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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
  • Seite 392 – 20180801.pdf
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
  • Seite 388 – 20190816.pdf
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
  • Seite 380 – 20180430.pdf
    Seite 380 – 20180430.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
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    Seite 157 – 20200304.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
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    Seite 178 – 20191129.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Ist die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag dagegen inhaltlich vollständig, so ist auf der Basis diese r Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages ...weggefallen... regelmäßig zu prüfen, ob Wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, ist der Aufenthaltstitel mangels einer wirksamen Vereinbarung verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung Auf das Erfordernis einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
  • Seite 21 – 20170808.pdf
    Seite 21 – 20170808.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    die in § 257 Abs. 2a SGB V normierten Grundsätze erfüllt, und die Krankenversicherung dies bescheinigt der Aufenthaltserlaubnis erforderlich, um zu vermeiden, dass die Krankenversicherung nach Erteilung Eine solche Versicherung kann bei Aufenthalten von bis zu 12 Monaten auch eine sogenannte Reisekrankenversicherung In jedem Fall muss die Vertragslaufzeit der privaten Krankenversicherung mindestens der Gültigkeit des , die die gesetzlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Krankenversicherung gem. § 257 Abs. 2a SGB V
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    die in § 257 Abs. 2a SGB V normierten Grundsätze erfüllt, und die Krankenversicherung dies bescheinigt der Aufenthaltserlaubnis erforderlich, um zu vermeiden, dass die Krankenversicherung nach Erteilung Eine solche Versicherung kann bei Aufenthalten von bis zu 12 Monaten auch eine sogenannte Reisekrankenversicherung In jedem Fall muss die Vertragslaufzeit der privaten Krankenversicherung mindestens der Gültigkeit des , die die gesetzlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Krankenversicherung gem. § 257 Abs. 2a SGB V
  • Seite 173 – 20171023.pdf
    Seite 173 – 20171023.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Ist die Aufnahmevereinbarung bzw. der Vertrag dagegen inhaltlich vollständig, so ist auf der Basis diese r Aufnahmevereinbarung oder des entsprechenden Vertrages ...weggefallen... regelmäßig zu prüfen, ob Wird festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, ist der Aufenthaltstitel mangels einer wirksamen Vereinbarung verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung Auf das Erfordernis einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
  • Seite 171 – 20150529.pdf
    Seite 171 – 20150529.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    ______________, werden/werde innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung Eine von den Beteiligten unterschriebene Durchschrift dieser Vereinbarung erhalten wir zur Kenntnis. ___________________ Integrationsvereinbarung (Einzelpersonen, Auszubildende) zwischen Vornamen und Geburtsdaten Ich werde innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung ein Integrationskursangebot Eine unterschriebene Durchschrift dieser Vereinbarung erhalte ich zur Kenntnis. …………………………………… gebilligt
  • Seite 168 – 20150303.pdf
    Seite 168 – 20150303.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    ______________, werden/werde innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung Eine von den Beteiligten unterschriebene Durchschrift dieser Vereinbarung erhalten wir zur Kenntnis. ___________________ Integrationsvereinbarung (Einzelpersonen, Auszubildende) zwischen Vornamen und Geburtsdaten Ich werde innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten nach Abschluss dieser Vereinbarung ein Integrationskursangebot Eine unterschriebene Durchschrift dieser Vereinbarung erhalte ich zur Kenntnis. …………………………………… gebilligt
  • Seite 63 – 20200304.pdf
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Die Abfrage der VWD muss daher immer erfolgen, wenn eine neue Verpflichtungserklärung errichtet werden Wird im Zusammenhang mit einer beantragten Visumverlängerung eine Notierung aus einem Anlass nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 VWDG festgestellt, so ist diese Notierung in die Entscheidung über den nun vorliegenden Die Notierung allein trägt eine Versagung der Visumverlängerung jedoch nicht. Wird im Zusammenhang mit einer VE oder bei beantragter Visumverlängerung eine Notierung im Sinne von
  • Seite 178 – 20200106.pdf
    Seite 178 – 20200106.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    179 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 179 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 180 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 181 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 182 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    179 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 179 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 180 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 181 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 182 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
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    Seite 176 – 20191129.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    177 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 177 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 178 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 179 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 180 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 176 – 20190311.pdf
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    177 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 177 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 178 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 179 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 180 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 176 – 20190708.pdf
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    177 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 177 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 178 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 179 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 180 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 174 – 20190816.pdf
    Seite 174 – 20190816.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    175 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 175 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 176 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 177 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 178 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    177 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 177 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 178 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 179 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 180 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    172 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 172 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 173 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 174 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 175 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    176 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 176 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 177 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 178 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 179 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    176 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 176 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 177 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 178 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 179 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    176 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 176 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 177 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 178 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 179 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    176 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 176 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 177 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 178 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 179 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    172 20.1.1.1a. anerkannte Forschungseinrichtungen ........................ 172 Gültigkeit der Vereinbarung Verzicht auf die Vorlage der Kostenübernahmeerklärung ........ 173 20.3. Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung ..................... 174 20.4. Verlängerung der AE nach Abschluss der Forschungstätigkeit ..... 175 20.8. , ist gem. § 20 Abs. 1 ...weggefallen... eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung des in der Aufnahmevereinbarung