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Seite 483 – 20180801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 490 – 20190823.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 492 – 20191129.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Normadressat ist das BKA, dem es mit dieser Vorschrift grundsätzlich ermöglicht wird, erkennungsdienstliche betrifft nach Mitteilung des BMI vom 24.09.2002 bereits nach ihrem Wortlaut nur die durch erkennungsdienstliche -
Seite 549 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, unter die Nichtbeschäftigungsfiktion, wenn sie eine Dienstleistung Positivstaater sind und in Deutschland bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eine Dienstleistung -
Seite 550 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, unter die Nichtbeschäftigungsfiktion, wenn sie eine Dienstleistung Positivstaater sind und in Deutschland bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten eine Dienstleistung -
Seite 402 – 20160912.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…von Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft ergeben sich aus der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb 72.4.2. § 72 Abs. 4 S. 2 begründet das Verbot, zu schützende Personen ohne Zustimmung der Zeugenschutzdienststelle Dies ist auf Grund der Datenübermittlungspflicht der Zeugenschutzdienststelle gem. § 87 Abs. 4 S. 4 praktisch -
Seite 384 – 20151103.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…von Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft ergeben sich aus der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb 72.4.2. § 72 Abs. 4 S. 2 begründet das Verbot, zu schützende Personen ohne Zustimmung der Zeugenschutzdienststelle Dies ist auf Grund der Datenübermittlungspflicht der Zeugenschutzdienststelle gem. § 87 Abs. 4 S. 4 praktisch -
Seite 383 – 20160105.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…von Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft ergeben sich aus der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb 72.4.2. § 72 Abs. 4 S. 2 begründet das Verbot, zu schützende Personen ohne Zustimmung der Zeugenschutzdienststelle Dies ist auf Grund der Datenübermittlungspflicht der Zeugenschutzdienststelle gem. § 87 Abs. 4 S. 4 praktisch -
Seite 376 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…von Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft ergeben sich aus der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb 72.4.2. § 72 Abs. 4 S. 2 begründet das Verbot, zu schützende Personen ohne Zustimmung der Zeugenschutzdienststelle Dies ist auf Grund der Datenübermittlungspflicht der Zeugenschutzdienststelle gem. § 87 Abs. 4 S. 4 praktisch -
Seite 377 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…von Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft ergeben sich aus der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb 72.4.2. § 72 Abs. 4 S. 2 begründet das Verbot, zu schützende Personen ohne Zustimmung der Zeugenschutzdienststelle Dies ist auf Grund der Datenübermittlungspflicht der Zeugenschutzdienststelle gem. § 87 Abs. 4 S. 4 praktisch -
Seite 381 – 20151203.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…von Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft ergeben sich aus der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb 72.4.2. § 72 Abs. 4 S. 2 begründet das Verbot, zu schützende Personen ohne Zustimmung der Zeugenschutzdienststelle Dies ist auf Grund der Datenübermittlungspflicht der Zeugenschutzdienststelle gem. § 87 Abs. 4 S. 4 praktisch -
Seite 400 – 20160805.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…von Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft ergeben sich aus der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb 72.4.2. § 72 Abs. 4 S. 2 begründet das Verbot, zu schützende Personen ohne Zustimmung der Zeugenschutzdienststelle Dies ist auf Grund der Datenübermittlungspflicht der Zeugenschutzdienststelle gem. § 87 Abs. 4 S. 4 praktisch -
Seite 389 – 20160222.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…von Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft ergeben sich aus der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb 72.4.2. § 72 Abs. 4 S. 2 begründet das Verbot, zu schützende Personen ohne Zustimmung der Zeugenschutzdienststelle Dies ist auf Grund der Datenübermittlungspflicht der Zeugenschutzdienststelle gem. § 87 Abs. 4 S. 4 praktisch -
Seite 389 – 20160317.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…von Staatsanwaltschaft und Amtsanwaltschaft ergeben sich aus der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb 72.4.2. § 72 Abs. 4 S. 2 begründet das Verbot, zu schützende Personen ohne Zustimmung der Zeugenschutzdienststelle Dies ist auf Grund der Datenübermittlungspflicht der Zeugenschutzdienststelle gem. § 87 Abs. 4 S. 4 praktisch -
Seite 328 – 20170801.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Dieses PDF -
Seite 328 – 20170808.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Dieses PDF -
Seite 302 – 20161228.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Dieses PDF -
Seite 302 – 20161107.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Dieses PDF -
Seite 301 – 20170320.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Dieses PDF -
Seite 354 – 20200106.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Dieses PDF -
Seite 348 – 20190708.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Dieses PDF -
Seite 288 – 20150529.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 4 und 8 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Zurückschiebungen -
Seite 291 – 20151015.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Zurückschiebungen -
Seite 290 – 20150824.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 4 und 8 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Zurückschiebungen -
Seite 300 – 20161205.pdf
ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…Erkennungsdienstliche Behandlung auf der Grundlage der EURODAC-VO ................................... Erkennungsdienstliche Behandlung durch die Berliner Polizei (Art. 9 und 14 EURODAC-VO, § 16 Abs. 1 i.V.m Die erkennungsdienstliche Behandlung von unerlaubt eingereisten Ausländern, die nach § 15a verteilt werden Von § 49 Abs. 5 Nr. 3 - Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen vor Abschiebungen und Dieses PDF
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