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  • Seite 497 – 20191129
    Seite 497 – 20191129
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    familiären Lebensgemeinschaft; erst jetzt eingetretene Erkrankung, die Reiseunfähigkeit oder ein zielstaatsbezogenes Auch die hinreichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung nach vorheriger Verweigerung stellt einen solchen Erklärung einer Gegenvorstellung abzugeben. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Traumatisierung erst jetzt anerkannt wird oder wenn - wie im Falle vorgenannten Personenkreis Kenntnis vom Vorliegen einer Doppel- oder Mehrfachidentität (insbesondere nach Durchführung
  • Seite 550 – 20201118
    Seite 550 – 20201118
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    familiären Lebensgemeinschaft; erst jetzt eingetretene Erkrankung, die Reiseunfähigkeit oder ein zielstaatsbezogenes Auch die hinreichende Mitwirkung bei der Passbeschaffung nach vorheriger Verweigerung stellt einen solchen Erklärung einer Gegenvorstellung abzugeben. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Traumatisierung erst jetzt anerkannt wird oder wenn - wie im Falle vorgenannten Personenkreis Kenntnis vom Vorliegen einer Doppel- oder Mehrfachidentität (insbesondere nach Durchführung
  • Seite 423 – 20181127
    Seite 423 – 20181127
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Atteste diese Anforderungen nicht, ist dem Betroffenen unter Hinweis auf § 82 Abs. 1 Gelegenheit zur Nachbesserung Auskunft darüber bieten die Arztsuchen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen ( http://www.kbv.de Bei geltend gemachter posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) ist darüber hinaus darauf zu achten, somatischen, psychischen oder psychosomatischen Befundes (anamnestische Angaben nur, soweit diese zur Sicherung Beschäftigungen ohne Sicherung des Lebensunterhalts: Dient der Zuzug der Aufnahme einer erlaubten Ausbildung
  • Seite 424 – 20180801
    Seite 424 – 20180801
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Atteste diese Anforderungen nicht, ist dem Betroffenen unter Hinweis auf § 82 Abs. 1 Gelegenheit zur Nachbesserung Auskunft darüber bieten die Arztsuchen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen ( http://www.kbv.de Bei geltend gemachter posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) ist darüber hinaus darauf zu achten, somatischen, psychischen oder psychosomatischen Befundes (anamnestische Angaben nur, soweit diese zur Sicherung Beschäftigungen ohne Sicherung des Lebensunterhalts: Dient der Zuzug der Aufnahme einer erlaubten Ausbildung
  • Seite 426 – 20190311
    Seite 426 – 20190311
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Atteste diese Anforderungen nicht, ist dem Betroffenen unter Hinweis auf § 82 Abs. 1 Gelegenheit zur Nachbesserung Auskunft darüber bieten die Arztsuchen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen ( http://www.kbv.de Bei geltend gemachter posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) ist darüber hinaus darauf zu achten, somatischen, psychischen oder psychosomatischen Befundes (anamnestische Angaben nur, soweit diese zur Sicherung Beschäftigungen ohne Sicherung des Lebensunterhalts: Dient der Zuzug der Aufnahme einer erlaubten Ausbildung
  • Seite 430 – 20190823
    Seite 430 – 20190823
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Berlin demnach der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und liegen keine Nachweise über die eigenständige Sicherung Wird die Streichung oder Änderung auf Grund eines konkret beabsichtigten länderübergreifenden Wohnortwechsels wenn eine Beteiligung der Zuzugsbehörde rechtlich nicht vorgesehen ist, soll jede Streichung oder Änderung Merke: Eine Streichung, Änderung oder Beteiligung kommt nicht in Betracht, wenn kein dauerhafter Wohnortwechsel Die Bearbeitung des Antrags sowie die Änderung oder Streichung der Wohnsitzauflage für Geduldete sind
  • Seite 49 – 20170801
    Seite 49 – 20170801
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Abs. 4 findet § 5 Abs. 3 Satz 2 keine Anwendung, weil insofern die in § 9 enthaltenen Regelungen spezieller sind (vgl. insb. zur Lebensunterhaltssicherung BVerwG, Urteil vom 28.10.2008 - 1 C 34/07 -). Abs. 3 gilt also nicht für den Fall der Familienzusammenführung zu dem darin genannten Personenkreis. Hier ist die zwingende Anforderung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ggf. in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 6 die speziellere und daher vorrangige Regelung (BVerwG - Urteil vom 28.10.2008 - BVerwG 1 C 34.07 -
  • Seite 49 – 20171211
    Seite 49 – 20171211
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Abs. 4 findet § 5 Abs. 3 Satz 2 keine Anwendung, weil insofern die in § 9 enthaltenen Regelungen spezieller sind (vgl. insb. zur Lebensunterhaltssicherung BVerwG, Urteil vom 28.10.2008 - 1 C 34/07 -). Abs. 3 gilt also nicht für den Fall der Familienzusammenführung zu dem darin genannten Personenkreis. Hier ist die zwingende Anforderung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ggf. in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 6 die speziellere und daher vorrangige Regelung (BVerwG - Urteil vom 28.10.2008 - BVerwG 1 C 34.07 -
  • Seite 49 – 20170808
    Seite 49 – 20170808
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Abs. 4 findet § 5 Abs. 3 Satz 2 keine Anwendung, weil insofern die in § 9 enthaltenen Regelungen spezieller sind (vgl. insb. zur Lebensunterhaltssicherung BVerwG, Urteil vom 28.10.2008 - 1 C 34/07 -). Abs. 3 gilt also nicht für den Fall der Familienzusammenführung zu dem darin genannten Personenkreis. Hier ist die zwingende Anforderung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ggf. in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 6 die speziellere und daher vorrangige Regelung (BVerwG - Urteil vom 28.10.2008 - BVerwG 1 C 34.07 -
  • Seite 49 – 20171023
    Seite 49 – 20171023
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Abs. 4 findet § 5 Abs. 3 Satz 2 keine Anwendung, weil insofern die in § 9 enthaltenen Regelungen spezieller sind (vgl. insb. zur Lebensunterhaltssicherung BVerwG, Urteil vom 28.10.2008 - 1 C 34/07 -). Abs. 3 gilt also nicht für den Fall der Familienzusammenführung zu dem darin genannten Personenkreis. Hier ist die zwingende Anforderung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ggf. in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 6 die speziellere und daher vorrangige Regelung (BVerwG - Urteil vom 28.10.2008 - BVerwG 1 C 34.07 -
  • Seite 342 – 20200304
    Seite 342 – 20200304
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Vereinzelte Straftaten unterhalb der Bagatellgrenze sind hingegen unbeachtlich, wenn keine Gefahr weiterer Relevant wird dies insbesondere bei der Ersterteilung unter Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 sowie der Verlängerung sowie das minderjährige ledige Kind auch dann in den Genuss der Befreiung von der erforderlichen LU-Sicherung
  • Seite 298 – 20160105
    Seite 298 – 20160105
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    ausländischen Rechtsordnungen vielfach als Abschiebungsmaßnahme angesehen, da die verfahrensmäßige Differenzierung Zuständig für die Durchführung im Land Berlin ist LAGeSo. konkret geplante freiwillige Ausreise einen entsprechenden Verzicht zu erklären, ist diese Verzichtserklärung
  • Seite 302 – 20160222
    Seite 302 – 20160222
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    ausländischen Rechtsordnungen vielfach als Abschiebungsmaßnahme angesehen, da die verfahrensmäßige Differenzierung Zuständig für die Durchführung im Land Berlin ist LAGeSo. konkret geplante freiwillige Ausreise einen entsprechenden Verzicht zu erklären, ist diese Verzichtserklärung
  • Seite 303 – 20160317
    Seite 303 – 20160317
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    ausländischen Rechtsordnungen vielfach als Abschiebungsmaßnahme angesehen, da die verfahrensmäßige Differenzierung Zuständig für die Durchführung im Land Berlin ist LAGeSo. konkret geplante freiwillige Ausreise einen entsprechenden Verzicht zu erklären, ist diese Verzichtserklärung
  • Seite 314 – 20190823
    Seite 314 – 20190823
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Vereinzelte Straftaten unterhalb der Bagatellgrenze sind hingegen unbeachtlich, wenn keine Gefahr weiterer Relevant wird dies insbesondere bei der Ersterteilung unter Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 sowie der Verlängerung sowie das minderjährige ledige Kind auch dann in den Genuss der Befreiung von der erforderlichen LU-Sicherung
  • Seite 313 – 20190708
    Seite 313 – 20190708
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Vereinzelte Straftaten unterhalb der Bagatellgrenze sind hingegen unbeachtlich, wenn keine Gefahr weiterer Relevant wird dies insbesondere bei der Ersterteilung unter Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 sowie der Verlängerung sowie das minderjährige ledige Kind auch dann in den Genuss der Befreiung von der erforderlichen LU-Sicherung
  • Seite 315 – 20191129
    Seite 315 – 20191129
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Vereinzelte Straftaten unterhalb der Bagatellgrenze sind hingegen unbeachtlich, wenn keine Gefahr weiterer Relevant wird dies insbesondere bei der Ersterteilung unter Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 sowie der Verlängerung sowie das minderjährige ledige Kind auch dann in den Genuss der Befreiung von der erforderlichen LU-Sicherung
  • Seite 311 – 20190816
    Seite 311 – 20190816
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Vereinzelte Straftaten unterhalb der Bagatellgrenze sind hingegen unbeachtlich, wenn keine Gefahr weiterer Relevant wird dies insbesondere bei der Ersterteilung unter Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 sowie der Verlängerung sowie das minderjährige ledige Kind auch dann in den Genuss der Befreiung von der erforderlichen LU-Sicherung
  • Seite 768 – 20200304
    Seite 768 – 20200304
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    In der Rechtsbehelfsbelehrung ist das für die aktenhaltende Ausländerbehörde zuständige Verwaltungsgericht Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommen hinausgehende Wünsche der Ausländerbehörde um Zulieferung den Antragsteller, ist das LAF - I A 11.9 – formlos unter Angabe der EASY-Options-Nr. um eine Umquotierung
  • Seite 339 – 20200617
    Seite 339 – 20200617
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Vereinzelte Straftaten unterhalb der Bagatellgrenze sind hingegen unbeachtlich, wenn keine Gefahr weiterer Relevant wird dies insbesondere bei der Ersterteilung unter Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 sowie der Verlängerung sowie das minderjährige ledige Kind auch dann in den Genuss der Befreiung von der erforderlichen LU-Sicherung
  • Seite 339 – 20200626
    Seite 339 – 20200626
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Vereinzelte Straftaten unterhalb der Bagatellgrenze sind hingegen unbeachtlich, wenn keine Gefahr weiterer Relevant wird dies insbesondere bei der Ersterteilung unter Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 sowie der Verlängerung sowie das minderjährige ledige Kind auch dann in den Genuss der Befreiung von der erforderlichen LU-Sicherung
  • Seite 319 – 20200106
    Seite 319 – 20200106
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Vereinzelte Straftaten unterhalb der Bagatellgrenze sind hingegen unbeachtlich, wenn keine Gefahr weiterer Relevant wird dies insbesondere bei der Ersterteilung unter Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 sowie der Verlängerung sowie das minderjährige ledige Kind auch dann in den Genuss der Befreiung von der erforderlichen LU-Sicherung
  • Seite 197 – 20161205
    Seite 197 – 20161205
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Im Übrigen wird die Verlängerung nach dem üblichen Verfahren, d.h. mit schriftlicher Anhörung, versagt Der Betroffene kann sich bezüglich der Äußerung zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen auch
  • Seite 214 – 20200304
    Seite 214 – 20200304
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Verlängerung nach erfolgreicher Anerkennung ist im Ermessen möglich („kann“). Beantragt ein Ausländer nach Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels die Verlängerung, so ist Im Übrigen ist die Verlängerung zu jedem anderen Aufenthaltszweck etwa gem. § 16b Abs. 1 oder nach dem
  • Seite 214 – 20210927
    Seite 214 – 20210927
    interne Weisungen, Erfas… Landesamt für Einwanderu…
    Die Verlängerung nach erfolgreicher Anerkennung ist im Ermessen möglich („kann“). Beantragt ein Ausländer nach Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels die Verlängerung, so ist Im Übrigen ist die Verlängerung zu jedem anderen Aufenthaltszweck etwa gem. § 16b Abs. 1 oder nach dem