Dokumente

Ihre Suche ergab 10.000+ Ergebnisse.

  • Seite 587 – 20180430
    Seite 587 – 20180430
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 588 – 20210421
    Seite 588 – 20210421
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Bleiberechtsregelung .............................................. die aufgrund des IMK-Beschlusses vom 17.11.2006 erlassene Berliner Bleiberechtsregelung durch die gesetzliche Regelungen der früheren Weisung A.23.s.1., die für die Betroffenen günstiger als diejenigen der gesetzlichen allerdings führte die Erteilung regelmäßig zur Erledigung von auf einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet Das Inkrafttreten der gesetzlichen Bleiberechtsregelung begründete insoweit eine nachträgliche Änderung
  • Seite 585 – 20201118
    Seite 585 – 20201118
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Bleiberechtsregelung .............................................. die aufgrund des IMK-Beschlusses vom 17.11.2006 erlassene Berliner Bleiberechtsregelung durch die gesetzliche Regelungen der früheren Weisung A.23.s.1., die für die Betroffenen günstiger als diejenigen der gesetzlichen allerdings führte die Erteilung regelmäßig zur Erledigung von auf einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet Das Inkrafttreten der gesetzlichen Bleiberechtsregelung begründete insoweit eine nachträgliche Änderung
  • Seite 591 – 20210614
    Seite 591 – 20210614
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Bleiberechtsregelung .............................................. die aufgrund des IMK-Beschlusses vom 17.11.2006 erlassene Berliner Bleiberechtsregelung durch die gesetzliche Regelungen der früheren Weisung A.23.s.1., die für die Betroffenen günstiger als diejenigen der gesetzlichen allerdings führte die Erteilung regelmäßig zur Erledigung von auf einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet Das Inkrafttreten der gesetzlichen Bleiberechtsregelung begründete insoweit eine nachträgliche Änderung
  • Seite 583 – 20171211
    Seite 583 – 20171211
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 602 – 20180801
    Seite 602 – 20180801
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 668 – 20160317
    Seite 668 – 20160317
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
  • Seite 668 – 20160222
    Seite 668 – 20160222
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( 15.01.2013; NeubestG ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
  • Seite 665 – 20200304
    Seite 665 – 20200304
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 661 – 20160105
    Seite 661 – 20160105
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( 15.01.2013; NeubestG ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
  • Seite 681 – 20161205
    Seite 681 – 20161205
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
  • Seite 681 – 20161228
    Seite 681 – 20161228
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
  • Seite 681 – 20161107
    Seite 681 – 20161107
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
  • Seite 613 – 20190823
    Seite 613 – 20190823
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 615 – 20191129
    Seite 615 – 20191129
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 605 – 20190311
    Seite 605 – 20190311
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 602 – 20190708
    Seite 602 – 20190708
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 602 – 20181127
    Seite 602 – 20181127
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 602 – 20190816
    Seite 602 – 20190816
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 634 – 20200106
    Seite 634 – 20200106
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ................................. Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien und aus Anlass des Richtlinienumsetzungsgesetzes . Nach dem Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380-2008 des Rates vom Die Übermittlung an die Bundesdruckerei erfolgt verschlüsselt auf automatisiertem Weg. Auch beim eAT werden (mit Ausnahme des Passbildes) die an die Bundesdruckerei übermittelten eAT-Bestelldaten
  • Seite 684 – 20160805
    Seite 684 – 20160805
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
  • Seite 684 – 20160912
    Seite 684 – 20160912
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
  • Seite 686 – 20170320
    Seite 686 – 20170320
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
  • Seite 685 – 20170601
    Seite 685 – 20170601
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung
  • Seite 719 – 20170808
    Seite 719 – 20170808
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Flüchtlinge ( NeubestG ; 15.03.2016 ) Die Innenminister und –senatoren der Länder haben sich mit dem Bundesminister Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern am 05.12.2008 eine Anordnung nach § 23 Abs . 2 AufenthG erlassen, die wie folgt umgesetzt wird: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erteilt insgesamt bis zu 2.500 besonders schutzbedürftigen Begünstigter Personenkreis Für die Auswahl der Flüchtlinge, an der die Bundesländer durch Entsendung