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    Betriebserlaubnis des Ko… Bundesnetzagentur
    - 14 - 5.2.11 Generator- und Transformatorschutz, Synchronisierung, Mes- sung und Zählung, Transformator-Spannungsregelung BE 1) Verfahrensfließbild Brennstoffversorgung Kohle BE 1 Zeichnungs-Nr.: 913 02961 66 RI 401 Garantieerklärung Verfahrensfließbild Ammoniaklager BE 3 Zeichnungs-Nr.: BRD909-XG11-LFN-499503 Datenblätter 5.4.4 Feuerung , Dampferzeuger, Notstromdiesel (BE 4) Datenblätter Garantieerklärung des Herstellers der Entstaubungsanlage
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    Seite 16 – amtsblatt-10
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    PostG Im Monat Mai 2017 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 12 – amtsblatt-03
    Seite 12 – amtsblatt-03
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat Januar 2017 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 22 – abl-08
    Seite 22 – abl-08
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Preisliste: Nutzungsänderung Bereitstellungsentgelt für die Nutzungsänderung CuDA Änderung der TAL-Produktvariante Umschaltung im Verbindungskabel, mit Umschaltung im Netz 88,03 Nutzungsänderung
  • Seite 18 – abl-09
    Seite 18 – abl-09
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    PostG Im Monat April 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
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    Seite 18 – abl-14
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat Juli 2016 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 24 – amtsblatt-20-2018
    Seite 24 – amtsblatt-20-2018
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 1848 – Regulierung , Energie – 20 2018 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwer- debegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die
  • Seite 24 – abl-07
    Seite 24 – abl-07
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Zusammenschlussvor- habens der Mobilfunkbetreiber Telefónica Deutschland und E-Plus; Einladung zur mündlichen Anhörung -13/002 In dem Verfahren BK1-13/002 hat die Präsidentenkammer als Ter- min für eine mündliche Anhörung Zu der mündlichen Anhörung sind interessierte Unternehmen bzw. Personen hiermit eingeladen. Gegenstand der mündlichen Anhörung sind die frequenzregula- torischen Aspekte des o. a.
  • Seite 24 – abl-07
    Seite 24 – abl-07
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Bundesnetzagentur – 7 2015 1.26.2) Verbindungen mit Ursprung in Festnetzen Mischpreise für Transit und Zuführung ISDN-Zusammenschaltung besteht: 1.26.3) Verbindungen mit Ursprung in Festnetzen Mischpreise für Transit und Zuführung 0,0042 1.26.4) Verbindungen mit Ursprung in Festnetzen Mischpreise für Transit und Zuführung ISDN-Zusammenschaltung: 1.27.1) Verbindungen mit Ursprung in Festnetzen Mischpreise für Transit und Zuführung
  • Seite 26 – abl-15
    Seite 26 – abl-15
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat Juli 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 27 – abl-09
    Seite 27 – abl-09
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    ISDN-Zusammenschaltung: 27.1) Verbindungen mit Ursprung in Festnetzen Mischpreise für Transit und Zuführung 0,0063 Mischpreise für Transit und Zuführung ISDN-Zusammenschaltung besteht: 27.2) Verbindungen mit Ursprung in Festnetzen Mischpreise für Transit und Zuführung 0,0069 Mischpreise für Transit und Zuführung
  • Seite 26 – abl-07
    Seite 26 – abl-07
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat April 2016 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 26 – abl-02
    Seite 26 – abl-02
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat Januar 2016 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 26 – abl-20
    Seite 26 – abl-20
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Verbindungsleistungen zu geographischen Rufnummern, zu Notrufabfragestellen sowie Verbindungen mit Ziel denen der Verkehr, für den nachfragenden Netzbetreiber nicht unmittelbar ersichtlich, zur Terminierung folgendes Drittnetz (Fest- oder Mobilfunknetz) weitergeleitet wird (so genannte „Scheintermi- nierung umfasst sind Terminierungsleistungen mit Übergabe auf IP-Ebene, bei denen die Übergabe nicht speziell
  • Seite 27 – amtsblatt-06
    Seite 27 – amtsblatt-06
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Im Monat Februar 2017 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 6 – abl-15
    Seite 6 – abl-15
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    ment AG, Werk Mainz-Weisenau, Wormser Straße 190 in 55130 Mainz-Weisenau, die Genehmigung der Vereinbarung Behälterglaswerk GmbH Schleusingen, Suhler Straße 60, 98553 Schleusingen, beantragt die Genehmigung der Verein - barung eines individuellen Netzentgelts.
  • Seite 8 – abl-24
    Seite 8 – abl-24
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    PostG Im Dezember 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 35 – abl-22
    Seite 35 – abl-22
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Ursprung in Festnetzen (Parallelzusammenschaltung) Mischpreise für Transit und Zuführung mit Ursprung in Festnetzen (Einfachzusammenschaltung) Mischpreise für Transit und Zuführung mit Ursprung in Festnetzen (Einfachzusammenschaltung) Mischpreise für Transit und Zuführung Ursprung in Festnetzen (Parallelzusammenschaltung) Mischpreise für Transit und Zuführung
  • Seite 34 – abl-08
    Seite 34 – abl-08
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Anlage 1a Preisliste zur Zusatzvereinbarung Tätigkeiten für die Angebotserstellung  Administrative und operative Tätigkeiten für die Realisierung Rangierung am HVt, Erstellung von Umschaltelisten und deren Umsetzung, usw.
  • Seite 32 – abl-07
    Seite 32 – abl-07
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    PostG Im Monat März 2015 haben sich folgende Unternehmen nach § 36 Satz 1 Postgesetz angezeigt: Erläuterung Tätigkeitsmerkmale der nachfolgend aufgeführten Tabelle B: Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1000 Gramm P: Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg K: Kurierdienst gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 PostG Z: Beförderung von Zeitungen, Zeitschriften
  • Seite 36 – amtsblatt-11-2018
    Seite 36 – amtsblatt-11-2018
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    KG wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Entscheidung getroffen: Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 30.11.2012 getroffene Vereinbarung
  • Seite 175 – abl-05
    Seite 175 – abl-05
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 05 2011 – Regulierung Energie – 783 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel,
  • Seite 141 – abl-05
    Seite 141 – abl-05
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 05 2011 – Regulierung Energie – 749 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel,
  • Seite 139 – amtsblatt-20-2018
    Seite 139 – amtsblatt-20-2018
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 20 2018 – Regulierung , Energie – 1963 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwer- debegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung oder Aufhebung beantragt wird, und die Angabe der Tatsachen und Beweismittel
  • Seite 158 – abl-05
    Seite 158 – abl-05
    Amtsblätter bis 2018 Bundesnetzagentur
    Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen 766 – Regulierung , Energie – 05 2011 Rechtsmittelbelehrung Die Beschwerdebegründung muss die Erklärung, inwieweit der Beschluss angefochten und seine Abänderung