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Seite 346 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 zum Zeitpunkt des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit alternativ folgende Voraussetzungen mit unterschiedlicher Rechtsfolge zu erfüllen: Entweder ein fünfjähriger gewöhnlicher Die Antragstellung hat zur Folge, dass der Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt gilt (§ 38 Abs -
Seite 322 – 20160805.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen Ausfüllhinweisen sollte ein solcher Reiseausweis handschriftlich, unterschrieben und gesiegelt mit folgendem -
Seite 321 – 20161228.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen Ausfüllhinweisen sollte ein solcher Reiseausweis handschriftlich, unterschrieben und gesiegelt mit folgendem -
Seite 321 – 20161107.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen Ausfüllhinweisen sollte ein solcher Reiseausweis handschriftlich, unterschrieben und gesiegelt mit folgendem -
Seite 324 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin folgenden Zeitpunkten und unter folgenden Voraussetzungen Ausfüllhinweisen sollte ein solcher Reiseausweis handschriftlich, unterschrieben und gesiegelt mit folgendem -
Seite 533 – 20200106.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zur Frage, ob zusätzlich eine Mitteilung an die Leistungsbehörden gemäß § 90 AufenthG erfolgen muss, Zur Frage, ob zusätzlich eine Mitteilung an die Leistungsbehörden gemäß § 90 AufenthG erfolgen muss, anderslautende übereinstimmende Angaben der Eheleute in einem Scheidungsverfahren – bekannt, so gilt Folgendes -
Seite 520 – 20161228.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beteiligung der ABH, außer in den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind (vgl. auch nachfolgend 18c AufenthG sind daher ungeprüft an die Auslandsvertretungen unter Verweis auf § 31 AufenthV mit folgender ist bei der Erklärung unserer Zustimmung zur Erteilung des Visums gem. § 31 Abs. 1 AufenthV bei folgenden -
Seite 519 – 20170601.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beteiligung der ABH, außer in den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind (vgl. auch nachfolgend 18c AufenthG sind daher ungeprüft an die Auslandsvertretungen unter Verweis auf § 31 AufenthV mit folgender ist bei der Erklärung unserer Zustimmung zur Erteilung des Visums gem. § 31 Abs. 1 AufenthV bei folgenden -
Seite 519 – 20161205.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beteiligung der ABH, außer in den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind (vgl. auch nachfolgend 18c AufenthG sind daher ungeprüft an die Auslandsvertretungen unter Verweis auf § 31 AufenthV mit folgender ist bei der Erklärung unserer Zustimmung zur Erteilung des Visums gem. § 31 Abs. 1 AufenthV bei folgenden -
Seite 517 – 20170320.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beteiligung der ABH, außer in den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind (vgl. auch nachfolgend 18c AufenthG sind daher ungeprüft an die Auslandsvertretungen unter Verweis auf § 31 AufenthV mit folgender ist bei der Erklärung unserer Zustimmung zur Erteilung des Visums gem. § 31 Abs. 1 AufenthV bei folgenden -
Seite 517 – 20161107.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beteiligung der ABH, außer in den Fällen, in denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen erfolgt sind (vgl. auch nachfolgend 18c AufenthG sind daher ungeprüft an die Auslandsvertretungen unter Verweis auf § 31 AufenthV mit folgender ist bei der Erklärung unserer Zustimmung zur Erteilung des Visums gem. § 31 Abs. 1 AufenthV bei folgenden -
Seite 514 – 20191129.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zur Frage, ob zusätzlich eine Mitteilung an die Leistungsbehörden gemäß § 90 AufenthG erfolgen muss, Zur Frage, ob zusätzlich eine Mitteilung an die Leistungsbehörden gemäß § 90 AufenthG erfolgen muss, anderslautende übereinstimmende Angaben der Eheleute in einem Scheidungsverfahren – bekannt, so gilt Folgendes -
Seite 512 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zur Frage, ob zusätzlich eine Mitteilung an die Leistungsbehörden gemäß § 90 AufenthG erfolgen muss, Zur Frage, ob zusätzlich eine Mitteilung an die Leistungsbehörden gemäß § 90 AufenthG erfolgen muss, anderslautende übereinstimmende Angaben der Eheleute in einem Scheidungsverfahren – bekannt, so gilt Folgendes -
Seite 425 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen Zur örtlichen Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen gilt Folgendes Allein der Umstand, dass der Ausländer in ein bestimmtes Bundesland zuziehen will, reicht demzufolge III c Bl 22) folgendes erleichterte Verfahren im Zusammenhang mit der Zustimmung nach § 72 Abs. 4 S. -
Seite 425 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen Zur örtlichen Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen gilt Folgendes Allein der Umstand, dass der Ausländer in ein bestimmtes Bundesland zuziehen will, reicht demzufolge III c Bl 22) folgendes erleichterte Verfahren im Zusammenhang mit der Zustimmung nach § 72 Abs. 4 S. -
Seite 430 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen Zur örtlichen Zuständigkeit für Befristungsentscheidungen gilt Folgendes Allein der Umstand, dass der Ausländer in ein bestimmtes Bundesland zuziehen will, reicht demzufolge III c Bl 22) folgendes erleichterte Verfahren im Zusammenhang mit der Zustimmung nach § 72 Abs. 4 S. -
Seite 59 – mailverkehr-labo-accenture
Vorgänge und Kommunikati… Landesamt für Bürger- un…Welche Folgen der Die wahrscheinlichen oder bereits eingetretenen Ja Verletzung des nachteiligen Folgen für die Betroffenen (z.B. -
Seite 82 – mailverkehr-labo-accenture
Vorgänge und Kommunikati… Landesamt für Bürger- un…internen intensiven Diskusisonen werden wir nun wie folgt kommunizieren: Accenture wird heute bis 17:00 folgendes -
Seite 40 – mailverkehr-labo-accenture
Vorgänge und Kommunikati… Landesamt für Bürger- un…Priorität: Hoch ■ Sehr geehrte Frau Dreher, anbei wie besprochen, im Vorgriff auf die noch folgende -
Seite 38 – 03-vorlagen-selbstantrag-20230406113437
Dokumente zu Auskunftssp… Landesamt für Bürger- un…Bitte beachten Sie folgende ergänzende Hinweise, soweit diese für Sie zutreffen • Die Auskunftssperre -
Seite 47 – 04-vorlagen-behoerdensperren-20230406111740
Dokumente zu Auskunftssp… Landesamt für Bürger- un…Bitte beachten Sie folgende ergänzende Hinweise, soweit diese für Sie zutreffen • Die Auskunftssperre -
Seite 97 – mailverkehr-labo-accenture
Vorgänge und Kommunikati… Landesamt für Bürger- un…AW: Anfragen.des örtlichen Datenschutzbeauftragten Hallo Herr Freund, folgend -
Seite 572 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…den Übertrag von Titeln für alle türkischen Staatsangehörigen gelten nach Abs. 2 der Vorschrift folgende -
Seite 567 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…den Übertrag von Titeln für alle türkischen Staatsangehörigen gelten nach Abs. 2 der Vorschrift folgende -
Seite 567 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…den Übertrag von Titeln für alle türkischen Staatsangehörigen gelten nach Abs. 2 der Vorschrift folgende
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