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Seite 386 – 20190823
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 387 – 20191129
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 372 – 2017-12-11-vab-abh-berlin
Weisungen zu Aufenthalts… Senatsverwaltung für Inn…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 375 – 20180430
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 383 – 20190816
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 376 – 20180319
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 391 – 20200106
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 426 – 20210614
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 345 – 20160912
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 343 – 20160805
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 388 – 20190311
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 423 – 20210421
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 425 – 210927vab
Weisungen zu Aufenthalts… Senatsverwaltung für Inn…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 425 – 20210927
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 425 – 20210521
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 385 – 20181127
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 385 – 20190708
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Richtlinienumsetzungsgesetz vorgenommenen Anpassung des Gesetzeswortlautes an die Rückführungsrichtlinie Damit ist die Norm nur noch für die Bundespolizei und allenfalls für Ausländerbehörden im grenznahen Normadressat ist auch hier in erster Linie die Bundespolizei (vgl. auch § 71 Abs. 3 Nr. 1 – 1e.). -
Seite 88 – 20181022
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen aber die bisherigen Befristungsentscheidungen Anordnung der Sperrwirkung von Zurückschiebungen' ist die ' Bundespolizei zuständig (vgl. Bei Stellungnahmen gegenüber dem Bundespolizeiamt zu Anträgen auf Befristung der Wirkung der Zurückschiebung Fristbeginn Der Befristungszeitraum beginnt am Tag der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland. Eine unerlaubte Wiedereinreise in das Bundesgebiet entgegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot nach -
Seite 88 – 20181127
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen aber die bisherigen Befristungsentscheidungen Anordnung der Sperrwirkung von Zurückschiebungen' ist die ' Bundespolizei zuständig (vgl. Bei Stellungnahmen gegenüber dem Bundespolizeiamt zu Anträgen auf Befristung der Wirkung der Zurückschiebung Fristbeginn Der Befristungszeitraum beginnt am Tag der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland. Eine unerlaubte Wiedereinreise in das Bundesgebiet entgegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot nach -
Seite 88 – 20190816
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen aber die bisherigen Befristungsentscheidungen Anordnung der Sperrwirkung von Zurückschiebungen' ist die ' Bundespolizei zuständig (vgl. Bei Stellungnahmen gegenüber dem Bundespolizeiamt zu Anträgen auf Befristung der Wirkung der Zurückschiebung Fristbeginn Der Befristungszeitraum beginnt am Tag der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland. Eine unerlaubte Wiedereinreise in das Bundesgebiet entgegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot nach -
Seite 88 – 20190708
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen aber die bisherigen Befristungsentscheidungen Anordnung der Sperrwirkung von Zurückschiebungen' ist die ' Bundespolizei zuständig (vgl. Bei Stellungnahmen gegenüber dem Bundespolizeiamt zu Anträgen auf Befristung der Wirkung der Zurückschiebung Fristbeginn Der Befristungszeitraum beginnt am Tag der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland. Eine unerlaubte Wiedereinreise in das Bundesgebiet entgegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot nach -
Seite 88 – 20190311
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen aber die bisherigen Befristungsentscheidungen Anordnung der Sperrwirkung von Zurückschiebungen' ist die ' Bundespolizei zuständig (vgl. Bei Stellungnahmen gegenüber dem Bundespolizeiamt zu Anträgen auf Befristung der Wirkung der Zurückschiebung Fristbeginn Der Befristungszeitraum beginnt am Tag der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland. Eine unerlaubte Wiedereinreise in das Bundesgebiet entgegen einem Einreise- und Aufenthaltsverbot nach -
Seite 25 – 20200106
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Aufenthaltserlaubnis wurde a) nach § 16 oder 17 erteilt, b) nach § 18 Abs. 2 erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur Aufenthaltserlaubnis ist und a) sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und b) im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, laufende Geldleistungen nach dem Dritten Artikel des Steueränderungsgesetzes 2007 vom 19.07.2006 wurde das Bundeskindergeldgesetz mit Wirkung das – weggefallene – Erziehungsgeld ist auf das nunmehr geregelte Betreuungsgeld nach dem Bundeselterngeldgesetz -
Seite 145 – vergleich-der-fassungen-vom-30-januar-2020-und-6-august-2021
Weisungen zu Aufenthalts… Thüringer Ministerium fü…scheidet grundsätzlich aus, da die Bestimmung über diese Frage nach § 20 Absatz 1 Satz 3 dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales obliegt, das ggf. mit Zustimmung des Bundesrates entsprechende Eingrenzungen Satz 1 zur Arbeitsplatzsuche im Regelfall von Ausländern beantragt wird, die sich noch nicht im Bundesgebiet Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Absatz Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Absatz 3 (etwa im Anschluss an eine im Bundesgebiet -
Seite 145 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
scheidet grundsätzlich aus, da die Bestimmung über diese Frage nach § 20 Absatz 1 Satz 3 dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales obliegt, das ggf. mit Zustimmung des Bundesrates entsprechende Eingrenzungen Satz 1 zur Arbeitsplatzsuche im Regelfall von Ausländern beantragt wird, die sich noch nicht im Bundesgebiet Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Absatz Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Absatz 3 (etwa im Anschluss an eine im Bundesgebiet
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- Landesamt für Einwanderung (22063)
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport (2627)
- Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (655)
- Landeshauptstadt Mainz Bürgeramt, Ausländerangelegenheiten (611)
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (156)
- Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (135)
- Behörde für Inneres und Sport Hamburg (47)
- Ausländerbehörde in Herford (31)
- Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg (30)
- Migrationsamt Bremen (14)
- Dokumentensammlungen
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- Weisungen zum Aufenthaltsgesetz (30282) ×