Dokumente

Ihre Suche ergab 10.000+ Ergebnisse.

  • Seite 28 – abl-22
    Seite 28 – abl-22
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    504,07 140.020,28 Quelle: Bundeswirtschaftsministerium - Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Sektoren Deutschland / Energiedaten Tabelle 6a Stand , aufgerufen am: 11.11.2013 http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Binaer/Energiedaten /energiegewinnung-und-energieverbrauch4-eev-nach-energietraegern,property=blob,bereich=bmwi,sprache=de – Regulierung, Energie
  • Seite 68 – ordner-2
    Seite 68 – ordner-2
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    völkerrechtlichen Verträgen Durch das Gesetz werden die Regelungen des europäischen Rechts der Energiesteuer Die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel Die Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe durch eine entsprechende Anpassung des Energiesteuergesetzes Steuersatzsenkung für einen vorübergehenden Zeitraum noch zum niedrigeren Steuersatz versteuerte Energieer Lediglich die Energiesteuersätze der im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe werden
  • Seite 60 – ordner-3
    Seite 60 – ordner-3
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Auf ren steuerlich gleichgestellte Äquivalente) auf die Höhe der Mindeststeuersätze nach der Energiesteuerrichtlinie Eine weitergehende Entlastung, die zur Unterschreitung der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie Nach Absatz 4 wird die Steuerentlastung nach § 56 EnergieStG für Energieerzeugnisse, deren Steuersätze Eine weitergehende Entlas- tung, die zur Unterschreitung der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie
  • Seite 72 – abl-22
    Seite 72 – abl-22
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    504,07 140.020,28 Quelle: Bundeswirtschaftsministerium - Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Sektoren Deutschland / Energiedaten Tabelle 6a Stand , aufgerufen am: 11.11.2013 http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Binaer/Energiedaten /energiegewinnung-und-energieverbrauch4-eev-nach-energietraegern,property=blob,bereich=bmwi,sprache=de – Regulierung, Energie
  • Seite 310 – ordner-2
    Seite 310 – ordner-2
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    völkerrechtlichen Verträgen Durch das Gesetz werden die Regelungen des europäischen Rechts der Energiesteuer Die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel Die Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe durch eine entsprechende Anpassung des Energiesteuergesetzes Steuersatzsenkung für einen vorübergehenden Zeitraum noch zum niedrigeren Steuersatz versteuerte Energieer Lediglich die Energiesteuersätze der im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe werden
  • Seite 183 – abl-07
    Seite 183 – abl-07
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Sonstiges Verlustenergiebilanzkreis (Istwerte 2011) Mengenbezug Die nutzbare Abgabe ist die zu verbrauchende Energiemenge. sonstige enthaltene Energiemengen Netzverluste die nicht physikalisch bedingt sind Betriebsverbrauch, Stromdiebstahl phys. bedingte Netzverluste (Verlustenergie) Dies ist der mengengewichtete Durchschnittspreis aller Verlustenergiebeschaffungen im Betrachtungszeitraum
  • Seite 182 – abl-22
    Seite 182 – abl-22
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    504,07 140.020,28 Quelle: Bundeswirtschaftsministerium - Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Sektoren Deutschland / Energiedaten Tabelle 6a Stand , aufgerufen am: 11.11.2013 http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Binaer/Energiedaten /energiegewinnung-und-energieverbrauch4-eev-nach-energietraegern,property=blob,bereich=bmwi,sprache=de – Regulierung, Energie
  • Seite 286 – ordner-2
    Seite 286 – ordner-2
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    völkerrechtlichen Verträgen Durch das Gesetz werden die Regelungen des europäischen Rechts der Energiesteuer Die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel Die Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe durch eine entsprechende Anpassung des Energiesteuergesetzes Steuersatzsenkung für einen vorübergehenden Zeitraum noch zum niedrigeren Steuersatz versteuerte Energieer Lediglich die Energiesteuersätze der im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe werden
  • Seite 556 – ordner-2
    Seite 556 – ordner-2
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    völkerrechtlichen Verträgen Durch das Gesetz werden die Regelungen des europäischen Rechts der Energiesteuer Die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel Die Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe durch eine entsprechende Anpassung des Energiesteuergesetzes Steuersatzsenkung für einen vorübergehenden Zeitraum noch zum niedrigeren Steuersatz versteuerte Energieer Lediglich die Energiesteuersätze der im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe werden
  • Seite 584 – ordner-2
    Seite 584 – ordner-2
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    völkerrechtlichen Verträgen Durch das Gesetz werden die Regelungen des europäischen Rechts der Energiesteuer Die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel Die Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe durch eine entsprechende Anpassung des Energiesteuergesetzes Steuersatzsenkung für einen vorübergehenden Zeitraum noch zum niedrigeren Steuersatz versteuerte Energieer Lediglich die Energiesteuersätze der im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe werden
  • Seite 632 – ordner-2
    Seite 632 – ordner-2
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Auf ren steuerlich gleichgestellte Äquivalente) auf die Höhe der Mindeststeuersätze nach der Energiesteuerrichtlinie Eine weitergehende Entlastung, die zur Unterschreitung der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie Nach Absatz 4 wird die Steuerentlastung nach § 56 EnergieStG für Energieerzeugnisse, deren Steuersätze Eine weitergehende Entlas- tung, die zur Unterschreitung der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie
  • Seite 178 – ordner-2
    Seite 178 – ordner-2
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    völkerrechtlichen Verträgen Durch das Gesetz werden die Regelungen des europäischen Rechts der Energiesteuer Die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel Die Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe durch eine entsprechende Anpassung des Energiesteuergesetzes Steuersatzsenkung für einen vorübergehenden Zeitraum noch zum niedrigeren Steuersatz versteuerte Energieer Lediglich die Energiesteuersätze der im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe werden
  • Seite 178 – ordner-3
    Seite 178 – ordner-3
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes) Zu Nummer 1 1nhaltsübersicht Auf ren steuerlich gleichgestellte Äquivalente) auf die Höhe der Mindeststeuersätze nach der Energiesteuerrichtlinie Eine weitergehende Entlastung, die zur Unterschreitung der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie Nach Absatz 4 wird die Steuerentlastung nach § 56 EnergieStG für Energieerzeugnisse, deren Steuersätze Eine weitergehende Entlas- tung, die zur Unterschreitung der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie
  • Seite 144 – ordner-2
    Seite 144 – ordner-2
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    völkerrechtlichen Verträgen Durch das Gesetz werden die Regelungen des europäischen Rechts der Energiesteuer Die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel Die Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe durch eine entsprechende Anpassung des Energiesteuergesetzes Steuersatzsenkung für einen vorübergehenden Zeitraum noch zum niedrigeren Steuersatz versteuerte Energieer Lediglich die Energiesteuersätze der im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe werden
  • Seite 231 – ordner-3
    Seite 231 – ordner-3
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    August 2022 mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Steuer für 1 000 1 Energieerzeugnisse nach§ 2 Absatz nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b des Geset- zes 29,00 EUR, 3. 1 000 1 Energieerzeugnisse August 2022 mit der Maßgabe anzuwen- den, dass die Steuer für 1 000 1 Energieerzeugnisse nach § August 2022 mit der Maßgabe anzuwen- den, dass die Steuer für 1 000 1 Energieerzeugnisse nach § (1) Werden Energieerzeugnisse, die nach verschiedenen Steuersätzen des § 2 Absatz 1 des Gesetzes
  • Seite 272 – ordner-2
    Seite 272 – ordner-2
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    völkerrechtlichen Verträgen Durch das Gesetz werden die Regelungen de·s europäischen Rechts der Energiesteuer Die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel Die Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe durch eine entsprechende Anpassung des Energiesteuergesetzes Steuersatzsenkung für einen vorübergehenden Zeitraum noch zum niedrigeren Steuersatz versteuerte Energieer Lediglich die Energiesteuersätze der im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe werden
  • Seite 5 – Gliederung des CO2-Konzeptes
    Seite 5 – Gliederung des CO2-Konzeptes
    Kommunaler Klimaschutz: … Stadtverwaltung Wolfsburg
    1 Zusammenfassung Die Energieversorgung Wolfsburgs ist seit Gründung der Stadt eng mit der Energie- erzeugung - werbe jedoch losgelöst vom Volkswagenwerk, ist ein deutlicher Hinweis auf die effi- ziente Energieversorgung Nicht die Energieerzeugung sondern der Energieverbrauch, sei es in Form von Fernwärme, Strom, Gas, Öl Die Betrachtung des Energieverbrauchs ermöglicht eine Zuordnung der CO2-Emissionen zum Ort, an dem die obliegt dem Wohnungsbau. 1 Die Angaben in diesem Konzept beziehen sich ausschließlich auf die energiebedingten
  • Seite 12 – ordner-3
    Seite 12 – ordner-3
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Energiesteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Auf ren steuerlich gleichgestellte Äquivalente) auf die Höhe der Mindeststeuersätze nach der Energiesteuerrichtlinie Eine weitergehende Entlastung, die zur Unterschreitung der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie Nach Absatz 4 wird die Steuerentlastung nach § 56 EnergieStG für Energieerzeugnisse, deren Steuersätze Eine weitergehende Entlas- tung, die zur Unterschreitung der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie
  • Seite 11 – 06-austausch-bmwk-bmf-mail-kommentare-in-referentenentwurf
    Seite 11 – 06-austausch-bmwk-bmf-mail-kommentare-in-referentenentwurf
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    völkerrechtlichen Verträgen Durch das Gesetz werden die Regelungen des europäischen Rechts der Energiesteuer Die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel Die Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe durch eine entsprechende Anpassung des Energiesteuergesetzes Steuersatzsenkung für einen vorübergehenden Zeitraum noch zum niedrigeren Steuersatz versteuerte Energieer Lediglich die Energiesteuersätze der im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe werden
  • Seite 10 – VorlageKlimaschutzmitAnlagen
    Seite 10 – VorlageKlimaschutzmitAnlagen
    Zusätzliche Klimaschutzm… Landratsamt Konstanz
    ENERGIE- UND WÄRMEWENDE PV AUSBAU Der Landkreis bebaut bis zum Jahr 2030 3% der landwirtschaftlichen Begründung: Zentrales Element aller Klimaschutzbemühungen ist eine erneuerbare Energieversor- gung. Wie auch der Energiewendemonitor der HTWG feststellt, sind die Potentiale von Wind- und Was- serkraft Der tatsächliche Bedarf für eine 100%-ige erneuerbare Energieversorgung liegt deshalb voraussichtlich Als nichterneuerbarer Energieträger wird Gas vom weiteren Ausbau ausgeschlossen.
  • Seite 218 – ordner-1
    Seite 218 – ordner-1
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    Anlage 1 (3) 8 109 Absatz 4 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Steuerschuldner für Energieerzeugnisse Juni 2022 für Energieerzeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 entstanden ist, am zehnten Tag des EN auf (1) Werden Energieerzeugnisse, die nach verschiedenen Steuersätzen des 8 2 Absatz 1 des Gesetzes, auch (3) Steuerschuldner ist, wer die Energieerzeugnisse mischt. Dieser hat für Energieerzeugnisse, für die in einem Monat die Steuer entstanden ist, bis zum 15.
  • Seite 224 – ordner-2
    Seite 224 – ordner-2
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    völkerrechtlichen Verträgen Durch das Gesetz werden die Regelungen des europäischen Rechts der Energiesteuer Die temporäre Absenkung der Energiesteuersätze stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel Die Senkung der Energiesteuersätze für Kraftstoffe durch eine entsprechende Anpassung des Energiesteuergesetzes Steuersatzsenkung für einen vorübergehenden Zeitraum noch zum niedrigeren Steuersatz versteuerte Energieer Lediglich die Energiesteuersätze der im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe werden
  • Seite 227 – ordner-1
    Seite 227 – ordner-1
    Akte zum Tankrabatt Bundesministerium der Fi…
    Die Energiesteuer-Durchführungsverordnung vom 31. Absatz 2 Nummer 1 ist vom ir e. et mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Steuer für 1 0001| Energieerzeugnisse nach 8 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a des Gesetzesho, 00 EUR 2. für 1000 I Energieerzeugnisse nach 8 2 Abs . 1 Nr. 4 Buchstabe b des Gesetzes 3. für 1000 | Energieerzeugnisse nach & 2 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes 'Y a u mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Steuer für 1. für 1.000 I Energieerzeugnisse nach 8 2 Abs
  • Seite 138 – abl-22
    Seite 138 – abl-22
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    504,07 140.020,28 Quelle: Bundeswirtschaftsministerium - Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Sektoren Deutschland / Energiedaten Tabelle 6a Stand , aufgerufen am: 11.11.2013 http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Binaer/Energiedaten /energiegewinnung-und-energieverbrauch4-eev-nach-energietraegern,property=blob,bereich=bmwi,sprache=de – Regulierung, Energie
  • Seite 160 – abl-22
    Seite 160 – abl-22
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    504,07 140.020,28 Quelle: Bundeswirtschaftsministerium - Endenergieverbrauch nach Energieträgern und Sektoren Deutschland / Energiedaten Tabelle 6a Stand , aufgerufen am: 11.11.2013 http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Binaer/Energiedaten /energiegewinnung-und-energieverbrauch4-eev-nach-energietraegern,property=blob,bereich=bmwi,sprache=de – Regulierung, Energie