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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie Artikel 14 Absatz 2 der Rahmenrichtlinie umsetzende Formulierung des § 11 Absatz 1 Satz 3 des TKG entspricht der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zu Artikel 82 EG-Vertrag.101 EuGH und europäischem Gericht erster In- stanz zu entsprechen hat.102 Wie der Europäische Gerichtshof Artikel 16 Absatz 2 der Rahmenrichtlinie. 99 Siehe dazu Anhang 1 sowie § 3 Nr. 31 TKG. 100 -
Seite 2 – abl-10
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturNutzung durch op- freien Frequenznutzung erforderlichen Auskünfte über tischen Richtfunk den hiermit die Frequenzen 300 GHz – 3000 GHz zur Nutzung durch die Allgemeinheit für optischen Richtfunk GHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für nichtöffentliche Funkanwendungen des optischen Richtfunks -
Seite 53 – abl-12
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturuns bei Recherchen von Mobilfunk- betreibern und etwa dem Institut fŸr Nachrichtentechnik UKW-Bereich und damit fŸr den gesamten Hšrfunk der zurŸckhaltend formulierte Bericht Schlussfolgerung, die entgeltrelevante Bestimmung deren Tarife zu untersuchen und Transparenz -
Seite 62 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturEntgegengerichtete Nachfragemacht aus Anbietersicht [B.u.G.] trägt vor, dass eine entgegengerichtete Des Weiteren bestünde weder eine abgeleite- te noch eine entgegengerichtete wirksame Nachfragemacht -
Seite 94 – abl-14
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDies folgt insbesondere aus Art. 15 Abs. 3 Satz 2 der Rahmenrichtlinie, wonach die nationalen Regulierungsbehörden Auch unabhängig von dieser konkreten Vorschrift ist es die Systematik der in den Richtlinien vorgegebenen Da die Richtlinien keine Ausnahmeregelungen für neue Märkte enthalten, gelten die Vorschriften für -
Seite 94 – abl-24
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDie beherrschende Stel- lung gemäß Art. 82 EG-Vertrag wird vom europäischen Gerichtshof wie folgt Die Art. 14 Abs. 2 der Rahmenrichtlinie umsetzende Formulierung des § 11 Abs. 1 Satz 3 TKG entspricht demnach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 82 EG-Vertrag73. § -
Seite 95 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturGegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Ver- waltungsgericht Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen (ERVVO VG/FG – vom 7.11.2012, GV. -
Seite 65 – abl-13
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur2157 Ein Unternehmen [B.u.G.] sieht sich auf dem betrachteten Markt einer entgegengerichteten Abhängigkeitsverhältnisse zu anderen monopolistischen Vorleistungsbereichen der TDG diese entgegengerichtete Bei Bandbreiten größer 2 Mbit/s errichte- ten Wettbewerbsunternehmen auf Anfrage Ihrer Wholesale-Kunden -
Seite 121 – abl-17
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturweitestgehend die jeweilige Märkteempfehlung der EU- Kommission nach Art. 15 Abs. 1 der Rahmenrichtlinie Markt. 135 So weist das BVerwG darauf hin, dass der zu der Empfehlung verfasste amtliche Erläuterungsbericht -
Seite 121 – abl-09
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturBei der Bestimmung des unter ökonomischen Gesichtspunkten „richtigen“ Abstands zwi- schen den Jahresbericht 2008 der BNetzA, Dia- gramm „DSL-Anschlüsse im Betrieb“, S. 71, Bonn, 2. -
Seite 80 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturUmfang der Transparenzverpflichtung Entsprechend den Ausführungen zur Gleichbehandlungsverpflichtung betragen wir Klarstellungen zum Umfang der Transparenzverpflichtungen in der Begründung der Regulierungsverfügung Damit endete nach unserer Auffassung jede Gleichbehandlungs- und Transparenzverpflichtung in Bezug auf -
Seite 44 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturvorzulegen, wird zudem die Verpflichtung der Behörde nach § 30 VwVfG und Art. 15 Abs. 1 S. 2 Zugangsrichtlinie Unter der vorgenannten Maßgabe ist die auferlegte Transparenzvorschrift auch verhältnismäßig im engeren Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage bei dem Verwal- tungsgericht -
Seite 38 – abl-09
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturund ordnet diese in den Kontext der gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen und der verwaltungsge- richtlichen Wie die BNetzA in ihrem im Sommer 2013 veröffentlichten Jah- resbericht selbst festgestellt hat, werden -
Seite 41 – abl-23
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAnforderungen an unabhängige Fernleitungsnetzbetreiber festgelegt sind (Artikel 17 bis 23 der Gasrichtlinie Wahl des ITO-Modells Nach Artikel 9 Absatz 8 der Gasrichtlinie kann das ITO-Modell in Fällen Eigentum am Netz Nach Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a der Gasrichtlinie müssen die Vermögenswerte -
Seite 54 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturArt. 15 Abs. 3 Rahmenrichtlinie (RRL).25 Als eine Empfehlung im Sinne von Art. 249 Abs. 5 EG besitzt C 165/6. 25 Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07.03.2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste (Rahmenrichtlinie -
Seite 50 – abl-06
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAnlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze Nachrichtlich außerordentliche und V. und der Art im Anhang – und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Netzentgelte Gas auch im Bericht -
Seite 105 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAnlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze sonstige Vermögensgegenstände Nachrichtlicher Ausweis. Nachrichtlicher Ausweis. -
Seite 93 – abl-07
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturAnlage N2 : Definitionen für Betreiber neu errichteter Gasversorgungsnetze Definitionen zum Erhebungsbogen für Betreiber neu errichteter Der Erhebungsbogen ist Bestandteil des Anhangs zum Bericht nach § 28 GasNEV und -
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Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturFrequenzbereichen. 28 Im Einklang mit dem Untersuchungsauftrag aus Art. 1 Abs. 2 der geänderten GSM-Richtlinie Ausweislich der Begründungserwägung 6 zur geänderten GSM-Richtlinie ist hierbei an Kosten- oder ressourcenbasierten Ansatz einerseits und einem marktorientierten Ansatz andererseits auszurichten -
Seite 86 – abl-16
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur16 2012 Ein Unternehmen [B.u.G.] sieht sich auf dem betrachteten Markt einer entgegengerichteten Abhängigkeitsverhältnisse zu anderen monopolistischen Vorleistungsbereichen der TDG diese entgegengerichtete Bei Bandbreiten größer 2 Mbit/s errichte- ten Wettbewerbsunternehmen auf Anfrage Ihrer Wholesale-Kunden -
Seite 63 – abl-24
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturMaßnahme (z.B. über die Aktivierung) sowie Fehlermeldungen sind zu berichten Dimensionierung der Administrations- und Übermittlungskapazitäten gelten die Richtwerte -
Seite 61 – abl-10
Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagenturkonfiguriert werden: Zu verwendender Kartenleser Emailadresse zur Benachrichtigung Signatur / des Logos in der PDF-Datei Signaturgrund und Textplatzierung Prüfberichtsvorlage -
Seite 60 – amtsblatt-23
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturTechnische Richtlinie Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TR TKÜV) Am 21. Juni 2017 erschie- nenen Ausgabe 7.0 der Technische Richtlinie Telekommunkations Technische Regulierung Harmonisierte Europäische Normen / Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU Für -
Seite 69 – abl-24
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturMaßnahme (z.B. über die Aktivierung) sowie Fehlermeldungen sind zu berichten Dimensionierung der Administrations- und Übermittlungskapazitäten gelten die Richtwerte -
Seite 14 – amtsblatt-3-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturFür diese Analyse relevant sind dabei die folgenden Anschlussarten: 8 Jahresbericht einen Dienst an, indem er die traditionellen Vertriebskanäle, wie beispielsweise Nachrichtenübermittlungsdienste
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