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  • Seite 107 – abl-05
    Seite 107 – abl-05
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 05 2011 – Regulierung Energie – 715 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel,
  • Seite 115 – abl-18
    Seite 115 – abl-18
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    KG ihren Antrag vom vom 09.11.2005 auf Genehmigung der Vereinbarung eines individu- 28.10.2005 auf Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen ellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1
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    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 698 – Regulierung , Energie – 05 2011 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung
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    Seite 97 – abl-21
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat Oktober 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 92 – abl-20
    Seite 92 – abl-20
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Zusatzdokumentation Folgende Bestandteilte der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext zuständigen Behörde hinterlegt: [Cel_CS/m2_Spec] CCV Deutschland GmbH,,Unterlagen zur Herstellererklärung Ende der Herstellerklärung Herstellererklärung zum „CARD STAR /medic2, Version M1.50G, Version
  • Seite 86 – abl-12
    Seite 86 – abl-12
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 1770 – Regulierung , Energie – 12 2013 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung
  • Seite 25 – abl-05
    Seite 25 – abl-05
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat Februar 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 72 – abl-13
    Seite 72 – abl-13
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    PostG Im Monat Juni 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 60 – abl-16
    Seite 60 – abl-16
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – Herstellererklärung Inhalt der Erklärung Diese Herstellererklärung dient ausschließlich dazu, die Erfüllung der vorstehend - Ende der Herstellererklärung - HE_multisign_Enterprise_4-1
  • Seite 60 – amtsblatt-05
    Seite 60 – amtsblatt-05
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat Februar 2017 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 73 – amtsblatt-01
    Seite 73 – amtsblatt-01
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Prozess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten Netzbetreiber Ist ein Dritter im Sinne des § 21b Abs. 2 Nr. 2 EnWG für die Durchführung Sollablesetermine erst später, so gibt der Netzbetreiber diese Information im Rahmen einer StammdatenänderungRegulierung
  • Seite 73 – abl-24
    Seite 73 – abl-24
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Umwegfaktor für den Intra-Building-Abschnitt bei Zweiwegeführung, Entgelt für die Expressentstörung bei ICAs Customer Sited Expressentstörung: je 2 Mbit/s jährlich Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je 2 Mbit/s-Verbindung Für
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    Seite 73 – abl-05
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 05 2011 – Regulierung Energie – 681 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel,
  • Seite 72 – abl-04
    Seite 72 – abl-04
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Der aktuelle Status der Gültigkeit dieser Herstellererklärung ist bei der zuständigen Behörde ( Bundesnetzagentur nachgeprüft werden. 8 Zusatzdokumentation Folgende Bestandteile der Herstellererklärung - Ende der Herstellererklärung - Herstellererklärung
  • Seite 323 – abl-19
    Seite 323 – abl-19
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Nach Aufwand schaltungsverbindung, Verkehrslenkung und -registrierung Änderung der Ver- Nach Aufwand kehrslenkung und –registrierung , je betroffene Vermittungsstelle 4 Entgelte für Tests Durchführung von Zusammenschaltungs
  • Seite 311 – abl-18
    Seite 311 – abl-18
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat August 2016 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 184 – abl-02
    Seite 184 – abl-02
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Neckar Mihai Veltan 84478 (Änderung 55.221 Transport & Handel KSS Kurier & Sicherheits- 06366 Köthen • Beförderung Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm • Beförderung Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG • Beförderung
  • Seite 186 – abl-05
    Seite 186 – abl-05
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 794 – Regulierung , Energie – 05 2011 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung
  • Seite 202 – amtsblatt-20-2018
    Seite 202 – amtsblatt-20-2018
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 2026 – Regulierung , Energie – 20 2018 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwer- debegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die
  • Seite 564 – abl-17-1
    Seite 564 – abl-17-1
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Monat September 2016 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 256 – abl-17
    Seite 256 – abl-17
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Bundesnetzagentur – Herstellererklärung Gov-2014-06-01 Herstellererklärung dass ihr Produkt Herstellererklärung KG Seite 1 von 23 Herstellererklärung
  • Seite 228 – abl-01
    Seite 228 – abl-01
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    CC remote signer 5.1 Versionsnummer: 5.1.0 Auslieferung: Der Hersteller Weitere Übertragungswege (E-Mail, FTP Download) sind individuell vereinbar Handelsregister HRB 107535, Amtsgericht Mannheim Im Folgenden wird das Produkt, auf das sich die Herstellererklärung Herstellererklärung zu Sign Live!
  • Seite 188 – abl-16
    Seite 188 – abl-16
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat August 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 270 – abl-14
    Seite 270 – abl-14
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat Juli 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 13 – Scanned Document
    Seite 13 – Scanned Document
    Störungen durch WLAN Acc… Bundesnetzagentur
    StöVerUrs Bundes- netz- Störung veranlassen, Anhörungsverfahren (nur EMVG); Kollisionsfall bearbeiten agentur Mitarbeit, Reaktion auf Anhörung (nur EMVG) VA 09/STÖ Stand:18.01.2017 Störung Meldung vB Sofortm. nötig über Sofortmaßnahme Verfahrensablauf nach 5.6 dar) nötig veranlassen ersuchen im Rahmen der Amtshilfe schützen Störung