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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturV. m. § 6b Abs. 6 S. 1; Anhörung zur Festlegung von Vorgaben zum Tätigkeitsabschluss für die .......... 1406 288 Einstellung eines Verfahrens BK4-12/1396 - Genehmigung der Vereinbarung 1406 289 Einstellung eines Verfahrens BK4-12/2537 - Genehmigung der Vereinbarung 1406 290 Einstellung eines Verfahrens BK4-12/3972 - Genehmigung der Vereinbarung 1407 291 Einstellung eines Verfahrens BK4-11/438 - Genehmigung der Vereinbarung -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturTKG; Antrag der Callax Telecom Services GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung V. m. § 5 S.1 TKG; Antrag der Vodafone GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung . § 5 S.1 TKG; Antrag der HSE Medianet GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung KG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin V. m. § 5 S.1 TKG; Antrag der 01018 GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung -
Seite 4 – abl-11
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur“, ICAs „Customer Sited mit Doppelabstützung“, ICAs „Customer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung “, ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s“ ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung “ ICAs „Customer “ ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s“ ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“ ICAs „Customer “ ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s“ ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“ ICAs „Customer „Physical Co-location“, ICAs “Physical Co-location mit Doppelabstützung” 1.1 Bereitstellung, Realisierung -
Seite 52 – abl-23
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur, ver- In dem Verwaltungsverfahren nach § 23 Abs. 1 ARegV aufgrund treten durch die Geschäftsführung , wegen Geneh- des Antrags auf Genehmigung des Investitionsbudgets nach § 23 migung der Vereinbarung getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die als gewichteter durchschnittlicher Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts , da diese direkt in Erlösobergrenze einfließen und deren Höhe 13.09./27.09.2010 getroffene Vereinbarung -
Seite 105 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturder Fortführung der bestehenden GSM-Infrastrukturen kann unter den nun- mehr geänderten Die Auferlegung einer Spektrumskappe von 2 x 15 MHz im Bereich 900 MHz ist zur Wahrung Die Reservierung von Spektrum erscheint vor diesem Hintergrund nur aus übergeordneten wesensfremde Reservierung von Spektrum nicht länger angezeigt. 307 Aus Verhinderung der Ersteigerung des gesamten Spektrums durch einen Bieter geboten erscheinen -
Seite 202 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur9 Ziele und Grundsätze der Regulierung In § 10 Abs.1 TKG wird gemäß dem Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 10.05.2012 nunmehr klargestellt, dass im Rahmen der Marktdefinition die Ziele und Da bei der Verfolgung der Regulierungsziele des § 2 Abs. 2 TKG die Regulierungsgrundsätze des § 2 Abs. 3 TKG anzuwenden sind, hat die Bundesnetzagentur aber immer sowohl die Regulierungsziele als Förderung des Binnenmarktes (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 TKG) Das Regulierungsziel der Förderung des Binnenmarktes -
Seite 190 – abl-03
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturder Bundesrepublik Deutschland mit ihren Nachbarländern abgeschlossenen Verträgen und Vereinba zwischen einer Vielzahl europäischer Frequenzverwaltungen abgestimmtes und in der „Vereinbarung und für den mobilen Landfunkdienst“ (sogenann- te HCM-Vereinbarung, HCM: Harmonised Calculation Das Verfahren dient der Verbesserung der Funkversorgung an den Staatsgrenzen. 621 HCM-Vereinbarung das Instrument der sogenannten Be- treiberabsprachen vor. -
Seite 13 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturEs handelt sich daher nicht um ein spezifisches Investitionsrisiko der Terminierung, sondern Abwägung ist ferner die Notwendigkeit der langfristigen Sicherung des Wettbewerbs (§ 21 Abs Die Verpflichtung zur Terminierung dient der langfristigen Sicherung des Wettbewerbs. Auf die Ausgestaltung der Verhandlungsführung und den Inhalt des vorzulegenden Angebotes bei der Verhandlungsführung; der Bearbeitungsdauer von Zugangsanträgen oder der Zugangsgewährung -
Seite 14 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturElektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 3578 – Regulierung LTE ermögliche eine Steigerung von Datenraten in dichtbesiedelten Gebieten, besonders durch die Nutzung der Frequenzregulierung gekennzeichnet sind. Eine zeitgemäße Frequenzregulierung verschafft diesem Zielekanon insgesamt größtmögliche Geltung und Diesem Ziel dient diese Entscheidung. -
Seite 17 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAuch wäre die Forderung nach netzseitiger Implementierung von Betreiber(vor)auswahl gegenüber der von der Betroffenen angebotenen routerseitigen Implementierung nicht unverhältnismäßig. So ist bei routerseitiger Realisierung ein offenes Call-by-Call nicht mög- lich. Entgeltregulierung Die Festlegung der nachträglichen Regulierung für den Markt „Zugang zum öffentlichen Anders als die Formulierung des Gesetzes nahelegt, gilt die Pflicht zur Entgeltregulierung nicht schon -
Seite 149 – abl-16
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentureines individuellen Netz schlossenen Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß entgelts dung getroffen: Die Ergänzungsvereinbarung StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1; Verfahren auf Genehmigung der Vereinbarung Bremerhaven, hat am 18.06.2009 die Genehmigung einer mit der fahren auf Genehmigung der Vereinbarung Netzentgelts gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV zwischen der Bremerhaven, geschlossenen Vereinbarung -
Seite 816 – abl-17-2
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturEs sind keine Einwirkungen einer Regulierung anhand dieser Maßstäbe auf andere Rechtsgüter zu entdecken, die in der Abwägung eine solche Regulierung unzulässig er- scheinen ließen Eine auf eine LRIC-Obergrenze zielende Entgeltregulierung stellt einen massiven Eingriff KeL- und bei zusätzlicher LRIC-Regulierung gel- tenden Preisen zu beurteilen. Zudem wäre das Änderungspotenzial einer LRIC-Regulierung gegen- über einer Missbrauchsregulierung -
Seite 469 – abl-17-2
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturkönnen, behält sich die Beschlusskammer aller- dings vor, der Entgeltgenehmigung eine Zusicherung April 1998 zur Zusammenschaltung (Teil 2 - Getrennte Buchführung und Kostenrechnung). von Kosten und Erlösen mit größtmöglicher Annäherung so be- schreibt, als handele es sich Die Verpflichtung zur getrennten Rechnungsführung soll somit insbesondere Verstöße gegen das Die Entgelte, welche die Betroffenen für Netzkoppelung, Terminierung und Kollokation erhe- -
Seite 123 – abl-22
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturbeantragt die Antragstellerin folgende Entgeltgenehmigungen: Zusammenschaltungsvereinbarung Zusammenschaltungs- MUSTERKOM zur Erbringung eigener vertraglicher Leistungen ver- vereinbarung der den Sicherheit unterstellen die Vertragsparteien ein auf der Leistung Zusammenschaltungsvereinbarung nicht abweichend barung installiert Vodafone an der Netzgrenze die notwendigen vereinbart Zusammenschaltungsvereinbarung zwischen Vodafone und Für die Installation und den -
Seite 53 – abl-24
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturauf Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusammenhang mit ICAs ohne Kollokation sowie Kaskadierung Customer Sited mit Doppelabstützung“, ICAs „Customer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung “, ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s“ ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung “ ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s“ ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“ “ ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s“ ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“ -
Seite 56 – abl-19
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur/potenzieller Wettbewerb) 190 I.5.1.2 Markt für Premiumanschlüsse /potenzieller Wettbewerb) 196 I.5.2.1 Layer-2-Bitstromzugangsmarkt /potenzieller Wettbewerb) 196 I.5.2.2 Layer-3-Bitstromzugangsmarkt /potenzieller Wettbewerb) 198 I.5.3 Ergebnis der Untersuchung des tatsächlichen und potenziellen Wettbewerbs 200 I.6 Fehlende oder -
Seite 95 – abl-11
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturdurch die betroffenen Unternehmen möglicherweise mit deutlichen steuerlichen und damit finanziellen Da eine verbindliche Erklärung zur Eigenrealisierung gegenüber der Bundesnetzagentur jedoch mögli- cherweise Gleichzeitig ist jedoch zu gewährleisten, dass beim Scheitern einer Eigenrealisierung durch die betroffenen Erläuternde Anmerkungen der Bundesnetzagentur zur möglichen Realisierung einer derartigen Erklärung sind einer Eigenrealisierung des Vermittlungsdienstes nach § 45 Abs. 3 S. 3 Hs. 1 TKG spätestens bis zum -
Seite 69 – abl-19
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturVerlegung eines Verbindungskabels zwischen SKR a Bearbeitungspauschale für Projektierung € b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung € e Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung lfd.Nr. 1.3 1.7 Erweiterung € b Bearbeitungspauschale für Auftragsabwicklung und Fakturierung -
Seite 252 – abl-03
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturder Bundesnetzagentur – 3 2013 TNT Post Regioservice 40878 Ratingen • Beförderung Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm • Beförderung Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm • Beförderung Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG “TraCo“ Trans Colonia 50969 Köln • Beförderung Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm • Beförderung -
Seite 147 – amtsblatt-02-band-2
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturGeschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität Änderung des Bilanzierungsverfahrens 02 2017 Bonn, 25.Januar 2017 Die Änderung des Bilanzierungsverfahrens kann Die Änderung des Bilanzierungsverfahrens, ausgelöst durch den LF, wird über einen Bestellprozess gegenüber Für die Abbildung der vorstehenden Beschreibung zur Behandlung der iMS im Rahmen der Bilanzierung und erforderlichen Messlokationen kommuniziert. 3.3 Use-Case-Beschreibung Änderung -
Seite 180 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur2 eifel-net GmbH, Bendenstraße 31, 53879 Euskirchen, vertreten durch die Geschäftsführung Telekommunikations GmbH, Niederlassung Franken, Splittertorgraben 13, 90429 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführung 10 - Vodafone D2 GmbH, Alfred-Herrhausen-Allee 1, 65760 Eschborn, vertreten durch die Geschäftsführung zu 12 - EWE TEL GmbH, Cloppenburger Straße 310, 26015 Oldenburg, vertreten durch die Geschäftsführung 20355 Hamburg Colt Telecom GmbH, Gerviniusstraße 16, 60322 Frankfurt, vertreten durch die Geschäftsführung -
Seite 361 – abl-14
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich) 3.2 , Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich) 4 ) 4.2 Durchführung von Zusammenschaltungs- und Nach Die Genehmigung nach Ziffer 2. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass die Die Genehmigung nach Ziffer 3. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass sich die als -
Seite 341 – abl-10
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur1593 - 28 - a) Vertragliche Vereinbarung b) Erklärung bzgl. der Eigenerbringung gegenüber der Bundesnetzagentur (§ 45 Abs. 3 S. 1 TKG 2012) - Vorlage der o. g. vertraglichen Vereinbarung zwischen TK-Anbieter und c) Gemeinsame Vereinbarung von allen bzw. mehreren Anbietern öffentlich zu- gänglicher Telefondienste - Der Kostenverteilungsschlüssel bei einer gemeinsamen Vereinbarung zwi- -
Seite 45 – abl-19
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur, Antragstellerin, wegen Geneh- migung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs Beteiligten am 31.01./04.04.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung lerin, wegen Genehmigung der Vereinbarung Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Beschlusskam- lerin, wegen Genehmigung der Vereinbarung eines Beteiligten am 29.03./05.05.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung -
Seite 34 – abl-02
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur, Antragstel- erlöse vorzulegen. lerin, wegen Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Beteiligten am 15.04./02.05.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung 01.01.2011 getroffene Vereinbarung und 7 StromNEV tatsächlich geltend gemachten Minder- lerin, wegen Genehmigung der Vereinbarung Beteiligten am 24.05./01.06.2011 für den Zeitraum ab dem 01.01.2011 getroffene Vereinbarung
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- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (18886)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (8704)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (7697)
- Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (5862)
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (4785)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (4592)
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (4386)
- Bundeskanzleramt (4215)