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Seite 107 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturTelekommunikation, Post und Eisenbahnen 05 2011 – Regulierung Energie – 715 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, -
Seite 115 – abl-18
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturKG ihren Antrag vom vom 09.11.2005 auf Genehmigung der Vereinbarung eines individu- 28.10.2005 auf Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen ellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 -
Seite 90 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturGas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 698 – Regulierung , Energie – 05 2011 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung -
Seite 97 – abl-21
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturIm Monat Oktober 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften -
Seite 92 – abl-20
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturZusatzdokumentation Folgende Bestandteilte der Herstellererklärung wurden aus dem Veröffentlichungstext zuständigen Behörde hinterlegt: [Cel_CS/m2_Spec] CCV Deutschland GmbH,,Unterlagen zur Herstellererklärung Ende der Herstellerklärung Herstellererklärung zum „CARD STAR /medic2, Version M1.50G, Version -
Seite 86 – abl-12
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturGas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 1770 – Regulierung , Energie – 12 2013 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung -
Seite 25 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturIm Monat Februar 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften -
Seite 72 – abl-13
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturPostG Im Monat Juni 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften -
Seite 60 – abl-16
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturTeil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – Herstellererklärung Inhalt der Erklärung Diese Herstellererklärung dient ausschließlich dazu, die Erfüllung der vorstehend - Ende der Herstellererklärung - HE_multisign_Enterprise_4-1 -
Seite 60 – amtsblatt-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturIm Monat Februar 2017 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften -
Seite 73 – amtsblatt-01
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturProzess Anforderung und Weiterleitung von Messwerten Netzbetreiber Ist ein Dritter im Sinne des § 21b Abs. 2 Nr. 2 EnWG für die Durchführung Sollablesetermine erst später, so gibt der Netzbetreiber diese Information im Rahmen einer Stammdatenänderung – Regulierung -
Seite 73 – abl-24
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturUmwegfaktor für den Intra-Building-Abschnitt bei Zweiwegeführung, Entgelt für die Expressentstörung bei ICAs Customer Sited Expressentstörung: je 2 Mbit/s jährlich Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je 2 Mbit/s-Verbindung Für -
Seite 73 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturTelekommunikation, Post und Eisenbahnen 05 2011 – Regulierung Energie – 681 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, -
Seite 72 – abl-04
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturDer aktuelle Status der Gültigkeit dieser Herstellererklärung ist bei der zuständigen Behörde ( Bundesnetzagentur nachgeprüft werden. 8 Zusatzdokumentation Folgende Bestandteile der Herstellererklärung - Ende der Herstellererklärung - Herstellererklärung -
Seite 323 – abl-19
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturNach Aufwand schaltungsverbindung, Verkehrslenkung und -registrierung Änderung der Ver- Nach Aufwand kehrslenkung und –registrierung , je betroffene Vermittungsstelle 4 Entgelte für Tests Durchführung von Zusammenschaltungs -
Seite 311 – abl-18
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturIm Monat August 2016 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften -
Seite 184 – abl-02
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturNeckar Mihai Veltan 84478 (Änderung 55.221 Transport & Handel KSS Kurier & Sicherheits- 06366 Köthen • Beförderung Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm • Beförderung Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG • Beförderung -
Seite 186 – abl-05
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturGas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 794 – Regulierung , Energie – 05 2011 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung -
Seite 202 – amtsblatt-20-2018
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturElektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 2026 – Regulierung , Energie – 20 2018 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwer- debegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die -
Seite 564 – abl-17-1
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturMonat September 2016 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften -
Seite 256 – abl-17
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturBundesnetzagentur – Herstellererklärung Gov-2014-06-01 Herstellererklärung dass ihr Produkt Herstellererklärung KG Seite 1 von 23 Herstellererklärung -
Seite 228 – abl-01
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturCC remote signer 5.1 Versionsnummer: 5.1.0 Auslieferung: Der Hersteller Weitere Übertragungswege (E-Mail, FTP Download) sind individuell vereinbar Handelsregister HRB 107535, Amtsgericht Mannheim Im Folgenden wird das Produkt, auf das sich die Herstellererklärung Herstellererklärung zu Sign Live! -
Seite 188 – abl-16
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturIm Monat August 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften -
Seite 270 – abl-14
Amtsblätter bis 2018 BundesnetzagenturIm Monat Juli 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften -
Seite 13 – Scanned Document
Störungen durch WLAN Acc… BundesnetzagenturStöVerUrs Bundes- netz- Störung veranlassen, Anhörungsverfahren (nur EMVG); Kollisionsfall bearbeiten agentur Mitarbeit, Reaktion auf Anhörung (nur EMVG) VA 09/STÖ Stand:18.01.2017 Störung Meldung vB Sofortm. nötig über Sofortmaßnahme Verfahrensablauf nach 5.6 dar) nötig veranlassen ersuchen im Rahmen der Amtshilfe schützen Störung
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