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Seite 92 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 92 – 20160805.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 92 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Hier macht der Gesetzgeber von der durch Art. 2 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, die Regelungen der Richtlinie auf diese Fälle nicht anzuwenden. Belangen des Ausländers aus Gründen des öffentlichen Interesses, z.B. bei Wahrnehmung von Terminen bei Gerichten -
Seite 90 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 90 – 20151203.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 90 – 20161228.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 90 – 20161205.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 90 – 20170601.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 91 – 20161107.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 91 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin nicht aus, eine behördliche Ermessensentscheidung erstmals im gerichtlichen Verfahren zu treffen und zur gerichtlichen Prüfung zu stellen, wenn sich aufgrund neuer Umstände die Das Bundesverwaltungsgericht versteht die 10 Jahresfrist dabei als maximalen Prognose- und nicht als -
Seite 348 – 20150303.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…AufenthG zuständigen Stellen eine Rechtsgrundlage zur vorläufigen Festnahme mit dem Ziel, die richterliche Neben dem Vorliegen von Haftgründen ist Voraussetzung, dass eine richterliche Haftanordnung nicht vorher Berichts- und Meldepflichten; Statistik Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist monatlich über -
Seite 500 – 20181022.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuwiderhandlungen gegen das richterlich angeordnete Tragen einer Fußfessel .......................... gewährten oder abgelaufenen Ausreisefrist wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien Richtlinienumsetzungsgesetz) eingefügt. -
Seite 505 – 20190311.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuwiderhandlungen gegen das richterlich angeordnete Tragen einer Fußfessel .......................... gewährten oder abgelaufenen Ausreisefrist wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien Richtlinienumsetzungsgesetz) eingefügt. -
Seite 502 – 20181127.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuwiderhandlungen gegen das richterlich angeordnete Tragen einer Fußfessel .......................... gewährten oder abgelaufenen Ausreisefrist wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien Richtlinienumsetzungsgesetz) eingefügt. -
Seite 502 – 20171023.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Gesamtbetrachtung ist auch zu berücksichtigen, ob der Ausländer sämtliche gegen die Ausländerbehörde gerichtete Es ist nur billig, dass das Land Berlin von Verfahrensaufwand (auch bei den Verwaltungsgerichten) und Erleichterung der Passbeschaffung erteilt wird, ist die Rücknahme sämtlicher gegen die Ausländerbehörde gerichteter -
Seite 502 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuwiderhandlungen gegen das richterlich angeordnete Tragen einer Fußfessel .......................... gewährten oder abgelaufenen Ausreisefrist wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien Richtlinienumsetzungsgesetz) eingefügt. -
Seite 502 – 20190816.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuwiderhandlungen gegen das richterlich angeordnete Tragen einer Fußfessel .......................... gewährten oder abgelaufenen Ausreisefrist wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien Richtlinienumsetzungsgesetz) eingefügt. -
Seite 506 – 20171211.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Gesamtbetrachtung ist auch zu berücksichtigen, ob der Ausländer sämtliche gegen die Ausländerbehörde gerichtete Es ist nur billig, dass das Land Berlin von Verfahrensaufwand (auch bei den Verwaltungsgerichten) und Erleichterung der Passbeschaffung erteilt wird, ist die Rücknahme sämtlicher gegen die Ausländerbehörde gerichteter -
Seite 498 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verlust ihres gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts, wenn • die Ehe bis zur Einleitung des gerichtlichen Art. 12 des Abkommens zum Tragen.) • ihnen durch Vereinbarung mit dem Schweizer oder durch gerichtliche die gemeinsamen Kinder übertragen wurde • ihnen durch Vereinbarung mit dem Schweizer oder durch gerichtliche -
Seite 498 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Verlust ihres gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts, wenn • die Ehe bis zur Einleitung des gerichtlichen Art. 12 des Abkommens zum Tragen.) • ihnen durch Vereinbarung mit dem Schweizer oder durch gerichtliche die gemeinsamen Kinder übertragen wurde • ihnen durch Vereinbarung mit dem Schweizer oder durch gerichtliche -
Seite 497 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Gesamtbetrachtung ist auch zu berücksichtigen, ob der Ausländer sämtliche gegen die Ausländerbehörde gerichtete Es ist nur billig, dass das Land Berlin von Verfahrensaufwand (auch bei den Verwaltungsgerichten) und Erleichterung der Passbeschaffung erteilt wird, ist die Rücknahme sämtlicher gegen die Ausländerbehörde gerichteter -
Seite 503 – 20180801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuwiderhandlungen gegen das richterlich angeordnete Tragen einer Fußfessel .......................... gewährten oder abgelaufenen Ausreisefrist wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien Richtlinienumsetzungsgesetz) eingefügt. -
Seite 485 – 20171211.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Zuwiderhandlungen gegen das richterlich angeordnete Tragen einer Fußfessel .......................... gewährten oder abgelaufenen Ausreisefrist wurde durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien Richtlinienumsetzungsgesetz) eingefügt. -
Seite 457 – 20180430.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Es ist daher bei „Alt-Fällen“ regelmäßig dem an das LKA gerichteten Ersuchen um Abschiebung m.d.B. um auch einen Hinweis auf die Ordnungswidrigkeit der Passverschleierung sowie auf die Strafbarkeit unrichtiger auf die Möglichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 2 Nr. 8a und b AufenthG bei unrichtigen -
Seite 457 – 20180319.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Es ist daher bei „Alt-Fällen“ regelmäßig dem an das LKA gerichteten Ersuchen um Abschiebung m.d.B. um auch einen Hinweis auf die Ordnungswidrigkeit der Passverschleierung sowie auf die Strafbarkeit unrichtiger auf die Möglichkeit der Ausweisung nach § 53 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 2 Nr. 8a und b AufenthG bei unrichtigen
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