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  • Seite 604 – 20210521
    Seite 604 – 20210521
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 592 – 20200617
    Seite 592 – 20200617
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 592 – 20200626
    Seite 592 – 20200626
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 598 – 20201218
    Seite 598 – 20201218
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 594 – 20200304
    Seite 594 – 20200304
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 594 – 20200907
    Seite 594 – 20200907
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 599 – 20201118
    Seite 599 – 20201118
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 602 – 20210421
    Seite 602 – 20210421
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 606 – 20210927
    Seite 606 – 20210927
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 605 – 20210614
    Seite 605 – 20210614
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 175 – 20171211
    Seite 175 – 20171211
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Ist die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag dagegen inhaltlich vollständig, so ist auf der Basis diese r Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages ...weggefallen... regelmäßig zu prüfen, ob Wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, ist der Aufenthaltstitel mangels einer wirksamen Vereinbarung verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung Auf das Erfordernis einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
  • Seite 178 – 20190311
    Seite 178 – 20190311
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Ist die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag dagegen inhaltlich vollständig, so ist auf der Basis diese r Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages ...weggefallen... regelmäßig zu prüfen, ob Wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, ist der Aufenthaltstitel mangels einer wirksamen Vereinbarung verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung Auf das Erfordernis einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
  • Seite 178 – 20180430
    Seite 178 – 20180430
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Ist die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag dagegen inhaltlich vollständig, so ist auf der Basis diese r Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages ...weggefallen... regelmäßig zu prüfen, ob Wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, ist der Aufenthaltstitel mangels einer wirksamen Vereinbarung verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung Auf das Erfordernis einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
  • Seite 177 – 20181022
    Seite 177 – 20181022
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Ist die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag dagegen inhaltlich vollständig, so ist auf der Basis diese r Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages ...weggefallen... regelmäßig zu prüfen, ob Wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, ist der Aufenthaltstitel mangels einer wirksamen Vereinbarung verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung Auf das Erfordernis einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
  • Seite 177 – 20180319
    Seite 177 – 20180319
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Ist die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag dagegen inhaltlich vollständig, so ist auf der Basis diese r Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages ...weggefallen... regelmäßig zu prüfen, ob Wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, ist der Aufenthaltstitel mangels einer wirksamen Vereinbarung verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung Auf das Erfordernis einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
  • Seite 177 – 20181127
    Seite 177 – 20181127
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Ist die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag dagegen inhaltlich vollständig, so ist auf der Basis diese r Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages ...weggefallen... regelmäßig zu prüfen, ob Wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, ist der Aufenthaltstitel mangels einer wirksamen Vereinbarung verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung Auf das Erfordernis einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
  • Seite 180 – 20200106
    Seite 180 – 20200106
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Ist die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag dagegen inhaltlich vollständig, so ist auf der Basis diese r Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages ...weggefallen... regelmäßig zu prüfen, ob Wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, ist der Aufenthaltstitel mangels einer wirksamen Vereinbarung verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung Auf das Erfordernis einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
  • Seite 180 – 20180801
    Seite 180 – 20180801
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Ist die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag dagegen inhaltlich vollständig, so ist auf der Basis diese r Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages ...weggefallen... regelmäßig zu prüfen, ob Wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, ist der Aufenthaltstitel mangels einer wirksamen Vereinbarung verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung Auf das Erfordernis einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
  • Seite 448 – 20190823
    Seite 448 – 20190823
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind freiwillig (zur Bonitätsprüfung vgl. Das Original der Verpflichtungserklärung erhält der sich Verpflichtende. So eine Akte für den Verpflichtungsnehmer vorhanden ist, wird eine Kopie der Verpflichtungserklärung Reg-Nr. der Verpflichtungserklärung zu erfassen. Die Durchschrift der Verpflichtungserklärung ist erst auf ausdrückliche Anforderung der Leistungsbehörde
  • Seite 443 – 20190311
    Seite 443 – 20190311
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit sind freiwillig (zur Bonitätsprüfung vgl. Das Original der Verpflichtungserklärung erhält der sich Verpflichtende. So eine Akte für den Verpflichtungsnehmer vorhanden ist, wird eine Kopie der Verpflichtungserklärung Reg-Nr. der Verpflichtungserklärung zu erfassen. Die Durchschrift der Verpflichtungserklärung ist erst auf ausdrückliche Anforderung der Leistungsbehörde
  • Seite 543 – 20190823
    Seite 543 – 20190823
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 545 – 20191129
    Seite 545 – 20191129
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 532 – 20190708
    Seite 532 – 20190708
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 532 – 20181127
    Seite 532 – 20181127
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 532 – 20190816
    Seite 532 – 20190816
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung