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  • Seite 146 – 20160222
    Seite 146 – 20160222
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Beschäftigung ist für einen Wechsel oder die Fortführung des Arbeitsverhältnisses keine Zustimmung der Bundesagentur In den übrigen Fällen ist erneut die Bundesagentur zu beteiligen, bzw. die Nebenbestimmung zur Beschäftigung mit Sitz in einem andern Mitgliedstaat beschäftigt werden und im Rahmen dieser Beschäftigung ins Bundesgebiet andere Belege für Aufwendungen für einen Anspruch auf Versicherungsleistungen, die denen aus der gesetzlichen
  • Seite 258 – 20210614
    Seite 258 – 20210614
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Es handelt sich also um eine von der Fachaufsicht festgesetzte echte Verschweigensfrist, die § 23 a Abs Bei gesetzlichen Feiertagen wird der Fristlauf gleichfalls gehemmt. Ein Berechnungsbeispiel: Ein Rückführungstermin wird am Donnerstag, den 10.12.2015 festgesetzt. Uhr eine Mitteilung des LEA vor, dass der Vorgang bereits am Donnerstag die Woche zuvor konkret festgesetzt gescheiterten Abschiebungstermin vorsorglich schon einen oder mehrere weitere Abschiebungstermine festgesetzt
  • Seite 257 – 20170801
    Seite 257 – 20170801
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 257 – 20170808
    Seite 257 – 20170808
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 257 – 20210521
    Seite 257 – 20210521
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Es handelt sich also um eine von der Fachaufsicht festgesetzte echte Verschweigensfrist, die § 23 a Abs Bei gesetzlichen Feiertagen wird der Fristlauf gleichfalls gehemmt. Ein Berechnungsbeispiel: Ein Rückführungstermin wird am Donnerstag, den 10.12.2015 festgesetzt. Uhr eine Mitteilung des LEA vor, dass der Vorgang bereits am Donnerstag die Woche zuvor konkret festgesetzt gescheiterten Abschiebungstermin vorsorglich schon einen oder mehrere weitere Abschiebungstermine festgesetzt
  • Seite 234 – 20170601
    Seite 234 – 20170601
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 235 – 20161205
    Seite 235 – 20161205
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 233 – 20170320
    Seite 233 – 20170320
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 297 – 20200907
    Seite 297 – 20200907
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 295 – 20200626
    Seite 295 – 20200626
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 295 – 20200617
    Seite 295 – 20200617
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 298 – 20200304
    Seite 298 – 20200304
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 274 – 20200106
    Seite 274 – 20200106
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 268 – 20180319
    Seite 268 – 20180319
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 270 – 20191129
    Seite 270 – 20191129
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 270 – 20190311
    Seite 270 – 20190311
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 269 – 20190823
    Seite 269 – 20190823
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 271 – 20180801
    Seite 271 – 20180801
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 269 – 20180430
    Seite 269 – 20180430
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 307 – 20210614
    Seite 307 – 20210614
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 306 – 20210927
    Seite 306 – 20210927
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 306 – 20210521
    Seite 306 – 20210521
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 304 – 20210421
    Seite 304 – 20210421
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 303 – 20201118
    Seite 303 – 20201118
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet
  • Seite 303 – 20201218
    Seite 303 – 20201218
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Lebensgemeinschaft muss nach § 28 Abs. 1 im Bundesgebiet (fort-)bestehen. , in denen der Familiennachzug zu Deutschen erfolgt, die zwar ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet Deutsche gelten zwar in Deutschland nicht als Unionsbürger anderer Mitgliedstaaten im Sinne des Feizügigkeitsgesetzes Niederlassungserlaubnis gem. § 28 Abs. 2 zu erteilen, so es lediglich am gewöhnlichen Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet