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Seite 587 – 20180430
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 588 – 20210421
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Bleiberechtsregelung .............................................. die aufgrund des IMK-Beschlusses vom 17.11.2006 erlassene Berliner Bleiberechtsregelung durch die gesetzliche Regelungen der früheren Weisung A.23.s.1., die für die Betroffenen günstiger als diejenigen der gesetzlichen allerdings führte die Erteilung regelmäßig zur Erledigung von auf einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet Das Inkrafttreten der gesetzlichen Bleiberechtsregelung begründete insoweit eine nachträgliche Änderung -
Seite 585 – 20201118
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Bleiberechtsregelung .............................................. die aufgrund des IMK-Beschlusses vom 17.11.2006 erlassene Berliner Bleiberechtsregelung durch die gesetzliche Regelungen der früheren Weisung A.23.s.1., die für die Betroffenen günstiger als diejenigen der gesetzlichen allerdings führte die Erteilung regelmäßig zur Erledigung von auf einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet Das Inkrafttreten der gesetzlichen Bleiberechtsregelung begründete insoweit eine nachträgliche Änderung -
Seite 591 – 20210614
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Bleiberechtsregelung .............................................. die aufgrund des IMK-Beschlusses vom 17.11.2006 erlassene Berliner Bleiberechtsregelung durch die gesetzliche Regelungen der früheren Weisung A.23.s.1., die für die Betroffenen günstiger als diejenigen der gesetzlichen allerdings führte die Erteilung regelmäßig zur Erledigung von auf einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet Das Inkrafttreten der gesetzlichen Bleiberechtsregelung begründete insoweit eine nachträgliche Änderung -
Seite 583 – 20171211
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 602 – 20180801
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 668 – 20160317
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung -
Seite 668 – 20160222
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( 15.01.2013; NeubestG ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung -
Seite 665 – 20200304
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 661 – 20160105
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( 15.01.2013; NeubestG ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung -
Seite 681 – 20161205
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung -
Seite 681 – 20161228
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung -
Seite 681 – 20161107
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung -
Seite 613 – 20190823
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 615 – 20191129
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 605 – 20190311
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 602 – 20190708
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 602 – 20181127
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 602 – 20190816
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 634 – 20200106
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten -
Seite 684 – 20160805
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung -
Seite 684 – 20160912
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung -
Seite 686 – 20170320
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung -
Seite 685 – 20170601
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung -
Seite 719 – 20170808
interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
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