Dokumente

Ihre Suche ergab 10.000+ Ergebnisse.

  • Seite 197 – abl-06
    Seite 197 – abl-06
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Wacker Chemie AG wegen der Genehmigung der Vereinbarung Entscheidung getroffen: Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 19.11.2013 getroffene Vereinbarung am 27.11.2013 getroffene Vereinbarung am 07.11.2013 Mitteilung Nr. 364/2015 getroffene Vereinbarung KG wegen der Genehmigung der Verein- barung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2
  • Seite 239 – abl-19
    Seite 239 – abl-19
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Wandlung ICAs in kaskadierende ICAs ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“, mit gleichzeitiger Bestellung eines ICAs 121,12 € und Zweiwegeführung Expressentstörung, jährlich, je 2 Mbit/s-Verbindung 176,74 € Änderung gen werden. Einmalige Entgelte ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s“, ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung
  • Seite 236 – abl-17
    Seite 236 – abl-17
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 24.02.2014 Mitteilung Nr. 974/2014 getroffene Vereinbarung wegen der Genehmigung der Vereinbarung am 16.01.2013 Mitteilung Nr. 972/2014 getroffene Vereinbarung am 18.12.2012 Mitteilung Nr. 973/2014 getroffene Vereinbarung wegen der Genehmigung der Vereinbarung
  • Seite 214 – amtsblatt-01
    Seite 214 – amtsblatt-01
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 10.12.2012 In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der EnBW getroffene Vereinbarung we- den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 genehmigt. gen der Genehmigung der Vereinbarung wegen der Genehmigung der Vereinbarung dueller Netzentgelte, hier BK4-12/3646 und 11.01.2013 getroffene Vereinbarung KG wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines individu- ellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1
  • Seite 215 – abl-14
    Seite 215 – abl-14
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 13.11.2012 getroffene Vereinbarung wegen der Genehmigung der Vereinbarung am 16.11.2012 dueller Netzentgelte, hier BK4-12/2534 getroffene Vereinbarung wegen der BK4-12/2534 Genehmigung der Vereinbarung StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1; Antrag auf Genehmigung indivi- und 23.11.2012 getroffene Vereinbarung
  • Seite 240 – abl-17
    Seite 240 – abl-17
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 21.01.2013 Mitteilung Nr. 994/2014 getroffene Vereinbarung wegen der Genehmi- gung der Vereinbarung und 16.11.2012 getroffene Vereinbarung wegen der Genehmigung der Vereinbarung am 20.12.2012 getroffene Vereinbarung
  • Seite 220 – abl-14
    Seite 220 – abl-14
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    und 30.11.2012 getroffene Vereinbarung Mitteilung Nr. 802/2014 und 26.11.2012 getroffene Vereinbarung vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bundes- GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung wegen der BK4-12/3000 Genehmigung der Vereinbarung GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines individuel- len Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz
  • Seite 450 – abl-13
    Seite 450 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Antrags der VEA Be- ratungs-GmbH für Vestische Caritas-Kliniken GmbH wegen der Ge- nehmigung der Vereinbarung der Antragstellerin und der Beteiligten am 10.12.2012 Mitteilung Nr. 711/2014 getroffene Vereinbarung wegen der Genehmigung der Vereinbarung 20.12.2012 getroffene Vereinbarung Netz GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines indi- viduellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2
  • Seite 451 – abl-13
    Seite 451 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 28.08.2013 getroffene Vereinbarung am 30.12.2012 getroffene Vereinbarung Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und der Verfahrensbeteiligten am 30.12.2012 getroffene Vereinbarung Genehmigung Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bundes- der Vereinbarung
  • Seite 456 – abl-13
    Seite 456 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    auf Grund des Antrags der E.ON Mitte Vertrieb GmbH für Resebeck GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung am 06.12.2012 Mitteilung Nr. 739/2014 getroffene Vereinbarung KG we- gen der Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 18.02.2013 und 21.03.2013 getroffene Vereinbarung Netz GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines indi- viduellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2
  • Seite 537 – abl-02
    Seite 537 – abl-02
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    am 25.09.2012 getroffene Vereinbarung wegen der Genehmigung der Vereinbarung am 25.09.2012 getroffene Vereinbarung Netzgesellschaft Strom mbH wegen der Genehmigung netzagentur abgerufen werden. der Vereinbarung am 26.09.2012 getroffene Vereinbarung
  • Seite 1 – orgplan-2007-09-xx
    Seite 1 – orgplan-2007-09-xx
    Organisationspläne des M… Bundesministerium für wi…
    BMZ-Ziele 2005 - 2009 Um einen zentralen Beitrag zu leisten, weltweit Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern und Demokratie zu verwirklichen, die Globalisierung gerecht zu gestalten und Legislaturperiode im gemeinsamen Bemühen folgende Ziele erreichen: 1. Das BMZ wirkt auf kohärente Politiken innerhalb der Bundesregierung und der Europäischen Sie arbei- ten ziel-, leistungs- und teamorientiert.
  • Seite 1 – Jobcenter Fichtelgebirge
    Seite 1 – Jobcenter Fichtelgebirge
    Weisungen des Jobcenters… Jobcenter Fichtelgebirge
    im Jahr 2016 Ausgangslage: Auch für das Jahr 2016 hat das Jobcenter mit seinen Trägern eine Zielvereinbarung zu den operativen Zielen abgeschlossen. des erwarteten Zugangs der Flüchtlinge und Erstattung von Verwaltungskosten aus Vorjahren, die finanziellen Dadurch soll eine Steigerung der Integrationen im Vergleich zum Vorjahr erreicht werden. 1. Zahl der Eigenbemühungen Die Forderung nach Eigenbemühungen von den Kunden ist weiterhin notwendig.
  • Seite 1 – orgplan-2006-11-xx
    Seite 1 – orgplan-2006-11-xx
    Organisationspläne des M… Bundesministerium für wi…
    BMZ-Ziele 2005 - 2009 Um einen zentralen Beitrag zu leisten, weltweit Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern und Demokratie zu verwirklichen, die Globalisierung gerecht zu gestalten und Legislaturperiode im gemeinsamen Bemühen folgende Ziele erreichen: 1. Das BMZ wirkt auf kohärente Politiken innerhalb der Bundesregierung und der Europäischen Sie arbei- ten ziel-, leistungs- und teamorientiert.
  • Seite 3 – 219.pdf
    Seite 3 – 219.pdf
    Protokolle vom Beirat fü… Bundesministerium für Um…
    Dezember 2013 A 219/2 Kommentierte Gliederung des SDG-Politikpapiers Erledigung Termin 15.1.2014 TOP 3: HAUPTGUTACHTEN "STÄDTEIURBANISIERUNG" (ARBEITSTITEL) IAP 219/02 enthält die Zusammenstellung der Ergebnisse Sitzung zur Fokussierung des Gutachtens stattgefunden haben. stellen diese jeweils vor. und · Der Beirat Anhand dieser Typisierung sollen exemplarische Städte ausgewählt werden, an denen die Analysen rird dazu des HG "Städte/Urbanisierung": Ergänzung von Kommentierung und Leitfragen Erledigung Termin 15.1.2014
  • Seite 7 – 43
    Seite 7 – 43
    Übernahme der „4Germany … Bundeskanzleramt
    Juni 2020 DurchführungvereinbarterUnter$uchungshandlungen Juni 2020 und die Gelegenheit ein Angebot abzugeben bezüglich der Durchführung bestimmter vereinbarter Wir versichern Ihnen, dass wi~ der Auftragsdurchführung unsere volle Aufmerksamkeit widmen werden. 1 Auftragsteam Der für die Auftragsdurchführung unmittelbar verantwortliche Wirtschaftsprüfer vereinbarter Untersuchungshandlungen nach ISRS4400, d.h. kritische Durchsicht der.zur
  • Seite 4 – hmopbericht11-2021-unterzeichnet
    Seite 4 – hmopbericht11-2021-unterzeichnet
    IFG-Anfrage: Jahresberic… Ministerium für Kultur u…
    Bauphase Ersatzneubau Modernisierung/Sanierung mehreren Vereinbarung 22.11.2017 Erstellung Nutzersollvereinbarung Die HiloP Vereinbarung Hier: keine zeitliche Diffelenzierung zwischen den Maßnahmen und zwischen den Bauphasen.
  • Seite 1 – verfahrensverzeichniseureka-fachfinal-vgb-20-09-2010
    Seite 1 – verfahrensverzeichniseureka-fachfinal-vgb-20-09-2010
    Namentliche Zusammensetz… Verwaltungsgericht Wiesb…
    neues Verfahren Änderung Das Verzeichnis ist zur Einsichtnahme bestimmt (§ 6 Erleichterung der Abwicklung prozessualer Abläufe (vgl. Erleichterung der Arbeit der Serviceteams bei der Aktenverwaltung (vgl. Erleichterung der Kostenabwicklung (vgl. Erläuterungen unter 12.1.7) 9. Erleichterung der Vorbereitung der Geschäftsverteilung durch das Präsidium (vgl.
  • Seite 1 – anlage-5-formular-inverwahrungnahme-05-2018
    Seite 1 – anlage-5-formular-inverwahrungnahme-05-2018
    Richtlinien und Dienstvo… Bundesanstalt für Landwi…
    Zweifel am Vorliegen einer gültigen FLEGT-Genehmigung nicht innerhalb eines Monats nach der Inverwahrungnahme Auskünfte zur erforderlichen Nachweisführung erteilt die BLE, Referat 222. 5. werden in Verwahrung genommen einem Dritten zur Verwahrung Nämlichkeitssicherung 7. ist der Bundesanstalt auf Verlangen unverändert wieder zur Verfügung zu stellen. - Die an der Lieferung
  • Seite 2 – bmjv-insolvenzordnung2
    Seite 2 – bmjv-insolvenzordnung2
    Formulierungshilfen für … Bundesministerium der Ju…
    Ausschusses Gesetzentwurf der Bundes- Gesetzentwurf der Bundes- regierung regierung Entwurf eines Dritten Gesetzes Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der lnsolvenzord- zur Änderung . �er lnsolvenzord- nung nung und zur Anderung des Ge- setzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung Vom ...
  • Seite 2 – Hass gegen Frauen und frauenfeindliche Netzwerke in Bayern
    Seite 2 – Hass gegen Frauen und frauenfeindliche Netzwerke in Bayern
    „Incel-Bewegung“ Bayerisches Staatsminist…
    zwischen der aktuellen Gefahrenlage im Bereich des Rechtsterrorismus und einer möglichen Ra- dikalisierung der (potenziellen) Täter in frauenfeindlichen Netzwerken?............. 6 6.3 Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, welche Rolle der Hass auf Frauen als ein Tatmotiv 6 7.3 Ist der mutmaßliche Täter des Nürnberger Messerangriffs nach Kenntnis der Staatsregierung der Antidiskriminierung sowie Rechtsextremismus- prävention einzubeziehen?..............................
  • Seite 2 – beschlussantragzurstiftungsgrndungfinal
    Seite 2 – beschlussantragzurstiftungsgrndungfinal
    IFG-Anfrage: Stiftung Kl… Bundesministerium für Wi…
    Stiftungszweck ist der Einsatz für Ziele des Klima- und Umweltschutzes, u.a. bei  der Durchführung und Förderung von Maßnahmen und Projekten des Klimaschutzes und zur Bewahrung oder Wiederherstellung vor den Küsten des Landes MV sowie an und vor den Küsten der Ostseeanrainerstaaten, der Förderung und Forschung, der Umsetzung von Maßnahmen für Belange des Klima- und Naturschutzes, der Sicherung Die Landesregierung geht davon aus, dass die Stiftung Bauteile und Maschinen kaufen könne, die für die
  • Seite 3 – aga
    Seite 3 – aga
    interne Weisungen, Erfas… Stadtverwaltung Tübingen…
    Grundsätze der Zusammenarbeit Die fünf Grundsätze: Unter Zielorientierung verstehen wir • klare, begründete , erreichbare, sinnhafte und überprüfbare Ziele sowie Teilziele im Dialog festzulegen • auf dem Weg zum Ziel die Zielerreichung regelmäßig gemeinsam zu überprüfen und zu dokumentieren • ein systematisches Handeln auf die Ziele hin mit klaren Zuständigkeiten und Prioritäten • ausreichende Ressourcen zur Zielerreichung zur Verfügung zu haben Unter Lösungsorientierung verstehen wir • vorhandene Probleme und Hindernisse
  • Seite 1 – R354-2w
    Seite 1 – R354-2w
    Korrespondenz mit Tesla … Ministerium für Wirtscha…
    o Voraussetzung für die Förderung der Erneuerbaren-Energien-Anlage ist der Eigenverbrauch der erzeugten De-minimis VO o Das Stromspeichersystem dient primär zur Speicherung erneuerbarer Energien. Die Anforderung resultiert aus dem spezifischen Ziel 8 des EFRE-OP. Speicherung von Strom einer KWK-Anlage zur Erhöhung des Eigenverbrauchs) ist möglich. Fördersatz: bis zu 80% der förderfähigen Kosten Förderhöchstbetrag: 200.000 Euro o 0000 e Eine Förderung
  • Seite 2 – AnlageSchlussbericht
    Seite 2 – AnlageSchlussbericht
    Anfrage zum Bericht des … Freie Universität Berlin
    Textübernahme, ohne dass dessen Urheberschaft eindeutig zu erkennen wäre 03411 3C Paraphrasierung Daher einzuordnen als Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen mit im Kontext genannter , aber nicht eindeutig zuzuordnender Quelle. 03717 2B Paraphrasierung mit deutlichen mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 03801 2B Paraphrasierung mit deutlichen wörtlichen Textübernahmen ohne Nennung der Quelle 04030 2B Paraphrasierung