung erfolgen, wenn Erkenntnisse vorliegen, dass der Betroffene nicht -
Seite 14 – 20151203.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Es gelten seit dem 01.01.2015 folgende Regelsätze nach dem SGB II/XII: Unverheiratete Haushaltsvorstände Folgende Fallkonstellationen sind deswegen regelmäßig als Bedarfsgemeinschaft zu bewerten: unverheiratete -
Seite 326 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgen grundsätzlich nur nach vorheriger Information des Vormundes Einbeziehung des Vormundes gescheitert ist, kann die Abschiebung ohne Information des Vormundes erfolgen -
Seite 318 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…5b geschaffen worden, wonach ein Ausländer in der Regel ausgewiesen wird, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung Der Ausweisungsgrund setzt aufgrund der eindeutigen Formulierung ("Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen -
Seite 319 – 20151203.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…5b geschaffen worden, wonach ein Ausländer in der Regel ausgewiesen wird, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung Der Ausweisungsgrund setzt aufgrund der eindeutigen Formulierung ("Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen
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