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  • Seite 19 – OekolandbauDeutschland.pdf
    Seite 19 – OekolandbauDeutschland.pdf
    Biolandwirtschaft Bundesministerium für Er…
    Maßgebend für die Ausgestaltung der Förderung in der EU-Programmplanungsperiode ab 2014 sind die Vorgaben Diese bilden auch die Grundlage für die Mitfinanzierung der Maßnahmen mit EU-Mitteln. Nationale Rechtsgrundlage für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), d. h. für die finanzielle Beteiligung des Bundes an Fördermaßnahmen, Zuwendungsempfänger für die Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus müssen
  • Seite 21 – abl-18
    Seite 21 – abl-18
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    und 21.03.2013 getroffene Vereinbarung Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 01.05.2012 und 05.11.2012 getroffene Vereinbarung am 17.12.2012 Mitteilung Nr. 1083/2014 getroffene Vereinbarung Lausitz Pflege- und Betreuungs-gGmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 05.11.2012 und 11.11.2012 getroffene Vereinbarung
  • Seite 223 – amtsblatt-01
    Seite 223 – amtsblatt-01
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 08.05.2013 getroffene Vereinbarung wegen der Ge- 81829 München wird für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum nehmigung der Vereinbarung Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 14.12.2012 BK4-12/3986 getroffene Vereinbarung ke AG für Baldwin Technology GmbH wegen der Genehmigung der und 11.01.2013 getroffene Vereinbarung eines individuellen Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Netzentgeltes
  • Seite 166 – abl-20
    Seite 166 – abl-20
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Antragstellerin und der Beteiligten am 27.11.2012 Mitteilung Nr. 1184/2014 und 06.12.2012 getroffene Vereinbarung am 06.12.2012 getroffene Vereinbarung Antrags der Stadtwer- ke Würzburg AG für NTT Data Deutschland GmbH wegen der Ge- nehmigung der Vereinbarung am 08.01.2013 Mitteilung Nr. 1183/2014 getroffene Vereinbarung vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bundes- GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung
  • Seite 180 – abl-21
    Seite 180 – abl-21
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 10.10.2013 PLAN Ingenieurgesellschaft für Energiedienstleistungen mbH für getroffene Vereinbarung wegen der Genehmigung der Abnahmestelle Chausseestr. 1, 15745 Wildau wird für den Zeit- Vereinbarung Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 05.11.2013 BK4-13/1401 getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die Peter Baum GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung ei- eines individuellen Netzentgeltes für die haus GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines indi
  • Seite 180 – 20201118
    Seite 180 – 20201118
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 180 – 20200626
    Seite 180 – 20200626
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 180 – 20200907
    Seite 180 – 20200907
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 180 – 20200617
    Seite 180 – 20200617
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 180 – 20210614
    Seite 180 – 20210614
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 180 – 20210521
    Seite 180 – 20210521
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 180 – 20210421
    Seite 180 – 20210421
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 180 – 20201218
    Seite 180 – 20201218
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 181 – 20210927
    Seite 181 – 20210927
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung der Nebenbestimmung „Forschung im Rahmen des Programms …“ unter Benennung des Programms oder der Vereinbarung
  • Seite 181 – 210927vab
    Seite 181 – 210927vab
    Weisungen zu Aufenthalts… Senatsverwaltung für Inn…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung der Nebenbestimmung „Forschung im Rahmen des Programms …“ unter Benennung des Programms oder der Vereinbarung
  • Seite 181 – 20200304.pdf
    Seite 181 – 20200304.pdf
    ältere Versionen der Ver… Landesamt für Bürger- un…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 181 – abl-11
    Seite 181 – abl-11
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 22.06.2012 getroffene Vereinbarung Str. 30, 45896 Gelsenkirchen wegen der Genehmi- netzagentur abgerufen werden. gung der Vereinbarung wegen der Genehmigung der Vereinbarung am 16.10.2012 getroffene Vereinbarung netzagentur abgerufen werden. ke AG, Schaezlerstr. 3, 86150 Augsburg wegen der Genehmigung der Vereinbarung
  • Seite 181 – 20200304
    Seite 181 – 20200304
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    verpflichten, die Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monaten nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung Abgabe einer allgemeinen Übernahmeerklärung Die Forschungseinrichtung kann die Erklärung nach Absatz BAMF allgemein für sämtliche Ausländer abgeben, denen auf GrundN einer mit ihr geschlossenen Aufnahmevereinbarung grundsätzlich an der Dauer der Tätigkeit auszurichten, wie sie sich aus der vorzulegenden Aufnahmevereinbarung Dies gilt ausgerichtet an § 18d Abs. 4 S. 3 insbesondere dann, wenn ausweislich der Aufnahmevereinbarung
  • Seite 170 – abl-22
    Seite 170 – abl-22
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Kreisverband Märkisch-Oder-Spree e.V. wegen der Genehmigung und 25.09.2012 getroffene Vereinbarung eines individuellen der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 10.09.2012 und 20.09.2012 getroffene Vereinbarung eines individuellen der Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzent- Netzentgeltes eines individuellen der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
  • Seite 413 – amtsblatt-02-band-2
    Seite 413 – amtsblatt-02-band-2
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    und 05.08.2013 getroffene Vereinbarung der Antragstellerin und der Beteiligten am 10.09.2012 BK4-12/3878 und 13.09.2012 getroffene Vereinbarung und 05.08.2013 getroffene Vereinbarung PROPERTIES Energy Management GmbH für Metro Cash & Carry und 05.08.2013 getroffene Vereinbarung eines individuellen Deutschland GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung Netzentgeltes
  • Seite 331 – abl-08
    Seite 331 – abl-08
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 31.08.2012 In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der E.ON getroffene Vereinbarung Abnahmestelle Palmstr. 27, 84387 Julbach wird für den Zeitraum der Genehmigung der Vereinbarung Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 31.08.2012 BK4-12/1745 getroffene Vereinbarung am 31.08.2012 In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der E.ON getroffene Vereinbarung Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 31.08.2012 BK4-12/1746 getroffene Vereinbarung
  • Seite 334 – abl-08
    Seite 334 – abl-08
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 06.11.2012 getroffene Vereinbarung 2146 Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 04.12.2012 und 27.12.2012 getroffene Vereinbarung am 07.12.2012 StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1; Antrag auf Genehmigung indivi- getroffene Vereinbarung Genehmigung Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun- der Vereinbarung am 25.09.2012 dueller Netzentgelte, hier BK4-12/2146 getroffene Vereinbarung
  • Seite 375 – abl-21
    Seite 375 – abl-21
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 22.12.2012 getroffene Vereinbarung Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Bäckerei Horst Konditorei wegen der Genehmigung der Vereinbarung vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bundes- Beyer wegen der Genehmigung der Vereinbarung und 20.12.2012 getroffene Vereinbarung des Antrags der EWR Ak- tiengesellschaft für Tadiran Batteries GmbH wegen der Genehmi- gung der Vereinbarung
  • Seite 432 – abl-13
    Seite 432 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 31.08.2012 getroffene Vereinbarung Bamberger Straße 20, 96317 Kronach netzagentur abgerufen werden. wegen der Genehmigung der Vereinbarung wegen der Genehmigung der Vereinbarung am 31.08.2012 getroffene Vereinbarung am 31.08.2012 getroffene Vereinbarung
  • Seite 196 – abl-06
    Seite 196 – abl-06
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 12.08.2014 getroffene Vereinbarung Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV und der Verfahrensbeteiligten wegen der Genehmigung der Vereinbarung am 19.05.2014 getroffene Vereinbarung Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV und der Verfahrensbeteiligten