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Seite 159 – abl-04
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturA Amtsblatt der Bundesnetzagentur | 4 2008 Eisenbahnen – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 443 Teil B Mitteilungen der Diensteanbieter Veröffentlichungshinweis Die Bundesnetzagentur ist aufgrund Die Mitteilungen der Dienste- anbieter unterliegen weder der Kontrolle noch der Genehmigung der Bundesnetz -
Seite 412 – abl-04
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturA Amtsblatt der Bundesnetzagentur 704 Eisenbahnen – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur 4 2006 Teil B Mitteilungen der Diensteanbieter Veröffentlichungshinweis Die Bundesnetzagentur Die Mitteilungen der Diensteanbieter unterliegen weder der Kontrolle noch der Genehmigung der Bundesnetzagentur -
Seite 244 – abl-24
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, und Eisenbahnen 4640 – Mitteilungen, Sonstiges, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur An den hierzu ein- gerichteten Expertengruppen wird die Bundesnetzagentur aktiv teilnehmen. Zusammenarbeit der zuständigen Arbeitsgruppe „Zu- gang“ der IRG-Rail (unter dem Vorsitz der Bundesnetzagentur -
Seite 198 – abl-22
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturA Amtsblatt der Bundesnetzagentur 3662 Eisenbahnen – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur 22 2008 Teil B Mitteilungen der Diensteanbieter Veröffentlichungshinweis Die Bundesnetzagentur Die Mitteilungen der Dienste- anbieter unterliegen weder der Kontrolle noch der Genehmigung der Bundesnetz -
Seite 107 – abl-03
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Eisenbahnen 3 2016 – Mitteilungen, Post, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur “ im Amtsblatt Nr. 1 der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Gemäß § 6 Abs. 1 PostG soll die Bundesnetzagentur über Lizenz- 3294), zuletzt geändert durch Artikel I S. 1474), ist es, durch Regulierung im wenn der Bundesnetzagentur insbesondere die im Folgenden -
Seite 190 – amtsblatt-23-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation wurde die FuAG im Rahmen der Marktüberwachung stichprobenweise die Bundesnetzagentur Die Bundesnetzagentur erlässt auf Grund § 23 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. Es sind keine Stellungnahmen bei der Bundesnetzagen- schaftsakteuren befinden kann, wird die Einen entsprechenden Eingang über die Konformi- der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn -
Seite 7 – amtsblatt-19
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Be- Gemäß § 22 Abs.1 EMVG ist die Bundesnetzagentur - Bundesnetzagentur darauf aufmerksam gemacht, dass das unten tur alle erforderlichen Maßnahmen Es sind jedoch keine Stellungnahmen bei der Bundes- netzagentur eingegangen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Maß- der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder -
Seite 7 – amtsblatt-14-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation darauf zu achten haben, dass sie ihre Verpflichtungen entspre- Gemäß § 23 Abs. 1 FuAG ist die Bundesnetzagentur FuAG wurde am 18.12.2017 von der Bundesnetzagentur das oben aufgeführte Gerät auf der Anbieterplattform Widerspruch ist bei stelleradresse, die Typen-, Chargen- oder Seriennummer und das der Bundesnetzagentur Dieser Anordnung ist der Hersteller nicht wenn er bei der Bundesnetzagentur, Referat 411, -
Seite 14 – amtsblatt-12-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation 2018 Hinweise Parallel hat die Bundesnetzagentur dem FuAG wurde die tur alle erforderlichen Maßnahmen nach § 24 FuAG treffen, um Bundesnetzagentur Die liche oder vermittelnd unterstützende Weitergabe eines Geräts ein- Bundesnetzagentur erlässt Insofern ist die Rücknahme des Gerät vom gesamten am 09.03.2017 von der Bundesnetzagentur das oben aufgeführte -
Seite 10 – amtsblatt-10
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Be- Gemäß § 22 Abs.1 EMVG ist die Bundesnetzagentur Im Rahmen der Marktüberwachung nach dem EMVG wurde die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam gemacht, dass das unten Bei Nichteinhaltung der Anforderungen kann die Bundesnetzagen- genannte Produkt nicht Es sind jedoch keine Stellungnahmen bei der Bundes- der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 -
Seite 12 – amtsblatt-19
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation mit der Aus- Bundesnetzagentur darauf aufmerksam gemacht, dass das unten führung des Gesetzes kann die Bundesnetzagen- tur alle Die Rücknahme des Produktes aus der Lieferkette wird durch den Die Bundesnetzagentur wurde gemäß §§ 26 sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur schriftlich oder zur Der betreffende Mitgliedstaat hatte -
Seite 6 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDiese Auf- durch die Bundesnetzagentur als neutrale Instanz. Hierbei steht es ihm frei, vor der Antragstellung bei der Bundesnetzagentur die Unter- 6. Vortrag: Dies ist seitens der Bundesnetzagentur sogar ausdrücklich erwünscht, nicht zuletzt weil hierdurch Die Bundesnetzagentur wird in ihre blick auf den in § 13 Abs. 4 vorgesehene Ausschluss bei Störungen Nach dem Willen des Verordnungsgebers liegt die Entschei- gabe der Bundesnetzagentur (§ 13 Abs. 2 Satz -
Seite 217 – abl-14
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Eisenbahnen 14 2014 – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur Grund des Antrags der Mittel- Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bundes dueller Netzentgelte, hier BK4-12/2608 Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bundes Grund des Antrags der EWE Netz Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bundes -
Seite 360 – abl-12
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation 2264 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur Mitteilung Nr. 337/2011 Aus diesem Grund hat die Bundesnetzagentur Daneben kann die Betreiberkennzahl zur techni- Diese Richtlinie ist gemäß § 110 Abs. 3 TKG von der Bundesnetz Der Entwurf wird auf der Homepage der Bundesnetzagentur (http://www.bundesnetzagentur.de/TechnUmsetzung -
Seite 40 – abl-03
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 248 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 3 2016 Verarbeitung personenbezogener Daten nach § 109 Telekommunikationsgesetz (TKG) Herausgeber: Bundesnetzagentur -
Seite 103 – abl-08
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post Eisenbahnen 8 2013 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur personenbezogener Daten nach § 109 Telekommunikationsgesetz TKG) Herausgeber: Bundesnetzagentur -
Seite 1 – abl-24
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDezember 2005 Bundesnetzagentur Gleichzeitig arbeitet die Bundesnetzagentur aber auch an einem Modell für die Anreizregulierung, das Gleichzeitig konnte die Bundesnetzagentur Alternativen zum leitungsgebundenen Internet fördern, indem Zudem hat die Bundesnetzagentur den Wettbewerbern der Deutschen Post AG durch mehrere Entscheidungen Die Bundesnetzagentur wird sich auch im kommenden Jahr dafür einsetzen, dass den Verbrauchern preis- -
Seite 125 – abl-01
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation für die Bundesnetzagentur zum Erlass von Regulierungskonzepten in Form von Verwaltungs- Das hier vorliegende Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur beschreibt die Grund- lagen der Die Bundesnetzagentur strebt allerdings an, auf Grundlage der im Folgenden dargestellten Methoden Im Rah- men ihrer Kompetenzen stellt die Bundesnetzagentur auch sicher, dass sie im Rahmen der -
Seite 15 – amtsblatt-12-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Bundesnetzagentur, Referat Wirt- schaftsakteure darauf zu achten haben, dass sie ihre Parallel hat die Bundesnetzagentur beauftragt und kann gemäß § 23 Abs. 2 Bundesnetzagentur darauf aufmerksam, dass das unten genannte Die gesetzlichen Vorschriften der in Verkehr zu bringenden oder ge- Bundesnetzagentur erlässt auf -
Seite 10 – amtsblatt-19
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Hinweise Gemäß § 22 Abs.1 EMVG ist die Bundesnetzagentur mit der Aus- –– Für ein ganz oder de/cln_1911/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/ das Bereitstellen, Inverkehrbringen, die entgeltliche Der Widerspruch ist bei Produktart: LED-Lampe der Bundesnetzagentur , Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Bundesnetzagentur schriftlich oder -
Seite 12 – amtsblatt-2-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Mittei- lung Nr. 522) der Bundesnetzagentur BK4-11-026 vom 12.12.2011 erfolgte Festlegung mer am 27.10.2017 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur tur und im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Mit Veröffentlichung des Festlegungsentwurfes am 23.08.2017 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur -
Seite 6 – amtsblatt-11-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation kein ordnungsgemäßes Konformitätsbewertungsverfahren wenn er bei der Bundesnetzagentur Gemäß § 22 Abs.1 EMVG ist die Bundesnetzagentur mit der Aus- Bei Nichteinhaltung der Anforderungen kann die Bundesnetzagen- tur alle erforderlichen Maßnahmen nach Nach Erlass des vorläufigen nationalen Vertriebsverbotes wurden Die Bundesnetzagentur erlässt -
Seite 10 – abl-18
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturEin wich- dieser Nummern ist die Bundesnetzagentur entsprechenden Forde- tiges Anliegen aus Sicht der Bundesregierung sei es daher, dass alle rungen des Marktes nachgekommen, der hierfür einen zukünftigen Zuteilungsregeln werden insbesondere dem Umstand Dabei ist es aus Sicht der Bundesnetzagentur Insofern hält die Bundesnetzagentur Übergangsrege- Telefonnetz bereitstellen. lungen, etwa aus Aber auch zur Frage der Technischen bundesweit operierender Diensteanbieter entgegen. -
Seite 95 – abl-03
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation 3 2015 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 855 20 Der Bundesrat hat unter Bezugnahme auf dieses Sondergutachten im Hinblick November 2012): „Der Bundesrat stellt klar, dass das nach Abgabe der digitalen Bundesnetzagentur 12/2013 vom 3. Juli 2013, S. 1846 ff.). -
Seite 128 – abl-14
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAmtsblatt der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Eisenbahnen 2156 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur Vorbereitung ihrer Ermessensentscheidung hat die Bundesnetzagentur zunächst die ver- schiedenen gesetzlich Innerhalb des Genehmigungsrahmens selbst eröffnen sich der Bundesnetzagen- tur verschiedene – und § 31 Abs. 1 S. 1 TKG bestimmt, dass die Bundesnetzagentur Entgelte nach § 30 Abs. 1 S. 1 entweder
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