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  • Seite 16 – 2022-03-23-informationen-zur-aufnahme-von-afg-ok-und-weiteren-nach-ss-22-satz-2-aufenthg
    Seite 16 – 2022-03-23-informationen-zur-aufnahme-von-afg-ok-und-weiteren-nach-ss-22-satz-2-aufenthg
    Weisungen zu Aufenthalts… Thüringer Ministerium fü…
    Auch weiterhin kann die Bundeswehr über das Landeskommando um Unterstützung im Wege der Amtshilfe für Die Bundeswehr unterstützt im Rahmen der Verfügbarkeit, d.h. die Zusage steht stets unter dem Vorbehalt Hierbei besteht nur die Bindung an ein bestimmtes Bundesland von Gesetzes wegen ($ 12a Abs. 1 Auf- enthG Ob innerhalb des Bundeslandes auch Wohnortzuweisungen vorgenommen werden oder die Wohnsitznahme in bestimmten Kommunen untersagt wird, entscheiden jeweils die Bundes- länder selbst ($ 12a Abs. 3 und 4 AufenthG)
  • Seite 16 – Referat IV 20_2021_Erlass_Afghanistan Nr. 2 FAQ unterzeichnet
    Seite 16 – Referat IV 20_2021_Erlass_Afghanistan Nr. 2 FAQ unterzeichnet
    Hierbei besteht nur die Bindung an ein bestimmtes Bundesland von Gesetzes wegen (§ 12a Abs. 1 AufenthG Ob innerhalb des Bundeslandes auch Wohnortzuweisungen vorge­ nommen werden oder die Wohnsitznahme in bestimmten Kommunen untersagt wird, ent­ scheiden jeweils die Bundesländer selbst (§ 12a Abs. 3 und 4 Wird Ortskräften, die im Rahmen der Evakuierungsflüge eingereist sind durch die Bundesregierung eine Laut Verfahrensinfo SGB II der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 15.
  • Seite 9 – 2022-03-16-faq-afg-2-auflage-endg
    Seite 9 – 2022-03-16-faq-afg-2-auflage-endg
    interne Weisungen, Erfas… Landeshauptstadt Mainz B…
    Auch weiterhin kann die Bundeswehr über das Landeskommando um Unterstützung im Wege der Amtshilfe für Die Bundeswehr unterstützt im Rahmen der Verfügbarkeit, d.h. die Zusage steht stets unter dem Vorbehalt Hierbei besteht nur die Bindung an ein bestimmtes Bundesland von Gesetzes wegen (§ 12a Abs. 1 Auf- enthG Ob innerhalb des Bundeslandes auch Wohnortzuweisungen vorgenommen werden oder die Wohnsitznahme in bestimmten Kommunen untersagt wird, entscheiden jeweils die Bundes- länder selbst (§ 12a Abs. 3 und 4 AufenthG)
  • Seite 379 – vabstandmai2022
    Seite 379 – vabstandmai2022
    Weisungen zu Aufenthalts… Senatsverwaltung für Inn…
    Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Wenn die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung verweigert Eine entsprechende Beteiligung wurde mit der Bundesagentur auch für Klageverfahren vereinbart. Für eine Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich Die Vorschrift ermächtigt die Bundesagentur für Arbeit, am Bedarf für Saisonarbeitnehmer orientierte Hat die Bundesagentur für Arbeit eine am Bedarf orientierte Zulassungszahl festgelegt, erteilt diese
  • Seite 396 – 20210809; Anwendungshinweise FEG_Überarbeitung Sommer 2021_final_Reinschrift
    Seite 396 – 20210809; Anwendungshinweise FEG_Überarbeitung Sommer 2021_final_Reinschrift
    scheidet grundsätzlich aus, da die Bestimmung über diese Frage nach § 20 Absatz 1 Satz 3 dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales obliegt, das ggf. mit Zustimmung des Bundesrates entsprechende Eingrenzungen Satz 1 zur Arbeitsplatzsuche im Regelfall von Ausländern beantragt wird, die sich noch nicht im Bundesgebiet Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 Absatz Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach § 20 Absatz 3 (etwa im Anschluss an eine im Bundesgebiet
  • Seite 1 – Abteilung IV_Gesamterlass Ukraine
    Seite 1 – Abteilung IV_Gesamterlass Ukraine
    Juni 2022 ist das Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmal- zahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzaus- gleichsgesetzes und weiterer Gesetze (Beschlussempfehlung BT-Drs. 20/1768) („Sofort- zuschlagsgesetz“) in Kraft getreten. Damit wird auch der Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Dies erforderte auch Änderun- gen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die u. a. auch § 24 AufenthG betreffen
  • Seite 4 – 20171229 Aufnahmeanordnung zur Fortfu╠êhrung der humanita╠êren Aufnahmen aus TUR
    Seite 4 – 20171229 Aufnahmeanordnung zur Fortfu╠êhrung der humanita╠êren Aufnahmen aus TUR
    Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 29. Dezember 2017 für die Humanitäre Aufnahme gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme von Schutzbedürftigen Vor diesem Hintergrund ergeht folgende Anordnung gemäß § 23 Abs. 2 Aufenthalts- gesetz: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit und deren vor ihrem Aufenthalt in der Tür- kei in Syrien gelebt haben, mit ihren Familienangehörigen in das Bundesge
  • Seite 1 – BMI 15.01.21 Begleitschreiben zur Aufnahmeanordnung HAP Türkei
    Seite 1 – BMI 15.01.21 Begleitschreiben zur Aufnahmeanordnung HAP Türkei
    Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 11014 Berlin An die Januar 2021 Seite 1 von 3 Anlage: - 1 - In Ergänzung zur Anordnung des Bundesministeriums des Innern, März 2016 (Anlage) gebe ich die folgenden Hinweise zur Sicherstellung eines bundeseinheitli- chen Verfahrens Deutschland, Passpflicht und Dokumente Die schutzbedürftigen Personen sind berechtigt, mit der durch das Bundesamt
  • Seite 1 – Erlass e21-04-01 Aufnahme syrischer Verwandter Internet
    Seite 1 – Erlass e21-04-01 Aufnahme syrischer Verwandter Internet
    Ausgangslage Der Bundesminister des Innern hat im Einvernehmen mit den Innenministern und -senatoren Vor diesem Hintergrund ergeht folgende Anordnung gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz: II. Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und Heimat ordne ich hiermit die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen gemäß § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes Deutsche Bundesbank (BLZ 290 000 00) 28203 Bremen 28203 Bremen Theater am 09:00 - 15:
  • Seite 2 – 20160602; 160531 Grenzübertrittsbescheinigung Bundeseinheitliches Muster
    Seite 2 – 20160602; 160531 Grenzübertrittsbescheinigung Bundeseinheitliches Muster
    415-PTU 90343 Nürnberg Referat M 5 im HAUSE Betreff: Grenzübertrittsbescheinigung hier: Bundeseinheitliches Im November 2009 wurde im Rahmen der Abstimmung der Allgemeinen Verwal- tungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz zu Nr. 50.4 (Erfüllung der Ausreisepflicht) ein bundeseinheitliches Vordruckmuster der Grenzübertrittsbescheinigung Dezember 2009 wurde dieses bundeseinheitliche Vordruckmuster der Grenzübertrittsbescheini- gung zur künftigen men und Zurücksenden der Rücksendebescheinigung einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung ausgesetzt
  • Seite 2 – 2016-05-31-bmi-laenderschreiben-gueb
    Seite 2 – 2016-05-31-bmi-laenderschreiben-gueb
    interne Weisungen, Erfas… Landeshauptstadt Mainz B…
    415-PTU 90343 Nürnberg Referat M 5 im HAUSE Betreff: Grenzübertrittsbescheinigung hier: Bundeseinheitliches Im November 2009 wurde im Rahmen der Abstimmung der Allgemeinen Verwal- tungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz zu Nr. 50.4 (Erfüllung der Ausreisepflicht) ein bundeseinheitliches Vordruckmuster der Grenzübertrittsbescheinigung Dezember 2009 wurde dieses bundeseinheitliche Vordruckmuster der Grenzübertrittsbescheini- gung zur künftigen men und Zurücksenden der Rücksendebescheinigung einer erheblichen zusätzlichen Arbeitsbelastung ausgesetzt
  • Seite 1 – 220525-bmi-ukr-registrierung-ab-1-juni-2022-docx
    Seite 1 – 220525-bmi-ukr-registrierung-ab-1-juni-2022-docx
    interne Weisungen, Erfas… Landeshauptstadt Mainz B…
    Bundesministerium des Innern und für Heimat, 11014 Berlin Alt-Moabit 140 10557 Berlin An die Postanschrift Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2022 seine Zustimmung zu einem Gesetz zur Re- gelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze erteilt.
  • Seite 1 – rs-u-3075-anlage-2
    Seite 1 – rs-u-3075-anlage-2
    interne Weisungen, Erfas… Landeshauptstadt Mainz B…
    Bundesministerium des Innern und für Heimat, 11014 Berlin Alt-Moabit 140 10557 Berlin An die Postanschrift Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2022 seine Zustimmung zu einem Gesetz zur Re- gelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze erteilt.
  • Seite 1 – Anlage 08 Länderschreiben BMI
    Seite 1 – Anlage 08 Länderschreiben BMI
    Bundesministerium des Innern und für Heimat, 11014 Berlin Alt-Moabit 140 10557 Berlin An die Postanschrift Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2022 seine Zustimmung zu einem Gesetz zur Re- gelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze erteilt.
  • Seite 1 – 2021-01-15-begleitschreiben-hap-tur-v
    Seite 1 – 2021-01-15-begleitschreiben-hap-tur-v
    interne Weisungen, Erfas… Landeshauptstadt Mainz B…
    Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 11014 Berlin An die Januar 2021 Seite 1 von 3 Anlage: - 1 - In Ergänzung zur Anordnung des Bundesministeriums des Innern, März 2016 (Anlage) gebe ich die folgenden Hinweise zur Sicherstellung eines bundeseinheitli- chen Verfahrens Deutschland, Passpflicht und Dokumente Die schutzbedürftigen Personen sind berechtigt, mit der durch das Bundesamt
  • Seite 1 – Burkina Faso - Anerkennungslage bis 3_15 - Anlage 5
    Seite 1 – Burkina Faso - Anerkennungslage bis 3_15 - Anlage 5
    I S. 1950), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), erlassen und wird nach § 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. Verwaltungsakt und seine Begründung können an allgemeinen Arbeitstagen zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr im Bundesministerium Juli 2006 M I 3 – 125 231 BFA/2 Bundesministerium des Innern Im Auftrag Kalis
  • Seite 1 – A╠êgypten - Anerkennungslage bis 7_15 - Anlage 1
    Seite 1 – A╠êgypten - Anerkennungslage bis 7_15 - Anlage 1
    I S. 162)', das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23: Dezember 2014 (BGB!. geändert worden ist, und nach § 41 Absatz 3 Satz 2 und § 41 Absatz 4 des Verwaltungsveriahrensgesetzes Allgemeinverfügung wird am Tag der Bekanntgabe durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger seine Begründung können an allgemeinen Arbeitstagen zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr im Bundesministerium Juli 2015 M I 6': 20105/56#201 Bundesministerium des Innern Im Auftrag K a I is
  • Seite 1 – 20220506; RS Länderübergreifende Verteilung_FREE
    Seite 1 – 20220506; RS Länderübergreifende Verteilung_FREE
    Vertriebenen in FREE richtet sich die Verteilung nach Rheinland-Pfalz oder in ein anderes zuständiges Bundesland Anlaufbescheinigung erstellt, solange kein Grund für eine Verteilung in ein bestimmtes anderes Bundesland Ich bitte, bei der Prüfung des Vorliegens dieser Kriterien, die eine Zuweisung in das eigene Bundesland befürworten lassen (Verteilgrund: „Befürwortete Zuweisung an eigenes Bundesland“, S. 17f. der 1 Abteilung
  • Seite 1 – 13.06.16_GÜB und GÜB-Rücklaufschein
    Seite 1 – 13.06.16_GÜB und GÜB-Rücklaufschein
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Aufenthaltsrecht; Bundeseinheitliches Ihre Nachricht: Das Bundesministerium des Innern hat zur Reduzierung des Verwaltungs­ Verlas­ Telefax (0391) 567-5290 poststelle@mi.sachsen-anhalt.de sen der Bundesrepublik www.mi.sachsen-anhalt.de Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg IBAN: DE21810000000081001500 BIG: MARKDEF1810
  • Seite 1 – Jordanien - Anerkennungslage bis 5_17 - Anlage 3
    Seite 1 – Jordanien - Anerkennungslage bis 5_17 - Anlage 3
    I S. 1950), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), erlassen und wird nach § 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 des Verwaltungsverfa hrensgesetzes ( I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. Verwaltungsakt und seine Begründung können an allgemeinen Arbeitstagen zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr im Bundesministerium Mai 2006 M I 3 – 125 231 JOR/2 Bundesministerium des Innern Im Auftrag Kalis
  • Seite 200 – vergleich-der-fassungen-vom-30-januar-2020-und-6-august-2021
    Seite 200 – vergleich-der-fassungen-vom-30-januar-2020-und-6-august-2021
    Weisungen zu Aufenthalts… Thüringer Ministerium fü…
    Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt das Mindestgehalt jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt (§ 6 Satz 4 BeschV). 6.2 zu Satz 2: 6.2.0 Gemäß § erfordert auch nach Ablauf der in § 9 Absatz 1 BeschV genannten Fristen eine erneute Zustimmung der Bundesagentur V. m. § 6 BeschV beantragt werden soll. 6.V.2 Die Bundesagentur für Arbeit prüft im Zustimmungsverfahren
  • Seite 200 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
    Seite 200 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
    Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt das Mindestgehalt jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt (§ 6 Satz 4 BeschV). 6.2 zu Satz 2: 6.2.0 Gemäß § erfordert auch nach Ablauf der in § 9 Absatz 1 BeschV genannten Fristen eine erneute Zustimmung der Bundesagentur V. m. § 6 BeschV beantragt werden soll. 6.V.2 Die Bundesagentur für Arbeit prüft im Zustimmungsverfahren
  • Seite 649 – 20200304
    Seite 649 – 20200304
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verfahrenshinweise zum Aufenthalt in Berlin Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat mit der Die entsprechenden Visa werden ausschließlich bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland beantragt; die Vertretungen benötigen nicht unsere Zustimmung oder die Zustimmung der Bundesagentur ist ausgeschlossen, auch wenn uruguayische Staatsangehörige sich bereits aus anderen Gründen im Bundesgebiet
  • Seite 592 – 20190816
    Seite 592 – 20190816
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Mitarbeiter der Vertretung Taipeh in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Ehegatten und minderjährigen entsandte Mitarbeiter des Wirtschafts- und Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong in der Bundesrepublik und minderjährigen ledigen Kinder Mitarbeiter der Türkisch-Zypriotischen Repräsentanz in der Bundesrepublik L 289 S. 23), u.a. von den Gebühren für die Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet befreit
  • Seite 605 – 20191129
    Seite 605 – 20191129
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Mitarbeiter der Vertretung Taipeh in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Ehegatten und minderjährigen entsandte Mitarbeiter des Wirtschafts- und Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong in der Bundesrepublik und minderjährigen ledigen Kinder Mitarbeiter der Türkisch-Zypriotischen Repräsentanz in der Bundesrepublik L 289 S. 23), u.a. von den Gebühren für die Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet befreit