Dokumente
Ihre Suche ergab 10.000+ Ergebnisse.
-
Seite 391 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Bundesgebietes seiner Natur nach nur vorübergehend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Darüber hinaus hatte das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung ausgeführt, dass ein Die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäbe erschöpfen sich allerdings auch nicht in dem Kriterium Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts auch zwei systematische Argumente, die gleichzeitig dabei helfen -
Seite 387 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Anfragen sind an das Referat M 30 der Zentrale des BAMF in Nürnberg zu richten: Bundesamt für Migration Eilbedürftigkeit deutlich als solche zu kennzeichnen sind, sind ebenfalls an das Referat M 30 in Nürnberg zu richten Das Gleiche gilt, wenn während des laufenden Beteiligungsverfahrens eine abschließende gerichtliche Entscheidung zu unterrichten, wenn die auf einer Stellungnahme des BAMF fußende negative Entscheidung der ABH gerichtlich -
Seite 387 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Anfragen sind an das Referat M 30 der Zentrale des BAMF in Nürnberg zu richten: Bundesamt für Migration Eilbedürftigkeit deutlich als solche zu kennzeichnen sind, sind ebenfalls an das Referat M 30 in Nürnberg zu richten Das Gleiche gilt, wenn während des laufenden Beteiligungsverfahrens eine abschließende gerichtliche Entscheidung zu unterrichten, wenn die auf einer Stellungnahme des BAMF fußende negative Entscheidung der ABH gerichtlich -
Seite 398 – 20160805.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die Anfragen sind an das Referat M 30 der Zentrale des BAMF in Nürnberg zu richten: Bundesamt für Migration Eilbedürftigkeit deutlich als solche zu kennzeichnen sind, sind ebenfalls an das Referat M 30 in Nürnberg zu richten Das Gleiche gilt, wenn während des laufenden Beteiligungsverfahrens eine abschließende gerichtliche Entscheidung zu unterrichten, wenn die auf einer Stellungnahme des BAMF fußende negative Entscheidung der ABH gerichtlich -
Seite 397 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Beschluss vom 24.02.2006 - 7 B 10020/06 - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Art. 10 Abs. 2 der seit dem 24.12.2010 unmittelbar Anwendung findenden Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger – Rückführungsrichtlinie So enthält die GÜB 2 richtigerweise den Hinweis auf die jederzeit mögliche Abschiebung. -
Seite 87 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die gesetzliche Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 greift laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts Entgegen unserer früheren Rechtsauffassung vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Sperrwirkung nur Anwendung finde, wenn der Ausländer den für ihn nachteiligen asylrechtlichen Bescheid gerichtlich -
Seite 86 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die gesetzliche Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 greift laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts Entgegen unserer früheren Rechtsauffassung vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Sperrwirkung nur Anwendung finde, wenn der Ausländer den für ihn nachteiligen asylrechtlichen Bescheid gerichtlich -
Seite 86 – 20151203.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die gesetzliche Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 greift laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts Entgegen unserer früheren Rechtsauffassung vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Sperrwirkung nur Anwendung finde, wenn der Ausländer den für ihn nachteiligen asylrechtlichen Bescheid gerichtlich -
Seite 128 – 20170320.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Ausländerbehörde Berlin § 16 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 erfasst die Fälle nach Artikel 8 Absatz 2 Studentenrichtlinie Nach Artikel 8 Absatz 2 der Studentenrichtlinie sind weitere Erteilungsvoraussetzungen, insbesondere erziehungsberechtigten Personen mit dem Aufenthalt Minderjähriger, das Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b der Studentenrichtlinie -
Seite 113 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung ist gemäß Art. 12 der Studentenrichtlinie anderen – nicht ausdrücklich auf den Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse für den Hochschulbesuch gerichteter Gemäß Art. 12 Abs. 2 b) der Studentenrichtlinie kann die Versagung der Verlängerung bzw. -
Seite 85 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die gesetzliche Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 greift laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts Entgegen unserer früheren Rechtsauffassung vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Sperrwirkung nur Anwendung finde, wenn der Ausländer den für ihn nachteiligen asylrechtlichen Bescheid gerichtlich -
Seite 85 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die gesetzliche Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 greift laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts Entgegen unserer früheren Rechtsauffassung vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Sperrwirkung nur Anwendung finde, wenn der Ausländer den für ihn nachteiligen asylrechtlichen Bescheid gerichtlich -
Seite 84 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die gesetzliche Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 greift laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts Entgegen unserer früheren Rechtsauffassung vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Sperrwirkung nur Anwendung finde, wenn der Ausländer den für ihn nachteiligen asylrechtlichen Bescheid gerichtlich -
Seite 85 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die gesetzliche Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 greift laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts Entgegen unserer früheren Rechtsauffassung vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Sperrwirkung nur Anwendung finde, wenn der Ausländer den für ihn nachteiligen asylrechtlichen Bescheid gerichtlich -
Seite 85 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die gesetzliche Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 greift laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts Entgegen unserer früheren Rechtsauffassung vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Sperrwirkung nur Anwendung finde, wenn der Ausländer den für ihn nachteiligen asylrechtlichen Bescheid gerichtlich -
Seite 85 – 20150303.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Die gesetzliche Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 greift laut Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts Entgegen unserer früheren Rechtsauffassung vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass Sperrwirkung nur Anwendung finde, wenn der Ausländer den für ihn nachteiligen asylrechtlichen Bescheid gerichtlich -
Seite 89 – 20170320.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 89 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 89 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 88 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 89 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 108 – 20150303.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung ist gemäß Art. 12 der Studentenrichtlinie anderen – nicht ausdrücklich auf den Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse für den Hochschulbesuch gerichteter Gemäß Art. 12 Abs. 2 b) der Studentenrichtlinie kann die Versagung der Verlängerung bzw. -
Seite 107 – 20150303.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Darüber hinaus wird der Begriff der Einrichtung durch Art. 2 e) der Studentenrichtlinie definiert, als Studienprogramme gemäß seinen Rechtsvorschriften oder seiner Verwaltungspraxis zu den in dieser Richtlinie Gesetzgeber durch die Formulierung „vergleichbare Ausbildungseinrichtung“ über diesen Regelungsinhalt der Richtlinie -
Seite 111 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung ist gemäß Art. 12 der Studentenrichtlinie anderen – nicht ausdrücklich auf den Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse für den Hochschulbesuch gerichteter Gemäß Art. 12 Abs. 2 b) der Studentenrichtlinie kann die Versagung der Verlängerung bzw. -
Seite 111 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung ist gemäß Art. 12 der Studentenrichtlinie anderen – nicht ausdrücklich auf den Erwerb ausreichender Sprachkenntnisse für den Hochschulbesuch gerichteter Gemäß Art. 12 Abs. 2 b) der Studentenrichtlinie kann die Versagung der Verlängerung bzw.
Anfragen
Behörden
Dokumente
10.000+
Recherchen
Handbuch der Informationsfreiheit
Hilfe zu FragDenStaat und Informationsfreiheit
- Behörden
-
- Landesamt für Einwanderung (11911)
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (10452) ×
- Bundesnetzagentur (10385)
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (5100)
- Hamburger Friedhöfe (4981)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (3764)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (2816)
- Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (2352)
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (1997)
- Bundesministerium der Justiz (1937)
- Dokumentensammlungen