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Seite 603 – 20190823
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Mitarbeiter der Vertretung Taipeh in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Ehegatten und minderjährigen entsandte Mitarbeiter des Wirtschafts- und Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong in der Bundesrepublik und minderjährigen ledigen Kinder Mitarbeiter der Türkisch-Zypriotischen Repräsentanz in der Bundesrepublik L 289 S. 23), u.a. von den Gebühren für die Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet befreit -
Seite 14 – 20220715; Rundschreiben Vorgriffsregelung Chancen-Aufenthaltsrecht
- 12 - Artikel 5 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes Das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: vom [einfügen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] gilt bis zum Ende ihrer Gel- tungsdauer als vom [einfügen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes (BGBl. …)] kann nur als Aufent- haltserlaubnis Mai 2016 (BAnz AT 04.05.2016 V1), die zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 10. -
Seite 25 – 20220527 La╠ênderschreiben mit Hinweisen zum Rechtskreiswechsel und zur Registrierung ab dem 01.06.2022
Bundesministerium des Innern und für Heimat, 11014 Berlin Alt-Moabit 140 10557 Berlin An die Postanschrift Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2022 seine Zustimmung zu einem Gesetz zur Re- gelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze erteilt. -
Seite 624 – 20200106
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Mitarbeiter der Vertretung Taipeh in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren Ehegatten und minderjährigen entsandte Mitarbeiter des Wirtschafts- und Handelsbüros der Sonderverwaltungsregion Hongkong in der Bundesrepublik und minderjährigen ledigen Kinder Mitarbeiter der Türkisch-Zypriotischen Repräsentanz in der Bundesrepublik L 289 S. 23), u.a. von den Gebühren für die Verlängerung eines Schengen-Visums im Bundesgebiet befreit -
Seite 451 – 20210809; Anwendungshinweise FEG_Überarbeitung Sommer 2021_final_Reinschrift
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt das Mindestgehalt jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt (§ 6 Satz 4 BeschV). 6.2 zu Satz 2: 6.2.0 Gemäß § erfordert auch nach Ablauf der in § 9 Absatz 1 BeschV genannten Fristen eine erneute Zustimmung der Bundesagentur V. m. § 6 BeschV beantragt werden soll. 6.V.2 Die Bundesagentur für Arbeit prüft im Zustimmungsverfahren -
Seite 4 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_FreizuegG_EU_28062013
zu Nr. 2 FreizügG/EU-VwV 2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt Zu Nr. 2 Mit dem Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrecht- licher Vorschriften vom 21 Auf die eingestuften Hinweise des Bundesministeri- ums des Innern zu dem Gesetz (Abschnitt D II, Nr. -
Seite 2 – 20170531 Anwendungshinweise zur Duldungsregelung des ┬º 60a AufenthG
Stellungnahmen und konstruktive Mitarbeit bei der Erstellung der Allgemeinen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zur Duldungserteilung nach 8 60a Aufenthaltsgesetz. Freundliche Grüße Bundesministerium des Innern Leiterin Referat M3 „Aufenthaltsrecht; Humanitäre -
Seite 507 – 20171023
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, diesem den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet immer um den Preis, dass der straffällige Ehegatte weiterhin ausreisepflichtig bleibt und das Bundesgebiet tatsächlich ersichtlich ist, dass ein bis auf Weiteres alleiniger Verbleib des straffreien Ehegatten im Bundesgebiet Ehegatten selbst dokumentieren, dass sie den alleinigen Verbleib des straffreien Ehegatten im Bundesgebiet Beachte: Allein die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet ist nicht geeignet, eine besondere Härte im Sinne -
Seite 502 – 20170801
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, diesem den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet immer um den Preis, dass der straffällige Ehegatte weiterhin ausreisepflichtig bleibt und das Bundesgebiet tatsächlich ersichtlich ist, dass ein bis auf Weiteres alleiniger Verbleib des straffreien Ehegatten im Bundesgebiet Ehegatten selbst dokumentieren, dass sie den alleinigen Verbleib des straffreien Ehegatten im Bundesgebiet Beachte: Allein die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet ist nicht geeignet, eine besondere Härte im Sinne -
Seite 502 – 20170808
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, diesem den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet immer um den Preis, dass der straffällige Ehegatte weiterhin ausreisepflichtig bleibt und das Bundesgebiet tatsächlich ersichtlich ist, dass ein bis auf Weiteres alleiniger Verbleib des straffreien Ehegatten im Bundesgebiet Ehegatten selbst dokumentieren, dass sie den alleinigen Verbleib des straffreien Ehegatten im Bundesgebiet Beachte: Allein die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet ist nicht geeignet, eine besondere Härte im Sinne -
Seite 471 – 20200304
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 471 – 20200907
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 471 – 20170601
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, diesem den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet immer um den Preis, dass der straffällige Ehegatte weiterhin ausreisepflichtig bleibt und das Bundesgebiet tatsächlich ersichtlich ist, dass ein bis auf Weiteres alleiniger Verbleib des straffreien Ehegatten im Bundesgebiet Ehegatten selbst dokumentieren, dass sie den alleinigen Verbleib des straffreien Ehegatten im Bundesgebiet Beachte: Allein die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet ist nicht geeignet, eine besondere Härte im Sinne -
Seite 673 – vabstandmai2022
Weisungen zu Aufenthalts… Senatsverwaltung für Inn…Inland beantragen, weil der Aufenthalt nicht auf längstens sechs Monate oder auf einem Teil der Bundesrepublik Aufenthaltstitels befreit und nach § 39 S. 1 Nr. 2 AufenthV zur Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet Nr. 3 ist im Übrigen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch erst nach der Einreise in das Bundesgebiet dass alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erst nach der Einreise im Bundesgebiet auslöst - also etwa die Geburt eines Kindes oder eine Eheschließung - erst nach der Einreise ins Bundesgebiet -
Seite 447 – 20200106
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 469 – 20170320
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…wenn es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, diesem den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet immer um den Preis, dass der straffällige Ehegatte weiterhin ausreisepflichtig bleibt und das Bundesgebiet tatsächlich ersichtlich ist, dass ein bis auf Weiteres alleiniger Verbleib des straffreien Ehegatten im Bundesgebiet Ehegatten selbst dokumentieren, dass sie den alleinigen Verbleib des straffreien Ehegatten im Bundesgebiet Beachte: Allein die Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet ist nicht geeignet, eine besondere Härte im Sinne -
Seite 469 – 20200626
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 469 – 20200617
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 478 – 20210421
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 475 – 20201218
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 476 – 20201118
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 481 – 210927vab
Weisungen zu Aufenthalts… Senatsverwaltung für Inn…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 481 – 20210614
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 481 – 20210927
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern -
Seite 480 – 20210521
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…ist: „Der Aufenthalt ist beschränkt auf: Land Berlin ab ……….“ Eine Erweiterung auf ein anderes Bundesland mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Nr. 8 und § 95 Abs. 2 Nr. 2 – , § 85 AsylVfG) sowie nach dem Bundeszentralregistergesetz Ausweislich des Berichts über den Beratungsverlauf im Innenausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen Beschränkung für das Bundesland wieder auf, in dem der Betroffene seinen Wohnort zum Zeitpunkt der Entstehung Diese gesetzliche Beschränkung dient allein der gerechten Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern
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