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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
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    Seite 96 – 20200304.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Denn bei einer fortgesetzten Gefährdungslage (bspw. bei einem fortbestehenden Ausweisungsinteresses oder Im Bundesgebiet geborene und/oder aufgewachsene Ausländer: Jungen Ausländern, die im Bundesgebiet geboren Einreise- und Aufenthaltsverbots der Ausweisung und der zukünftigen Abschiebung Wird in einem Verbundbescheid Abschiebung durchzusetzende öffentliche Interesse ist daher auf die Fernhaltung des Ausländers im Bundesgebiet
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
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    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
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    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
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    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
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    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
  • Seite 98 – 20180319.pdf
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
  • Seite 93 – 20200106.pdf
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    Denn bei einer fortgesetzten Gefährdungslage (bspw. bei einem fortbestehenden Ausweisungsinteresses oder Im Bundesgebiet geborene und/oder aufgewachsene Ausländer: Jungen Ausländern, die im Bundesgebiet geboren Einreise- und Aufenthaltsverbots der Ausweisung und der zukünftigen Abschiebung Wird in einem Verbundbescheid Abschiebung durchzusetzende öffentliche Interesse ist daher auf die Fernhaltung des Ausländers im Bundesgebiet
  • Seite 99 – 20161107.pdf
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
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    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
  • Seite 100 – 20160912.pdf
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
  • Seite 100 – 20160805.pdf
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    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    festgestellt, gilt Folgendes: Der Betroffene ist zu der Absicht unserer Behörde, ihn zur Ausreise aus dem Bundesgebiet hinzuweisen, dass es ihm freisteht, einen Antrag auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet zu stellen, und er ist aufzufordern, ggf. die Gründe, die für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet 04.06.1998 – OVG 4 B 140/97-) war hingegen zu den inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen des Ausländergesetzes Interessenlage bei der kraft auflösender Bedingung begründeten Ausreiseverpflichtung derjenigen der kraft Gesetzes
  • Seite 73 – 20170320.pdf
    Seite 73 – 20170320.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Wartezeit für die beamtenrechtliche Mindestversorgung entlassen werden, vom Dienstherren in der gesetzlichen von Zeiten von Arbeitslosengeld I oder II entspricht darüber hinaus auch dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Gesetzgeber hier offenbar berücksichtigen wollen, dass im Falle des Versterbens des Ehegatten, der gesetzliche einer Höhe erworben werden, wie sie entstehen würden, wenn der Ausländer 60 Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sterbetafel 2012/2014 des Statistischen Bundesamtes durchschnittliche Lebenserwartung eines heute 40-
  • Seite 73 – 20170601.pdf
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    Wartezeit für die beamtenrechtliche Mindestversorgung entlassen werden, vom Dienstherren in der gesetzlichen von Zeiten von Arbeitslosengeld I oder II entspricht darüber hinaus auch dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Gesetzgeber hier offenbar berücksichtigen wollen, dass im Falle des Versterbens des Ehegatten, der gesetzliche einer Höhe erworben werden, wie sie entstehen würden, wenn der Ausländer 60 Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sterbetafel 2012/2014 des Statistischen Bundesamtes durchschnittliche Lebenserwartung eines heute 40-
  • Seite 328 – 20160317.pdf
    Seite 328 – 20160317.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    jede Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe, unabhängig davon, ob diese zur Bewährung ausgesetzt 5.1.2 genannte Bagatellvorbehalt greift auf Grund der Spezialität des Tatbestandes und der damit verbundenen Ausweisungsinteresse liegt hier nur dann vor, wenn die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt Eine Einschränkung der Teilhabe reicht nach der Gesetzesbegründung nicht aus. macht, die der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik
  • Seite 359 – 20161228.pdf
    Seite 359 – 20161228.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    nach Satz 3 rechtfertigen, da selbst bei Erteilung der Duldung die selbstständige Tätigkeit von Gesetzes Wenn der Ausländer wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat zu mehr als 50 Tagessätzen oder 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern § 60a Abs. 6 Nr. 2, denn Asylbewerber unterlagen im Asylverfahren nicht der Passpflicht des Aufenthaltsgesetzes Passersatzpapiers oder zumindest Mitwirkung bei der Beschaffung derselben, eine lange Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet
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    Seite 359 – 20170808.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    jede Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe, unabhängig davon, ob diese zur Bewährung ausgesetzt 5.1.2 genannte Bagatellvorbehalt greift auf Grund der Spezialität des Tatbestandes und der damit verbundenen Ausweisungsinteresse liegt hier nur dann vor, wenn die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt Eine Einschränkung der Teilhabe reicht nach der Gesetzesbegründung nicht aus. macht, die der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik
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    Seite 204 – 20170320.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    GG Steht fest, dass eine familiäre Lebensgemeinschaft in zumutbarer Weise auch außerhalb des Bundesgebietes zwischen einem Elternteil und seinem minderjährigen Kind die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht hatte in der o.g. Interessen Selbst wenn eine familiäre Lebensgemeinschaft besteht und in zumutbarer Weise nur im Bundesgebiet
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    Seite 267 – 20170808.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Allerdings hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Ehegatte allerdings bereits aus anderen Gründen geduldet, gestattet oder mit Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet auf und fehlt es allein an den einfachen deutschen Sprachkenntnissen, greift die gesetzliche Ausnahmeregelung nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet erteilt wurde, ist und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet
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    Seite 267 – 20170801.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Allerdings hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Ehegatte allerdings bereits aus anderen Gründen geduldet, gestattet oder mit Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet auf und fehlt es allein an den einfachen deutschen Sprachkenntnissen, greift die gesetzliche Ausnahmeregelung nach den §§ 19 bis 21 besitzt und die Ehe bereits bestand, als er seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet erteilt wurde, ist und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet
  • Seite 499 – 20171211.pdf
    Seite 499 – 20171211.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    Für Titelinhaber, die im Rahmen von Resettlementprogrammen vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neube-stimmung Regelung des § 104 Abs. 7 trägt dem Umstand Rechnung, dass § 26 Abs. 4 und insbesondere die damit verbundene Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung ist für eine solche analoge Anwendung kein Raum mehr. erhalten haben, weil sie die Voraussetzungen von § 60 Absatz 2, 3 oder 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (sog.