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  • Seite 73 – consil-st-14265-2022-init-de-txt
    Seite 73 – consil-st-14265-2022-init-de-txt
    Stand des Regierungsvorh… Bundesministerium für Um…
    Vorteile durch Koordinierung, Rechtssicherheit, größere Wirksamkeit oder Komplementarität). ECHA, zu ermöglichen, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse auszubauen, die weitere gezielte Mitgliedstaaten und zu gleichen Ausgangsbedingungen für Tätigkeiten führen, bei denen potenziellen mithilfe von Mechanismen für den automatisierten Datenaustausch wird häufigere und gezieltere bereitstellen auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Datenbank, die dank der Zentralisierung
  • Seite 73 – consil-st-14265-2022-init-de-txt
    Seite 73 – consil-st-14265-2022-init-de-txt
    Stand des Regierungsvorh… Bundesministerium für Um…
    Vorteile durch Koordinierung, Rechtssicherheit, größere Wirksamkeit oder Komplementarität). ECHA, zu ermöglichen, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse auszubauen, die weitere gezielte Mitgliedstaaten und zu gleichen Ausgangsbedingungen für Tätigkeiten führen, bei denen potenziellen mithilfe von Mechanismen für den automatisierten Datenaustausch wird häufigere und gezieltere bereitstellen auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Datenbank, die dank der Zentralisierung
  • Seite 13 – nationale-wasserstrategie-2023-bf
    Seite 13 – nationale-wasserstrategie-2023-bf
    Stand des Regierungsvorh… Bundesministerium für Um…
    unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips auf ein geringfügiges Maß zu reduzieren; • eine Verbesserung des Zustands der Gewässer und der Wasserressourcen erzielt sowie Übernutzungen und Verschlechterungen Verringerung von Schäden durch Extremereignisse und • eine nachhaltige Nutzung von Energie und Ressourcen hinaus umreißt die Nationale Wasserstrategie den Beitrag Deutschlands bei der weltweiten Umsetzung der Ziele Die Nationale Wasserstrategie im Kontext europäischer und internationaler Zielsetzungen, Entwicklungen
  • Seite 317 – gutachten-lage-der-verbraucherinnen
    Seite 317 – gutachten-lage-der-verbraucherinnen
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    Fahrzeugversicherung, 66 % Haus- und Haftpflichtversicherung 17 % Kredite oder Geldanlagen Eigene Darstellung auf Basis einer CATI-Befragung der deutschsprachigen erwachsenen Wohnbevölkerung in nicht im Ermöglichen gezielter Suchen und Vergleiche – sie ermöglichen Für Energie und Versicherung deuten die Ergebnisse
  • Seite 269 – svrv-verbrauchergerechtes-scoring
    Seite 269 – svrv-verbrauchergerechtes-scoring
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    zahl von Schritten die Gesundheit der Bevölkerung ver- Punktwertes „überhaupt nicht“ zu; 5 % stimmten „voll und ganz“ und aus der Krankenversicherung resultierender von positiven Konsequenzen einer Schrittzahlaufzeich- potenzieller 1,4 gesundheits- verbesserung Befragten (n = 1.111) zu einer verpflichtenden Aufzeichnung der Schrittzahl und daraus resultierenden potenziellen
  • Seite 316 – infas-repraesentativbefragung-verbraucher-scoring
    Seite 316 – infas-repraesentativbefragung-verbraucher-scoring
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    1439 18 60 23 Besitz Kfz-Versicherung 19 53 28 nein, hatte noch nie eine Kfz-Versicherung 1561 19 58 23 Art der Krankenversicherung 62 24 Denkbare Nutzung eines Kombitarifs aus Kfz- und Krankenversicherung 58 22 Denkbare Nutzung eines Kombitarifs aus Kranken- und Kfz-Versicherung
  • Seite 318 – infas-repraesentativbefragung-verbraucher-scoring
    Seite 318 – infas-repraesentativbefragung-verbraucher-scoring
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    1439 16 70 14 Besitz Kfz-Versicherung 17 63 20 nein, hatte noch nie eine Kfz-Versicherung 1561 16 69 15 Art der Krankenversicherung 68 16 Denkbare Nutzung eines Kombitarifs aus Kfz- und Krankenversicherung 69 13 Denkbare Nutzung eines Kombitarifs aus Kranken- und Kfz-Versicherung
  • Seite 13 – nationale-wasserstrategie-2023-bf
    Seite 13 – nationale-wasserstrategie-2023-bf
    Stand des Regierungsvorh… Bundesministerium für Um…
    unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips auf ein geringfügiges Maß zu reduzieren; • eine Verbesserung des Zustands der Gewässer und der Wasserressourcen erzielt sowie Übernutzungen und Verschlechterungen Verringerung von Schäden durch Extremereignisse und • eine nachhaltige Nutzung von Energie und Ressourcen hinaus umreißt die Nationale Wasserstrategie den Beitrag Deutschlands bei der weltweiten Umsetzung der Ziele Die Nationale Wasserstrategie im Kontext europäischer und internationaler Zielsetzungen, Entwicklungen
  • Seite 10 – machbarkeitsstudie-konferenzfazilitaeten-in-bonn
    Seite 10 – machbarkeitsstudie-konferenzfazilitaeten-in-bonn
    Machbarkeitsstudie: Konf… Bundesministerium für Um…
    Anstrengungen auf allen Seiten sowie vielen Kompromissen eine termingerechte und EMAS-zertifizierte Durchführung Zurückhaltung der Vertragsstaaten zur Ausrichtung der COP aufgrund des hohen organisatorischen und finanziellen internationale Großveranstaltungen am UN-Standort Bonn kurz- und langfristig durchzuführen sind. 1.2 Zielsetzung und Aufgabenstellung Ziel der vorliegenden Machbarkeitsstudie ist die Schaffung einer nachhaltigen Pla - nungsgrundlage zur Durchführung künftiger internationaler Großkonferenzen mit bis zu 30.000 Teilnehmern
  • Seite 17 – gi-studie-algorithmenregulierung
    Seite 17 – gi-studie-algorithmenregulierung
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    Systeme (Explainable AI) bildet sowohl die Grundlage für die Kontrolle als auch für eine mögliche Auditierung Zertifizierung. Hierbei werden verschiedene Ansätze bewertet (ADM als Blackbox, ADM als Whitebox). Die bestehenden Instrumente der Nichtdiskriminierung sowie des Verbraucherschutzes werden analysiert. Überlegungen zur Regulierung von ADM-Verfahren werden in vielen Staaten angestellt. Handlungsempfehlungen fokussieren Lehre/Forschung/Erkenntnis, die mögliche Institutionalisierung
  • Seite 17 – wendt-geld-anlegen-mit-und-im-schwarm
    Seite 17 – wendt-geld-anlegen-mit-und-im-schwarm
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    So lassen sich Informationen zwischen potenziellen und tatsächlichen Anlegern, zwischen Kapitalnehmern Eine größere Gruppe potenzieller Kapitalgeber kann praktisch ohne geografische Be- schränkung adressiert werden und Informationen zu potenziellen Projekten oder Sig- nalgebern stehen grundsätzlich weltweit Hieraus folgen potenziell ge- ringere Transaktionskosten. dass Anleger weder auf die Vermittlung über in Deutschland ansässige Plattformen noch auf die Finanzierung
  • Seite 22 – gi-studie-algorithmenregulierung
    Seite 22 – gi-studie-algorithmenregulierung
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    betrug ungefähr eine Stunde.9 Nach einer anfänglichen Vorstellungsrunde wurden das Gebiet und das Ziel Die Gesprächsführung war weitestgehend frei, orientierte sich jedoch an den folgenden Kernfragen: Branche zum Thema Diskriminierung durch ADM-Verfahren? Das Ziel ist zum einen, aus der Erfahrung anderer Rechtsordnungen zu lernen, und zum anderen sicherzustellen
  • Seite 22 – spindler-regulierung-durch-technik
    Seite 22 – spindler-regulierung-durch-technik
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    . • Holznagel, Multimedia zwischen Regulierung und Freiheit, ZUM 1999, 425. • Horner/Kaulartz, Verschiebung micropayment-als-option-fuer-verlage-wer-den- cent-ehrt/10805422.html (zuletzt abgerufen am 05.10.2016). • Klein, Systematisierung Komponenten intelligenter Verkehrssysteme, CR 2016, 509. • Ladeur, Zur Kooperation von staatlicher Regulierung und Selbstregulierung des Internet, ZUM 1997, 372. • Lessig, Code Version 2.0, 2006, abrufbar Deutschen Fußball Liga, ZUM 2012, 299. • Redaktion MMR-Aktuell, Privacy by Design-Forschung zur Wahrung
  • Seite 29 – Anhang A Rechtsgutachten 20200923_konvertiert
    Seite 29 – Anhang A Rechtsgutachten 20200923_konvertiert
    Evaluation des Umweltinf… Bundesministerium für Um…
    Personen in einer Gruppe (Ausschuss, Kollegium etc.), die sich zum Zweck der Beratung über einen speziellen Sitzung tagt. 119 Diese Unterscheidung liegt auch Art. 2 Nr. 2 a UIRL zugrunde: „Behörde a) die Regierung Regel pluralistische Besetzung, ► Berufung durch eine informationspflichtige Stelle, d.h. durch Regierung hierfür sind der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung UIG § 2 Rn. 16. 119 So unter allerdings unzutreffendem Hinweis auf die UIRL Gesetzentwurf der Bundesregierung
  • Seite 27 – wendt-geld-anlegen-mit-und-im-schwarm
    Seite 27 – wendt-geld-anlegen-mit-und-im-schwarm
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    Geeignetheit von Finanzprodukten für bestimmte Bedarfssituationen anhand der Überlegungen zur Sortierung erst in Betracht ziehen sollten, wenn Basis- und Zusatzportfolio, das heißt die Ab- sicherung existenzieller Risiken und Liquiditätsreserve sowie die Einkommens- sicherung und Vorsorge, entsprechend (3) Schwarmfinanzierungen werden zum Teil mit einer „Demokratisierung des Finanzmarktes
  • Seite 16 – schmidt-kessel-explorationsstudie-verbraucherschutzrecht
    Seite 16 – schmidt-kessel-explorationsstudie-verbraucherschutzrecht
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    nach Rücksprache mit der Leitung der Abteilung Kartographie der Universität Bayreuth auf die Rahmenvereinbarung Diese Rahmenvereinbarung ermöglicht die Bereitstellung von kartographischem Material zu Forschungszwecken Die Bayerische Vermessungsverwaltung beteiligt sich an der OpenData-Initiative der Bayerischen Staatsregierung
  • Seite 8 – svrv-wp02-personalisierte-preise
    Seite 8 – svrv-wp02-personalisierte-preise
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    grundsätzlich von bestimmten Produktangeboten ausgeschlossen wird, dann ist dies als qualifizierte Diskriminierung Diese geht über eine einfache Diskriminierung aufgrund verschiedener finanzieller Ressourcen hinaus, Ein systematisches „Social Sorting“ würde dadurch ermöglicht und damit auch die Diskriminierung einzelner handelt, so dass in Folge Unternehmen ihre maxima- le Zahlungsbereitschaft ausschöpfen können.15 Profitmaximierung
  • Seite 9 – kingreen-studie-vereinbarkeit-versicherungspflicht-verfassungsrecht
    Seite 9 – kingreen-studie-vereinbarkeit-versicherungspflicht-verfassungsrecht
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    Eigentümer von Wohngebäuden in Deutschland sind derzeit nicht verpflichtet, eine Ge- bäudeversicherung Da Monopolrechte aus europarechtlichen Gründen zum 01.07.1994 auch bei der Gebäudeversicherung abgeschafft I. 1. a). 7 2020 gab es 19,3 Millionen solcher Verträge über eine Basisversicherung (Statistisches de.statista.com/statistik/daten/studie/467596/umfrage/vertragsbestand-in-der-deutschen- verbundenen-wohngebaeudeversicherung &text=%C3%9Cberschwe mmungen%20k%C3%B6nnen%20H%C3%A4user%20zerst%C3%B6ren. 9 Zur speziellen Situation
  • Seite 9 – svrv-wp02-personalisierte-preise
    Seite 9 – svrv-wp02-personalisierte-preise
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    All dies legt die Schlussfolgerung nahe, dass personalisierte Preise primär unternehmeri- schen Interessen dienen, nicht jedoch der Steigerung der Wohlfahrt von Verbraucherinnen und Verbrauchern, insbesondere dann nicht, wenn Diskriminierung und Marktausschluss als mögliche Konsequenzen drohen. 3.2 Datenschutzaspekte Tatsächlich ist bereits zum Zeitpunkt der Datengenerierung unklar, für wel- che Zwecke die Daten später Data Literacy – darüber im Ungewissen, ob und welche ihrer Daten am Ende beim Unternehmen für die Generierung
  • Seite 138 – wendehorst-internet-der-dinge
    Seite 138 – wendehorst-internet-der-dinge
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    derartige Rechtsposition zu, ist es unerheblich, ob diese bereits durch das Gesetz oder erst durch Gewährung Einschränkungen in Bezug auf das Recht zur Fruchtziehung (Vermietung, Vervielfälti- gung) und das Recht zur Veränderung (insbesondere mittels Dekompilierung). Beim reinen „Lizenzmodell“ dagegen wird dem Verbraucher durch Vereinbarung mit dem Rechteinhaber ein
  • Seite 151 – gi-studie-algorithmenregulierung
    Seite 151 – gi-studie-algorithmenregulierung
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    7.3.2.1.3 Fehlen klarer gesetzlicher Pflichten zum Testen von ADM-Systemen Rechtliche Pflichten zur Durchführung Es dürfte sich aber aus § 823 BGB eine Pflicht zur Durchführung von Tests eines ADM- Systems vor Inbetriebnahme Es ist davon auszugehen, dass sich aus der Praxis, speziell der Rechtsprechung, in Zukunft eine Klärung Leistungsfähigkeit von Testverfahren zu ADM- Systemen und algorithmischen Entscheidungen. 7.3.2.1.5 Einführung
  • Seite 147 – Anhang A Rechtsgutachten 20200923_konvertiert
    Seite 147 – Anhang A Rechtsgutachten 20200923_konvertiert
    Evaluation des Umweltinf… Bundesministerium für Um…
    Weitere Regelungen des EGovG betreffen die Georeferenzierung, d. h. die Verwendung von bundesweit einheitlich Richter, „Open Government Data“ für Daten des Bundes, NVwZ 2017, 1408. 617 Gesetzentwurf der Bundesregierung , Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes, BT-Drs. 18/11614 vom 22.03.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
  • Seite 180 – wendehorst-internet-der-dinge
    Seite 180 – wendehorst-internet-der-dinge
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    Daten auf, etwa genetischen Daten, Gesundheitsda- ten oder biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung gerechtfertigt, wenn sie für die Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person oder zur Durchführung wonach die Verarbeitung personenbezogener Daten auch dann gerechtfertigt sein kann, wenn dies zur Wahrung d) Nachträgliche Zweckänderung Die DS-GVO erlaubt es in gewissen Grenzen, dass Daten zu einem anderen anderen Zweck mit demjenigen, zu dem die personenbe- zogenen Daten ursprünglich erhoben wurden, vereinbar
  • Seite 194 – wendehorst-internet-der-dinge
    Seite 194 – wendehorst-internet-der-dinge
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    Probleme bei Veräußerung, Verwertung und Nutzung Einzelne Produktkomponenten, die im Lizenz- oder gar kürzlich fortgeführte Half Life 2-Rechtsprechung des BGH bezüglich eines Rechts auf Weiterveräußerung - Da der Verbraucher für die Weiterveräußerung vielfach auf die Mitwirkung des Anbie- ters i.S.d. § 69d Abs. 1 UrhG beeinflusst: - Ein Recht zu Eingriffen in die Programmstruktur mit dem Ziel der Verände- rung/Verbesserung von Softwarekomponenten und damit auch des Gesamtprodukts
  • Seite 209 – wendehorst-internet-der-dinge
    Seite 209 – wendehorst-internet-der-dinge
    Gutachten des Sachverstä… Bundesministerium für Um…
    Fallen beispielsweise Sachfunktionen aus oder weigert sich der Hersteller, im Zuge der Wei- terveräußerung Auch für Rücktritt, Minderung, Schadensersatz usw. gelten die allgemeinen Best- immungen. Denkbar wäre etwa (i) eine Orientierung an der Gewährleistungsfrist, d.h. normalerweise 2 Jahre ab Gefahrübergang eine flexible Lösung je nach den berechtigten Erwartungen des Käufers im Einzelfall; oder (iii) Orientierung unmittelbaren Vertragsverhältnisses für besonders gravierende Störun- gen (Serverabschaltung, Verweigerung