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Seite 442 – 20190311.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahren zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung. Andernfalls wäre der Sinn und Zweck einer Verpflichtung, nämlich die finanzielle Absicherung der Einreise Merke: Auch wenn es sich bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung um eine einseitige Willenserklärung Die unterschriebene Zusatzerklärung und -bestätigung zur Verpflichtungserklärung ist sodann zur Akte Verpflichtungserklärung. sodann zur Akte zu nehmen. -
Seite 442 – 20190311
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahren zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung. Andernfalls wäre der Sinn und Zweck einer Verpflichtung, nämlich die finanzielle Absicherung der Einreise Merke: Auch wenn es sich bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung um eine einseitige Willenserklärung Die unterschriebene Zusatzerklärung und -bestätigung zur Verpflichtungserklärung ist sodann zur Akte Verpflichtungserklärung. sodann zur Akte zu nehmen. -
Seite 447 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahren zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung. Andernfalls wäre der Sinn und Zweck einer Verpflichtung, nämlich die finanzielle Absicherung der Einreise Merke: Auch wenn es sich bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung um eine einseitige Willenserklärung Die unterschriebene Zusatzerklärung und -bestätigung zur Verpflichtungserklärung ist sodann zur Akte Verpflichtungserklärung. sodann zur Akte zu nehmen. -
Seite 203 – abl-17-2
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturhabe hieraufhin zunächst darauf hingewiesen, dass schon die Markt- analyse eine solche Differenzierung spreche insbesondere das auch im Rahmen der Marktanalyseentscheidung zu be- achtende Regulierungsziel OHG, dass eine Differenzierung bei der Marktabgrenzung nach Herkunftsländern (EU bezie- hungsweise Marktabgrenzung sogar explizit hervorgehoben, dass die Netztheorie unabhängig von der Originierung abhängig von Originierung – aber tatsächlich keine Unterscheidung möglich; Unter- scheidung -
Seite 179 – 20200617
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag müssen gewisse Fehlt es an einzelnen Inhalten, kann die Vereinbarung bzw. der Vertrag im Rahmen des aufenthaltsrechtlichen Ausweislich des § 38 f Abs. 1 AufenthV und der Gesetzesbegründung muss die Vereinbarung oder der Vertrag Fragen des Zwecks, der Dauer und der Finanzierung dürfen nicht offen sein, wenn die Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages regelmäßig zu prüfen, ob der Lebensunterhalt -
Seite 179 – 20210521
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag müssen gewisse Fehlt es an einzelnen Inhalten, kann die Vereinbarung bzw. der Vertrag im Rahmen des aufenthaltsrechtlichen Ausweislich des § 38 f Abs. 1 AufenthV und der Gesetzesbegründung muss die Vereinbarung oder der Vertrag Fragen des Zwecks, der Dauer und der Finanzierung dürfen nicht offen sein, wenn die Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages regelmäßig zu prüfen, ob der Lebensunterhalt -
Seite 179 – 20201218
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag müssen gewisse Fehlt es an einzelnen Inhalten, kann die Vereinbarung bzw. der Vertrag im Rahmen des aufenthaltsrechtlichen Ausweislich des § 38 f Abs. 1 AufenthV und der Gesetzesbegründung muss die Vereinbarung oder der Vertrag Fragen des Zwecks, der Dauer und der Finanzierung dürfen nicht offen sein, wenn die Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages regelmäßig zu prüfen, ob der Lebensunterhalt -
Seite 179 – 20210421
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag müssen gewisse Fehlt es an einzelnen Inhalten, kann die Vereinbarung bzw. der Vertrag im Rahmen des aufenthaltsrechtlichen Ausweislich des § 38 f Abs. 1 AufenthV und der Gesetzesbegründung muss die Vereinbarung oder der Vertrag Fragen des Zwecks, der Dauer und der Finanzierung dürfen nicht offen sein, wenn die Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages regelmäßig zu prüfen, ob der Lebensunterhalt -
Seite 179 – 20210614
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag müssen gewisse Fehlt es an einzelnen Inhalten, kann die Vereinbarung bzw. der Vertrag im Rahmen des aufenthaltsrechtlichen Ausweislich des § 38 f Abs. 1 AufenthV und der Gesetzesbegründung muss die Vereinbarung oder der Vertrag Fragen des Zwecks, der Dauer und der Finanzierung dürfen nicht offen sein, wenn die Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages regelmäßig zu prüfen, ob der Lebensunterhalt -
Seite 191 – abl-24
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturICP-B.32) 26,13 € ICAs „Customer Sited mit Zweiwegeführung“, Bereitstellung, Realisierung der Erstzusammenschaltung EZB bzw. - neue EZB abwicklung und Fakturierung „Sperrung/ schaltungsdienste“ und für alle Positionen unter Entsperrung des Automatischen „Sperrung/ nachfolgende Entgelte je betroffener VE: Entsperrung des Automatischen -
Seite 179 – 20200626
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag müssen gewisse Fehlt es an einzelnen Inhalten, kann die Vereinbarung bzw. der Vertrag im Rahmen des aufenthaltsrechtlichen Ausweislich des § 38 f Abs. 1 AufenthV und der Gesetzesbegründung muss die Vereinbarung oder der Vertrag Fragen des Zwecks, der Dauer und der Finanzierung dürfen nicht offen sein, wenn die Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages regelmäßig zu prüfen, ob der Lebensunterhalt -
Seite 179 – 20201118
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag müssen gewisse Fehlt es an einzelnen Inhalten, kann die Vereinbarung bzw. der Vertrag im Rahmen des aufenthaltsrechtlichen Ausweislich des § 38 f Abs. 1 AufenthV und der Gesetzesbegründung muss die Vereinbarung oder der Vertrag Fragen des Zwecks, der Dauer und der Finanzierung dürfen nicht offen sein, wenn die Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages regelmäßig zu prüfen, ob der Lebensunterhalt -
Seite 179 – 20200907
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag müssen gewisse Fehlt es an einzelnen Inhalten, kann die Vereinbarung bzw. der Vertrag im Rahmen des aufenthaltsrechtlichen Ausweislich des § 38 f Abs. 1 AufenthV und der Gesetzesbegründung muss die Vereinbarung oder der Vertrag Fragen des Zwecks, der Dauer und der Finanzierung dürfen nicht offen sein, wenn die Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages regelmäßig zu prüfen, ob der Lebensunterhalt -
Seite 180 – 20200304
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag müssen gewisse Fehlt es an einzelnen Inhalten, kann die Vereinbarung bzw. der Vertrag im Rahmen des aufenthaltsrechtlichen Ausweislich des § 38 f Abs. 1 AufenthV und der Gesetzesbegründung muss die Vereinbarung oder der Vertrag Fragen des Zwecks, der Dauer und der Finanzierung dürfen nicht offen sein, wenn die Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages regelmäßig zu prüfen, ob der Lebensunterhalt -
Seite 180 – 20200304.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag müssen gewisse Fehlt es an einzelnen Inhalten, kann die Vereinbarung bzw. der Vertrag im Rahmen des aufenthaltsrechtlichen Ausweislich des § 38 f Abs. 1 AufenthV und der Gesetzesbegründung muss die Vereinbarung oder der Vertrag Fragen des Zwecks, der Dauer und der Finanzierung dürfen nicht offen sein, wenn die Aufnahmevereinbarung Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages regelmäßig zu prüfen, ob der Lebensunterhalt -
Seite 389 – 20160805
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…das Verfahren zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung. Willenserklärung. Die unterschriebene Zusatzerklärung und -bestätigung zur Verpflichtungserklärung sind sodann zur Akte Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind freiwillig. Das Original der Verpflichtungserklärung erhält der sich Verpflichtende. -
Seite 391 – 20160912
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…das Verfahren zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung. Willenserklärung. Die unterschriebene Zusatzerklärung und -bestätigung zur Verpflichtungserklärung sind sodann zur Akte Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind freiwillig. Das Original der Verpflichtungserklärung erhält der sich Verpflichtende. -
Seite 391 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…das Verfahren zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung. Willenserklärung. Die unterschriebene Zusatzerklärung und -bestätigung zur Verpflichtungserklärung sind sodann zur Akte Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind freiwillig. Das Original der Verpflichtungserklärung erhält der sich Verpflichtende. -
Seite 389 – 20160805.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…das Verfahren zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung. Willenserklärung. Die unterschriebene Zusatzerklärung und -bestätigung zur Verpflichtungserklärung sind sodann zur Akte Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind freiwillig. Das Original der Verpflichtungserklärung erhält der sich Verpflichtende. -
Seite 26 – dsfa-aokepa-v221116-geschwrzt
Datenschutzfolgeabschätz… AOK Nordwestwahrscheinlichkeit Risiken Maßnahmen- implementierung NACH wahrscheinlichkeit Risiken Maßnahmen- implementierung Risiko 3.1.2.: Diverse Risiken der Vertraulichkeit: Unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung Erläuterung keine Pseudonymisierung eigene Schadensausmaß Eintritts wahrscheinlichkeit Risiken Maßnahmen- implementierung -
Seite 26 – dsfa-aokepa-v221116-geschwrzt
Datenschutzfolgeabschätz… AOK Rheinland/Hamburgwahrscheinlichkeit Risiken Maßnahmen- implementierung NACH wahrscheinlichkeit Risiken Maßnahmen- implementierung Risiko 3.1.2.: Diverse Risiken der Vertraulichkeit: Unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung Erläuterung keine Pseudonymisierung eigene Schadensausmaß Eintritts wahrscheinlichkeit Risiken Maßnahmen- implementierung -
Seite 26 – dsfa-aokepa-v221116-geschwrzt
Datenschutzfolgeabschätz… AOK Nordost – Die Gesund…wahrscheinlichkeit Risiken Maßnahmen- implementierung NACH wahrscheinlichkeit Risiken Maßnahmen- implementierung Risiko 3.1.2.: Diverse Risiken der Vertraulichkeit: Unbefugte Aufhebung der Pseudonymisierung Erläuterung keine Pseudonymisierung eigene Schadensausmaß Eintritts wahrscheinlichkeit Risiken Maßnahmen- implementierung -
Seite 13 – vorgang-einrichtung-4_geschwaerzt.pdf
Runder Tisch "Automatisi… Bundesministerium für Di…Die andere Fahraufga- be wird in Grenzen vom FASausgeführt. + Teilautomatisierung: : System übernimmt Quer- und Längsführung, der Fahrer muss es weiterhin dauernd überwa- chen unddie Steuerung ggf. jederzeit Zukünfi lich: « Hochautomatisierung: . System übernimmt Längs- und Querführung, der Fahrer muss nicht mehr dauerhaft überwa- chen. DerFahrer muss Steuerung Aufforderung mit gewisser Zeitreserve überneh- men. * Vollautomatisierung: System -
Seite 9 – ZKI-DE_GebuDE-21_final
Forschungsberichte Gebäu… Bundesministerium des In…3 Struktur Forschungsvorhabens 3.1 Arbeitsziele und Vorgehensweise Mit den vom Statistischen Bundesamt des Zensus 2011 - Aktualisierung des Anschriftenregisters Beschreibung aktueller und zukünftiger Satellitenmissionen, welche sich für die Aktualisierung des Anschriftenregisters eignen Beschreibung und Abstimmung einer StBA- Sonderauswertung für die Generierung von Basisdaten für die Parametrierung und Validierung des Modells Anwendung und Validierung am Testgebiet - Erstellung eines abschließenden -
Seite 6 – 1609_Fragebogen FF Kommune_ÜBERARBEITUNG GESAMT_NEU_i.Ä..doc
Zertifizierung der Stadt… Nahverkehrsgesellschaft …Konzept zur Rad- Gibt es ein eigenständiges Mit der Vorlage 101/2010 (siehe Anlagen verkehrsförderung Förderung des Radverkehrs“ beschlossen. u.a. strategische Ziele wie die Ori- [Ja] entierung am Leitbild „ wie Steigerung desRadver- kehrsanteils um 5% im Binnenver- kehr bis 2014 und um weitere 5% bis 2020 (Punkt 3) sowie die Ver- ringerung der schwer verletzten Radfahrer um 25% (Punkt 4) vor- 6
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