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  • Seite 7 – amtsblatt-09
    Seite 7 – amtsblatt-09
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Einbezug telefondienstspezifischer Übergabe auf IP-Ebene ..................................14 Kein Einbezug der diensteneutralen Zusammenschaltung auf IP-Ebene................14 9. Einbezug der Anrufsammeldienste .....................................................................15 Marktmacht eines Anbieters von Anrufsammeldiensten, ohne dass der Anbieter dieser Anrufsammeldienste
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    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    795 5.4.1.2 R  ufnummernverlängerung bei Nutzung einer Rufnummer im Rahmen einer Dienstleistung für den während der in Abschnitt 5.3.2 genannten Übergangsfrist eine Rufnummer im Rahmen einer Dienstleistung bis zu 13 Ziffern lang sein (ohne Präfix „0“). 5.4.2 Verkürzung Es ist unzulässig, Premium-Dienste-Rufnummern beginnend mit dem Zeitpunkt der letzten Nutzung für zwölf Monate keine Nutzung geplant, ist die Premium-Dienste-Rufnummer Bundesnetzagentur Dienstleistungszentrum
  • Seite 11 – abl-24
    Seite 11 – abl-24
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Bis Ende des Jahres 2004 war es üblich, dass Endkunden den Anschluss und den (DSL)- Breitbanddienst Das hat dazu geführt, dass viele Endkunden Anschluss und Dienst von unterschiedlichen Providern und gegebenenfalls geringem eigenen Backbone in die Lage versetzten, Endkunden eigene Dienstleistungen Internetzugang, anzubieten, während diese Endkunden Anschlussdienstleistungen weiter von der
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    Seite 24 – abl-02
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg • Kurierdienst Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg • Kurierdienst Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg • Kurierdienst wicht von mehr als 1.000 Gramm • Kurierdienst
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    Seite 30 – amtsblatt-24
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Allgemeines 1.1 Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch Die im automatisierten Auskunftsverfahren der Datenschutzkontrolle protokollierten Daten in ihrer Gesamtheit als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Eigenschaft als Einzeldatensätze von der Bundesnetzagentur nicht als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH B. die Pflicht zur Wahrung von Dienstgeheimnissen oder das Bundesdatenschutz- gesetz (BDSG) anzuwenden
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    Seite 31 – abl-19
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    kg • Kurierdienst Express 24768 Rends- • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.769 Kurierdienst 20 kg • Kurierdienst Botenservice GbR 19322 Witten- • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.772 Zustelldienst
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    Seite 29 – abl-14
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    20 kg • Kurierdienst 20 kg • Kurierdienst 20 kg • Kurierdienst 20 kg • Kurierdienst
  • Seite 17 – abl-18
    Seite 17 – abl-18
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    auswahl ..................41 Abbildung 16: Beispiel für einen Verbindungsaufbau zu sonstigen Diensten ....................43 Abbildung 17: Beispiel für einen Verbindungsaufbau zu sonstigen Diensten mit IN-Abfrage 43 Abbildung 18: Beispiel für einen Verbindungsaufbau zu sonstigen Diensten ohne IN-Abfrage (hier: Auskunftsdienst 118xy) aus der Gasse (0)32 ........................ Abbildung 23: Angebot von Teilleistungen im Bereich des Verbindungsaufbaus zu sonstigen Diensten
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    Seite 17 – abl-23
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Auch bei isolierter regionaler Betrachtung von Abhol- und Bringdienstleistungen steht die Wettbewerbsmindernd wirkt sich zudem aus, dass viele Lizenznehmer von Abhol- und Bringdienstleistungen ihres Leistungspotenzials und ihrer flächendeckenden Präsenz bei Briefbeförde- rungsdienstleistungen marktbeherrschenden Stellung durchsetzen kann. 5.1.1 Kostennachweise Für die Dienstleistung
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    Seite 9 – abl-15
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Nr. 54/2011 Teilweiser Widerruf bestehender Zuteilungen von Rufnum- mern für Auskunfts- und Vermittlungsdienste Der Nummernplan Auskunftsrufnummern und Rufnummern für Ver- mittlungsdienste (Verfügung Nr. 53/2011 dieser Verfügung das Nutzungsrecht an der entsprechenden nationalen Rückrufnummer für Vermitt- lungsdienste Der Widerspruch ist bei der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle
  • Seite 8 – abl-06
    Seite 8 – abl-06
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Transport und 46519 Alpen • Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitun- 51.062 Dienstleistungs 20 kg • Kurierdienst gen oder Zeitschriften Regener – Transporte 07937 Zeulenroda • Kurierdienst 20 kg • Kurierdienst
  • Seite 33 – abl-24
    Seite 33 – abl-24
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    von adressierten Paketen bis 20 kg • Kurierdienst von adressierten Paketen bis 20 kg • Kurierdienst von adressierten Paketen bis 20 kg • Kurierdienst von adressierten Paketen bis 20 kg • Kurierdienst
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    Seite 36 – abl-04
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm • Kurierdienst Systemtransporte 20359 Hamburg • Beförderung von Briefsendungen mit einem 50.388 und Kurierdienst kg • Kurierdienst kg • Kurierdienst
  • Seite 20 – abl-19
    Seite 20 – abl-19
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Auszahlungssatz, der im Verhältnis zu den übrigen nationalen Mobilfunknetzbetreibern für denselben Mehrwertdienstetyp Auszahlungssatz, der im Verhältnis zu den übrigen nationalen Mobilfunknetzbetreibern für denselben Mehrwertdienstetyp Leistung ICP-O.8 Verbindungen zum Service-Dienst 0180 6-7 von ICP - im Online-Billing-Verfahren - Auszahlungssatz, der im Verhältnis zu den übrigen nationalen Mobilfunknetzbetreibern für denselben Mehrwertdienstetyp
  • Seite 335 – abl-10
    Seite 335 – abl-10
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    , die sich neben den Anbietern öffentlich zugänglicher Telefondienste jedoch auf alle anderen 24768 Rendsburg, nach der die Telesign GmbH für den aufzubauenden bundesweiten Vermittlungsdienst für Hörgeschädigte die personelle Ausgestaltung des Relay-Dienstes TeSign (Dolmetschen die Tess GmbH ebenfalls seit dem 8.05.2006 eine vertragliche Vereinbarung mit der Neue Dienste Vogelsberg NDV GmbH, Fulder Tor 24d, 36304 Alsfeld, nach der die Neue Dienste Vogelsberg
  • Seite 333 – abl-10
    Seite 333 – abl-10
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Mithin wird die gesamte Gruppe der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste in gleichem Im Ergebnis werden damit die Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste dop- pelt zur Finanzierung Zum einen als „Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste“ als Folge der Vorgaben in § 45 Ausgleichsabgabe löst die soeben dargelegte Doppelbelastung der Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste
  • Seite 240 – abl-16
    Seite 240 – abl-16
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    „Vermitt- lungsdienst“ einzurichten ist. Ein solcher Vermittlungsdienst soll es gehörlosen und hörgeschädigten Menschen ermöglichen, unter der Deutschen Telekom AG (DTAG), die auf- grund einer Selbstverpflichtung einen solchen Dienst Dieser Zeitrahmen dient der Evaluierung und Ausgestaltung des Dienstes. 3. Ablauf dieser Projektphase, konstruktiv zusammenzuarbeiten, um eine Weiterführung des Dienstes
  • Seite 442 – abl-10
    Seite 442 – abl-10
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    und wahlweisen Verbindungsnetzbetreiberauswahl und zu sonstigen Diensten  Bilden Zuführungsleistungen zu einem bestimmten Mehrwertdienst einen gemeinsamen weiterhin einen einheitlichen Markt für die Zuführung aller Mehrwertdienste untereinander austauschbar sind: Zwar wird mit jeder der Zuführungsleistung ein Sprachtelefondienst Zuführungsleistungen zu einem Netz machen nur dann Sinn, wenn entsprechenden Dienste in diesem
  • Seite 539 – abl-10
    Seite 539 – abl-10
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    20 kg • Kurierdienst 20 kg • Kurierdienst 20 kg • Kurierdienst Transporte 24143 Kiel • Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG 51.222
  • Seite 537 – abl-10
    Seite 537 – abl-10
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    20 kg • Kurierdienst 20 kg • Kurierdienst ternehmer) für einen anderen Lizenznehmer Preiß Kurierdienst 20 kg • Kurierdienst
  • Seite 521 – abl-13
    Seite 521 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Transitdienste werden von und zu allen Netzbetreibern zu Bedingungen angeboten, die zwischen nachfolgenden Märkte abgrenzen: x Verbindungsaufbau plus Transit zu Online-Diensten Verbindungsaufbau zu Mehrwertdiensten über Interconnection-Anschlüsse (mit Aus- nahme des Dienstes Die Zuführungsleistungen plus Transit zu dem Dienst der Betreiber(vor)auswahl bilden wie unter dem Abschnitt H.I.3.l dargestellt, zusammen mit der reinen Zuführung zu diesem Dienst
  • Seite 463 – abl-13
    Seite 463 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Dienst Terminierung zu dem Notrufdienst Namentlich die DT AG vertreibt darüber hinaus die Leistung Transit + Dienst Zuführung A Abbildung 12: Anrufzustellung zu dem Notrufdienst
  • Seite 8 – abl-24
    Seite 8 – abl-24
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Bereitstellung des UMTS-Erweiterungsbandes für alternative breit- bandige drahtlose Verteildienste – Der Einsatz breitbandiger drahtloser Verteilsysteme habe durch Festen Funkdienst gesetzt wurde. ernsthaften Alternative zur Digitalen Zuteilungen im Jahr 1999 für eine Befristung für Festen Funkdienst hinreichend die einschlägigen Vorgaben zur künftigen Nutzung des Erweiterungsbandes für Festen Funkdienst über den 1.1.2008 hinaus nut- kommunikationsdienste sei demzufolge nicht nur erlaubt und mög
  • Seite 5 – Microsoft Word - Jahresbericht Netzneutralität_2016_2017_DE FINAL
    Seite 5 – Microsoft Word - Jahresbericht Netzneutralität_2016_2017_DE FINAL
    Erweiterte Anfragen zur … Bundesnetzagentur
    Andere Dienste als Internetzugangsdienste (Spezialdienste) – Art. 3 Abs. 5 ................13 2.
  • Seite 45 – Microsoft Word - BoR (16) 127 BEREC-Leitlinien zur Netzneutralität_DE_FINAL CLEAN
    Seite 45 – Microsoft Word - BoR (16) 127 BEREC-Leitlinien zur Netzneutralität_DE_FINAL CLEAN
    Erweiterte Anfragen zur … Bundesnetzagentur
    nationalen Regulierungsbehörden Anforderungen an technische Merkmale, Mindestanforderungen an die Dienstqualität zu gewährleisten, deren allgemeine Qualität nicht deshalb beeinträchtigt sein sollte, weil andere Dienste , die keine Internetzugangsdienste sind, mit einem spezifischen Qualitätsniveau bereitgestellt werden elektronischer Kommunikation Anforderungen an technische Merkmale, Mindestanforderungen an die Dienstqualität Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet sicherzustellen oder eine Verschlechterung der allgemeinen Dienstqualität