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Seite 30 – BMI 29.04.21 Anwendungshinweise Umsetzung des Austrittsabkommens EU - VK
Erfasst sind zum Beispiel folgende Fälle: 7.2.7.5.1. -
Seite 30 – Anlage JuM 17.11.21 Bundesgesetzblatt 18.10.2021 Teil 1 Nr. 73
I S. 1290) eingefügt worden ist, wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: 1. -
Seite 10 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_FreizuegG_EU_28062013
Familienangehörigen aus Drittstaaten auch weiterhin eine echte Prüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen erfolgen -
Seite 8 – BMI 14.03.22 Anwendungshinweise zu § 24 AufenthG
Die Speicherung der Religionszugehörigkeit darf nur auf Einwilligungsbasis (§ 4a BDSG) erfolgen. -
Seite 34 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_B_I_28042015
Straftat anzusehen sind, verurteilt worden sind; - oder bei denen tatsächliche Anhaltspunkte die Schlussfolge -
Seite 32 – BMI 29.04.21 Anwendungshinweise Umsetzung des Austrittsabkommens EU - VK
Unter „nahestehenden Personen“ werden im Folgenden Personen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Freizügigkeitsgesetzes -
Seite 36 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG
Berufsausübungserlaubnis erforderliche Sprachkenntnisse, kann die Teilnahme an einem Sprachkurs oder Fachsprachkurs erfolgen -
Seite 148 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
Der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts kann auch erfolgen durch Verpflichtungserklärung oder durch -
Seite 9 – BMI 17.01.22 Aufnahmeanordnung HAP Türkei mit Hinweisen des JuM
Einreisen, aufgrund von Quarantänevorschriften o- der aus sonstigen Gründen nicht möglich sein, erfolgen -
Seite 143 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG
Der Aufenthaltstitel bzw. das dazugehörige Zusatzblatt hat folgende Angabe zu enthalten: „Erwerbstätigkeit -
Seite 4 – Anlage JuM 15.11.2022 Länderschreiben_EuGH_FZ_Informationen_Weisung_AA_Ums
Die vom EuGH festgelegte Frist von drei Monaten innerhalb derer die Antragstellung erfolgen muss, wenn -
Seite 4 – BMI 14.04.22 Weitere Anwendungshinweise zu § 24 AufenthG
fällt, dieser Elternteil jedoch Inhaber eines unbefristeten ukrainischen Aufenthaltstitels ist, soll Folgendes -
Seite 2 – BMI 04.06.21 Hinweise zu Covid-19 und FEG
März 2020) und Arbeitszeitreduzie- rungen mit der Folge einer Arbeitsentgeltreduzierung (mein Schreiben -
Seite 2 – Anlage JuM 29.09.2022 aktualisierte Handreichung
AsylbLG), welches jedoch z.B. im Fall von Schwerstkranken oder Schwerstverletzten auch konkludent erfolgen -
Seite 3 – JuM 17.06.21 Hinweise zur Aufnahmeanordnung Pilotprojekt NesT 2020 2021
der Pflichten, die die Mentoringgruppe mit der nach Antragstellung und Ge- nehmigung durch BAMF erfolgenden -
Seite 3 – ABSCHNITT_B_II
aus Albanien, Bulgarien, Rumänien, der Slowakischen Republik, der Tschechischen Republik, den Nachfolgestaaten -
Seite 33 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_C_28042015
Für den Arbeitsmarktzugang der neuen Unionsbürger gilt danach Folgendes: Grundsätzlich ist eine Arbeitgenehmigung -
Seite 57 – ABSCHNITT_B_II
Aufenthaltserlaubnis ist auch bei Vorliegen der sonstigen Vorausset- zungen ausgeschlossen, wenn einer der folgenden -
Seite 61 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
Satz 3 kann die erneute Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 17 Absatz 1 Satz 1 daher erst dann erfolgen -
Seite 58 – ABSCHNITT_B_II
Aufenthaltsbeendigung wird in der Regel u.a. dann anzunehmen sein, wenn ein Ausländer unter- getaucht und in der Folge -
Seite 86 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt die jeweiligen Beträge bis zum Ende des Vorjahres für das Folgejahr -
Seite 82 – VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215
Auf der Rechtsfolgenseite ist zu beachten, dass die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a nicht schon kraft -
Seite 121 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG - Vergleich alte Fassung
Folgende Besonderheiten sind zu beachten: 19.V.1 Die Erteilung der ICT-Karte kann nur aus dem außereuropäischen -
Seite 119 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG
Folgende Besonderheiten sind zu beachten: 19.V.1 Die Erteilung der ICT-Karte kann nur aus dem außereuropäischen -
Seite 125 – BMI 06.08.21 Anwendungshinweise FEG
Nach Ablauf der Frist kann eine Ablehnung nur noch erfolgen, wenn ein Ausweisungsinteresse besteht (§
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