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  • Seite 530 – 20181022
    Seite 530 – 20181022
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 535 – 20190311
    Seite 535 – 20190311
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Eine Verlängerung kommt nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes nur in Betracht, , Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit nicht zuzumuten ist. Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig Solange die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift weiter vorliegen, erfolgt die Verlängerung regelmäßig des Lebensunterhalts auch alle sonstigen Verpflichtungen einer abgeschlossenen Integrationsvereinbarung
  • Seite 178 – 20161205
    Seite 178 – 20161205
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Im Übrigen kommt es auf die Sicherung des Lebensunterhalts nicht an. Merke: Für bosnische Staatsangehörige , die trotz einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht vom Insbesondere auf die Sicherung des Lebensunterhalts kommt es somit nicht an. 23.1.1.3. Auch hier kommt bei der Verlängerung § 26 Abs. 2 nicht zur Anwendung. Im Übrigen kommt es auf die Sicherung des Lebensunterhalts nicht an.
  • Seite 179 – 20161107
    Seite 179 – 20161107
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Im Übrigen kommt es auf die Sicherung des Lebensunterhalts nicht an. Merke: Für bosnische Staatsangehörige , die trotz einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht vom Insbesondere auf die Sicherung des Lebensunterhalts kommt es somit nicht an. 23.1.1.3. Auch hier kommt bei der Verlängerung § 26 Abs. 2 nicht zur Anwendung. Im Übrigen kommt es auf die Sicherung des Lebensunterhalts nicht an.
  • Seite 179 – 20161228
    Seite 179 – 20161228
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Im Übrigen kommt es auf die Sicherung des Lebensunterhalts nicht an. Merke: Für bosnische Staatsangehörige , die trotz einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht vom Insbesondere auf die Sicherung des Lebensunterhalts kommt es somit nicht an. 23.1.1.3. Auch hier kommt bei der Verlängerung § 26 Abs. 2 nicht zur Anwendung. Im Übrigen kommt es auf die Sicherung des Lebensunterhalts nicht an.
  • Seite 343 – 20170320
    Seite 343 – 20170320
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
  • Seite 370 – 20170808
    Seite 370 – 20170808
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
  • Seite 370 – 20170801
    Seite 370 – 20170801
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
  • Seite 380 – 20180430
    Seite 380 – 20180430
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
  • Seite 343 – 20170601
    Seite 343 – 20170601
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
  • Seite 392 – 20180801
    Seite 392 – 20180801
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
  • Seite 388 – 20190816
    Seite 388 – 20190816
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt vom 29.02.1991, in Kraft seit 01.05.1991 Vereinbarung , in Kraft seit 01.07.1996 Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Albanien, dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Italienischen Republik, der Regierung der Republik Kroatien, der Regierung des Königreichs der Niederlande, der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat, der Regierung der Republik Slowenien und der Regierung
  • Seite 156 – 20210927
    Seite 156 – 20210927
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
  • Seite 156 – 20200617
    Seite 156 – 20200617
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
  • Seite 156 – 20200626
    Seite 156 – 20200626
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
  • Seite 156 – 20200907
    Seite 156 – 20200907
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
  • Seite 157 – 20200304
    Seite 157 – 20200304
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
  • Seite 155 – 20201118
    Seite 155 – 20201118
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
  • Seite 155 – 20201218
    Seite 155 – 20201218
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
  • Seite 155 – 20210421
    Seite 155 – 20210421
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
  • Seite 155 – 20210614
    Seite 155 – 20210614
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
  • Seite 155 – 20210521
    Seite 155 – 20210521
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Bi- oder multilaterale Vereinbarungen Von Regelung des § 16f Abs. 2 ausgenommen sind bilaterale und multilaterale Vereinbarungen der Bundesländer mit einer öffentlichen Stelle in einem anderen Staat über den Besuch Zustimmungsvorbehalt Eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schulbesuch kann auf Grund einer solchen Vereinbarung nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung Solche Vereinbarungen bestehen nicht für Berlin.
  • Seite 498 – 20210521
    Seite 498 – 20210521
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verfahren zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung. Willenserklärung (Urteil BVerwG vom 24.11.1998 - 1C 33.97). Ein " Widerruf" oder eine " Rücknahme " der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich. Andernfalls wäre der Sinn und Zweck einer Verpflichtung, nämlich die finanzielle Absicherung der Einreise Auch die re-gelmäßig abgenommene Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung beseitige dahingehende Zweifel
  • Seite 499 – 20210614
    Seite 499 – 20210614
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verfahren zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung. Willenserklärung (Urteil BVerwG vom 24.11.1998 - 1C 33.97). Ein " Widerruf" oder eine " Rücknahme " der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich. Andernfalls wäre der Sinn und Zweck einer Verpflichtung, nämlich die finanzielle Absicherung der Einreise Auch die re-gelmäßig abgenommene Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung beseitige dahingehende Zweifel
  • Seite 500 – 20210927
    Seite 500 – 20210927
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Verfahren zur Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Verpflichtungserklärung. Willenserklärung (Urteil BVerwG vom 24.11.1998 - 1C 33.97). Ein " Widerruf" oder eine " Rücknahme " der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich. Andernfalls wäre der Sinn und Zweck einer Verpflichtung, nämlich die finanzielle Absicherung der Einreise Auch die re-gelmäßig abgenommene Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung beseitige dahingehende Zweifel